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BMW 330D Cabrio Automatik Kaufvertrag ...Arglistige Täuschung ?

BMW 3er E93
Themenstarteram 25. Oktober 2017 um 1:06

Guten Tag liebe BMW Fans

Ich habe für meine Tochter den besagten BMW gekauft , das war ihr sehnlichster Wunsch und sollte eine Überraschung werden .

Nun ja , wie soll ich sagen gekauft .

Der Vertrag wurde mit Mobile.de gemacht und Verkäufer kam mit ausgefüllten Vertrag schon an . Auto war beim Vorbesitzer 2. Hand , allerdings bei BMW Vertragshänler gekauft .

Ich muss dazu sagen , dass der Verkäufer der Vater war und der Sohn mit dem Vertrag kam , weil das Fahrzeug beiden gehörte ....der Vater allerdings im Fahrzeugbrief stand . Der Sohn arbeitet als Auszubildender bei BBW.

So der Anfang :

Meine Tochter telefonierte mit dem Sohn ( Telefonnummer per Anzeige ) und fragte ob das Fahrzeug einen Unfallschaden hätte ( stand in der Anzeige nicht drin und wusste auch nichts von dem Geschenk von mir ) .

Der Sohn meinte das nur die Stoßstange gestauscht und neu lackiert wurde . Es währe vom Erstbesitzer nur ein Rempler gewesen und nur ein Bagatellschaden .

Ich selber hatte alles mit gehört , weil das Handy auf laut gestellt war . Meine Tochter meinte noch einen Unfallschaden wollte sie auch nicht mit der Stoßstange könnte sie leben .

Ohne wissen habe ich dann 2 Tage später das Auto gekauft um sie zu überraschen FREU ??

Der Kaufvertrag wurde dann auch gemacht . Mit der Bemerkung und ankreuzen des Verkäufers :

Hier für mich wichtig !!!

1. Das Fahrzeug hatte , seit es im Eigentum des Verkäufers war , keinen Unfallschaden / folgende Unfallschäden ( wurde angekreuzt nichts gestrichen , die Zeile ist leer also nichts hinzugefügt )

2. das Fahrzeug hat keine sonstigen Beschädigungen / folgende Beschädigungen .

Nur angekreuzt nichts weg gestrichen , den Vermerk aber Rep. Schaden 2000 Euro Erstbesitzer .

Zu 1. wenn er von der Stoßstange wusste ist es ein Unfallfahrzeug Oder ?

Habe im Netz gescherschiert , dort steht : wenn eine Stoßstange repariert wird ist es kein Unfall , wird sie allerdings erneuert ist es einer .

Ich hatte nochmals dem Sohn angefragt beim Kaufvertrag , ob sonstige Mängel oder aber Unfälle wären , denn das Fahrzeug würde nochmal bei einen Autohändlern wo meine Tochter arbeitet durchgecheckt . Antwort war steht doch alles in der Inspektion das Auto ist Tip top ( Zeuge war mein Mann ) und genau das selbe erz. er mir mit wie bei meiner Tochter ( Bagatellschaden )

Nun kommt es aber ganz dicke !!!!!!!!!

Das Autohaus wo meine Tochter arbeite hat einen Heckschaden links erkannt , was gespachtelt , geschweißt und neu lackiert wurde und im inneren Rost ansetzt , also weiterer Unfall . Habe natürlich gleich den Verkäufer ( Vater kontaktiert gehabt ) , der weiß natürlich nichts davon und beruft sich auf die Gewährleistungsfrist . Darauf habe ich nen Gutachter herangezogen und auch Unfall bestätigt bekommen .

Ich dann bei BMW angerufen wo der Verkäufer das Fahrzeug gekauft hatte direkt mit dem Verkäufer vom Kaufvertrag BMW telefoniert habe . Der erz. Das das Auto einen Schaden von 3300 Euro hatte , könnte aber nicht sagen wo der Schaden wäre , weil wohl der Erstbesitzer es Privat machen lassen hat , aber könnte ausschließen das es keine Stoßstange war . Aber sie würden den Heckschaden neu machen . ÄHHHHHHHHHHHHH , wenn sie von nichts wussten , warum wollen sie den Heckschaden neu machen wollen.

Weiteres kommt dazu , es ist ein Cabrio und nach guten Wetter wurde festegestellt , dass das Fahrzeug undicht ist . Laut BMW ist es ein Schaden von 1200 Euro . Das Auto leckt bei Regen und beim Fahren in der Kurve kommt ihr regelrecht Wasser entgegen . Fazit vom Verkäufer war , erhaben das Auto nur am Wochenende benutz ??

Fazit der Privatverkäufer redet sich raus und BMW redet sich raus .

Wie würdet ihr die Sache sehen , habe ich recht auf Rückabwicklung / Anfechtung des Kaufvertrages .

Mittlerweile hat meine Tochter gar keinen Bock mehr auf das Fahrzeug und hat Angst das weiteres damit passiert , zudem bei dem Wetter heute ist das Auto auch immer nass und muss Tücher rein legen .

Festgestellt wurde alles innerhalb Von 2 Tagen und 15 Tagen .

Leider viel zu viel geschrieben , aber ich möchte alles auf schreiben was passiert ist .

LG Jenny

 

 

 

 

 

Beste Antwort im Thema

Naja, wenn du bei der Anwältin warst und diese schon einen Prozess nicht befürwortet, sollte es auch gut sein.

38 weitere Antworten
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38 Antworten
Themenstarteram 25. Oktober 2017 um 1:14

Nachtrag :

Das Autohaus des Käufers im Vertrag bestätigt , bei der Bestellung das ein Schaden von 2000 Euro ist .

Was denn nun 2000 Euro , oder 3300 Euro Schaden . Da mauschelt doch jemand . . Der Verkäufer X vom Autohaus , weiß wohl selber nicht was er im Vertrag des Käufers ( meinen Verkäufer ) rein geschrieben hat . ??

Gehe zum Anwalt. Ziel: Rückabwicklung.

Wenn Du das selbst machst, klappt das nie.

Emotionen nutzen gar nicht viel und verbale Aussagen / Absprachen welche getroffen wurden sind ganz schlecht. Da steht dann Aussage gegen Aussage. Wichtig ist was unterschrieben wurde und was die Fakten sind. Sprich labern kann man ganz viel, aber am Papier muss richtig ‚angekreuzt‘ werden. Ein lackierter Heckschaden ist ziemlich sicher ein Unfallschaden.

Also Verkäufer anrufen, letzte Chance. Mitteilen, dass er günstig rauskommt oder teuer wenn Du zu einem RA gehst. Vormittags angerufen, Nachmittags zum RA deines Wunsches. Nicht vergessen, auch Dich wird ein RA Geld kosten, welches du nicht wieder siehst.

am 25. Oktober 2017 um 5:01

Hallo Jenny,

erst mal Willkommen im Forum :-)

Habt Ihr ne Rechtsschutzvetsicherun?

Falls möglich, fragt einen Anwalt besser noch Fachanwalt nach der weiteren Vorgehensweise.

Er kennt die Fristen und wie er weiter vorgehen muss.

Wenn was gemauschelt wurde, ist das aus meiner Sicht der Beste Weg.

Falls es möglich ist, nicht mehr bis zur Klärung mit dem Auto fahren.

Wegen dem Händler, der nichts weiss. Kommt drauf an, wie er es formuliert hat. Falls sich seine Aussage darauf bezog, was an dem Heckschaden gemacht wurde, weiss er nicht, dann wäre es korrekt. Wenn er gar nix weiss, wäre diese Aussage jedoch nicht korrekt ...

Hallo Jenny,

1. Ich kann deinen Text nur schwer verstehen da er sehr schlecht geschrieben ist

2. Das ist das falsche Forum für ein 330d Cabrio (e93)

3. Sofort zum Anwalt!!!!!! Nicht im Internet rumfragen

VG Tordi

Warum kauft man denn kein Fahrzeug beim Autohaus wo die Tochter arbeitet?

Den Kauf unbedingt nur über einen RA rückabwickeln, dessen Honorar dann als Lehrgeld abbuchen.

Zitat:

@astra33 schrieb am 25. Oktober 2017 um 10:57:09 Uhr:

Warum kauft man denn kein Fahrzeug beim Autohaus wo die Tochter arbeitet?

Den Kauf unbedingt nur über einen RA rückabwickeln, dessen Honorar dann als Lehrgeld abbuchen.

Naja...wenn man die Autos nur da kauft wo Verwandte arbeiten, dann ist die Auswahl doch eher begrenzt.

Die Stoßstange ist pillepalle, gespachtelter Heckschaden aber nicht. Das es dann rostet ist eben oft so wenn es unter der Hand repariert wurde.

Ich würde zurück abwickeln, einfach weil ich bei dem Auto kein gutes Gefühl mehr hätte. Der Heckschaden mit

Spachtel macht aus dem Fahrzeug definitiv ein Unfallfahrzeug.

EDIT: Arglistige Täuschung ist es wohl nur dann, wenn der Verkäufer vom Unfall wusste, also es im 1. Kaufvertrag drin stand oder er selbst den Schaden hat reparieren lassen.

Hallo Jenny,

sicherheitshalber solltet ihr auch in der HIS-Datenbank abfragen, was zu dem Fahrzeug gespeichert ist.

Wenn z.B. ein Fahrzeug einen Totalschaden hatte, so lassen Versicherungen dies oft in dieser Datenbank eintragen.

Mein Fahrzeug (der im Profil) habe ich als Totalschaden verkauft und einige Wochen später unter Mobile.de gefunden. Dort wurde mal nachgefragt, weil er nicht als unfallfrei eingetragen war. Angeblich hatte das Fahrzeug nur einen Parkschaden (2000, €).

Selbst eine Abfrage der Historie bei BMW hätte nichts ergeben, denn dort war der Totalschaden nicht bekannt, denn ich wollte das Fahrzeug ja nicht mehr reparieren lassen.

Ich empfehle euch also, mal die HIS-Datenbank abzufragen.

 

Gruß

Uwe

Zitat:

@Jenny1960 schrieb am 25. Oktober 2017 um 03:06:13 Uhr:

Ich dann bei BMW angerufen wo der Verkäufer das Fahrzeug gekauft hatte direkt mit dem Verkäufer vom Kaufvertrag BMW telefoniert habe . Der erz. Das das Auto einen Schaden von 3300 Euro hatte , könnte aber nicht sagen wo der Schaden wäre , weil wohl der Erstbesitzer es Privat machen lassen hat , aber könnte ausschließen das es keine Stoßstange war . Aber sie würden den Heckschaden neu machen . ÄHHHHHHHHHHHHH , wenn sie von nichts wussten , warum wollen sie den Heckschaden neu machen wollen.

Hallo Jenny,

noch ein Nachtrag.

Du solltest versuchen, rauszubekommen, was in dem Kaufvertrag zwischen diesem Autohaus und dem letzten Besitzer als Unfallschaden angegeben war.

Wenn dort der Unfallschaden nicht korrekt angegeben war, solltet ihr die Option überlegen, tatsächlich in dem Autohaus den Unfallschaden ordnungsgemäß reparieren zu lassen und gleich auch noch die Undichtigkeit beseitigen lassen, dies für euch natürlich alles kostenlos. Ihr habt schließlich zu viel für das Fahrzeug bezahlt, da Unfallschaden. Vielleicht lässt sich gar noch mehr aushandeln, so z.B. ein schöner Satz Winterreifen.

Gut, ihr habt dann zwar keine Rückabwicklung aber wollt ihr euch wirklich den Ärger einer Rückabwicklung antun? Das bedeutet Gerichtsprozesse und kann sich Monate, gar Jahre hinziehen.

Wenn ihr wirklich den Handel mit dem Autohaus eingeht, ist noch wichtig, dass ihr zuvor bei dem Autohaus, in dem deine Tochter arbeitet, das Fahrzeug auf Herz und Nieren durchchecken lasst. Nicht, dass dann später noch weitere Mängel auftauchen.

Nach der Reparatur sollte das Autohaus, in dem deine Tochter arbeitet, überprüfen, dass die Arbeiten auch fachgerecht ausgeführt wurden. Darüber sollte das Autohaus, das die Reparaturen ausführt, auch im Vorfeld informiert werden.

 

Gruß

Uwe

Themenstarteram 26. Oktober 2017 um 23:30

Hallo

Möchte mich erst mal recht herzlich bedanken für die vielen Antworten , dafür erst mal recht herzlichen Dank .

Nur zur Kenntnis meine Tochter Arbeit bei Ford und ihr hat grade der BMW gefallen , dass ihr Traumauto Ist .

Nun nochmal ;.) 1. Besitzer hatte es von BMW gekauft , der hatte einen Unfallschaden , weiß ich auch nur weil ich bei BMW angerufen hatte . Gekauft hat ihn dann BMW und weiter Verkauft an den 2. Besitzer wo ich ihn dann her habe , also 3. Besitzer bin ich .

Auf der Bestellung von BMW , steht dass das Fahrzeug einen Schaden hatte , ......genau gesagt ......Reparierter Schaden 2000€ Erstbesitzer und genau dasselbe steht im Vertrag des 2. Besitzers wo ich ihn gekauft hatte . Der 2. Besitzer weiß natürlich nichts von einen Heckschaden , erz. mir aber das der 1. Besitzer einen Rempler an der Stoßstange hatte . UPS passt wohl nicht , weil ja Heckschaden . BMW wo er das Fahrzeug her hat sagte mir aber am Telefon das es ein Schaden von 3500€ , das aber bei BMW nicht gemacht worden ist , sondern nur der 1. Besitzer die Auskunft gegeben hatte .

Es ist alles sehr verworren und der eine oder andere kann vielleicht nicht ganz nachvollziehen .

Anwalt ist eingeschaltet , habe hier schon einige anschrieben , bloß der eine sagt das der andere das .

Damit wir noch eins drauf setzte , ohne das ich hier Mitleid oder ach Gott TJA erhaschen möchte , der Vater des Sohnes der für ihn das Fahrzeug gekauft hat , ist kein Unbekannter in der Promi Welt .

So wieder zu viel geschrieben sorry !

LG Jenny

Themenstarteram 26. Oktober 2017 um 23:33

Zitat:

@Jenny1960 schrieb am 27. Oktober 2017 um 01:30:54 Uhr:

Hallo

Möchte mich erst mal recht herzlich bedanken für die vielen Antworten , dafür erst mal recht herzlichen Dank .

Nur zur Kenntnis meine Tochter Arbeit bei Ford und ihr hat grade der BMW gefallen , dass ihr Traumauto Ist .

Nun nochmal ;.) 1. Besitzer hatte es von BMW gekauft , der hatte einen Unfallschaden , weiß ich auch nur weil ich bei BMW angerufen hatte . Gekauft hat ihn dann BMW und weiter Verkauft an den 2. Besitzer wo ich ihn dann her habe , also 3. Besitzer bin ich .

Auf der Bestellung von BMW , steht dass das Fahrzeug einen Schaden hatte , ......genau gesagt ......Reparierter Schaden 2000€ Erstbesitzer und genau dasselbe steht im Vertrag des 2. Besitzers wo ich ihn gekauft hatte . Der 2. Besitzer weiß natürlich nichts von einen Heckschaden , erz. mir aber das der 1. Besitzer einen Rempler an der Stoßstange hatte . UPS passt wohl nicht , weil ja Heckschaden . BMW wo er das Fahrzeug her hat sagte mir aber am Telefon das es ein Schaden von 3500€ , das aber bei BMW nicht gemacht worden ist , sondern nur der 1. Besitzer die Auskunft gegeben hatte .

Es ist alles sehr verworren und der eine oder andere kann vielleicht nicht ganz nachvollziehen .

Anwalt ist eingeschaltet , habe hier schon einige anschrieben , bloß der eine sagt das der andere das .

Damit wir noch eins drauf setzte , ohne das ich hier Mitleid oder ach Gott TJA erhaschen möchte , der Vater des Sohnes der für ihn das Fahrzeug gekauft hat , ist kein Unbekannter in der Promi Welt .

So wieder zu viel geschrieben sorry !

LG Jenny

Nachtrag der Sohn arbeitet bei BMW , lustig :

Themenstarteram 26. Oktober 2017 um 23:36

Zitat:

@Jenny1960 schrieb am 27. Oktober 2017 um 01:30:54 Uhr:

Hallo

Möchte mich erst mal recht herzlich bedanken für die vielen Antworten , dafür erst mal recht herzlichen Dank .

Nur zur Kenntnis meine Tochter Arbeit bei Ford und ihr hat grade der BMW gefallen , dass ihr Traumauto Ist .

Nun nochmal ;.) 1. Besitzer hatte es von BMW gekauft , der hatte einen Unfallschaden , weiß ich auch nur weil ich bei BMW angerufen hatte . Gekauft hat ihn dann BMW und weiter Verkauft an den 2. Besitzer wo ich ihn dann her habe , also 3. Besitzer bin ich .

Auf der Bestellung von BMW , steht dass das Fahrzeug einen Schaden hatte , ......genau gesagt ......Reparierter Schaden 2000€ Erstbesitzer und genau dasselbe steht im Vertrag des 2. Besitzers wo ich ihn gekauft hatte . Der 2. Besitzer weiß natürlich nichts von einen Heckschaden , erz. mir aber das der 1. Besitzer einen Rempler an der Stoßstange hatte . UPS passt wohl nicht , weil ja Heckschaden . BMW wo er das Fahrzeug her hat sagte mir aber am Telefon das es ein Schaden von 3500€ , das aber bei BMW nicht gemacht worden ist , sondern nur der 1. Besitzer die Auskunft gegeben hatte .

Es ist alles sehr verworren und der eine oder andere kann vielleicht nicht ganz nachvollziehen .

Anwalt ist eingeschaltet , habe hier schon einige anschrieben , bloß der eine sagt das der andere das .

Damit wir noch eins drauf setzte , ohne das ich hier Mitleid oder ach Gott TJA erhaschen möchte , der Vater des Sohnes der für ihn das Fahrzeug gekauft hat , ist kein Unbekannter in der Promi Welt .

So wieder zu viel geschrieben sorry !

LG Jenny

Nachtrag der Sohn arbeite bei BMW

Aufs wesentliche Konzentrieren. Im Kaufvertrag für den 2ten Besitzer ist ein Schaden, den der Erstbesitzer dem weiterverkäufer Autohändler gemeldet hat, aufgeführt. Wenn das genauer beschrieben ist und anschliessend beim Verkauf auf Nachfrage nicht mitgeteilt wurde und, am wichtigsten, im Kaufvertrag nicht aufgeführt wird, ist die Sache klar. Ein Sachmangel der zugesicherten Eigenschaften. Aus welchem Grund spielt zunächst keine Rolle, für das zustandekommen eines Vertrages gilt immer noch, das ein Gegenstand möglichst genau beschrieben wird. Sind grundlegende Eigenschaften nicht bekannt und sind diese beweisbar, gibt es vielfältige Möglichkeiten von der Rückabwicklung über fachgerechte Herstellung oder Wertausgleich.

Was ich nicht verstehe. Warum kauft man, wenn man selbst nicht den Zustand von Fahrzeugen beurteilen kann, von Privat ein relativ teures Fahrzeug ohne ein Gutachten bei Dekra (Kosten etwa 80,00€) oder in der Werkstatt der Tochter zu erstellen? War das Promibonus?

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