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BMW Premium Selection Anschlussgarantie
Liebe Foristen,
mit dem Kauf meines ersten BMW vor einer Woche, erhielt ich die 2-jährige BMW Premium Selection Garantie für Gebrauchtwagen. Von Mercedes war ich gewohnt, die Anschlussgarantie später abzuschliessen. Wie ich feststellen muss, ist das bei BMW nicht möglich. Für eine Garantieverlängerung hätte ich mich bereits beim Wagenkauf entscheiden müssen.
Nun gibt es ja auch herstellerunabhängige Anbieter sogen. Reparaturkostenversicherungen (z.B. diesen). Habt Ihr schon Erfahrungen mit solchen Versicherungen gemacht und falls ja, welche?
Cheers,
DrHephaistos
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4 Antworten
Wenn du gleich noch eine Rechtschutzversicherung bei einem anderen Versicherungsanbieter abschließt, dann kann es Sinn machen.
Im Schadensfall muss bei solchen Versicherungen (nach meiner Erfahrung) immer ein Rechtsstreit geführt werden, weil man gegen irgendeine der 1000 und 1 (kleingedruckten) Garantiebestimmungen verstoßen hat. Von Lappalienschäden mal abgesehen.
Banales Beispiel einer solchen kleingedruckten Garantieklausel :
Bei Abschluß der Garantie darf der Schaden noch nicht vorhanden gewesen sein und sich auch nicht angebahnt haben. Im Schadensfall liegt die Beweislast beim Versicherungsnehmer.
Zitat:
@Stephan Kraft schrieb am 17. Juli 2019 um 12:07:05 Uhr:
...
Im Schadensfall muss bei solchen Versicherungen (nach meiner Erfahrung) immer ein Rechtsstreit geführt werden, weil man gegen irgendeine der 1000 und 1 (kleingedruckten) Garantiebestimmungen verstoßen hat.
...
Aha. Mit welchem Versicherer und welchem Reparaturfall machtest Du diese Erfahrung?
Die Vertragsbedingungen des verlinkten Anbieters (s.o.) sind übrigens klar gefasst. Die Inklusions- und Ausschlusskriterien gleichen denen, die ich von der Mercedes Anschlussversicherung MB100 kenne.
Cheers,
DrHephaistos
U.a. Wena (Zylinderkopfschaden).
Rechtsstreit geführt und vor dem AG verloren, weil ich (sinngemäß) keine Begrüßungskarte geschickt habe. Erst vor dem LG wurde die Versicherung zur Leistung verurteilt (ist an mir glücklicherweise nicht pleite gegangen). Ein zweiter Fall war ein Getriebeschaden (den Namen der Versicherung müsste ich recherchieren, war irgendwas mit Garantie...). Da wurde die Versicherung erst vor dem OLG verurteilt.
Es ist ein erheblicher Unterschied, ob eine Versicherung von einem Hersteller unter Druck gesetzt wird oder nicht. Freie Versicherer sind in der Schadensabwicklung wesentlich "sperriger" als die Herstellergebundenen.
Ich will dich aber nicht gegen besseres Wissen davon abhalten, eine Gebrauchtwagenversicherung abzuschließen. Meine Empfehlung ist dann, gleich eine Rechtschutz bei einem anderen Anbieter mit einzukalkulieren.
Ergänzung :
-------------
Wieso landet man bei "Recogna", wenn man sich den Tarif der (Europa ???) Gebrauchtwagenversicherung berechnen lassen will?
Weil sich die "seriöse" Europa nicht in die Niederungen der "Recogna AG" begeben will? Alleine dieses Konstrukt spricht für mich Bände.
ich gehe auch davon aus, dass die öffentlich hinterlegten "Allgemeine Bedingungen für die Autokrankenversicherung (ABRK)" nicht die Vertragsbedingungen sein werden.
Andernfalls müsste man in den öffentlichen AGB nicht auf das "Antragsdokument" verweisen.
Weiss jemand ob von der Premium Garantie der Gangwahlschalter übernommen wird?
Vielen Lieben Dank.