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Blitzer-Rechnung bekommen, nicht bezahlt und es kommt auch nichts.
Hallo liebe Freunde,
Ich bekam am 16.04.2015 ein Verwarnungsgeld (Strafe) von 25 €, wurde geblizt. ich habe es nicht bezahlt und es kam bis jezt keine Mahnung. Wisst ihr wie sowas abläuft?
Beste Antwort im Thema
Du musst nicht mehr bezahlen. Die probieren das nur 1x.
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36 Antworten
Du musst nicht mehr bezahlen. Die probieren das nur 1x.
Zitat:
@Captain_Hindsight schrieb am 14. Juni 2015 um 22:31:13 Uhr:
Du musst nicht mehr bezahlen. Die probieren das nur 1x.
Der ist gut ....
Bitte nicht in die Witze-Ecke abdriften
Die holen sich das Bußgeld.
Darauf kannst du dich verlassen.
Du wirst in den nächsten Wochen noch Post bekommen. Das bedeutet dann die 25,- + Verwaltungsgebühr.
OK.
Dann Antworte ich ernster.
Durch das nichtbezahlen und auch wohl nicht beantworten der Verwarnung
kommt es nun zu einem Bußgeld.
Und wenn ich es eben jezt bezahle passiert dann nichts mehr oder wollen die im nachhinein was?
Und es wird teurer und teurer (Mahn- und Bearbeitungsgebühren). Die sitzen so was von am längeren Hebel, dass es bis zur Beugehaft gehen kann. Und dann wollen sie es immer noch haben.
Zitat:
@philippjonez schrieb am 14. Juni 2015 um 22:40:28 Uhr:
Und wenn ich es eben jezt bezahle passiert dann nichts mehr oder wollen die im nachhinein was?
Zahl einfach.
Und weil du die Frist verstreichen lassen hast, kommt noch ein Brief wegen Versäumnisszuschlag.
Zitat:
@philippjonez schrieb am 14. Juni 2015 um 22:28:14 Uhr:
Ich bekam am 16.04.2015 ein Verwarnungsgeld (Strafe) von 25 €, wurde geblizt. ich habe es nicht bezahlt und es kam bis jezt keine Mahnung. Wisst ihr wie sowas abläuft?
Du wirst einen gelben Brief bekommen. Darin ist dann einen Bußgeldbescheid, der die 25 Euro plus reichlich Gebühren umfasst. Dann kannst du den Gesamtbetrag bezahlen oder Widerspruch einlegen. Machst du nichts, wird der Bußgeldbescheid nach einer Frist rechtskräftig und das Geld kann bei dir zwangsvollstreckt werden.
Hast du keinen nachvollziehbaren Grund, Widerspruch einzulegen, ist mein Rat: bezahle!. Sonst wird alles nur noch schlimmer und wesentlich teurer.
Der Betrag rechtfertigt keinen weiteren Ärger. Und der kann groß werden.
Dann ruf morgen gleich dort an, sag daß Du es verbummelt hast und es Dir Leid tut.
Eventuell wird Dir dann die zusätzliche Gebühr erlassen.
Wenn nicht, schreibe es Dir selber zu, denn Du alleine hast es verschuldet.
Zitat:
@Captain_Hindsight schrieb am 14. Juni 2015 um 22:41:01 Uhr:
Und es wird teurer und teurer (Mahn- und Bearbeitungsgebühren). Die sitzen so was von am längeren Hebel, dass es bis zur Beugehaft gehen kann. Und dann wollen sie es immer noch haben.
Bitte mache in Zukunft nicht solche Tipps, wie deinen ersten!!!
Dabei ist nach diesem schon klar, dass das ironisch war, aber erst nach diesem (zumindest ganz sicher für Menschen, die solche Fragen stellen).
Mit Kommentaren wie deinem Ersten reitest du, sicher nicht ganz schlaue Leute, so richtig tief rein und das ist sicher nicht der Anspruch hier!
irgendwann nach so halbes jahr oder so kommt dann das finanzamt und will die strafe plus gebühren
Zitat:
@Himeno schrieb am 15. Juni 2015 um 01:28:52 Uhr:
irgendwann nach so halbes jahr oder so kommt dann das finanzamt und will die strafe plus gebühren
Finanzamt??