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BMW Premium Selection und Werkstattbindung
Hallo zusammen,
Ich habe mir einen jungen Gebrauchten BMW mit Premium Selection Garantie zugelegt.
Muss hier auf die Werkstattbindung bei Versicherungsabschluss verzichtet werden oder würde dies keinen Einfluss auf die Garantie haben, wenn das Auto nach einem Unfall in einer Nicht-Vertrag-Werkstatt repariert werden würde?
Vielen Dank für eure Antworten!
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16 Antworten
Da wäre ein Blick in die Garantiebedingungen sicher hilfreich. Bei Werkstattbindung im Versicherungsvertrag (VK/TK) wird evtl. nur der Umfang der ursprünglichen Neuwagen Werksgarantie gleichgezogen. Da können Lücken entstehen.
Verzichte auf die Werkstatbindung.
Die Aussage von BMW auf meine gleichlautende Frage war an der Stelle ganz eindeutig.
Selbst wenn man sich im Einzelfall darüber streiten kann, ob der Defekt an Bauteil X die Folge des Unfalls und Eingriffs einer nicht authorisierten Werkstatt war: Wegen der 3,50 Ersparnis möchte man diese Diskussionen nicht führen.
Ich löste das bei meinem Bimmer so, dass ich während der Laufzeit der PS/Euro+Garantie keine Werkstattbindung in der VK hatte und danach den Vertrag auf Werkstattbindung umstellte, um in meinem Fall knapp 25 € p.a. Versicherungsbeitrag zu sparen.
Zitat:
@Volvoluder schrieb am 31. Oktober 2021 um 11:43:36 Uhr:
Ich löste das bei meinem Bimmer so, dass ich während der Laufzeit der PS/Euro+Garantie keine Werkstattbindung in der VK hatte und danach den Vertrag auf Werkstattbindung umstellte, um in meinem Fall knapp 25 € p.a. Versicherungsbeitrag zu sparen.
Wow. 25€ pro Jahr. Das hat sich ja gelohnt.
-Beitrag könnte Ironie beinhalten-
Bei Werkstattbindung geben die entsprechenden Werkstätten in der Regel 6 Jahre Garantie auf die ausgeführten Reparaturleistungen. Wenn diese Reparaturleistungen Garantien des Fahrzeugherstellers nicht betreffen gelten deren Garantien weiter.
@greenwulf
wie alt war / ist der Wagen bei Kauf gewesen und wie lange läuft die BMW-PremiumSelection oder läuft die immer 24 Monate ab GW-Kauf?
Ich meine sie läuft 3 Jahre ab Erstzulassung. In diesem Fall wären es noch knapp 24 Monate Premium Selection und dann zwei Jahre GW-Anschlussgarantie.
Der Wagen wird jetzt erst aufbereitet. Bekomme ihn dann in den nächsten Tagen.
Wenn der Wagen erst gut ein Jahr alt ist,dann hat er er noch 2 Jahre Gewährleistung von BMW.
BMW verzichtet dabei auf die Beweislastumkehr
BMW hat 2 + 1 = 3 Jahre bei Neuwagen
Genau, und denen schließt sich die Premium Selection an, was dann insgesamt 5 Jahre ergibt.
Zitat:
@Volvoluder schrieb am 31. Oktober 2021 um 11:43:36 Uhr:
Ich löste das bei meinem Bimmer so, dass ich während der Laufzeit der PS/Euro+Garantie keine Werkstattbindung in der VK hatte und danach den Vertrag auf Werkstattbindung umstellte, um in meinem Fall knapp 25 € p.a. Versicherungsbeitrag zu sparen.
Das nenne ich gespart!
Zitat:
@Tappi 64 schrieb am 31. Oktober 2021 um 19:35:21 Uhr:
Wenn der Wagen erst gut ein Jahr alt ist,dann hat er er noch 2 Jahre Gewährleistung von BMW.
BMW verzichtet dabei auf die Beweislastumkehr
BMW hat 2 + 1 = 3 Jahre bei Neuwagen
Ich gehe davon aus, dass die Beweislastumkehr über die vollen drei Jahre gilt. Wenn es keine Beweislastumkehr gibt (wenn BMW darauf verzichtet, was in den ersten 6 Monaten ab Kauf nicht geht), liegt die Beweislast beim Anspruchsteller = Kunde.
Was heisst das also im Umkehrschluss? Auf die freie Werkstatt bei der Autoversicherung kann nicht verzichtet werden?
Der Preisunterschied ist nicht unerheblich (>100€).
Kannst auch pokern und im Fall der Fälle in die Markenwerkstatt gehen. Kostet meistens 10% der Erstattungssumme.
Was hast du denn an den bishergen Ausführungen nicht verstanden?
Und ... 100 EUR p.a. sind vollkommen unerheblich angesichts der Preise welche BMW für seine Autos und in den Werkstätten aufruft.