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BMW zieht bereits bewilligte Kulanz zurück

BMW 5er F11
Themenstarteram 25. Juli 2017 um 13:43

Hallo liebe Forumsmitglieder,

Ich benötige euren Rat bezüglich folgenden Falles.

Im Dezember 2015 wurde an meinem F11 der Sitzbezug erneuert, da die Sitzheizung durchgebrannt war. Der BMW Händler stellt einen Kulanzantrag mit allen erforderlichen Unterlagen bei BMW. Dieser wurde zu 100 % genehmigt, so wurde es mir damals erklärt. Heute nach fast 1 ½ Jahren habe ich vom Händler eine Rechnung über 1050 Euro erhalten. Begründung: Aufgrund einer internen Prüfung seitens BMW wurde festgestellt dass ein Wartungsnachweis fehlt. Da kommt man jetzt daher. Wartungsnachweis hin oder her, warum wurde das zum damaligen Zeitpunkt nicht festgestellt. Meines Erachtens besteht für mich doch Bestandsschutz aufgrund der damaligen Aussage des Händlers.

Wie soll ich mich Verhalten ?

Bereit besten Dank für eure Meinungen

Beste Antwort im Thema

Ich würde freundlich den mittleren Finger strecken.

49 weitere Antworten
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49 Antworten

Hast Du irgendwo eine schriftl. Zusage der Kulanz? Wenn ja, hier nochmal genau lesen, ob nicht irgendwo mit Sternchen so etwas vermerkt wurde wie "unter der Voraussetzung...". Dann bist Du aus dem Schneider.

Wenn Du nur eine Rechnung hast, auf der der in Rechnung gestellte Betrag "0,00 EUR" ist, und sonst nichts weiter vermerkt wurde, bist Du meiner Meinung nach auch aus dem Schneider.

Und da Du eines von beiden Sachen sicherlich haben wirst, sehe ich hier kein Problem. Rein logisch sehe ich hier den Händler in der Pflicht, der nicht genau nachgeschaut hat.

Was ich tun würde: Anrufen und angeben dass eine Rechnung/Bescheiningung vorliegt, und damit der Fall für Dich erledigt ist. Das (ggf. elektronische) Scheckheft lag dem Händler ja sicherlich vor.

Wenn BMW sich hier querstellt, und eine erneute Forderung bzw. Mahnung ausspricht, zum Anwalt. So etwas wie "Bestandsschutz" gibt es allerdings nicht. berechtigte Forderungen können auch noch im Nachhinein eingetrieben werden. Hier sehe ich aber keine berechtigte Forderung, sondern ein vom Händler bei Beantragung der Kulanz nicht sorgfältig geprüftes Scheckheft.

Ich würde freundlich den mittleren Finger strecken.

Zitat:

@Stahlfix schrieb am 25. Juli 2017 um 17:59:32 Uhr:

Ich würde freundlich den mittleren Finger strecken.

Moin

Das hilft unheimlich weiter!!??

Wenn das den Händler nicht hilft, dann würde ich sagen: selber schuld;) Soll paar Büchsen von überteuerten Öl verkaufen, dann hatt er die Kohle wieder.:)

Zitat:

@allesgeht schrieb am 25. Juli 2017 um 18:03:04 Uhr:

Zitat:

@Stahlfix schrieb am 25. Juli 2017 um 17:59:32 Uhr:

Ich würde freundlich den mittleren Finger strecken.

Moin

Das hilft unheimlich weiter!!??

Servus,

unglaublich wie hilfreich manche Beiträge sind.

Ich würde einfach mal behaupten, die Forderung des Händlers ist nach 1 1/2 Jahren schlicht und einfach verjährt.

Möge er Dir andernfalls erklären und vor Allem nachweisen, dass es nicht so ist.

Gruß

Heinz

Sorry, dass ich Mann einfache Worte bin, dass müsste mittlerweile hier bekannt sein. Aber anders kann ich auf die Unverschämheit/Dreistheit eines '" Ich krieg den Hals nicht voll" Händlers, der dazu seine Hausaufgaben nicht gemacht hat und seine Fehler auf andere abwälzt, nicht reagieren.

am 25. Juli 2017 um 19:15

BMW hat soiweso ein Serviceproblem. Kam ja jetzt auch im fernsehen wie sie mit der Kundschaft umgehen. Man wird einfach für Dumm hingestellt oder wenn garnichts mehr hilft, weil sich der Kunde nicht alles gefallen lässt, wird einfach die Umwelt für die Schuld an dem Mangel eingesetzt. Also ein Garantie ist bei BMW ein Fremdwort. Absolut unter der Gürtellinie.

Zitat:

@zachaeus

Ich würde einfach mal behaupten, die Forderung des Händlers ist nach 1 1/2 Jahren schlicht und einfach verjährt.

Gruß

Heinz

Händler -> Privat verjährt erst nach 2 Jahren soweit ich informiert bin.

am 25. Juli 2017 um 20:25

Zitat:

@Danilopalm schrieb am 25. Juli 2017 um 21:15:20 Uhr:

BMW hat soiweso ein Serviceproblem. Kam ja jetzt auch im fernsehen wie sie mit der Kundschaft umgehen. Man wird einfach für Dumm hingestellt ...

Wo kam das im Fernsehen ?

N flüchtiger Bekannter hat mir letzten in heiterer Runde erzählt das er nun immer ne (versteckte) Kamera mitnimmt da im mehrmals dieses "dummgeschwätz" und "angeblich so nie gesagt, gelüge, abweisende Verhalten etc pp " auf n Keks geht.

So hat er seiner Meinung nach wenigsten nen Beweis bzw. Dokumentation wie es wirklich war.

Ok ist das nicht ... aber das ist ihm wohl wurst ... auf YT hochladen zur allgemeinen Belustigung hätte er auch schon gemacht ... :eek:

Zitat:

@zachaeus schrieb am 25. Juli 2017 um 19:08:09 Uhr:

Zitat:

@allesgeht schrieb am 25. Juli 2017 um 18:03:04 Uhr:

 

Moin

Das hilft unheimlich weiter!!??

Servus,

unglaublich wie hilfreich manche Beiträge sind.

Ich würde einfach mal behaupten, die Forderung des Händlers ist nach 1 1/2 Jahren schlicht und einfach verjährt.

Möge er Dir andernfalls erklären und vor Allem nachweisen, dass es nicht so ist.

Gruß

Heinz

Verjährung meines Wissens erst nach 2 Jahren wobei die Frist erst am 31.12 des aktuellen Jahres beginnt.

 

Dreist vom Händler finde ich es trotzdem und und besteht hier etwa die Gefahr das doppelt kassiert wird? einmal Kulanz seitens BMW und zum anderen Begleichung durch den Kunden....

 

War die Auftragserteilung von der Kulanz - Zusage abhängig? Dann ist die Forderung m.E. nichtig.

am 26. Juli 2017 um 7:59

Zitat:

@zachaeus schrieb am 25. Juli 2017 um 19:08:09 Uhr:

Zitat:

@allesgeht schrieb am 25. Juli 2017 um 18:03:04 Uhr:

 

Moin

Das hilft unheimlich weiter!!??

Servus,

unglaublich wie hilfreich manche Beiträge sind.

Ich würde einfach mal behaupten, die Forderung des Händlers ist nach 1 1/2 Jahren schlicht und einfach verjährt.

Möge er Dir andernfalls erklären und vor Allem nachweisen, dass es nicht so ist.

Gruß

Heinz

Was das hilfreich angeht, nehmen sich eure beiden Beiträge leider nicht viel. Die allgemeine Verjährungsfrist bei solchen Ansprüchen beträgt 3 Jahre (§ 195 BGB) und beginnt mit dem Ende des Jahres zu laufen, in dem der Anspruch entstanden ist (§ 199 BGB).

Sofern der TE nichts Schriftliches von BMW oder dem Händler in der Hand hat (oder möglicherweise einen Zeugen), sieht es nicht gut aus für ihn.

Als meine Heckklappe auf Kulanz (BMW) neu lackiert wurde habe ich nur für den Leihwagen unterschrieben. Somit habe ich auch keinen Auftrag erteilt. Ich habe auch nichts in Kopie bekommen über den Umfang der Kulanzaktion.

Vielleicht zieht dich ja deine NL über den Tisch und nicht BMW.

Gruß Volker

am 26. Juli 2017 um 9:32

Zitat:

@Pasha78 schrieb am 26. Juli 2017 um 09:59:12 Uhr:

Zitat:

 

Sofern der TE nichts Schriftliches von BMW oder dem Händler in der Hand hat (oder möglicherweise einen Zeugen), sieht es nicht gut aus für ihn.

a.) blub

b.) erstmal alle Fakten kennen ;-)

c.) um konkret schriftliches wird sich ja

gern herumgewunden ... selten bekommt

man konkret schriftliches ausgehändigt

d.) vermutlich versucht das Autohaus im vom TE genannten

Fall lediglich den selbstgemachten Fehler welcher

seitens AG bemerkt wurde an den Kunden weiterzuleiten.

Den tatsächlichen Grund warum wiso weshalb kennen

wir doch garnicht ... dies kann vieles sein muß aber nicht

zwangsläufig mit der " Korrektheit" des Serviceheft zutun

haben. Rein hypothetisch könnte man auch versäumt haben

nötige Unterlagen bei der AG einzureichen.

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