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Blöde Frage zum Verständnis, Mehrwertsteuersenkung von 19 % auf 16 % ab Juli

BMW X1 F48
Themenstarteram 5. Juni 2020 um 19:10

Hallo eine Frage die hier wahrscheinlich nicht reingehört, die mich aber und vielleicht auch andere Neuwagenkäufer interessiert.

Mein Fahrzeug wird in ca 2 Wochen geliefert, es ist noch keine Rechnung gestellt worden.

Wie wirkt sich das aus, kann man sagen ich nehme das Fahrzeug ab 1.7.2020 ab, mit entsprechender Rechnungsstellung? Sind immer hin 3%. Macht bei mir schlappe 1800 Euro aus.

Freue mich auf Eure Antworten.

Gruß

Beste Antwort im Thema

Wenn die Diskussion um Leasingverträge und Leasingfaktoren in ein Autoforum gehören dann die Diskussion um Kaufpreise mit ihren Einflussfaktoren ebenso. Ein berechtigter Thread der Autokäufer bewegt.

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am 5. Juni 2020 um 19:38

Der gültige Mehrwertsteuersatz wird immer am Tag der Rechnungslegung berechnet, bedeutet, du erhältst die Rechnung am 1.07. und bezahlst das Fahrzeug, gilt da 16%, und nichts anderes. Da gibt es auch nichts zu diskutieren.

Irgendwie wird mir gerade klar welch krasse Auswirkungen das Ganze hat...

Wie wirkt sich das Ganze z.B. auf ein 3-Jahres-Leasing aus?

Ja, was passiert eigentlich mit einem laufenden Leasingvertrag. Da wird doch die Steuer monatlich abgeführt.

am 5. Juni 2020 um 20:45

Wir haben es jetzt in meinem Unternehmen getestet und sind schlichtweg entsetzt. Bei Leasing und Leasinganzahlungen müssten jetzt formell für den Zeitraum der 6 Monate neue Verträge mit 16% ausgestellt werden und dann im November für 2021 wieder neue mit 19%. Die Anzahlungen müssten für das halbe Jahr neu berechnet werden und das zu viel bezahlte Geld seitens BMW zurück erstattet werden. das selbe gilt für Mietverträge bei Gewerbeimmobilien und vielen weiteren Dingen, von Abgrenzungsbuchungen etc. ganz zu schweigen. Wir haben jetzt für die Um-und Zurückstellungen bereits Kosten von etwa 50.000,00 € bei uns errechnet und wissen noch gar nicht, wie unsere ERP (ähnl. SAP)-Software das verarbeitet,, in einem Jahr zwei verschiedene Mehrwertsteuersätze die am 31.12. zum dritten mal umgestellt werden muss.

Zitat:

@harald335i schrieb am 5. Juni 2020 um 22:45:07 Uhr:

Bei Leasing und Leasinganzahlungen müssten jetzt formell für den Zeitraum der 6 Monate neue Verträge mit 16% ausgestellt werden und dann im November für 2021 wieder neue mit 19%. Die Anzahlungen müssten für das halbe Jahr neu berechnet werden und das zu viel bezahlte Geld seitens BMW zurück erstattet werden.

Das ist allerdings wirklich krass. Ich glaube so weit hat von den Entscheidern wieder mal keiner gedacht. Auch wenn Du als Unternehmer bei normalen Geschäften zwischen Vertrag und Rechnung eine Umstellung hast ist wird's wohl sehr unübersichtlich...

Der Aufwand dieser Maßnahme wird, unter Berücksichtigung der sehr kurzen Laufzeit, den Nutzen übersteigen. Desweiteren bin ich mir sicher das der Einzelhandel die Steuersenkung nicht immer durchreichen wird.

Ich lass mich überraschen, brauche dieses Jahr neue Reifen und Winterkompletträder. Hab mir das mal auf meine Watchlist gepackt um den Preistrend zu beobachten.

Bin jedenfalls froh meinen X1 während des Lockdowns (als jungen Gebrauchten) gekauft zu haben, denn seitdem die Autohäuser wieder geöffnet sind, haben die Gebrauchtwagenpreise wieder gut anzogen. Mehr als ich mit der verminderten MwSt gespart hätte.

am 6. Juni 2020 um 7:11

Ich kann jetzt nur anraten, wer privat ein Auto im nächsten halben Jahr erwerben möchte, sollte dies tun, somit also doch eine klitzekleine Kaufprämie, für uns Unternehmen ist es völlig irrelevant, da wir bei der sog. Umsatzsteuer die bezahlte Mehrwertsteuer (Vorsteuer) wieder geltend machen können. Wir haben damit nur Arbeit und vermutlich ein Chaos.

Und zur Eingangsfrage, Mehrwertsteuer mit dem gültigen Satz fällt immer erst dann an, wenn ich den Kaufpreis bezahle, egal wie ich bestellt habe.

Aber irgendwie gehört das jetzt nicht unbedingt in ein Autoforum.

Wenn die Diskussion um Leasingverträge und Leasingfaktoren in ein Autoforum gehören dann die Diskussion um Kaufpreise mit ihren Einflussfaktoren ebenso. Ein berechtigter Thread der Autokäufer bewegt.

am 6. Juni 2020 um 11:35

Dafür gibt es Unterforen, dass hier hat nicht unmittelbar was mit dem X1-Forum zu tun.

Themenstarteram 6. Juni 2020 um 11:49

"Und zur Eingangsfrage, Mehrwertsteuer mit dem gültigen Satz fällt immer erst dann an, wenn ich den Kaufpreis bezahle, egal wie ich bestellt habe"

Hallo, aber kann man Einfluß auf das Datum der Rechnungsstellung haben.

Sprich, kann ich dem Händler sagen, ich möchte das Fahrzeug in der ersten Juli Woche zugelassen abholen, und die Rechnung soll dann auch so ausgestellt werden? Dann fängt ja auch erst die Garantie Laufzeit an.

Gruß

am 6. Juni 2020 um 12:47

Natürlich kann ich das, deinem Händler ist das egal, ob er jetzt 19% an das Finanzamt abführt oder 16%, entscheidend ist immer, wann du das Auto bezahlst. Er kann den Ausgleich der fehlenden 3% über seine Umsatzsteueranmeldung ausgleichen, falls er an BMW 19% abführen musste. Also keine Panik, es wird die niemnd die Ersparnis nehmen wollen, und der Staat wollte es ja so. Freue Dich ganz ungetrübt auf deine Ersparnis, dafür wurde die Mehrwertsteuer gesenkt.

Nonsens: der Zahlungszeitpunkt ist irrelevant. Entscheidend ist der Lieferzeitpunkt, d. h. bei Autos Tag der Zulassung. Für die 16% muss die Zulassung auf den Käufer nach dem 30.06.2020 erfolgen.

am 7. Juni 2020 um 7:05

Zitat:

@101Selbstfahrer schrieb am 7. Juni 2020 um 06:57:41 Uhr:

Nonsens: der Zahlungszeitpunkt ist irrelevant. Entscheidend ist der Lieferzeitpunkt, d. h. bei Autos Tag der Zulassung. Für die 16% muss die Zulassung auf den Käufer nach dem 30.06.2020 erfolgen.

Das Finanzamt interessiert nur der Zeitpunkt der Rechnungserstellung , und nicht der völlig irrelevante Termin zur Zulassung, du kannst am 20.06.2020 zulassen und bezahlst am 6.07. dann ist die Rechnungslegung am 06.07. Was du ansprichst, ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung, und der ist bei einem Auto der Zeitpunkt, wenn ich es übernehme und bezahle und nicht wenn der Händler es zulässt, es könnte ja bspw. mangelhaft sein und ich eine Abnahme und Übernahme verweigern. Leistungserbringung gilt im Regelfall nur im Dienstleistungs-und Handwerksbereich.

Wir sind hier im Finanzrecht und Umsatzsteuerrecht und nicht bei irgendwelchen Förderungen oder Zuschüssen.

Zitat:

@101Selbstfahrer schrieb am 7. Juni 2020 um 06:57:41 Uhr:

Nonsens: der Zahlungszeitpunkt ist irrelevant. Entscheidend ist der Lieferzeitpunkt, d. h. bei Autos Tag der Zulassung. Für die 16% muss die Zulassung auf den Käufer nach dem 30.06.2020 erfolgen.

Deiner Logik nach müsste man für ein Auto, welches man kauft, aber nicht zulässt dann gar keine Mehrwertsteuer bezahlen. ;)

Was mein Vorredner geschrieben hat ist auch hier nochmal aufgeführt:

https://www.haufe.de/.../...-die-umsatzsteuer-entsteht_190_303216.html

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