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Blitzer im geparkten Auto: Rechte?

Themenstarteram 19. März 2011 um 18:03

Hallo,

ich hoffe, ich bin hier richtig. Ich habe eine kleine praktische Frage, bezüglich in Fahrzeug installierten Blitzern.

Im beispielhaft konkreten Fall wurde ich innerorts aus einem abgestellten Fahrzeug geblitzt. Bei näherem Betrachten stellte sich raus, das nur eine Person im Fahrzeug war und der auch noch Zeitung las. Ist das zulässig, da ich mal hörte, es seien zwei Zeugen von Nöten. Außerdem denke ich, das der Fahrer als Zeitungsleser kein Zeuge ist.

Wie falsch oder richtig liege ich mit dieser Einschätzung?

Ich danke euch für Antworten.

Beste Antwort im Thema
am 20. März 2011 um 10:26

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Wenn man sich mal die Threads zum Thema hier auf MT durchliest, bekommt man den Eindruck, daß es sich bei diesem Verhalten schon fast um den "Normalzustand" handelt...

Natürlich ist es völlig NORMAL, wenn kein Interesse an einem Bußgeldverfahren hat...:rolleyes:

Ich denke es wäre völlig normal sich einfach an die Verkehrsregeln zu halten wenn man kein Interesse an einem Bussgeldverfahren hat...:rolleyes:

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Das Foto ist doch Beweis genug, bei einem Starenkasten bedarf es auch keinen zusätzlichen Zeugen. ;)

Privat Auto ist doch ganz NORMAL. Bei uns haben die auch noch Kennzeichen aus Niedersachsen. Tricksen gehört zum Geschäft. :D

MfG aus Bremen

Zitat:

Original geschrieben von Medelek

...da ich mal hörte, es seien zwei Zeugen von Nöten.

Da wollte dich jemand veräppeln. Eine solche Zeugenpflicht gibt es nicht.

Das Foto ist Zeuge genug. Der da vorne sitzt ist nur der Sklave der Maschine, er stellt alles ein, der Rest geht automatisch.

2 Leute stellen das Gerät auf und bezeugen, dass richtig aufgestellt wurde.

Für den Geschwindigkeitsverstoß ist lediglich das Foto zuständig ( als Zeuge )

Das ist nicht ganz korrekt. Es gab da mal einen Fall, wo der Polizeibeamte, der angeblich Zeuge war (steht auf dem Bescheid) geschlafen hat. Der geblitzte hat natürlich ein Foto gemacht und als Beweis mit vorgetragen.

 

Ist jetzt nicht ganz so zu vergleichen, da dein Zeuge "nur" eine Zeitung gelesen hat. Ich glaube in meinem Beispiel wurden alle Verfahren eingestellt mit der Begründung, dass der Messbeamte wach sein muss.

Meine ehrliche Meinung dazu:

Wer zu schnell fährt und dabei erwischt wird, soll auch zahlen.

Klingt hart - ist aber so.

Ich wurde in 8 Jahren zweimal geblitzt. Da bin ich einfach selbst daran schuld. Ärgern werde ich mich da aber nur über mich selbst und würde nie versuchen aus der Sache irgendwie raus zu kommen.

 

Um zum Thema zurück zu kommen:

So weit ich weiß sind die Starrenkasten geeicht und eingestellt. Hingegen das Blitzen aus Fahrzeugen muss jedenmal korrekt eingestellt werden. Bist du dir also sehr sicher, dass du nicht zu schnell warst, dann würde ich dahin gehend eine Unterschung (wenn möglich) machen.

am 19. März 2011 um 19:55

Zitat:

Original geschrieben von storck-steffi

Bist du dir also sehr sicher, dass du nicht zu schnell warst, dann würde ich dahin gehend eine Unterschung (wenn möglich) machen.

Er hat doch gar nichts davon geschrieben das er nicht zu schnell war...

Zitat:

Original geschrieben von Surigam

Zitat:

Original geschrieben von storck-steffi

Bist du dir also sehr sicher, dass du nicht zu schnell warst, dann würde ich dahin gehend eine Unterschung (wenn möglich) machen.

Er hat doch gar nichts davon geschrieben das er nicht zu schnell war...

Richtig. Hat er nicht. War von mir auch nur als Alternative gedacht.

Wenn er definitiv zu schnell war, dann hat er einfach Pech und muss die Konzequenzen tragen. Verstehe jedoch nicht warum man sich da rausreden will.

Zitat:

Verstehe jedoch nicht warum man sich da rausreden will.

Wenn der Staat von uns verlangt, daß wir uns korrekt verhalten, ist es doch nur billig von uns, wenn wir verlangen, daß sich die Staatsbediensteten ebenfalls korrekt verhalten.

Zitat:

Original geschrieben von enJOyIT

Es gab da mal einen Fall, wo der Polizeibeamte, der angeblich Zeuge war (steht auf dem Bescheid) geschlafen hat.

Ist jetzt nicht ganz so zu vergleichen, da dein Zeuge "nur" eine Zeitung gelesen hat.

Dieser "Zeuge" ist nicht Zeuge des Geschwindigkeitsverstoßes, sondern der Zeuge für die korrekte Aufstellung der Anlage und der Überwachung des gesamten Messzyklus, wenn sich zB. jemand vor die Anlage stellt.

Wenn er schläft kann er das nicht, ob man das auch beim Lesen kann, kann man vor Gericht klären lassen.

 

Zitat:

Original geschrieben von Byrus

Wenn der Staat von uns verlangt, daß wir uns korrekt verhalten, ist es doch nur billig von uns, wenn wir verlangen, daß sich die Staatsbediensteten ebenfalls korrekt verhalten.

und wenn sich einer von Denen nicht richtig verhält, dann hast Du "einen gut" oder haben dann alle 84 Millionen Deutsche "einen gut"?

Nun hast Du dich nicht korrekt verhalten und wurdest bei einer Geschwindigkeitsübertretung erwischt, hat dann ein Staatsdiener "einen gut", darf also zB. Deine Steuererklärung von einer sehr kreativen Seite aus berechnen?

"Wenn ich soll, dann muss der aber auch" - "Der darf und ich nicht" - "Der hat aber angefangen" - ...

Wie alt bist Du :confused:

Zitat:

Original geschrieben von enJOyIT

Es gab da mal einen Fall, wo der Polizeibeamte, der angeblich Zeuge war (steht auf dem Bescheid) geschlafen hat.

Hier ist der Fall:

http://blog.strafrecht-online.de/.../Aufmerksamer-Messbetrieb.pdf

Viele Grüße

quali

am 20. März 2011 um 9:24

Zitat:

Original geschrieben von Medelek

Hallo,

 

ich hoffe, ich bin hier richtig. Ich habe eine kleine praktische Frage, bezüglich in Fahrzeug installierten Blitzern.

Im beispielhaft konkreten Fall wurde ich innerorts aus einem abgestellten Fahrzeug geblitzt. Bei näherem Betrachten stellte sich raus, das nur eine Person im Fahrzeug war und der auch noch Zeitung las. Ist das zulässig, da ich mal hörte, es seien zwei Zeugen von Nöten. Außerdem denke ich, das der Fahrer als Zeitungsleser kein Zeuge ist.

Wie falsch oder richtig liege ich mit dieser Einschätzung?

Ich danke euch für Antworten.

Man lernt nie aus, da wird jemand geblitzt und anstatt einmal über seine gefahrene Geschwindigkeit nachzudenken und einzusehen das man zu schnell war wird versucht mit Trick 17  am Bussgeld vorbeizukommen, bzw das in Frage zu stellen weil irgendeiner mal  von jemanden was gehört hat  der einen kennt der viel Ahnung hat.

 

Armes Deutschland.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

...da wird jemand geblitzt und anstatt einmal über seine gefahrene Geschwindigkeit nachzudenken und einzusehen das man zu schnell war wird versucht mit Trick 17 dem am Bussgeld vorbeizukommen...

Wenn man sich mal die Threads zum Thema hier auf MT durchliest, bekommt man den Eindruck, daß es sich bei diesem Verhalten schon fast um den "Normalzustand" handelt...

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