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BMW 1er F21 LCI - Mischbereifung M-Felgen entfernen

Themenstarteram 9. September 2018 um 9:00

Hallo zusammen,

ich hoffe hier kann mir jemand mit meinem Anliegen weiterhelfen, zu dieser speziellen Fragestellung konnte ich bei Google leider nichts finden.

Folgendes:

1er BMW EZ 12/2017 mit M-Felgen, Sternspeiche 386

Ist-Zustand:

VA: 225/40 R18 auf 7,5J ET45

HA: 245/35 R18 auf 8J ET52

Ziel:

VA: 225/40 R18 auf 7,5J ET45

HA: 225/40 R18 auf 8J ET52

Da ich auf Ganzjahresreifen umsteigen möchte und es keine in der Größe 245/35 auf dem Markt gibt, möchte ich die Mischbereifung entfernen. Ich habe mit dem TÜV-Prüfer gesprochen, und an sich wäre die Eintragung der anderen Reifendimension auf der 8J Felge kein Problem. Allerdings benötige er einen Nachweis von BMW, dass das ABS/ESP keine Probleme bereitet da ein unterschiedlicher Abrollumfang zwischen Vorder- und Hinterachse vorhanden sei.

Ich habe zwei verschiedene Reifenrechner bemüht und beide sagen mir, dass der Abrollumfang gleich bleibt, wenn ich zwischen 225/40 R18 7,5J und 225/40 R18 8J vergleiche. Wenn ich zwischen 245/35 R18 8J und 225/40 R18 8J vergleiche, ergibt sich eine Differenz von 1,4%.

Beide Berechnungen im Anhang.

Meine Frage wäre nun, welche Berechnung ist richtig bzw. wo liegt der Denkfehler?

Vielen Dank und beste Grüße

Robin

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24 Antworten

Ob die Berechnung so richtig ist, das ist zweitrangig.

Wichtig ist der Nachweis von BMW daß die Elektronik den Unterschied ausgleichen kann.

Ohne diese Freigabe wird der Prüfer dir wohl keine Einzelabnahme machen.

Themenstarteram 9. September 2018 um 9:18

Ein Nachweis seitens BMW würde ich doch aber gar nicht benötigen, wenn der Abrollumfang sich nicht ändert. Deswegen doch meine Frage, welche Berechnung bzw. Denkweise die Richtige ist und OB er sich überhaupt ändert.

Gruß

Die Differenz beträgt nach diesem Rechner, denn ich selber auch benutze da gut, 1,4%.

Und der Prüfer hätte gerne eine Freigabe/Bestätigung von BMW daß dieser Wert noch in der Tolleranz für die elektronische Regelung liegt.

Und diese Abweichung kennt der Prüfer halt nicht, welche von BMW tolleriert wird.

Themenstarteram 9. September 2018 um 9:37

Allerdings spielt es meiner Meinung nach keine Rolle, welcher Reifen vorher auf der 8J Felge montiert war. Es geht doch um den zukünftigen Abrollumfang zwischen Vorder- und Hinterachse. Und laut Berechnung 1. wäre keine Abweichung vorhanden.

Gut, ich kann mir aber vorstellen, dass die bei BMW auch daran gedacht haben, dass es Fertigungstoleranzen gibt, dann auch den Zustand, dass an einer Achse Neureifen und an der anderen abgefahrene Reifen sind. Das alles würde vermutlich mehr Differenzen erzeugen als diese 1.4%

Themenstarteram 9. September 2018 um 9:54

...und verschiede Reifendrücke. (Wenn das auch einen Einfluss hat)

Korreliert die Felgenbreite überhaupt mit dem Abrollumfang? Wenn nicht, dann ist das Problem ja gar nicht vorhanden.

Ich gehe davon aus das auch 195/55/16,205/55/16 oder 225/45/17 rundum ab Werk eingetragen sind

Damit hat der Prüfer die gewünschte Bescheinigung

Auf dem Wagen ist ja nicht nur die 17 oder 18" Mischbereifung vom Werk freigegeben

Probleme kann es neuerdings mit dem Impact-Test geben wenn schmalere Reifen auf die breiteren Felgen aufgezogen werden

Bei unserem F20 aus 7/2017 ist folgendes ab Werk freigegeben:

195/55/16 rundum, 205/55/16 rundum , 205/50/17 rundum , 225/45/17 rundum und 225/4018 M&S rundum ,

Wenn die GJR als Wintereifen laufen sind sie schon eingetragen.Nur nicht auf der 8" Felge.Das ist aber für den Abrollumfang uninteressant

Schau mal in deine EG-Übereinstimmungserklärung

Vielleicht erledigt sich es ja auch dahingehend, dass der TE morgen kurz bei BMW nachfragt, und die sagen, alles bestens, nur muss 8" hinten und 7.5" vorne drauf, was ja logisch ist, aber dennoch erwähnenswert.

Themenstarteram 9. September 2018 um 10:06

@Tappi64

Das spielt hier doch keine Rolle.

Es geht rein um den Unterschied des Abrollumfangs zwischen einer 7,5J und 8J Felge bei gleichem Reifen.

Dadurch das der Reifen bei einer 8J Felge mehr gezogen wird an den Flanken, ist die Frage ob sich somit auch der Abrollumfang ändert.

Zitat:

@chako888 schrieb am 9. September 2018 um 12:06:57 Uhr:

@Tappi64

Das spielt hier doch keine Rolle.

Es geht rein um den Unterschied des Abrollumfangs zwischen einer 7,5J und 8J Felge bei gleichem Reifen.

Dadurch das der Reifen bei einer 8J Felge mehr gezogen wird an den Flanken, ist die Frage ob sich somit auch der Abrollumfang ändert.

Der Abrollumfang kann sich nicht ändern,egal wie weit der Reifen auf der breiteren Felge gezogen wird

Im Reifen sind Stahllagen,wie soll das denn gehen ?

Der Umfang ist immer gleich,egal wie breit die Felge ist

Wenn der Prüfer das nicht weiß hat er den Job verfehlt

Ich habe schon 235/35/19 auf vorne 8,5 und hinten 9,5" gefahren.Der Abrollumfang ist gleich.

Einzig der Impact-Test kann ein Problem sein weil BMW den 225er nicht für die 8" Felge freigegeben hat

Themenstarteram 9. September 2018 um 10:33

Alles klar, vielen Dank

Dann werde ich ihm mal eine Mail schreiben, ich hoffe das ich die Kombination dann eingetragen bekomme.

Grüße

Wenn der Umfang kleiner werden soll,dann müsste das Gummi und das Stahlgeflecht gestaucht werden und der Reifen wäre nicht mehr rund

Themenstarteram 9. September 2018 um 10:58

Eigentlich müsste sich der Umfang doch ändern. Zwar minimal, aber einen Unterschied gäbe es.

Gedankenexperiment:

225/40 R18 auf einer fiktiven 20J breiten Felge. Die Flanken wären so weit auseinander gezogen, dass sich auch der Abstand zwischen Lauffläche und Felgenrand verkleinert. Oder etwa nicht?

Wäre schon interessant zu wissen, welchen messbaren Einfluss 0,5 Zoll auf den Umfang haben. Ich hoffe der TÜV-Prüfer versteift sich darauf nicht.

Gruß

Zitat:

@chako888 schrieb am 9. September 2018 um 11:00:15 Uhr:

[...]

Ist-Zustand:

VA: 225/40 R18 auf 7,5J ET45

HA: 245/35 R18 auf 8J ET52

Ziel:

VA: 225/40 R18 auf 7,5J ET45

HA: 225/40 R18 auf 8J ET52

[...]Ich habe mit dem TÜV-Prüfer gesprochen, und an sich wäre die Eintragung der anderen Reifendimension auf der 8J Felge kein Problem. Allerdings benötige er einen Nachweis von BMW, dass das ABS/ESP keine Probleme bereitet da ein unterschiedlicher Abrollumfang zwischen Vorder- und Hinterachse vorhanden sei.

Gemeint ist folgendes:

Bei der IST-Bereifung ist ein unterschiedlicher Abrollumfang vorhanden.

Der TÜV will nun eine Bescheinigung von BMW, dass ABS/ESP keine Probleme ohne unterschiedlichen Abrollumfang haben.

Zitat:

Ich habe zwei verschiedene Reifenrechner bemüht und beide sagen mir, dass der Abrollumfang gleich bleibt, wenn ich zwischen 225/40 R18 7,5J und 225/40 R18 8J vergleiche. Wenn ich zwischen 245/35 R18 8J und 225/40 R18 8J vergleiche, ergibt sich eine Differenz von 1,4%.

[...]

Wo liegt der Denkfehler?

[...]

Du hast keinen Denkfehler.

Der Abrollumfang eines Reifens bleibt auf unterschiedlichen Felgenbreiten gleich.

BMW hätte bei der Mischbereifung hinten 255/35 R18 vorsehen müssen, dann hättest Du die aktuelle Fragestellung nicht. Aber das wäre auf einer 8 Zoll breiten Felge grenzwertig und dafür ist möglicherweise im Radhaus nicht genug Platz.

Umfang 225/40 R18: 2002 mm (-0%)

Umfang 245/35 R18: 1975 mm (-1,33%)

Umfang 255/35 R18: 1997 mm (-0,24%)

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