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Blitzer Kreis Karlsruhe 17.03.2014

Themenstarteram 3. Januar 2015 um 15:01

Bin am 17.03.2014 auf der Autobahn geblitzt worden. Völlig zu unrecht, alle Eingaben einschließlich Gutachten des VUT wurden vom Gericht nicht anerkannt. Der Baden Württembergische Ministerpräsident hat angeordnet, daß die Falldaten der Blitzgeräte unter Verschluss bleiben. Deshalb war es dem Gutachter nicht möglich ein Gutachten zu erstellen ob alles mit rechten Dingen zu geht. Dies ging schon durch alle Medien. Zuletzt ach in Frontal 21 am 02.12.2014. Ich bekam völlig zu unrecht 4 Wochen Fahrverbot. Waren hier noch mehr Autofahrer betroffen ? Wenn sich viele zusammen tun, ist auch ein Wiederaufnahmeverfahren möglich.

Ergänzende Angaben:

Amtsgericht Karlsruhe, Blitzgerät : PoliScan Speed PS-680184-251285-302, BAB 8 - KM 239,300 - von Stuttgart Richtung Karlsruhe in Höhe Niefern-Öschelbronn, Hole mehrmals im Jahr E und S-Klasse Fahrzeuge in Sindelfingen ab und Fahre dann nach Düsseldorf. Fahre deshalb die ersten 300 KM grundsätzlich nur 90 bis 110 k/mh. Die Fahrzeuge haben Vollausstattung, zeigen also alle Verkehrsschilder im Display an und fahren bei eingegebener Geschwindigkeit auch nicht schneller.

Soll aber mit 145 km geblitzt worden sein.

Beste Antwort im Thema

Habe dazu folgendes gefunden

Zitat:

Poliscan Speed als standardisiertes Messverfahren - Verstöße gegen die Gebrauchsanweisung

 

Bei der Geschwindigkeitsmessung mit dem Gerät PoliScan Speed handelt es sich nach Entscheidungen einiger Gerichte um ein standardisiertes Messverfahren. Unter dem Begriff des standardisierten Messverfahrens ist ein vereinheitlichtes (technisches) Verfahren zu verstehen, bei dem die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind. Werden Geschwindigkeitsüberschreitungen mithilfe von standardisierten Messverfahren ermittelt, dürfen Behörden und Gerichte grundsätzlich auf die Richtigkeit des Messergebnises vertrauen. Der Bußgeldrichter oder aber die Bußgeldbehörde haben es also "leichter", den Geschwindigkeitsverstoß zu begründen.

Dies gilt jedoch nur für diejenigen Fälle, in denen das Poliscan Speed von den Messbeamten auch standardmäßig verwendet wird. Standardmäßig bedeutet, dass das Gerät

in geeichtem Zustand,

seiner Bauartzulassung entsprechend und

gemäß der vom Hersteller mitgegebenen Gebrauchsanweisung

verwendet wird. Insbesondere die nicht ordnungsgemäße Verwendung der Bedienungsanleitung führt aber immer wieder dazu, dass die erfolgte Messung wegen etwaiger Messfehler freigesprochen wird.

Messergebnisse des Poliscan Speed nicht immer nachvollziehbar

Das Poliscan Speed stand in der Vergangenheit des Öfteren in der Kritik. Hintergrund war die nicht immer nachvollziehbare Messwertbildung. Sobald das Gerät nämlich Ungenauigkeiten feststellt, verwirft es die Messung, ohne diese Verwerfung zu speichern oder zu dokumentieren.

Grundsätzlich wird aber aus der Anzahl und der Gründe, aus denen ein Geschwindigkeitsmessgerät Einzelmessungen verwirft bzw. annulliert, Rückschlüsse auf die Zuverlässigkeit einer Messreihe gezogen. Bei dem Lasermessgerät Poliscan Speed werden die Art und Anzahl der Annullationen vom Gerät jedoch nicht aufgezeichnet, so dass entsprechende Rückschlüsse nicht gezogen werden können.

Es sind zwei Annullationsgründe werksseitig vorgegeben.

Einmal sind dies solche, in denen kein Lichtbild erstellt wurde, so bei Verdeckungsfällen oder aus fototechnischen Gründen, bei denen das Gerät bei hohen Fallzahlen wegen Überlastung nicht mehr Schritt halten kann.

Zum anderen wird die Gesamtmessung annulliert, wenn messtechnische Gründe vorliegen, etwa die 10-Meter-Strecke nicht erreicht wurde.

Folge hiervon ist, dass die zugrundeliegenden Vorgänge der Messung nicht nachprüfbar sind. Das Poliscan Speed präsentiert nämlich nur das Ergebnis. Zumindest fraglich ist, ob der Beweis einer Geschwindigkeitsüberschreitung geführt werden kann, wenn die wesentlichen Vorgänge der Messung nicht nachvollzogen werden können. So fehlen zum Beispiel. konkrete Angaben über die Messstrecke. Wenn diese aber unklar ist, können Messfehler bei der Geschwindigkeitsmessung nicht wirklich ausgeschlossen werden.

Messfehler beim Poliscan Speed

Die Geschwindigkeitsmessung mit dem Poliscan Speed birgt generelle und spezifische Quellen für Messfehler. Wie alle Messgeräte muss auch das Poliscan Speed

ordnungsgemäß geeicht und

voll funktionsfähig

sein. Die Messbeamten müssen extra für das Poliscan Speed geschult worden sein. Schließlich müssen die Messbeamte die besonderen Anwendungsvorschriften bei der Geschwindigkeitsüberwachung einhalten.

Bei dem Poliscan Speed haben sich in der Vergangenheit zusätzliche Messfehler daraus ergeben, dass eine Verzögerung der Kameraauslösung vorlag, die eine genaue Feststellung der Geschwindigkeit unmöglich machte. Vielerorts wurden das Poliscan Speed aufgrund dieses Fehlers mit einer neuen Software ausgerüstet.

Dieses Beispiel zeigt, wie wichtig eine genaue Überprüfung der Funktionen des Vitronic Poliscan Speed ist. Zudem wird deutlich, wie lohnend es sein kann, gegen Bußgeldbescheide die auf Geschwindigkeitsmessungen mit demPoliscan Speed beruhen, Einspruch einzulegen und das Messverfahren einer kritischen Prüfung zu unterziehen, um sich gegen etwaige Verfahrens- oder Messfehler zur Wehr zu setzen.

Der Auswertrahmen beim Poliscan Speed

Das Poliscan Speed misst die mittlere Geschwindigkeit eines Fahrzeugs innerhalb eines bis zu 30 m langen Bereichs. Der überwiegende Teil dieses Bereichs ist auf dem Messfoto nicht abgebildet. Erst nach der Messung erfolgt die Auslösung des Fotos. Die Fotodokentation erfolgt also mit einer Verzögerung. Bei der Berechnung der Fotoauslöseverzögerung geht das PoliScan Speed davon aus, dass das Fahrzeug ab dem Ende der Geschwindigkeitsmesswertbildung bis zum Auslösen des Fotos seine Geschwindigkeit nicht mehr ändert und auch die Fahrtrichtung beibehält.

Da also die Geschwindigkeitsmessung und die Fotodokemtation nicht gleichzeitig erfolgen, kann es sein, dass zunächst ein Fahrzeug gemessen wird, sodann aber ein anderes Fahrzeug fotografiert wird. Um dies auszuschließen, ist auf der Fotoaufnahme stets ein sogenannter (zur Messung gehörender) Auswertrahmen zu sehen. Jedoch nur wenn der Auswertrahmen korrekt aufliegt, stellt dies ein Indiz für eine zutreffende gemessene Geschwindigkeit des abgebildeten Fahrzeugs dar. Eine fehlerhafte Messwertzuordnung kann demnach nur dann ausgeschlossen werden,

wenn sich keine weiteren Fahrzeuge innerhalb des Auswerterahmens auf dem Messfoto befinden,

wenn die Vorderreifen des gemessenen Fahrzeugs sich erkennbar oberhalb des unteren Rahmenteils befinden und

wenn nicht das Kennzeichen und mindestens ein Vorderrad innerhalb des Auswerterahmens befinden.

Hierbei ergeben sich nicht selten Fehler. EIne genaue Betrachtung der Fotodokumentation in der Bußgeldakte ist daher für eine Überprüfung der Geschwindigkeitsmessung unabdingbar.

In einem Urteil des Amtsgericht Karlsruhe vom 12.07.2011 wurde z.B. ein Betroffener aus tatsächlichen Gründen freigesprochen. Die Überprüfung der Messung mit dem Poliscan Speed hat ergeben, dass die Höhe des Auswerterahmens die herstellerseitig zulässige Höchsthöhe überschreitet. Da die Gründe für diese Diskrepanz anhand der zur Verfügung stehenden Messdatensätze nicht aufgeklärt worden konnten, sei es nicht ausgeschlossen, dass es sich bei der vorliegenden Messung um eine Fehlzuordnung des Messergebnisses handele.

Wie oft kommt es zu Messfehlern beim Poliscan Speed?

Die Frage "...und wie sicher ist das Poliscan Speed?" oder die Frage "...wie oft kommen Messfehler beim Poliscan Speed vor?" lassen sich nicht abschließend beantworten. Hierzu gibt es keine statistischen Erhebungen. Es ist jedoch

Eine renommierte Sachverständigen-Organisation hat aber im Rahmen einer groß angelegten allgemeinen Untersuchung zu mehreren Messgeräten festgestellt, dass bei ca. 2000 überprüften Geschwindigkeitsmessungen

5 Prozent der Messungen technisch nicht verwertbar waren,

weitere 62 Prozent im Hinblick auf die Beweisführung mängelbehaftet waren

und 18 % der Bußgeldbescheide Formfehler beinhalteten.

Damit waren lediglich ein kleiner Teil der überprüften Bußgeldbescheide und der zugrunde liegenden Geschwindigkeitsmessungen nicht zu beanstanden. Die weit überwiegende Anzahll der Bußgeldbescheide war fehlerhaft.

Messung mit Poliscan Speed - Das spricht für unsere Kanzlei!

 

Messfehler des Poliscan Speed führen regelmäßig zur Einstellung des Verfahrens oder zu einem Freispruch. Der Messfehler muss aber auch gefunden werden. Unsere Erfahrung zeigt, dass Messfehler oftmals durch Bußgeldbehörden übersehen werden. Dies sollte Ihnen nicht passieren! Wir kennen die Fehlerquellen des Polican Speed!

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Eine Beurteilung scheint hier kaum möglich, weil

- kein Gericht benannt

- Art des Blitzgerätes nicht benannt

- kein Standort der Messung benannt

- Führerschein-Entzug für 4 Wochen (gibt es in D nicht, nur Fahrverbot)

- keine Umstände benannt, welche gegen das Fahrverbot sprechen würden

Diese Punkte sollten daher zunächst einmal benannt bzw. geklärt werden.

Habe dazu folgendes gefunden

Zitat:

Poliscan Speed als standardisiertes Messverfahren - Verstöße gegen die Gebrauchsanweisung

 

Bei der Geschwindigkeitsmessung mit dem Gerät PoliScan Speed handelt es sich nach Entscheidungen einiger Gerichte um ein standardisiertes Messverfahren. Unter dem Begriff des standardisierten Messverfahrens ist ein vereinheitlichtes (technisches) Verfahren zu verstehen, bei dem die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind. Werden Geschwindigkeitsüberschreitungen mithilfe von standardisierten Messverfahren ermittelt, dürfen Behörden und Gerichte grundsätzlich auf die Richtigkeit des Messergebnises vertrauen. Der Bußgeldrichter oder aber die Bußgeldbehörde haben es also "leichter", den Geschwindigkeitsverstoß zu begründen.

Dies gilt jedoch nur für diejenigen Fälle, in denen das Poliscan Speed von den Messbeamten auch standardmäßig verwendet wird. Standardmäßig bedeutet, dass das Gerät

in geeichtem Zustand,

seiner Bauartzulassung entsprechend und

gemäß der vom Hersteller mitgegebenen Gebrauchsanweisung

verwendet wird. Insbesondere die nicht ordnungsgemäße Verwendung der Bedienungsanleitung führt aber immer wieder dazu, dass die erfolgte Messung wegen etwaiger Messfehler freigesprochen wird.

Messergebnisse des Poliscan Speed nicht immer nachvollziehbar

Das Poliscan Speed stand in der Vergangenheit des Öfteren in der Kritik. Hintergrund war die nicht immer nachvollziehbare Messwertbildung. Sobald das Gerät nämlich Ungenauigkeiten feststellt, verwirft es die Messung, ohne diese Verwerfung zu speichern oder zu dokumentieren.

Grundsätzlich wird aber aus der Anzahl und der Gründe, aus denen ein Geschwindigkeitsmessgerät Einzelmessungen verwirft bzw. annulliert, Rückschlüsse auf die Zuverlässigkeit einer Messreihe gezogen. Bei dem Lasermessgerät Poliscan Speed werden die Art und Anzahl der Annullationen vom Gerät jedoch nicht aufgezeichnet, so dass entsprechende Rückschlüsse nicht gezogen werden können.

Es sind zwei Annullationsgründe werksseitig vorgegeben.

Einmal sind dies solche, in denen kein Lichtbild erstellt wurde, so bei Verdeckungsfällen oder aus fototechnischen Gründen, bei denen das Gerät bei hohen Fallzahlen wegen Überlastung nicht mehr Schritt halten kann.

Zum anderen wird die Gesamtmessung annulliert, wenn messtechnische Gründe vorliegen, etwa die 10-Meter-Strecke nicht erreicht wurde.

Folge hiervon ist, dass die zugrundeliegenden Vorgänge der Messung nicht nachprüfbar sind. Das Poliscan Speed präsentiert nämlich nur das Ergebnis. Zumindest fraglich ist, ob der Beweis einer Geschwindigkeitsüberschreitung geführt werden kann, wenn die wesentlichen Vorgänge der Messung nicht nachvollzogen werden können. So fehlen zum Beispiel. konkrete Angaben über die Messstrecke. Wenn diese aber unklar ist, können Messfehler bei der Geschwindigkeitsmessung nicht wirklich ausgeschlossen werden.

Messfehler beim Poliscan Speed

Die Geschwindigkeitsmessung mit dem Poliscan Speed birgt generelle und spezifische Quellen für Messfehler. Wie alle Messgeräte muss auch das Poliscan Speed

ordnungsgemäß geeicht und

voll funktionsfähig

sein. Die Messbeamten müssen extra für das Poliscan Speed geschult worden sein. Schließlich müssen die Messbeamte die besonderen Anwendungsvorschriften bei der Geschwindigkeitsüberwachung einhalten.

Bei dem Poliscan Speed haben sich in der Vergangenheit zusätzliche Messfehler daraus ergeben, dass eine Verzögerung der Kameraauslösung vorlag, die eine genaue Feststellung der Geschwindigkeit unmöglich machte. Vielerorts wurden das Poliscan Speed aufgrund dieses Fehlers mit einer neuen Software ausgerüstet.

Dieses Beispiel zeigt, wie wichtig eine genaue Überprüfung der Funktionen des Vitronic Poliscan Speed ist. Zudem wird deutlich, wie lohnend es sein kann, gegen Bußgeldbescheide die auf Geschwindigkeitsmessungen mit demPoliscan Speed beruhen, Einspruch einzulegen und das Messverfahren einer kritischen Prüfung zu unterziehen, um sich gegen etwaige Verfahrens- oder Messfehler zur Wehr zu setzen.

Der Auswertrahmen beim Poliscan Speed

Das Poliscan Speed misst die mittlere Geschwindigkeit eines Fahrzeugs innerhalb eines bis zu 30 m langen Bereichs. Der überwiegende Teil dieses Bereichs ist auf dem Messfoto nicht abgebildet. Erst nach der Messung erfolgt die Auslösung des Fotos. Die Fotodokentation erfolgt also mit einer Verzögerung. Bei der Berechnung der Fotoauslöseverzögerung geht das PoliScan Speed davon aus, dass das Fahrzeug ab dem Ende der Geschwindigkeitsmesswertbildung bis zum Auslösen des Fotos seine Geschwindigkeit nicht mehr ändert und auch die Fahrtrichtung beibehält.

Da also die Geschwindigkeitsmessung und die Fotodokemtation nicht gleichzeitig erfolgen, kann es sein, dass zunächst ein Fahrzeug gemessen wird, sodann aber ein anderes Fahrzeug fotografiert wird. Um dies auszuschließen, ist auf der Fotoaufnahme stets ein sogenannter (zur Messung gehörender) Auswertrahmen zu sehen. Jedoch nur wenn der Auswertrahmen korrekt aufliegt, stellt dies ein Indiz für eine zutreffende gemessene Geschwindigkeit des abgebildeten Fahrzeugs dar. Eine fehlerhafte Messwertzuordnung kann demnach nur dann ausgeschlossen werden,

wenn sich keine weiteren Fahrzeuge innerhalb des Auswerterahmens auf dem Messfoto befinden,

wenn die Vorderreifen des gemessenen Fahrzeugs sich erkennbar oberhalb des unteren Rahmenteils befinden und

wenn nicht das Kennzeichen und mindestens ein Vorderrad innerhalb des Auswerterahmens befinden.

Hierbei ergeben sich nicht selten Fehler. EIne genaue Betrachtung der Fotodokumentation in der Bußgeldakte ist daher für eine Überprüfung der Geschwindigkeitsmessung unabdingbar.

In einem Urteil des Amtsgericht Karlsruhe vom 12.07.2011 wurde z.B. ein Betroffener aus tatsächlichen Gründen freigesprochen. Die Überprüfung der Messung mit dem Poliscan Speed hat ergeben, dass die Höhe des Auswerterahmens die herstellerseitig zulässige Höchsthöhe überschreitet. Da die Gründe für diese Diskrepanz anhand der zur Verfügung stehenden Messdatensätze nicht aufgeklärt worden konnten, sei es nicht ausgeschlossen, dass es sich bei der vorliegenden Messung um eine Fehlzuordnung des Messergebnisses handele.

Wie oft kommt es zu Messfehlern beim Poliscan Speed?

Die Frage "...und wie sicher ist das Poliscan Speed?" oder die Frage "...wie oft kommen Messfehler beim Poliscan Speed vor?" lassen sich nicht abschließend beantworten. Hierzu gibt es keine statistischen Erhebungen. Es ist jedoch

Eine renommierte Sachverständigen-Organisation hat aber im Rahmen einer groß angelegten allgemeinen Untersuchung zu mehreren Messgeräten festgestellt, dass bei ca. 2000 überprüften Geschwindigkeitsmessungen

5 Prozent der Messungen technisch nicht verwertbar waren,

weitere 62 Prozent im Hinblick auf die Beweisführung mängelbehaftet waren

und 18 % der Bußgeldbescheide Formfehler beinhalteten.

Damit waren lediglich ein kleiner Teil der überprüften Bußgeldbescheide und der zugrunde liegenden Geschwindigkeitsmessungen nicht zu beanstanden. Die weit überwiegende Anzahll der Bußgeldbescheide war fehlerhaft.

Messung mit Poliscan Speed - Das spricht für unsere Kanzlei!

 

Messfehler des Poliscan Speed führen regelmäßig zur Einstellung des Verfahrens oder zu einem Freispruch. Der Messfehler muss aber auch gefunden werden. Unsere Erfahrung zeigt, dass Messfehler oftmals durch Bußgeldbehörden übersehen werden. Dies sollte Ihnen nicht passieren! Wir kennen die Fehlerquellen des Polican Speed!

Zitat:

@duetax schrieb am 3. Januar 2015 um 16:01:26 Uhr:

Wenn sich viele zusammen tun, ist auch ein Wiederaufnahmeverfahren möglich.

Ergänzende Angaben:

Amtsgericht Karlsruhe...

Revision war nicht zugelassen? :eek:

Amtsgericht ist berufung, landgericht ist revision.

Rudiger

Stimmt.

Ich komme bei der Zuordnung immer durcheinander... ;)

am 5. Januar 2015 um 7:01

Edit, hab was überlesen. Sorry.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 3. Januar 2015 um 16:09:37 Uhr:

Eine Beurteilung scheint hier kaum möglich, weil

- kein Gericht benannt

- Art des Blitzgerätes nicht benannt

- kein Standort der Messung benannt

- Führerschein-Entzug für 4 Wochen (gibt es in D nicht, nur Fahrverbot)

- keine Umstände benannt, welche gegen das Fahrverbot sprechen würden

Diese Punkte sollten daher zunächst einmal benannt bzw. geklärt werden.

Nein, keiner der vorgenannten Punkte muss beantwortet werden (außer um die Neugier der üblichen Schaulustigen zu befriedigen).

Die Frage des TE lautet schlichtweg, ob am genannten Tag X am Ort Y weitere Fahrzeugführer geblitzt wurden.

Hierfür reicht ein einfaches "Ja" oder "Nein".

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