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BMW Leasing Runflats bei Rückgabe?
Hallo,
ich habe for 3 Jahren einen BMW 120d als Leasingwagen mit Runflats bekommen.
Jetzt muss ich den Wagen zurückgeben und habe keine Runflats mehr drauf.
Muss man bei der Rückgabe wieder Runflats drauf haben?
lg
Charlie
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von occurred1
Hallo,
ich habe for 3 Jahren einen BMW 120d als Leasingwagen mit Runflats bekommen.
Jetzt muss ich den Wagen zurückgeben und habe keine Runflats mehr drauf.
Muss man bei der Rückgabe wieder Runflats drauf haben?
lg
Charlie
Ja, es müssen wieder Runflats montiert sein.
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11 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von occurred1
Hallo,
ich habe for 3 Jahren einen BMW 120d als Leasingwagen mit Runflats bekommen.
Jetzt muss ich den Wagen zurückgeben und habe keine Runflats mehr drauf.
Muss man bei der Rückgabe wieder Runflats drauf haben?
lg
Charlie
Ja, es müssen wieder Runflats montiert sein.
Hi,
nöö müssen nicht!!!
Setz dich einfach mit deinem Händler in Verbindung.
Meiner wollte nur ein Pannenset bei NonRunflat.
So Long
Zitat:
Original geschrieben von t.spinne
Hi,
nöö müssen nicht!!!
Setz dich einfach mit deinem Händler in Verbindung.
Meiner wollte nur ein Pannenset bei NonRunflat.
So Long
Das ist dann aber ein Entgegenkommen Deines Händlers und sicher nicht der Normalfall….
Gruß
David
Zitat:
Original geschrieben von t.spinne
Hi,
nöö müssen nicht!!!
Setz dich einfach mit deinem Händler in Verbindung.
Meiner wollte nur ein Pannenset bei NonRunflat.
So Long
Dein Händler. Generell muss das Fahrzeug genau die Ausstatungsmerkmale aufweisen, die es bei der Übernahme hatte und RFT ist ein solches.
Wo kein Kläger, da ist auch kein Richter: wenn dein Händler mit Deinem vertragswidrigen Verhalten einverstanden ist, dann ist das natürlich Sache Deines Händlers. Nur dass Dein Händler dies so handhabt bedeutet keineswegs, dass es erlaubt ist.
Zitat:
Original geschrieben von Jens Zerl
Zitat:
Original geschrieben von t.spinne
Hi,
nöö müssen nicht!!!
Setz dich einfach mit deinem Händler in Verbindung.
Meiner wollte nur ein Pannenset bei NonRunflat.
So Long
Dein Händler. Generell muss das Fahrzeug genau die Ausstatungsmerkmale aufweisen, die es bei der Übernahme hatte und RFT ist ein solches.
Wo kein Kläger, da ist auch kein Richter: wenn dein Händler mit Deinem vertragswidrigen Verhalten einverstanden ist, dann ist das natürlich Sache Deines Händlers. Nur dass Dein Händler dies so handhabt bedeutet keineswegs, dass es erlaubt ist.
Mensch Jens,
blas dich doch nicht wieder so auf!
Ich sagte:
"müssen nicht!!!"
und
"Setz dich einfach mit deinem Händler in Verbindung."
Und du holst gleich wieder den Holzhammer raus mit:
"Deinem vertragswidrigen Verhalten"
Was soll das?
Warum schreibst du ich würde mich vertragswidrig Verhalten?
Mein Händler war damit einverstanden, also muss man nicht,
es geht auch anders!!!!!!!!!
Und genau darauf zielte auch die Frage von "occurred1" ab!
Herr Oberlehrer!
Dass mein Händler entgegenkommend war weiß ich selbst!
Vielleicht eröffne über dieses "Entgegenkommen" ich noch einen
eigenen Threat.
Das wird Jagdhorni Wasser in die Augen treiben.
So Long
P.S.:Freue mich schon
Ach übrigens Jens,
du schreibst bei dem Threat
"Super Service nach Leasingrückgabe in Dreieich/Frankfurt":
"Gut, dass hier auchmal geschrieben wird, wenn eine Leasingrückgabe gut verlaufen ist. Dass nimmt den Leasing vielleicht etwas den schlechten Ruf."
Und hier schürst du die Angst der Leute vor der Leasigrückgabe!
Kontraproduktiv
So Long
@Dave1981
"Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn" - Joseph Joubert
Guter Spruch!
Gefällt mir!
Es ging nur um die Formulierung. Richtig ist: Es müssen laut Vertrag wieder Runflats drauf. Wundert mich eigentlich, dass der Händler das so abgenickt hat. Der Wagen gehört eigentlich der BMW Bank und die wären mit den normalen Reifen sicher nicht einverstanden gewesen. Schließlich kosten die RFTs auch eine Ecke mehr.
Wahrscheinlich hast du noch einen Anschlussvertrag gemacht? Da wird ja dann sowieso nicht mehr wirklich geguckt, was denn der Wagen nun an Kratzern etc. hat.
@TheRealRaffnix
Ich wollte lediglich zum Ausdruck bringen, dass es noch andere
Möglichkeiten gibt.
Und darum geht's doch hier oder?
Erfahrungsaustausch!
So Long
Zitat:
Original geschrieben von t.spinne
Mensch Jens,
blas dich doch nicht wieder so auf!
Ich sagte:
"müssen nicht!!!"
und
"Setz dich einfach mit deinem Händler in Verbindung."
Und du holst gleich wieder den Holzhammer raus mit:
"Deinem vertragswidrigen Verhalten"
Was soll das?
Warum schreibst du ich würde mich vertragswidrig Verhalten?
Mein Händler war damit einverstanden, also muss man nicht,
es geht auch anders!!!!!!!!!
Ganz ehrlich gesagt finde ich die Naivität non Runflats bei einem Leasingfahrzeug zu montieren und sich erst am Ende gedanken über die Rückgabe zu machen beachtenswert - und zwar in der Weise, dass man sich scheinbar gar nicht bewusst ist, was man mit dem Leasingvertrag überhaupt unterschrieben hat. Deswegen meine deutlichen Worte, sorry. Und genau dadurch kommen dann nämlich die Jammereien bei der Leasingrückgabe zustande (z.B. wenn Dein Händler 1200 EUR für einen neuen Satz berechnet hätte, was ok gewesen wäre), von daher passt das 1:1 zu dem, was ich im Leasingrückgabethread geschreiben habe.
Dass Dein Händler das locker gesehen hat, hast Du wohl der Tatsache zu verdanken, dass mittlerweile auch 1er ohne RFT angeboten werden und das Fahrzeug daher einer bestellbaren Konfiguration entspricht - und das freut mich für dich ja auch. Nur es als generelle Vorgehensweise vorzuschlagen, finde ich nicht richtig.
Dass man mit dem Händler freundlich reden sollte, und dass dies der Grund ist, warum manche nur positive und andere ausschließlich negative Erfahrungen machen, ist natürlich auch meine Meinung.
Hast Du ein Nachfolgegeschäft bei ihm getätigt?
t.spinne, da muss ich Jens Zerl zustimmen, da deine Aussage auch suggeriert, dass dein glücklicher Einzelfall generell gilt. Dein Einwand, dass man nicht "muss, sondern es auch andere Möglichkeiten gibt", ist nur teilweise richtig, denn eigentlich muss man immer, du (und ggf. auch ein paar andere) hatten einfach Glück.
Kleine Analogie: in der Stadt gilt Tempo 50, wenn du mit 90 durchfährst und nicht erwischt wirst heißt es ja auch nicht, dass man auch 90 fahren darf, sondern nur, dass du in diesem einen Fall Glück hattest. Morgen kann wieder ein anderer das gleiche Glück haben, aber es bleibt verboten.
Es ist schon so, dass in der BMW Bank sehr viele Kundenbeschwerden zu diesem Punkt eingehen, die Bank aber auch nur antworten kann, dass der Händler das Recht hat, RFT Reifen zu fordern. Auch da hat Jens Zerl recht, bei den Summen ist es in der Tat erstaunlich, dass sich manche Leute so wenig Gedanken machen und einfach glauben, sie können alles wieder abgeben (das hat jetzt mit dir gar nichts zu tun, sondern gilt eher für die große Allgemeinheit an Leasingnehmern).
Ich kenne außer dir keinen Fall und das ist eine echt tolle Sache für dich, aber generell ist die Regel und auch Vertragsinhalt, dass auf RFT ausgelieferte Autos auch wieder mit RFT Reifen zurückgegeben werden müssen.
Wer während des Leasings nicht-RFT Reifen montiert hat, sollte tunlichst selbst wieder RFTs montieren, wenn man es dem Händler überlässt, wird es richtig teuer.