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BLP.-Grenze bei Gebrauchtkauf

Themenstarteram 19. November 2024 um 16:51

Hallo,

ich habe eine grundsätzliche Verständis Frage für die Bewertung der privaten Versteuerung:

Für Fahrzeuge, die ab Juli 2024 angeschafft werden bzw. wurden soll dieser Wert nach dem Willen der Bundesregierung bei 95.000 EUR liegen.

Wenn es hier heißt ab Juli, gilt das dann nur für ab Juli zugelassene oder auch für ab Juli gekaufte Gebrauchte?

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8 Antworten

Die Verabschiedung der Erhöhung ist nach dem Aus der Regierung mehr als fraglich.

Ansonsten gilt als Datum der Anschaffung der Zeitpunkt, an welchem rechtlich Besitz, Nutzen und Lasten übergegangen sind, egal ob neu oder gebraucht. Das gilt auch für die Berechnung des BLP.

Zitat:

@hydrou schrieb am 19. November 2024 um 19:55:26 Uhr:

Die Verabschiedung der Erhöhung ist nach dem Aus der Regierung mehr als fraglich.

Das ist sehr sehr optimistisch ausgedrückt.

Ich würde eher sagen: ist auf unbestimmte Zeit auf Eis / vom Tisch, denn

Zitat:

@frankenmatze schrieb am 19. November 2024 um 17:51:40 Uhr:

dem Willen der Bundesregierung

welche Bundesregierung? :)

Ansonsten ja, "bei Anschaffung" steht nunmal im §6 EStG.

Themenstarteram 19. November 2024 um 20:40

Danke, das ist ja insofern interessant, weil es sich auch auf die alte 70.000-Regelung bezieht, die ja erst ab 1.1. dieses Jahres greift und damit nun rückwirkend auch für Autos mit Baujahr vor diesem Jahr gelten.

Zitat:

@frankenmatze schrieb am 19. November 2024 um 17:51:40 Uhr:

 

...Wenn es hier heißt ab Juli, gilt das dann nur für ab Juli zugelassene oder auch für ab Juli gekaufte Gebrauchte?..

Weder noch.

Es gilt der Zeitpunkt der Anschaffung. Das ist meistens der Tag ist, an dem der Schlüssel zum Fahrzeug übergeben wurde und du dann Zugriff auf das Auto hast.

Themenstarteram 20. November 2024 um 9:31

Wie weder noch? Deine Antwort ist etwas verwirrend :)

Es gilt nicht der Tag der Erstzulassung.

Es gilt nicht der Tag des Kaufdatums.

Es gilt der Tag der Anschaffung und somit der Tag, an dem dir der Schlüssel zum Fahrzeug übergeben wurde.

Beispiel: Ich hatte in 2017 ein Elektroauto gekauft, zugelassen und es wurde mir übergeben (=Anschaffung). Erst ab 2018 wurde aber der Steuersatz halbiert. Galt für mich die halbe Steuer? Nein.

Hätte ich den Wagen in 2018 angeschafft, so hätte ich nur die halbe Steuer gehabt.

Themenstarteram 20. November 2024 um 12:49

Ja, aber das sage ich doch: ich kaufe ein Auto aus 2017 in 2018 und zahle nur die haben Steuern (an deinem Beispiel).

Es ist aber eben NICHT das Kaufdatum entscheidend!

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