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BMW Drive Recorder

BMW X5 G05
Themenstarteram 19. August 2019 um 8:07

Weiss jemand ob man das nachrüsten kann ?

https://youtu.be/6frQNzwRLNY

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@badix89 schrieb am 19. August 2019 um 13:51:24 Uhr:

Also im 3er kann man es bestellen für 200€, im X5 nicht. Sehr seltsam.

Doch kann man

[DE Preisliste] -> Sonderausstattungen -> Sicherheit -> BMW Drive Recorder 200,00€ im X5

Der BMW Drive Recorder ermöglicht die Aufnahme eines Videos von der Fahrzeugumgebung und das Abspielen dieses Videos auf dem zentralen Control Display oder über USB-Export auch auf Ihrem CE-Gerät. Wichtige Fahrzeuginformationen wie z. B. Geschwindigkeit und GPS-Position werden synchron mit dem Video gespeichert. Der BMW Drive Recorder besteht aus dem Event- und dem Crashrecorder. Der Eventrecorder ermöglicht z. B. die Aufnahme von speziellen Fahrsituationen oder besonderen Ereignissen. Erkennen die Sensoren im Fahrzeug einen Unfall, löst der Recorder die Aufnahme automatisch aus, um das Unfallgeschehen zu dokumentieren. Daneben können Sie eine Aufzeichnung auch manuell per Tastendruck starten und so eine bestimmte Verkehrssituation im Bild festhalten. Die Bedienung erfolgt bequem über den iDrive Controller und die Panorama-View-Taste. Zur Verwaltung der Clips stehen die Funktionen Wiedergabe, Pause, Exportieren und Löschen zur Verfügung. Für die Aufnahmen nutzt der BMW Drive Recorder die Kameras der an Bord befindlichen Assistenzsysteme. Hierfür können bis zu zehn Videos von 40 s Länge aufgenommen werden (20 s vor und 20 s nach der Auslösung). Quelle:Online-Preisliste

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Ich denke das ist nur eine Codierungssache. Sicher bin ich mit allerdings nicht. Hatte selber schon geguckt aber auf Anhieb nichts gefunden.

Würde mich nicht wundern wenn dieser Funktion datenschutzrechtliche Hindernisse im Wege stünden.

Speziell in Österreich, wo sogar 3D Remote nicht erlaubt ist (EU Gesetzgebung hin oder her, Alpenrepublik ist halt anders).

Also im 3er kann man es bestellen für 200€, im X5 nicht. Sehr seltsam.

Doch. Für den X5 45e kann man es zB definitiv bestellen. Für die anderen Motorvarianten kann ich es natürlich nicht verbindlich sagen.

Ich werde mich da wenn meiner aus der Werkstatt kommt mal hinsetzen und im E-Sys mal weiter "forschen".

Zitat:

@badix89 schrieb am 19. August 2019 um 13:51:24 Uhr:

Also im 3er kann man es bestellen für 200€, im X5 nicht. Sehr seltsam.

Doch kann man

[DE Preisliste] -> Sonderausstattungen -> Sicherheit -> BMW Drive Recorder 200,00€ im X5

Der BMW Drive Recorder ermöglicht die Aufnahme eines Videos von der Fahrzeugumgebung und das Abspielen dieses Videos auf dem zentralen Control Display oder über USB-Export auch auf Ihrem CE-Gerät. Wichtige Fahrzeuginformationen wie z. B. Geschwindigkeit und GPS-Position werden synchron mit dem Video gespeichert. Der BMW Drive Recorder besteht aus dem Event- und dem Crashrecorder. Der Eventrecorder ermöglicht z. B. die Aufnahme von speziellen Fahrsituationen oder besonderen Ereignissen. Erkennen die Sensoren im Fahrzeug einen Unfall, löst der Recorder die Aufnahme automatisch aus, um das Unfallgeschehen zu dokumentieren. Daneben können Sie eine Aufzeichnung auch manuell per Tastendruck starten und so eine bestimmte Verkehrssituation im Bild festhalten. Die Bedienung erfolgt bequem über den iDrive Controller und die Panorama-View-Taste. Zur Verwaltung der Clips stehen die Funktionen Wiedergabe, Pause, Exportieren und Löschen zur Verfügung. Für die Aufnahmen nutzt der BMW Drive Recorder die Kameras der an Bord befindlichen Assistenzsysteme. Hierfür können bis zu zehn Videos von 40 s Länge aufgenommen werden (20 s vor und 20 s nach der Auslösung). Quelle:Online-Preisliste

Hab ich nun auch gesehen. Ging vor ca 1 Monat aber noch nicht.

Angeblich soll der Drive Recorder ab ca. Oktober (für kompatible Fahrzeuge) im BMW Store sein.

Also würde ich mal nächsten März anpeilen :D

Zitat:

@gde2011 schrieb am 19. August 2019 um 13:43:28 Uhr:

Würde mich nicht wundern wenn dieser Funktion datenschutzrechtliche Hindernisse im Wege stünden.

Speziell in Österreich, wo sogar 3D Remote nicht erlaubt ist (EU Gesetzgebung hin oder her, Alpenrepublik ist halt anders).

absolut nicht wahr!

das 3D remote hat nichts damit zu tun, auch dash cam ist in AT schon länger bei Gericht anerkannt

als in DE!

Keine Ahnung warum wir immer die Schweizer Einstellungen bekommen wo fast alles verboten ist?

Das stimmt nicht wirklich. 3D Remote hat definitiv DSGVO als Grund warum es in AT nicht aktiviert wird in der app. Dort ist das Auto klar dem Land zugeordnet (meiner war nämlich bei Abholung D zugewiesen ;) ).

Auch der Spurwechselassi und der Park Assistent autonom haben als Grund die fehlende Zulassung der Autonomen Stufen in der StVo.

Dash Cam und deren Anerkennung als Beweismittel vor Gericht ist anderes Rechtsgebiet und daher nicht vergleichbar mit der Zulassung ob man ein Auto so ausrüsten darf.

Interessant ist das Teil allemal und mit 200€ nun auch wirklich kein großer Faktor mehr.

Mich würde allerdings interessieren, ob es auch einen Auffahrunfall bei geparkten PKW aufzeichnet.

Mein F15 wurde zweimal in der Garage von einem PKW mit Anhängerkupplung gerammt. Tolle Nachbarn - Leider stehen drei mit AHK in dieser und die Höhe lässt auch keinen eindeutigen Schluss zu.

Zum Glück im Bereich des Front-Nummernschildes. Hinter diesem ist nun ein Schaden, welcher durch ein neues Schild verdeckt wird. Überlege jetzt was ich mache wenn ich ihn mal abgebe.

Klar ist das die Cam ja nicht dauerhaft läuft - Aber macht sie vielleicht im Falle einer Kollision einen Schnappschuss. Würde den Lumpen zu gerne überführen, falls es mal wieder passiert.

Zitat:

@gde2011 schrieb am 20. August 2019 um 11:20:35 Uhr:

Das stimmt nicht wirklich. 3D Remote hat definitiv DSGVO als Grund warum es in AT nicht aktiviert wird in der app. Dort ist das Auto klar dem Land zugeordnet (meiner war nämlich bei Abholung D zugewiesen ;) ).

[...]

Lässt sich das eigentlich umstellen? Fzg wurde im AT ausgeliefert, ist inzwischen aber in DE zugelassen. Es wurde wohl inzwischen DE zugewiesen, aber die Funktion ist nach wie vor nicht verfügbar. :rolleyes:

Ich kann dir nur meinen "Verlauf" schildern.

Ich habe vor Abholung die app installiert und mich registriert. Obwohl ich alle Angaben richtig gemacht habe, scheine ich wohl doch die Registrierung auf Account in Deutschland geschafft zu haben (Download am Handy normal über Play Store, also keine Ahnung wie das ging).

Als wir dann bei Abholung das Auto hinzugefügt haben per VIN, ging einfach die Aktivierung des Digital Keys für Handy nicht. Bei Anruf der BMW Hotline erhielten wir den Hinweis, dass das Auto in Deutschland hinterlegt ist.

Erst nach neuer Registrierung und penibler Beachtung und Kontrolle der Zuweisung zu AT war die Aktivierung möglich.

? über ?

Zitat:

@gde2011 schrieb am 20. August 2019 um 11:20:35 Uhr:

Das stimmt nicht wirklich. 3D Remote hat definitiv DSGVO als Grund warum es in AT nicht aktiviert wird in der app. Dort ist das Auto klar dem Land zugeordnet (meiner war nämlich bei Abholung D zugewiesen ;) ).

Auch der Spurwechselassi und der Park Assistent autonom haben als Grund die fehlende Zulassung der Autonomen Stufen in der StVo.

Dash Cam und deren Anerkennung als Beweismittel vor Gericht ist anderes Rechtsgebiet und daher nicht vergleichbar mit der Zulassung ob man ein Auto so ausrüsten darf.

dein Informationsstand ist veraltet!

Der von BMW leider auch, AT hat als erstes Land autonomes Parken und

fahren frei gegeben.

Und die Dash cam und 3D hat nichts mit StVo zu tun.

Die deutsche DSGVO ist im Grunde mit der aus AT ident.

würde mich interessieren warum alle erstmal davon ausgehen alles ist durch StVo

oder andere Gesetze verboten.....

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