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BMW Styling M727 Felgen auf G31 erlaubt?
Hallo zusammen,
Ich habe die Möglichkeit die M727 Felgen in 19 Zoll zu erwerben, kann mir jemand sagen ob die auf dem G31 zulässig sind?
Ich sehe teils Angebote von Händlern die reinschreiben für 5er G30/31
Aber eigentlich ist die Felge ja von einem 8er G14, G15, G16
Danke für Eure Meinungen.
Grüße Dawid
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12 Antworten
Zitat:
@Bazio1978 schrieb am 25. Oktober 2024 um 21:15:41 Uhr:
ob die auf dem G31 zulässig sind?
Sind sie nicht ohne Weiteres, weil sie andere Abmessungen haben.
Nämlich
8×19 ET26 und 9×19 ET41
statt
8×19 ET30 und 9×19 ET44
Das bedeutet es ginge nur auf dem Weg der Einzelabnahme und dafür braucht es eine Traglastbescheinigung, welche BMW nicht mehr gibt.
(Immerhin kein impact-Test, weil gleiche Reifengrößen).
Traglastbescheinigungen könnte man evtl. im Internet finden. Habe ich meine im letzten Jahr auch. Hat der TÜV-Prüfer aber gar keinen großen Wert drauf gelegt. Ist nicht zwingend notwendig, gerade wenn die Felgen von einem schwereren Auto stammen. Also am besten mal sonst beim Prüfer selbst nachfragen.
Ein TÜV Prüfer welcher seine Arbeit ernst nimmt trägt ohne die passenden Unterlagen nichts ein.
Bei einem Prüfer welcher mehr auf seine Work-Life-Balance achtet kann das evtl. vorkommen.
Bist du TÜV-Prüfer und weißt deshalb sicher, welche Unterlagen zwingend erforderlich sind? Er hat schon einige Sachen von mir vorgelegt bekommen und auch selbst Unterlagen besorgt. Ich schätze, dass er seine Arbeit schon ernst nimmt, da er nicht einfach alles einträgt, sondern nur bemüht ist, Kunden zu helfen.
Keine Ahnung warum für solche Eintragungen wie hier geschrieben schon immer eine Traglastbescheinigung benötigt wird?
Ob sich ein TÜV Prüfer hier eigenmächtig einen Handlungsspielraum einrichten kann mag ich nicht beurteilen.
Geht doch auch nicht ums Fahrzeuggewicht allein. Maximale Zuladung, Fahrzeuggesamtgewicht, Achslasten, Hängerbetrieb. Pauschal ist da nichts. Da sollte man schon aussagekräftige Dokumente zur Hand haben.
Bei einem TÜV Prüfer, der sich in die Thematik rein denkt und Unterlagen besorgt, um Sachen eintragen zu können (sich also mehr Arbeit macht, als er müsste) kann man wahrscheinlich weniger von Work-Life-Balance reden als von TÜV Prüfern, die direkt Sachen ablehnen. Die machen es sich nämlich leicht. Mal davon abgesehen, dass die Einzelabnahmen ja nicht jeder machen darf, ist unserer schon sehr gewissenhaft und hat viele Test und auch Fotos gemacht. Daher finde ich die Behauptung nicht ganz passend. Die Diskussion brauchen wir aber jetzt nicht weiter führen. Die Ausgangsfrage habe ich lediglich mit meinen Erfahrungen beantwortet. Und ich bin überzeugt davon, dass mein TÜV-Prüfer (der seine Arbeit ernst nimmt und es sich nicht leicht macht) die oben beschriebenen Felgen problemlos eintragen könnte.
DEIN TÜV Prüfer bekommt die benötigten Unterlagen auch nicht von BMW.
Wenn er sie auf seine Verantwortung hin einträgt ist das im Fall der Fälle sein Problem.
Im Internet sind übrigens auch gefälschte Traglastgutachtem im Umlauf, darum würde ich mich nicht darauf berufen.
Ich weiß nicht, wieso du hier einfach irgendwelche Sachen unterstellst. Ich habe ein von BMW ausgestelltes Traglastgutachten. Zudem habe ich schon einige Einzelabnahmen an verschiedenen Fahrzeugen mit verschiedenen TÜV-Prüfern hinter mir ... aber dann verstehen die wahrscheinlich alle nichts von ihrer Arbeit ;-)
Es geht hier nicht um DICH und was du hast oder kannst, sondern um die M727 des TE.
Um dem ganzen ein Ende zu bereiten und dem TE zu helfen kannst du das Traglastgutachten der M727 ja hier einstellen, scheinst ja derjenige zu sein welcher das ohne Probleme bekommt.
Ich fahre wesentlich aufwendigere Rad/Reifenkombinationen als die des TE, insofern sehe ich da überhaupt kein Problem die eingetragen zu bekommen. Ich wollte den TE damit nur ermutigen, denn hier bekommt man beim solchen Themen ja meistens nur "geht nicht" zu hören und das ist ja nicht richtig. Sofern der TE an weiteren Infos interessiert ist, gerne PN an mich.
@user_530d: Wie wertvoll deine Beiträge hier sind und welche für den TE hilfreicher sind, kann ja am besten er entscheiden. Schönen Tag noch!
BMW stellt aber seit geraumer Zeit keine Traglastbescheinigungen mehr aus. Das Problem ist bei einem Kreuzvergleich, dass die Radtraglast nicht fix ist, sondern je nach Reifendimension variiert und daher die ehemaligen Traglastbescheinigungen über die BMW Kundenbetreuung eigentlich nicht viel helfen - man bräuchte vielmehr das zugrundeliegende Festigkeitsgutachen, welches man allerdings wohl nicht bekommen wird. Ich habe hierzu schon an anderer Stelle hier auf MT sehr ausführlich geschrieben.
Die bauliche Freigängigkeit ist das eine, die Radtraglast das andere. Der TE hat in seinem Verlauf auch Wohnwagenfahrten angegeben, man muss also davon ausgehen, dass urlaubsbedingt die Achslast im G31 ausgereizt wird.
Verrückt, aber wahr, der G31 kann an der Hinterachse leicht 200kg mehr Achslast haben und dann wird sogar über die reine Radtraglast auch die Tragfähigkeit der Bereifung zu einem Problem. Man muss nämlich gerade bei der Sommerbereifung IMMER alle bauartbedingten Lasten einhalten (§ 36 Abs. 1 StVZO) und dann müssen Tragfähigkeitsindex und auch Geschwindigkeitsindex zum Lastprofil zusammenpassen.
- M850i xDrive: 1.250kg
- 520d xDrive Touring vom TE: 1.435kg
...wobei beim M850i kein Anhängebetrieb zulässig ist und BMW bei Anhängebetrieb nochmals mindestens die Stützlast auf die HA aufschlägt, bei meinem G21 z.B. 115kg...
Ich hab auch an anderer Stelle hier auf MT mal beschrieben, was für ein Zinober es war bei unserem Wohnwagen Leichtmetallfelgen von Borbet nachzurüsten, die sogar für Wohnwagen und große Händer angeboten werden. Für diese Felgen hätte man sogar die Reifendimension des Herstellers (Knaus) fahren dürfen, aber dann hätte meine Radtraglast nicht mehr ausgereicht. Das ganze Unterfangen war eine sehr interessante Erfahrung und ich musste auf eine andere Reifengröße, Borbet hat wegen der Radnabenmittenzentrierung eine zweite Variante aufgelegt, ich musste dem Sachverständigen auch noch eine ausreichende Auslegung der Wohnwagenbremsanlage nachweisen und und und...
Also insgesamt gebe ich user_530d recht, dass es mitnichten gesichert ist, dass eine Felge eines anderen - ggfs. auch schweren Modells - Eintragung auf das eigene Modell findet. Und das aus gutem Grund. user_530d hat auch recht, dass es die Einzelfallentscheidung eines Sachverständigen bleibt und es nachlässig wäre, wenn ein Prüfer einfach ein Rad vom anderen Modell einträgt. Wer von euch hätte denn gedacht, dass die Radtraglast an der HA vom 8er soviel geringer ist, als bei einem 520d Touring?
Kleiner Schwenk am Rande: Die hohen Achslasten sind selbst beim 3er Touring ein Problem. Für meinen M340i Touring gibt es keine 20"-Felgen, die es bspw. für einen 320d gibt - genau aus denselben Problemen.
VG
Chris
@ChrisH1978
„Auch wenn du von dem Thema keine Ahnung hast“, Danke für deinen Beitrag. ;-)