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BMW i4 Exportieren / ins Ausland verkaufen
Guten Morgen Zusammen,
Ich bin dabei meinen i4 ins Ausland zu verkaufen. Ein autohändler ist auf mich aufmerksam geworden und hat Interesse.
Er hat mir einen Vertrag zugeschickt. Standard, nichts großes. Dort steht drin, dass eine Anzahlung gemacht wird und danach einige Tage vor Abholung die vollständige Summe bezahlt wird.
Weiter steht drin, dass ohne die vollständige Summe, das Auto auch nicht übergeben werden soll.
Welche Risiken gibt es?
Ich würde das Auto abgemeldet hier stehen lassen. Sobald das Geld auf meinem Konto vollständig eingeht, wird es abgeholt. Bzw würde ich es rausgehen.
Natürlich gebe ich das Auto nicht raus, ohne den vollständigen geldeingang.
Bitte mal um eure Meinungen. Danke!
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2 Antworten
Im Vertrag sollte deinerseits ein Gewährleistungsausschluss festgehalten werden. Der Käufer sollte dir mitteilen, wer berechtigt ist das Fahrzeug abzuholen. Und in welchem Zeitfenster, das Fzg abgeholt wird. Wenn das Fahrzeug geholt wird, mach für dich ein Foto wenn es auf dem Trailer steht oder andere Kennzeichen bekommt und lasse dir die Abholzeit vom "Berechtigten" quittieren.
Warum der Schei...
Ich hab den Vertrag nicht gesehen. Ein Händler kann auch als Privatperson im Vertrag stehen. Einer Privatperson bist du beim Grauchtgüterkauf zur Gewährleistung verpflichtet, wenn du diese nicht ausschließt. Mit der vollständigen Bezahlung geht das Fahrzeug in das Eigentum des Käufers über. Bis es abgeholt wird, bist du noch Besitzer. Eigentum und Besitz sind 2 unterschiedliche Dinge! Anders als viele denken ist der bloße Besitz des KFZ-Briefes kein Eigentumsnachweis, auch dann nicht, wenn man als Halter eingetragen ist. Als Besitzer hast du eine besondere Obliegenheit gegenüber dem Eigentümer, deshalb soll dieser dir mitteilen, wem du berechtigt bist das Fahrzeug zu übergeben. So kann man dir keine Unterschlagung fremden Eigentums vorwerfen. Mit der Übergabe, des Fzgs wird der Berechtigte vorübergehend zum Besitzer. Angenommen, der montiert z.b. Kennzeichen an das Fahrzeug und düst los, unterwegs schrottet er die Karre, macht die Kennzeichen ab und geht weiter. Dann hast du gegenüber dem Eigentümer die entsprechenden Nachweise. Ebenso gegenüber der Polizei, die das Fahrzeug Anhand der VIN immer noch dir zuordnet.
Sind so meine Gedanken.
Zitat:
@Kuhli89 schrieb am 11. Januar 2025 um 08:51:49 Uhr:
Er hat mir einen Vertrag zugeschickt.
An dieser Stelle STOPP.
Du bist der Verkäufer und nur DU setzst den Vertrag auf.
Alles andere ist nur die ideale Basis für einen Betrugsversuch.
Zitat:
Welche Risiken gibt es?
Alle.