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BMW iPerformance ab 01.09.2018 kein E-Kennzeichen mehr
Hallo "E" Freunde!
Mein Verkäufer hatte mich soeben am Telefon darauf hingewiesen, dass der 530e u. w. ab dem 01.09.2018 keine E-Kennzeichen mehr erhalten.
Genaueres wusste er auch nicht. Ich hatte etwas im Netz gesucht und konnte ein paar dünne Infos heraussuchen.
Zusammen gefasst ändert sich zum 01.09.2018 der Prüfzyklus - Bsp. 530e.
Danach ergibt sich nach NEFZ ein CO2 Wert von 57 g/km eine elektrische Reichweite von 41 km.
Nach WLTP beträgt die CO2 Emission 69g/km und die elektrische Reichweite beträgt 39 km.
Da das WLTP-Verfahren erst ab 1.9.2018 verpflichtend ist, gelten also für alle Neuzulassungen bis 31.8.2018 noch die niedrigeren NEFZ Werte und erfüllen somit auch die Voraussetzungen z.B. für das E-Kennzeichens.
Ab 1.9.2018 gilt WLTP mit der Konsequenz, dass kein Grenzwert nach EMoG mehr erreicht wird. Also kein E-Kennzeichen mehr.
Dies betrifft auch die X225e Fahrer.
Beste Grüße
Alexander
Beste Antwort im Thema
Was ist denn so schwer daran zu verstehen, dass alle Richtlinien und Messverfahren nur eine Vergleichbarkeit herstellen sollen.
Es ging nie darum ob das im Realverkehr erreichbar ist.
Interessant finde ich, dass die die sich immer lauthals über die niedrigen Werte beklagt haben,
jetzt auf einmal ganz überrascht sind, dass die Steuer nach WLTP höher ist.
Bei Firmenwagen fallen bei vielen Unternehmen auf einmal Modelle raus, weil der Co2-Ausstoss zu hoch ist.
Und as E-Kennzeichen ist auch so ein Thema.
Einige Modelle haben schon ab 1. Januar 2018 kein E-Kennzeichen mehr erhalten.
Und einige weitere werden jetzt aufgrund WLTP rausfallen.
Und alle, auch die Hersteller sind völlig überrascht.
Als ob die Regelungen gestern veröffentlicht worden sind.
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86 Antworten
Danke fuer die info.
Ich hatte jedoch noch nie einen vorteil durch das E auf dem kennzeichen, geht euch das anders?
w
Soviel ich weiß, liegt jetzt die Reichweite bei 43 oder 45km - zumindest bei meinem 225xe. Die Reichweite hat sich imApril - Mai automatisch erhöht. Ich kann jetzt auch bis zu 7,0kwh laden. Vorher waren es 6,5kwh.
Der 225xe Brauch ~7,8kWh damit mittlerweile 6,1 (Nominell) geladen werden können.
Die BAFA geht seit dem LCI nicht mehr.
Zum E-Kennzeichen empfehle ich ohne erstmalig Winterräder anzumelden, in anderen Foren wurde aber geklärt das der xe das E weiterhin Behalten kann.
Zitat:
@Schwarzwald4motion schrieb am 17. August 2018 um 08:26:52 Uhr:
Der 225xe Brauch ~7,8kWh damit mittlerweile 6,1 (Nominell) geladen werden können.
Die BAFA geht seit dem LCI nicht mehr.
Zum E-Kennzeichen empfehle ich ohne erstmalig Winterräder anzumelden, in anderen Foren wurde aber geklärt das der xe das E weiterhin Behalten kann.
Die 6,1kwh waren einmal. Die Reichweite liegt jetzt bei 43 bis 46 km. Zumindest ich kann jetzt knappe 7kwh laden.
Zitat:
@Schwarzwald4motion schrieb am 17. August 2018 um 08:26:52 Uhr:
...
Zum E-Kennzeichen empfehle ich ohne erstmalig Winterräder anzumelden, in anderen Foren wurde aber geklärt das der xe das E weiterhin Behalten kann.
BMW selbst hat wohl darauf bereits reagiert, die Auslieferung des 225xe über BMW Welt München ist auch in der Zeit von Oktober bis April nur mit Sommerräder möglich.
Die Bestelloption "Winterräder" wurde für besagtes Modell ersatzlos gestrichen.
Zitat:
@3L-auto-ja schrieb am 16. August 2018 um 11:35:06 Uhr:
Danke fuer die info.
Ich hatte jedoch noch nie einen vorteil durch das E auf dem kennzeichen, geht euch das anders?
w
Viele öffentliche Ladesäulen machen das E-Kennzeichen zur Voraussetzung, dass man dort parken darf. Siehe hier: http://www.radiohamburg.de:8080/.../...essen-in-Hamburg-viele-Vorteile
Zitat:
@holgor2000 schrieb am 18. August 2018 um 18:05:39 Uhr:
Zitat:
@3L-auto-ja schrieb am 16. August 2018 um 11:35:06 Uhr:
Danke fuer die info.
Ich hatte jedoch noch nie einen vorteil durch das E auf dem kennzeichen, geht euch das anders?
w
Viele öffentliche Ladesäulen machen das E-Kennzeichen zur Voraussetzung, dass man dort parken darf. Siehe hier: http://www.radiohamburg.de:8080/.../...essen-in-Hamburg-viele-Vorteile
Danke, habe ich noch nie gesehen, aber war elektrisch auch noch nicht in hamburg.
In berlin und frankfurt habe ich es noch nie gesehen. Freilich gibt es ladestellen, aber da steht man wenn man das kabel ansteckt richtig, nicht wenn das kennzeichen stimmt.
w
Zitat:
@holgor2000 schrieb am 18. August 2018 um 18:05:39 Uhr:
Viele öffentliche Ladesäulen machen das E-Kennzeichen zur Voraussetzung, dass man dort parken darf. Siehe hier: http://www.radiohamburg.de:8080/.../...essen-in-Hamburg-viele-Vorteile
Gehört habe ich davon auch schon, jetzt auch gelesen.
Wie bisher immer ist auch hier nicht von einem E-Kennzeichen die Rede.
Zitat:
@Schwarzwald4motion schrieb am 18. August 2018 um 20:12:42 Uhr:
Wie bisher immer ist auch hier nicht von einem E-Kennzeichen die Rede.
Was meinst Du mit "hier"?
Das Schild mit dem "Auto mit Stecker" ist definiert nach dem E-MoG das E-Kennzeichen.
Oder anders herum: Ein Auto ohne E-Kennzeichen darf auf einem Parkplatz mit dem "Auto mit Stecker" Schild nicht parken.
Zitat:
@holgor2000 schrieb am 18. August 2018 um 20:44:57 Uhr:
Zitat:
@Schwarzwald4motion schrieb am 18. August 2018 um 20:12:42 Uhr:
Wie bisher immer ist auch hier nicht von einem E-Kennzeichen die Rede.
Was meinst Du mit "hier"?
Das Schild mit dem "Auto mit Stecker" ist definiert nach dem E-MoG das E-Kennzeichen.
Oder anders herum: Ein Auto ohne E-Kennzeichen darf auf einem Parkplatz mit dem "Auto mit Stecker" Schild nicht parken.
In München fahren trotzdem viele I3 ohne E-Kennzeichen und trotzdem laden Sie an den entsprechenden Ladesäulen.
Es kommt nicht auf die Ladesäule an, sondern auf die Beschilderung.
Die ist nun mal so gemacht. Wer trotzdem da lädt ohne E-Kennzeichenm riskiert einen Strafzettel.
Ich sehe auf den Schildern nur ein Auto und ein Kabel zum aufladen.
Solange man lädt, wird man ganz sicher kein Strafzettel bekommen, egal ob mit oder ohne E Kennzeichen.
Zitat:
@holgor2000 schrieb am 19. August 2018 um 11:38:37 Uhr:
Es kommt nicht auf die Ladesäule an, sondern auf die Beschilderung.
Die ist nun mal so gemacht. Wer trotzdem da lädt ohne E-Kennzeichenm riskiert einen Strafzettel.
Verlinke doch bitte mal eine Verordnung welche einen Zwingenden Zusammenhang E-Kennzeichen und einem StVo-Schild herstellt find ich nicht.
Auch bei Regionalen Verordnungen wird sich nur an das E-MoG angelehnt aber kein konkreter Ausschluss definiert, bitte finde irgendwas wo: Nur für "E-Kennzeichen" steht.
Bisher ist das für mich nur die Sau welche durchs Dorf getrieben wird ein Popanz mit Zahnlosem Tiger welcher 2027 als Bettvorleger endet.