1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. A6
  6. A6 4F
  7. Blöder Parkplatzschaden in der Probezeit und viele Fragen!!!

Blöder Parkplatzschaden in der Probezeit und viele Fragen!!!

Audi A6 C6/4F
Themenstarteram 14. Juni 2008 um 17:46

Hallo,

mir ist heute was ganz blödes passiert. Ich bin 18 und bin mit Papas Firmenauto und meinem kleinen Bruder auf den Platz eines Gebrauchtwagencenters gefahren. (Er wollte unbedingt gucken)

Beim Rückwärtsfahren bin ich dann an einem alten 3er BMW hängen geblieben. In höhe des Scheinwerfers hat der nun eine Beule.

Ich frage mich natürlich jetzt was auf mich zukommt. Heute war ja keiner mehr da also werde ich am Montag sofort hingehen und den Schaden bekannt geben. Die sollen den Schaden dann ausbessern und ich muss dann dann wohl bezahlen.

Wie geht es aber jetzt mit Papas Auto weiter?

Ich bin ja noch in der Probezeit...Ist da der Füherschein in Gefahr?

Muss ich ein bestimmtes Bußgeld bezahlen?

Welche Versicherung trägt den Schaden an unserem Auto?

Fragen über Fragen, ich hoffe ihr könnt mit HELFEN

Beste Antwort im Thema

Sprich mal in ruhigen 5 Minuten mit Deinem Vater. Am unkompliziertesten wird es sein, er meldet sich bei der Polizei als Fahrer....

Das ist mein Praxistip, der jedoch den Verfechtern von Gerechtigkeit hier im Forum bestimmt nicht gefällt...

13 weitere Antworten
Ähnliche Themen
13 Antworten

Als Erstes hättest du die Polizei rufen müssen! Was passiert wenn der Firmeninhaber oder sonstiger Angestellter den Schaden vor deinem erscheinen bemerkt ...

Dein Führerschein ist nicht in Gefahr.

Den Schaden trägt die Versicherung deines Vaters. Sowohl den am BMW als auch an dem Wagen deines Vaters (Vollkasko). Besteht keine Vollkasko, so wird nur die am BMW reguliert. Den Schaden am Fahrzeug deines Vaters trägt er dann selbst oder eher du.

Zum Problem wird es, wenn du den Firmenwagen nicht hättest fahren dürfen, d.h. du als Fahrer nicht bei der Versicherung gemeldet bist.

In dem Fall holt sich die Versicherung den Schadensbetrag von deinem Vater wieder!

 

Dein Führerschein ist in allerhöchster Gefahr. Wenn irgendjemand den Schaden gesehen hat bei der Polizei angezeigt hat, dann ist er praktisch schon weg. Fahrerflucht.

Schau dass du so schnell wie möglich eine Tagebuchnummer bei der Polizei bekommst, dass das Risiko so gering wie möglich bleibt. Den Polizeiruf wirst du bei einem Firmenwagen brauchen.

Je nach dem wie die Firmenwagen in dem Unternehmen gehandhabt werden hast du damit auf jeden Fall auch einen Vermögensschaden bei dem Unternehmen angerichtet, ziemlich sicher gibt es bei dem Vollkaskoschaden eine Selbstbeteiligung, ausserdem muss der Schaden der Leasingfirma gemeldet werden.

Das bedeutet auf alle Fälle einige Formulare, die irgendjemand ausfüllen muss.

Der Führerschein ist in Gefahr, wenn der Besitzer den Schaden bei der Polizei meldet und du noch nicht bei ihm warst. Nur in diesem Fall ist eine Verlängerung der Probezeit und/oder Fahrverbot möglich.

Eigentlich hast du Fahrerflucht oder Unfallflucht begangen. Wie mein Vorredner gesagt, hat, du hättest die Polizei verständigen müssen. Auch der obligatorsiche Zettel an dem Auto das beschädigten gilt dafür nicht als Ersatz.

 

mfg Marc

am 14. Juni 2008 um 20:48

Zum Schaden am und ums Firmenauto haben die Vorschreiber wohl Recht. Aber, wenn ich Deinen Text richtig verstanden habe, dann passierte der Unfall auf dem Firmengelände des Gebrauchtwagencenters, nicht auf öffentlichem Straßenland. Damit ist Fahrerflucht vom Tisch. Aber es bleibt natürlich dabei, dass der Geschädigte baldigst informiert werden muss.

Zitat:

Original geschrieben von ayrton99

Zum Schaden am und ums Firmenauto haben die Vorschreiber wohl Recht. Aber, wenn ich Deinen Text richtig verstanden habe, dann passierte der Unfall auf dem Firmengelände des Gebrauchtwagencenters, nicht auf öffentlichem Straßenland. Damit ist Fahrerflucht vom Tisch. Aber es bleibt natürlich dabei, dass der Geschädigte baldigst informiert werden muss.

Zitat:

Ein Parkplatz, und zwar auch ein "Privatparkplatz" bzw. "Firmenparkplatz" ist regelmäßig dann als öffentlich anzusehen, wenn er entweder ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten für jedermann zugelassen ist und auch tatsächlich so genutzt wird. Auf die verwaltungsrechtliche Widmung oder auf die Eigentumsverhältnisse kommt es dabei nicht an (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 26.05.1982 - VRS Bd. 63 S. 289).

Somit ist das Verhalten des Unfallbeteiligten nach der STVO zu beurteilen.

Eine Meldung bei der Polizei wäre sicher nicht allzu falsch gewesen.

Alex.

Zitat:

Original geschrieben von BlueWhite

 

Zum Problem wird es, wenn du den Firmenwagen nicht hättest fahren dürfen, d.h. du als Fahrer nicht bei der Versicherung gemeldet bist.

In dem Fall holt sich die Versicherung den Schadensbetrag von deinem Vater wieder!

Das ist Unsinn. In diesen Fällen kann lediglich in den Bedingungen eine Vertragsstrafe formuliert sein. Diese beträgt i.d.R. das Doppelte der Differenz vom derzeitigen Beitrag zu dem Beitrag, der zu zahlen gewesen wäre, wenn der Fahrerkreis korrekt gemeldet gewesen wäre.

Zitat:

Original geschrieben von MdN

Zitat:

Original geschrieben von BlueWhite

 

Zum Problem wird es, wenn du den Firmenwagen nicht hättest fahren dürfen, d.h. du als Fahrer nicht bei der Versicherung gemeldet bist.

In dem Fall holt sich die Versicherung den Schadensbetrag von deinem Vater wieder!

Das ist Unsinn. In diesen Fällen kann lediglich in den Bedingungen eine Vertragsstrafe formuliert sein. Diese beträgt i.d.R. das Doppelte der Differenz vom derzeitigen Beitrag zu dem Beitrag, der zu zahlen gewesen wäre, wenn der Fahrerkreis korrekt gemeldet gewesen wäre.

Na ja,es gilt das,was in den Versicherungsbedingungen steht und das könnte man im Ernstfall schnell nachlesen

Alex.

Sprich mal in ruhigen 5 Minuten mit Deinem Vater. Am unkompliziertesten wird es sein, er meldet sich bei der Polizei als Fahrer....

Das ist mein Praxistip, der jedoch den Verfechtern von Gerechtigkeit hier im Forum bestimmt nicht gefällt...

Themenstarteram 15. Juni 2008 um 11:29

Also den Schaden habe ich gestern gleich noch online bei der Polizei gemeldet.

Wie mein Vorredner sagte, ist es besser wen Vater gefahren ist, das erspart mir dann einiges.

Danke nochmal für die rechtliche Aufklärung!

Zitat:

Original geschrieben von sapphire_pro

Also den Schaden habe ich gestern gleich noch online bei der Polizei gemeldet.

Sowas geht heutzutage?

Die Polizei ist nicht so wichtig. Ein Bagatellschaden auf einem Privatgrundstück, was interessiert das die Behörden?

Aber Du solltest unbedingt SOFORT, also JETZT, HEUTE NOCH, auf der Stelle einen Brief mit Adresse etc beim Autohändler einwerfen, damit er gleich am Montag weiß, was Sache ist. Unfallflucht auch in Bagatellfällen ist kein Spaß mehr!

Darin schreibtst Du, dass Du dannunddann denundden Wagen beim ragnieren leicht touchert hast und zu Regulierung des Schaden über die Versicherung daundda erreichbar bist.

MACH HIN! Noch ist es nicht zu spät!!

Wenn das geklärt ist, zahlt den Kram die Verischerung und wie Dein Vater reagiert, wirst Du am besten selber wissen. Hoffen wir, dass er vernünftig ist. Aber ich würde mich bei meinem Sohn nur darüber aufregen, dass er ein Missgeschick mit Unfallflucht garniert hat....

Zitat:

Original geschrieben von ayrton99

Aber, wenn ich Deinen Text richtig verstanden habe, dann passierte der Unfall auf dem Firmengelände des Gebrauchtwagencenters, nicht auf öffentlichem Straßenland. Damit ist Fahrerflucht vom Tisch.

falsch!

da der te wohl ohne weiteres auf den parkplatz fahren konnte zählt dieser auch zum öffentlich zugänglichen verkehrsraum....und damit sind wir dann wieder bei der fahrerflucht angelangt....

wäre der parkplatz rundum eingezäunt gewesen und mit einer schranke versehen, die der te erst ohne berechtigung geöffnet hat, sähe es anders aus! dann würde das zutreffen was du schreibst!

Zitat:

Original geschrieben von ap11

Zitat:

Original geschrieben von MdN

 

Das ist Unsinn. In diesen Fällen kann lediglich in den Bedingungen eine Vertragsstrafe formuliert sein. Diese beträgt i.d.R. das Doppelte der Differenz vom derzeitigen Beitrag zu dem Beitrag, der zu zahlen gewesen wäre, wenn der Fahrerkreis korrekt gemeldet gewesen wäre.

Na ja,es gilt das,was in den Versicherungsbedingungen steht und das könnte man im Ernstfall schnell nachlesen

Alex.

Eben, es kommt drauf an, ob der TE überhaupt berechtigt war, den A6 zu fahren. Denn es gibt Versicherungen, bei denen zwar ein uneiungeschränkter Personenkreis zum Fahren zugelassen ist (d. h. auch Familienmitglieder bei Firmenfahrzeugen), aber bzgl. der Altersbeschränkung Unterschiede bestehen. Es gibt z. B. den Kreis der Fahrer ab 18 (= hohe Versicherungsprämie) und den Kreis der Fahrer ab 25 (= niedrige Versicherungsprämie). Wenn der Vers.-Vertrag erst auf den Kreis der 25-jährigen abgeschlossen ist, dann kann's sein, dass du bzw. dein Vater auf den Unfallkosten sitzen bleibst...ganz abgesehen von der Fahrerflucht;)

Deine Antwort
Ähnliche Themen