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Blitzertrick

Themenstarteram 11. Oktober 2024 um 11:39

https://www.youtube.com/watch?v=__4NOpfN9SA

Das kann doch fast kaum funktionieren.

In der Regel ist es doch so:

Man bekommt den Anhörungsbogen in der Regel innerhalb von 2 bis 3 Wochen zugestellt und hat dann eine Woche Zeit zu antworten. Danach wird der Bußgeldbescheid erlassen. Dagegen müsste man Widerspruch einlegen, was wiederum die Verjährungsfrist hemmt. Was soll da ein Gespräch mit dem Beamten vor Ort zur Verjährung was bringen?

76 Antworten

Am besten finde ich die Empfehlung, einen Antrag auf Vernehmung des Messbediensteten zu stellen.

Ja genau. Dieser wird sich nach über 3 Monaten garantiert noch daran erinnern, dass er mit dem Kasperle bereits gesprochen hat ;)

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 11. Oktober 2024 um 13:39:53 Uhr:

https://www.youtube.com/watch?v=__4NOpfN9SA

Das kann doch fast kaum funktionieren.

Was soll da ein Gespräch mit dem Beamten vor Ort zur Verjährung was bringen?

Nichts bringt dir das Gespräch, denn um mit dem Mann ins Gespräch zu kommen mußt du den erst mal sehen / finden. Und wenn du das Glück habe solltest sagt die der Mann klar und deutlich das er nur für den Blitzer usw. zuständig ist und dir garantiert keine Bescheinigung über ein Gespräch mit ihm in die Hand gibt.

MfG kheinz

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 11. Oktober 2024 um 13:39:53 Uhr:

Was soll da ein Gespräch mit dem Beamten vor Ort zur Verjährung was bringen?

Es geht ja darum, den Beginn der Verjährung nach vorne zu verlagern, sodass dann später, beim Erlass des Bußgeldbescheides, die Verjährung schon eingetreten sein soll. Unabhängig davon, dass dieses Timing in der Praxis fast nie ausreichen wird, liegt der Denkfehler meines Erachtens in der Schlussfolgerung, die in dem Video bei 1:15 gezogen wird: "Das ist nämlich auch eine Anhörung."

Ich bezweifle, dass das stimmt. Obwohl nicht detailliert geregelt ist, wie eine Anhörung genau zu erfolgen hat, sagt § 55 OWiG, dass dem Betroffenen Gelegenheit gegeben werden muss, sich zu der Beschuldigung zu äußern. Die laut Video vorher gestellten Fragen "Bin ich gerade geblitzt worden? Was kommt jetzt auf mich zu?" sind selbst bei korrekter Beantwortung dazu gar nicht geeignet. Zur Anhörung gehört in der Regel der genaue Tatvorwurf, eine Belehrung, dass man sich nicht zur Sache äußern muss, wohl aber zur Person Angaben machen muss und damit auch die Feststellung der Personalien.

Das kann zwar grundsätzlich auch mündlich erfolgen, so wie es ja auch die Polizei bei einer Anhaltekontrolle machen kann. Das Blitzerpersonal wird aber wohl eher nicht die Personalien feststellen und auch keine Belehrung aussprechen. Die inhaltlichen Erfordernisse an eine Anhörung dürften damit in der Regel nicht erfüllt sein, sodass der Trick in der Praxis kaum funktionieren wird.

So eine Schmierenkomödie.

Einfach alle Messbeamten anweisen, das jedes Kennzeichen von VTs die sie angesprochen haben weiter gemeldet wird damit diese Frist eingehalten werden kann.

Ich würde es doch glatt als Anwalttrick bezeichnen. Vermutlich lässt sich die Methode nur mit einem Anwalt durchführen, der dies natürlich nicht umsonst macht. ;)

Deswegen einen Anwalt zu arrangieren wäre deutlich teurer als das Knöllchen.

Hat man eine Verkehrsrechtschutz könnte es zwar besser aussehen , aber durch die Lappalie danach evtl. keinen Schutz mehr zu bekommen wenn mal was echt Größeres passiert ist schon recht leichtsinnig.

Besser das Knöllchen direkt bezahlen oder den Tacho besser mit den Verkehrsschildern anpassen.:cool::D:

Der Trick ist das er dir gar nichts sagen muss er ist nur der Techniker der es aufstellt und einstellt er muss sich nicht mit dem Busgeldkatalog auskennen. Er muss nur das Gerät korrekt aufstellen das vorher korrekt geprüft worden ist. Er sagt Messbediensteter kein Beamter!!!

Zitat:

@bobbysix schrieb am 11. Oktober 2024 um 22:27:11 Uhr:

Ich würde es doch glatt als Anwalttrick bezeichnen. Vermutlich lässt sich die Methode nur mit einem Anwalt durchführen, der dies natürlich nicht umsonst macht.

Unsinnige Verschwörungstheorie. Im Video wird doch erklärt, wie es ganz ohne Anwalt geht.

Zitat:

@carbonix schrieb am 12. Oktober 2024 um 07:18:14 Uhr:

Der Trick ist das er dir gar nichts sagen muss er ist nur der Techniker der es aufstellt und einstellt er muss sich nicht mit dem Busgeldkatalog auskennen. Er muss nur das Gerät korrekt aufstellen das vorher korrekt geprüft worden ist. Er sagt Messbediensteter kein Beamter!!!

Bei unseren Bundesstraßen und BAB im Land werden die Blitzer von der Polizei bespielt, genau wie örtliche Lasermessungen und das sind Beamte.

Bei den Kommunen sind es normale Sachbearbeiter, die die Geräte aufstellen und das Datenmaterial in die Bußgeldstelle schleifen.

Lediglich bei den Lasermessungen wird dem Betroffenen vor Ort die Möglichkeit der Stellungnahme gegeben, nach entsprechender Belehrung und mit einem zweiten Beamten dabei.

Bei den mobilen Messstellen wird sich schon aus Eigenschutz kein Messbediensteter auf ein Gespräch mit einem vermutlich Geblitzten einlassen.

Also ich werde das, sollte ich geblitzt werden, definitiv so machen. Quasi als Fallback zu den bereits bekannten Abwehrmechanismen.

 

https://www.bussgeldeinspruch.org/.../?...

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 11. Oktober 2024 um 19:19:32 Uhr:

So eine Schmierenkomödie.

Einfach alle Messbeamten anweisen, das jedes Kennzeichen von VTs die sie angesprochen haben weiter gemeldet wird damit diese Frist eingehalten werden kann.

Da fängt es schon an. Wird der Blitzer nämlich von einem beauftragten Unternehmen durchgeführt kann man mit dem Angestellten auch 14-Tage auf die Seychellen fliegen und es ist dennoch nichtmal im Ansatz eine Anhörung da eine solche, als hoheitliche Aufgabe, ausschließlich der entsprechenden Behörde obliegt.

Umgekehrt wird es dann auch interessant. Wenn es darum geht dass der Beschuldigte dann angeblich nicht gefahren sei. Als Zeuge kann der "Messstellen-Aufsteller/-Bediener" dann nämlich durchaus bestätigen dass "der" sehr wohl gefahren ist. :-)

Zitat:

@Rockville schrieb am 12. Oktober 2024 um 08:49:52 Uhr:

Zitat:

@bobbysix schrieb am 11. Oktober 2024 um 22:27:11 Uhr:

Ich würde es doch glatt als Anwalttrick bezeichnen. Vermutlich lässt sich die Methode nur mit einem Anwalt durchführen, der dies natürlich nicht umsonst macht.

Unsinnige Verschwörungstheorie. Im Video wird doch erklärt, wie es ganz ohne Anwalt geht.

Im Video wird erklärt, was man vor Gericht sagen soll. Willst du da ohne Anwalt hingehen? Es ist das klassische YouTube-Video, um Geld zu verdienen. Du bist... Dann versuche... Außerdem wird erwähnt, dass der Trick mit etwas Glück funktioniert... Vor Gericht müsste der Mitarbeiter des Ordnungsamts nur einen "auf Olaf Scholz machen" und sich nicht mehr an die Details erinnern. Das ist nach Ablauf der Verjährungsfrist keine Lüge, sondern eine realistische Aussage.

Gehe wir davon aus, dass man beim Anhörungsbogen auf die Verjährung hinweist und hofft, dass drauf reagiert wird. Dann ist es ohne Anwalt möglich. Aber wird drauf regiert? :confused::confused::confused:

Aber wechseln wir von der Theorie des Videos in die Praxis. Der Trick ist schon viele Jahre/Jahrzehnte alt und mancherorts bekannt. Wer mit dem Ordnungsamt Duisburg Kontakt aufnimmt, muss sich zuerst ausweisen. (Falls der Mitarbeiter überhaut zu einem Gespräch bereit ist.) Dies wird vermerkt, und die Post wird direkt an den Fahrer zugestellt. Der Fahrzeughalter erhält keine Post mehr, um den Fahrer zu benennen. Damit fällt der noch bekanntete Trick weg, zu behaupten, den Fahrer nicht zu kennen.

Den Mitarbeiter vor Ort zu kontaktieren lohnt sich, wenn Papa/Mama oder der Arbeitgeber/ die Mietwagenfirma kein Brief bekommen soll. Es ist jedoch nur ein Veruch, weil nicht jeder Mitarbeiter gesprächsbereit ist. Es lohnt sich aber nicht, um eine vorzeitige Verjährung zu versuchen.

Zitat:

@NeuerBesitzer schrieb am 12. Oktober 2024 um 13:02:10 Uhr:

 

Als Zeuge kann der "Messstellen-Aufsteller/-Bediener" dann nämlich durchaus bestätigen dass "der" sehr wohl gefahren ist. :-)

Dann müsste er das Foto aufrufen, sich den PA zeigen lassen und dann zu Protokoll nehmen, wer ihn angesprochen hat!

Wird nicht passieren.

[Unnötiges Vollzitat von MOTOR-TALK entfernt.]

Warum ? Wird er im Falle eines Gerichtsverfahrens als Zeuge benannt weil irgendein Hampel diesen "tollen Trick" angewendet hat und dann tatsächlich so blöd ist und es auf ein Verfahren ankommen lässt oder und dann vielleicht irgendwann noch behauptet er wäre ja nicht gefahren und der Richter fragt ihn dann ob das die Person ist (die ihn angesprochen hat) die gefahren ist braucht es weder ein Foto noch irgendwelche Ausweisdaten/Namen

Dieser "blöde Hampel Trick" hat tatsächlich schon funktioniert. Ich würde aber nicht darauf wetten, dass das immer der Fall ist. Auch in Behörden gibt es Schulungen und nicht alle, wohl eher sogar die wenigsten Messbeamten werden sich auf eine vor-Ort-Diskussion einlassen.

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