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Blitzer Recht?

Themenstarteram 14. Juni 2011 um 19:29

Hallo,

bin mitte april geblitzt worden, nach ca 4 wochen hat mein vater den anhörungsbogen bekommen (auto ist auf ihn angemeldet) , er hat den anhörungsbogen wieder zurückgeschickt und auf mich verwiesen. nach 1,5 wochen habe dann ich den anhörungsbogen bekommen und ich habe angegeben das ich verantwortlicher fahrzeugführer bin aber habe die straftat nicht zugegeben da ich einen beweis haben möchte das sie mich auch erkennen können und hab den anhörungsbogen wieder zurückgeschickt. heute hab ich wieder post bekommen das die Übersendung des Beweisfotos leider nicht möglich ist, aber ich kann akteneinsicht auf der örtlichen polizeidiensstelle beantragen was wiederum 12€ kostet. so jetzt meine eigentliche frage? muss ich auf diesen brief antworten da die polizei doch in der beweispflicht ist mich innerhalb 3 monaten als fahrer identifizieren müssen (verjährungsfrist) das kann doch nichts kosten das ich da rum fahren muss aber trotzdem für einen beweis zahlen muss. wie soll ich mich jetzt weiter verhalten?

mfg

Beste Antwort im Thema
am 15. Juni 2011 um 6:36

Vor allem, weil sie dank unterschriebener Antwort einen Beweis haben, dass es zugestellt wurde. Insofern kannst du Verjährung eh knicken. Und dass du gefahren bist, hast du schon zugegeben, was willst du also mit dem Foto? Du kannst höchstens auf Fehler bei der Messung plädieren.

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am 14. Juni 2011 um 19:38

Anhörungsbogen fristgerecht ausfüllen! Schuld muss Dir bewiesen werden...basta....zurücklehnen...abwarten!

Themenstarteram 14. Juni 2011 um 19:42

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio

Anhörungsbogen fristgerecht ausfüllen! Schuld muss Dir bewiesen werden...basta....zurücklehnen...abwarten!

den hab ich vor zwei wochen zurück geschickt, und heute hab ich den nächsten brief bekommen wie oben beschrieben. möchte nur nicht das mein vater dadurch schwierigkeiten bekommt

mfg

am 14. Juni 2011 um 19:42

In Ihrer schriftlichen Einlassung der Behörde gegenüber haben Sie doch angegeben,dass sie der verantwortliche Fahrzeugführer gewesen sind.Wo soll jetzt noch der Spielraum für Sie sein?Im übrigen haben sie dadurch die Verjährung gehemmt.

am 14. Juni 2011 um 19:45

Dein Vater ist nicht auf dem Bild! Du hast ja bereits den Verstoß irgendwie eingeräumt....möchtest aber einen Beweis.....nämlich das Blitzerfoto!

 

Entweder zahlen ohne Foto gesehen oder zur Staatsmacht...12 € für Foto ansehen....prüfen....und dann zahlen....;)

Zitat:

Original geschrieben von YBOB

was wiederum 12€ kostet.

so günstig?! :eek:

sei doch froh, regulär kostet das übersenden des blitzerfotos durchaus nen zehner mehr...

solltest du nicht auf den brief anworten, musst du damit rechnen, das demnächst ein polizeiauto bei dir vor der tür steht und zwei beamten klingeln um einen gesichtsabgleich zu machen - was noch das kleinere übel ist...

das weitaus größere übel entsteht dann, wenn du nicht anzutreffen bist und die polizisten mit dem foto in deiner nachbarschaft hausieren gehen - aus datenschutzgründen nennen die natürlich nicht den grund warum die dich suchen, was zur folge hat, das du zum dorfgespräch wirst weil du vermutlich ne tankstelle überfallen, jemanden zu tode gerast oder besoffen hinterm steuer gesessen hast...

Zitat:

Original geschrieben von YBOB

...bin mitte april geblitzt worden, nach ca 4 wochen hat mein vater den anhörungsbogen bekommen (auto ist auf ihn angemeldet) , er hat den anhörungsbogen wieder zurückgeschickt und auf mich verwiesen. nach 1,5 wochen habe dann ich den anhörungsbogen bekommen und ich habe angegeben das ich verantwortlicher fahrzeugführer bin aber habe die straftat nicht zugegeben...

Welche Straftat wird dir denn zur Last gelegt? Geschwindigkeitsübertretungen gelten als Ordnungswidrigkeiten.

Themenstarteram 14. Juni 2011 um 20:27

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von YBOB

...bin mitte april geblitzt worden, nach ca 4 wochen hat mein vater den anhörungsbogen bekommen (auto ist auf ihn angemeldet) , er hat den anhörungsbogen wieder zurückgeschickt und auf mich verwiesen. nach 1,5 wochen habe dann ich den anhörungsbogen bekommen und ich habe angegeben das ich verantwortlicher fahrzeugführer bin aber habe die straftat nicht zugegeben...

Welche Straftat wird dir denn zur Last gelegt? Geschwindigkeitsübertretungen gelten als Ordnungswidrigkeiten.

sorry meinte natürlich ordnungswidrigkeit. außerorts 40 zu schnell ;(

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von YBOB

was wiederum 12€ kostet.

so günstig?! :eek:

sei doch froh, regulär kostet das übersenden des blitzerfotos durchaus nen zehner mehr...

Bei uns kostet das gar nichts, da kommen die Rennleiter immer persönlich vorbei und bringen das Foto. Da wird auch nicht in der Nachbarschaft rumgelaufen... die waren vor Jahren mal bei meiner Nachbarin und sie war nicht zu Hause. Ich habe gefragt, ob ich ihnen helfen könnte!? "Ja, wir suchen die Frau XY, wohnt die noch hier?" Ich habe gesagt, dass die abends zwischen 23 und 1 Uhr immer nach Hause kommt... 2 Tage später waren die nachts noch mal da und haben ihr das Foto überreicht, in den Briefkasten dürften sie es nicht werfen und außerdem müssten sie ja schauen, ob das Foto mit der realen Person identisch ist. Eine Identifizierung durch Nachbar oder Verwandte reiche nicht aus und verstoße außerdem gegen den Datenschutz...

Wieder mal so eine Sache, die in jedem Landkreis anders gehandhabt wird?

am 14. Juni 2011 um 21:20

Sorry, Datenschutz ist Bundesgesetz! Da gibt es nix mit Ermessensgrenzen...reduziert sich auf quasi null.....die Herren vom Fanclub blau-silber (grün-weiß) sollte sensibel mit Bildern rumzeigen umgehen...sonst Karriere bald zu Ende sein kann......;)

am 15. Juni 2011 um 4:58

Vorsicht mit der ,,Verjæhrung``! Mit der Zustellung des ersten schreibens ist das schon hinfællig.

am 15. Juni 2011 um 6:36

Vor allem, weil sie dank unterschriebener Antwort einen Beweis haben, dass es zugestellt wurde. Insofern kannst du Verjährung eh knicken. Und dass du gefahren bist, hast du schon zugegeben, was willst du also mit dem Foto? Du kannst höchstens auf Fehler bei der Messung plädieren.

am 15. Juni 2011 um 9:42

Zitat:

Original geschrieben von YBOB

Hallo,

bin mitte april geblitzt worden, nach ca 4 wochen hat mein vater den anhörungsbogen bekommen (auto ist auf ihn angemeldet) , er hat den anhörungsbogen wieder zurückgeschickt und auf mich verwiesen. nach 1,5 wochen habe dann ich den anhörungsbogen bekommen und ich habe angegeben das ich verantwortlicher fahrzeugführer bin aber habe die straftat nicht zugegeben da ich einen beweis haben möchte das sie mich auch erkennen können und hab den anhörungsbogen wieder zurückgeschickt. heute hab ich wieder post bekommen das die Übersendung des Beweisfotos leider nicht möglich ist, aber ich kann akteneinsicht auf der örtlichen polizeidiensstelle beantragen was wiederum 12€ kostet. so jetzt meine eigentliche frage? muss ich auf diesen brief antworten da die polizei doch in der beweispflicht ist mich innerhalb 3 monaten als fahrer identifizieren müssen (verjährungsfrist) das kann doch nichts kosten das ich da rum fahren muss aber trotzdem für einen beweis zahlen muss. wie soll ich mich jetzt weiter verhalten?

mfg

Da habt Ihr  wohl was Falsch gemacht. Der Halter wurde richtigerweise angeschrieben, nur hätte der Halter nun ein Beweisphoto anfordern müssen, damit er den verantwortlichen Fahrzeugführer zuordnen kann. Dein Vater hat dann nicht als schuldiger sondern als Zeuge ausgeagt ( schriftlich) das du das Fahrzeug gefahren bist.

Wenn du in dem Anhörungsbogen schreibst " das ich verantwortlicher fahrzeugführer bin" was auf gut deutsch heisst das :

Ich bin gefahren aber ich will jetzt sehen das ich das war.........

Zitat:

Original geschrieben von YBOB

wie soll ich mich jetzt weiter verhalten?

Die Strafe bezahlen, denn du kommst da so nicht mehr raus.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zitat:

Original geschrieben von YBOB

wie soll ich mich jetzt weiter verhalten?

Die Strafe bezahlen, denn du kommst da so nicht mehr raus.

Ist so nicht ganz korreckt. Man kann sich noch einen Anwalt nehmen, der dann guckt, ob er die Messung anfechten kann. Manchmal hat man glück, auch wenn man wirklich zu schnell war. Dank Rechtschutzversicherrung kann man sowas ja mal "probieren".

Das bringt jedenfalls mehr, als irgendwelche kinderhaften Spielchen um ein Foto zu verlangen um eine Zeit rauszuschlagen. Als Bürger zieht man ohne rechtliche Hilfe fast immer den kürzeren, und das ausprobieren von Stammtischtips geht gewöhnlich nach hinten los.

Datenschutz geht anders.

Das Bild ist von so ziemlich allem sonstigem befreit außer dem Gesicht selbst.

 

Und dann sinngemäß

"Nein wir können Ihnen aus Datenschutzgründen nicht sagen ob es wegen Kinderpornographie oder Terrorismus oder einer Ordnungswidrigkeit gemacht wurde".

:D

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