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bockige Schadensabwicklung der Versicherung

Themenstarteram 28. Juni 2012 um 11:35

Hallo Leute,

da ich in der letzten Zeit immer wieder bemerke, das die Versicherung bei Verträgen ohne Werkstattbindung die Schadensabwicklung extrem verzögert, bzw. erschwert, würden mich mal Eure Erfahrungen interssieren....

Hier als Beispiel meine kokreten Fälle:

Fall 1

Teilkaskoschaden ( Einbruchdiebstahl )

Vers. = Axa

Keine Werkstattbindung

Für die eingeschlagene Dreiecksscheibe ( ca.150.- €) sollte das Auto zwecks Gutachterbesichtigung von Freitag bis einschl. Montag stehenbleiben. (Ersatzfahrzeug logischerweise keines da Teilkasko)

Es regnete in Strömen und das Auto war unverschlossen.

Mit Verweis auf die Schadensminderungspflicht ließ ich dennoch am selben Tag reparieren.

Die Rechnung der Scheibe wurde nach 6 Wochen beglichen.

Entwendetes Navi und Autotelefon (Original Mercedes Festeinbau ) nicht

Fall 2

Teilkaskoschaden ( Wildunfall )

Vers. = Axa

Keine Werkstattbindung

Kühlergrill gebrochen und Dellen in der Motorhaube.

KV der Werkstatt 1642.-€ für einen neuen Kühlergrill und eine Lackierung der Motorhaube.

Ergebis des geschickten Gutachters 462,-€ für neuen Kühlergrill und SpotRepair an der Motorhaube.

Dieses Gutachten zeigte ich meiner Mercedes Werkstatt.

Diese bestätigte mir schriftlich das an der Schadensstelle ein Spot Repair nicht machbar sei.

Nach Einschalten eines Rechtsanwaltes lenkte die Axa teilweise ein und gestand ein, das eine Komplettlackierung sein müsse.

Dennoch besteht sie auf 45% geringere Kosten als im KV veranschlagt und gibt die Reparatur nur bis zu 746,-€ für die Motorhaube frei. Statt der noch offenen 1292.-€

Der Kühlergrill wurde berits nach 3 Monaten beglichen.

Der Rest wird durch meinem Rechtsanwalt eingefordert.

Ich persönlich messe eine Versicherung in der Qualität der Schadensabwicklung und nicht am günstigsten Preis.

Welche Erfahrungen habt Ihr so gemacht?

Gruß

Hobaum

 

Beste Antwort im Thema

Fest eingebautes Navi heißt fest eingebautes Navi und nicht festeingebauter Halter für ein mobiles Navi.

 

Faustregel: braucht man Werkzeug, um das Navi auszubauen, ist es festeingebaut. Kann man es "per Knopfdruck" aus dem Halter nehmen, ist es mobil.

 

 

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am 28. Juni 2012 um 11:46

Vollkaskoschaden, Schadenssumme ca. 1800 EUR, Schadensereingnis an einem Sonntag, Versicherer Europa, keine Werkstattbindung.

 

Sonntag abends die Versicherung informiert, die mich für den nächsten Tag in die nächstgelegene Partnerwerkstatt zwecks Schadensaufnahme geschickt hat (reine Formalität).

Von dort aus ging's zum Fordhändler mit Beauftragung der gesamten Abwicklung inkl. Abtritt der Forderungen und am drauf folgenden Tag kam der Gutachter, der am Mittwoch das Gutachten an Europa geschickt hat. Am Donnerstag kam die Kostenübernahmeerklärung beim Fordhändler an und ich konnte den Wagen am Samstag vormittags wieder abholen.

 

Ging also alles zügig und problemlos.

Vollkaskoschaden mit Werkstattbindung und Rabattschutz, Peugeot 107, (Aus-)Parkschaden Betonpfeiler im Parkhaus.

Reperaturkosten 2300€ (Kotflügel vo-re, Scheinwerfer, Stoßfänger, Kleinkram), Versicherer HUK Coburg

- Nach dem Schaden (Montag) Versicherung angerufen.

- Nächstgelegene Partnerwerkstatt wurde genannt (örtliches VW - Audi - Autohaus)

- Das Fzg. wurde zu Hause abgeholt und die Abtretungserklärung wurde unterschrieben

- FreitagNachmittag Anruf, Fahrzeug ist fertig.

- ich wurde abgeholt und zum Autohaus gebracht

- Abholung des Fzg, Zahlung der SB ans Autohaus, davongefahren.

Aufwand und Kosten:

300€ und ein Anruf.

Ansonsten kein Streß.

Auch so kanns laufen.

Hallo Hobaum,

zu Fall 1 musst Du in den Bedingungen schauen, ob das Navi und das Telefon mitversichert sind/waren.

Zu Fall 2 kann ich nichts sagen.

So wie bei Matsches kann es aber auch laufen.

Was man bei der Auswahl des Versicherers auch fragen könnte ist, ob der Vermittler eine Regulierungsvollmacht hat.:cool: Das hätte bei Fall 2 evtl. geholfen.

Außerdem kann ich mir vorstellen, dass ein Versicherer der so etwas erteilt generell ein guter Schadenregulierer ist.:p

Gruß,

Martin

Themenstarteram 28. Juni 2012 um 14:01

Zitat:

Original geschrieben von remarque4711

Hallo Hobaum,

zu Fall 1 musst Du in den Bedingungen schauen, ob das Navi und das Telefon mitversichert sind/waren.

Zu Fall 2 kann ich nichts sagen.

So wie bei Matsches kann es aber auch laufen.

Was man bei der Auswahl des Versicherers auch fragen könnte ist, ob der Vermittler eine Regulierungsvollmacht hat.:cool: Das hätte bei Fall 2 evtl. geholfen.

Außerdem kann ich mir vorstellen, dass ein Versicherer der so etwas erteilt generell ein guter Schadenregulierer ist.:p

Gruß,

Martin

Danke für Deine Rückmeldung:

Zu Fall 1 Navi ist strittig:

Ich:

mobiles Navi aber von Werkstatt fest einbauen lassen.

Spez. Halter und Kabel im Armaturenbrett.

Versicherung:

Trotzdem mobil und nicht versichert.

Ich:

Telefon original Freisprecheinrichtung Mercedes ab Werk. Fest in Mittelarmlehne unter Klape verbaut. Fester kann man es nicht einbauen.

Versicherung: Kein Festeinbau da man telefon ausbauen kann.

AGB's sagen das Festeinbau versichert ist.

Gruß Hobaum

Ich lese gerne weiter über Eure Erfahrungen. Das hilft mir bei der Entscheidung für die zukünftige Versicherung.

@ hobaum,

in meinen Bedingungen steht fest eingebaut. Der Zusatz "serienmäßig" wurde vor 1-2 Jahren gestrichen. Es ist also egal, ob der Festeinbau ab Werk war oder von einer Werkstatt nachträglich durchgeführt wurde.

Wenn bei Dir nichts von "serienmäßig" oder "ab Werk" usw. steht, sieht das nach Zermürbungstaktik (der Kunde wird schon irgendwann Ruhe geben) aus. Sie sollen Dir zeigen wo steht, dass ein nachträglicher Einbau nicht versichert ist.

Tritt denen nochmal auf die Füße, zur Not mit juristischem Beistand.

Gruß

remarque

@TE

Moin,

 

möglicher Weise kann das Navi + Telefon über Deine Hausratversicherung ersetzt werden, wenn Du Diebstahl aus KFZ mitversichert hast.

 

Bei mir letztes Jahr durch eigene Schuld VK Schaden als Totalschaden reguliert innerhalb von 10 Tagen (Nachdem der GA da war), nach Kauf eines anderen KFZ wurd die Differnzsteuer von ERGO nachreguliert.

 

Fest eingebautes Navi heißt fest eingebautes Navi und nicht festeingebauter Halter für ein mobiles Navi.

 

Faustregel: braucht man Werkzeug, um das Navi auszubauen, ist es festeingebaut. Kann man es "per Knopfdruck" aus dem Halter nehmen, ist es mobil.

 

 

Themenstarteram 29. Juni 2012 um 6:24

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Fest eingebautes Navi heißt fest eingebautes Navi und nicht festeingebauter Halter für ein mobiles Navi.

Faustregel: braucht man Werkzeug, um das Navi auszubauen, ist es festeingebaut. Kann man es "per Knopfdruck" aus dem Halter nehmen, ist es mobil.

Die Sache mit dem Navi und dem Telefon habe ich längst abgehakt.

Obwohl aus meiner Sicht die Freisprecheinrichtung ein eindeutiger Versicherungsschaden wäre. Lediglich das Telefon wäre ohne Werkzeug lösbar. Das muss ja auch so sein. Ich kann ja schließlich keinen Bolzen durchs Display jagen und am Fahrzeugboden verankern. Und wer will denn um sein Telefon mitzunehmen jedesmal den Werkzeugkoffer aus dem Kofferraum holen?

Der "Knofdruck" um das Navi aus dem Halter zu bekommen war von der Werkstatt deaktiviert worden. Deshalb wurde das Navi mit kompletten Halter entwendet. Dazu brauchte man Werkzeug.

Es geht mir hier auch nicht um einzelne Fälle . Diese dienten ja nur als Besipiel.

mich interessiert viel mehr, ob es in der Summe der Versicherungsfälle einen Zusammenhang zwischen Werkstattbindung ja /nein und der Qualität der Schadensabwicklung gibt.

Und mit Qualität meine ich zum einen, die Dauer von der Schadensmeldung bis zur Regulierung, sowie auch die vollständige Begleichung der Reparaturrechnung ohne den Versuch die Preise zu drücken.

Dabei ist auch kein "warm sanieren" gemeint, sondern ein tatsächlicher, "ehrlicher" Schaden mit einer ebebso ehrlichen Abwicklung.

Deshalb schon mal Danke für Euer Feedback.

Gruß

Hobaum

Guten Morgen,

zwischen mit und ohne Werkstattbindung gibt es keinen Unterschied in der Qualität der Schadenabwicklung und der Dauer der Regulierung. Die Werstattbindung gilt ja für Reparaturen welche durchgeführt werden müssen, deshalb werden auch bei anderen Schäden (siehe Navi, Telefon usw.) die Preise nicht gedrückt sofern solche Schäden dann mitversichert sind.

Der Unterschied zwischen "mit" und "ohne" Werstattbindung bei meinem Versicherer sind die mitversicherten Schäden, die Höhe der Entschädigungsgrenzen/Zeiten und - ganz wichtig - es gibt hier keinen Rabattretter.

Der Geschädigte kann sein Auto auch in der Werstatt seines Vertrauens reparieren lassen, muss dann aber einen Teil des Schadens selbst zahlen.

Noch eine Anmerkung von mir zu günstigen Versicherungen:

Gott sei Dank haben wir ja das Beratungsprotokoll, deshalb kann ich hier auch alles reinschreiben was ich zu dem Thema Werstattbindung (also günstiger Tarif) mit dem Versicherungsnehmer besprochen habe und bin somit auf der sicheren Seite wenn es diesem nur auf den Preis ankommt (Du bist nicht gemeint, Hobein).

Gruß,

remarque

Themenstarteram 29. Juni 2012 um 7:40

Danke remarque.

Das deckt sich aber gerade nicht mit der von mir gemachten Erfahrung.

ich habe extra einen Vertrag ohne Werkstattbindung.

Bei jeder Schadenmeldung werde ich von der Axa zuerst gefragt ob ich in eine "AXA-Partnerwerkstatt" möchte, dafür würde ich dann auch einen Ersatzwagen bekommen und die Axa kümmere sich um alles.

Nett gemeit, aber ich wünsche ausdrücklich meine mir Vertraute Werkstatt.

Ab diesem Zeitpunkt wird es kommpliziert.

Da wird mal für ein 150.-€ Glasschaden ein Sachverständiger bestellt, auf den ich dann 3 Tage waretn soll mit offener Scheibe, oder es wird versucht die Reparaturrechnung zu kürzen, oder die Schadensbearbeitung dauert und dauert........oder, oder

Da ich Glücklicherweise viele Jahre keine Schäden melden musste fiel das nie auf und ich war jahrelang glücklich bei der Axa.

Aber mit dem Sachdensereigis zeigt sich hier doch die gewaltige Schwäche der Axa.

Und das es sich nicht um einen Einzelfall handelt bekam ich auch gleich zu spüren.

6 Monate Später ein Wildunfall mit der gleichen Methode, wie oben beschrieben.

Auf jeden Fall wechsel ich die Versicherung

Gruß

Hobaum

Zitat:

Original geschrieben von Hobaum100

 

Auf jeden Fall wechsel ich die Versicherung

wenn ich das so lese, kann ich Dir das auch nur raten.

Einbruchschaden mit eingeschlagener Scheibe hatte ich inzwischen auch schon 2 Mal:

- Beim Ersten war es ein Dienstwagen (privat genutzt), Scheibe auf der Beifahrerseite. Da hat mir meine private Haftpflicht ALLES ersetzt, was aus dem Wagen gestohlen wurde (MP3-Player, Handtasche, Brieftasche usw.) --> war übrigens Allianz, der Schaden am Fahrzeug wurde von meiner Firma abgewickelt, da habe ich keine Ahnung wie das lief...

- Beim Zweiten war das mein Privatwagen, Scheibe Tür hinten rechts. Da haben sie nichts geklaut, weil nichts im Fahrzeug war. Habe das Fahrzeug nach Polizei usw... sofort in die Werkstatt gefahren, DANACH die Versicherung angerufen und mit denen vereinbart, das ich die Rechnung bezahle und bei Ihnen einreiche. Die Kosten wurden anstandslos erstattet (abzüglich Selbstbeteiligung) --> war in dem Fall HUK 24.

Wegen der Selbstbeteiligung bei TK-Schäden haben wir danach den Vertrag umgestellt auf OHNE Selbstbeteiligung. Mustte die HUK 24 dann noch etwas darunter leiden, da in den nächsten Jahren noch 2 Frontscheiben und ein Wildunfall dazukamen (Wildunfall natürlich auch mit Gutachter) wurde aber alles anstandslos bezahlt.

Zitat:

Original geschrieben von fridolin frost

Zitat:

Original geschrieben von Hobaum100

 

Auf jeden Fall wechsel ich die Versicherung

wenn ich das so lese, kann ich Dir das auch nur raten.

 

Einbruchschaden mit eingeschlagener Scheibe hatte ich inzwischen auch schon 2 Mal:

 

- Beim Ersten war es ein Dienstwagen (privat genutzt), Scheibe auf der Beifahrerseite. Da hat mir meine private Haftpflicht ALLES ersetzt, was aus dem Wagen gestohlen wurde (MP3-Player, Handtasche, Brieftasche usw.)

Das war mit Sicherheit nicht Deine private Haftpflicht sondern die Hausratvers.

 

Die Haftpflicht ersetzt, wenn berechtigt, nur den Fremdschaden.

 

Zitat:

Original geschrieben von Hobaum100

Auf jeden Fall wechsel ich die Versicherung

naja eine gute versicherung erkennt man erst wen es eben schon zu spät ist...das is eben das problem ;)

am 2. Juli 2012 um 14:28

Eigene Erfahrung:

Leichter Unfall mit Fahrradfahrer, Riss und Kratzer in der Frontschürze und Delle in der Motorhaube. Smart Repair nicht möglich, da die Delle direkt auf einer ausgeformten "Rille" in der Motorhaube lag.

Durchgeführte Reparatur: Austausch Frontschürze und Motorhaube

Kosten: ~2500€

Versicherung: Huk Coburg (Vollkasko, 300€ Selbstbeteiligung, keine Werkstattbindung)

Hab bei der Huk angerufen und den Schaden gemeldet, wurd gefragt ob ich eine Werkstatt genannt bekommen will hab das aber abgelehnt da der Händler wo ich den Wagen gekauft hab 500m von meiner Wohnung weg war.

Bei der Werkstatt musste ich unterschreiben, dass ich den Unfallschaden an diese abtrete, Wagen wurde repariert, einige Wochen später kam ein Brief von der Huk das der Rechnungsbetrag ohne Selbstbeteiligung ausgezahlt wurde, etwa um den gleichen Zeitraum kam ein Brief vom Autohaus welches darum bat die Selbstbeteiligung zu überweisen.

Lief soweit also alles problemlos, war aber leider auch ein ziemlich neues Auto (knapp 1 Jahr alt).

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