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Brauch ein Tacho eine e-Nummer bzw eine ABE.

Kawasaki GPZ 750
Themenstarteram 6. Januar 2015 um 13:39

Brauch ein Tacho eine e-Nummer bzw eine ABE?

Und bitte keine vermutungen. Bitte mit Quellenangaben.

DENN:

 

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

§57 Geschwindigkeitsmessgerät und Wegstreckenzähler

(1) Kraftfahrzeuge müssen mit einem im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegenden Geschwindigkeitsmessgerät ausgerüstet sein. ..........

(2) Bei Geschwindigkeitsmessgeräten muss die Geschwindigkeit in Kilometer je Stunde angezeigt werden. Das Geschwindigkeitsmessgerät muss den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

(3) Das Geschwindigkeitsmessgerät darf mit einem Wegstreckenzähler verbunden sein, der die zurückgelegte Strecke in Kilometern anzeigt. Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke ± 4 Prozent abweichen.

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17 Antworten
am 6. Januar 2015 um 14:17

Original oder Zubehör? Was für ein Tacho?Das müsstest du uns schon wissen lassen.

am 6. Januar 2015 um 14:26

ABE weiß ich auch nicht, bei den Harelys sind aber Tachos aus Amerika und Taiwan im Angeobt, mit denen es bislang beim TüV noch nie Probleme gab. Du weißt aber schon, daß man nicht jeden Tacho an jedes Mopped schrauben kann? Das ist ein dezentes Zusammenspiel von Reifengröße, Tacho-Antrieb und Tacho selbst. Mit dem falschen Tacho kannst Du die Schallmauer überwinden oder stehst bei Tempo 100.

Wär nett wenn Du uns sagen würdest was Du eigentlich vor hast.

Themenstarteram 6. Januar 2015 um 15:25

Hallo, danke für die schnellen Antworten.

Es geht natürlich nicht um den Originalen. Gegen welches Modell getauscht wird ist in erster Linie egal. Es geht um die allgemeinen Bestimmungen. Gehen wir von einen Progamierbaren Digitalen TAcho aus, wenn es euch das leichter macht.

Keine abe, keine e nummer.

Stichwort geeignet kommt zum tragen. Fahrradtacho reicht. Nur musst du gewährleisten, dass du nachts auch was siehst.

Themenstarteram 6. Januar 2015 um 16:06

Hallo, ich denke mir das auch so. Aber was wird mein tüvler sagen.

Und noch was:

Jetzt steht aber im § 57 in der vor dem 1. August 1990 geltenden Fassung nicht drin, dass der Tacho unbeleuchtet sein darf, sondern da steht einfach drin:

"Kraftfahrzeuge müssen mit einem im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegenden Geschwindigkeitsmeßgerät ausgerüstet sein"

Meine Maschine is bj 1983. Somit bräuchte ich auch keine beleuchtung, da ich nur verpflichtet bin das Motorrad nach den bestimmung zu führen, wie es bei der erstanmeldung war.

Beleuchtung oder nicht solltest du mit deinem prüfer klären.

Geeignet sind sie, da du ja den radumfang Millimetergenau einstellen kannst.

Gehts um einen fighterumbau oder ein umbau auf nackt, wirst du eh ein paar Sachen abnehmen lassen müssen...

am 7. Januar 2015 um 8:36

Tachos waren sogar bei den Kisten aus den 50ern beleuchtet. Daß die keine Beleuchtung brauchen halte ich für ein Gerücht. Ich glaub aber auch nicht, daß Du einen ohne Beleuchtung kriegst.

Ohne Tachobeleuchtung gibbet et kein TÜV, kannste den Graukittel selber fragen falls es am glauben mangelt. Der Tacho muß auch im dunkeln ablesbar sein.

Themenstarteram 7. Januar 2015 um 12:27

mir scheint also würdet ihr nicht alles lesen. habe den auszug doch mit gepostet. woher nehtm ihr eure aussagen. und nur weil der tüvler das net machen will, heißt das net das er recht hat.

greez werwolf

Zitat:

@werwolfpower schrieb am 6. Januar 2015 um 17:06:03 Uhr:

Meine Maschine is bj 1983. Somit bräuchte ich auch keine beleuchtung, da ich nur verpflichtet bin das Motorrad nach den bestimmung zu führen, wie es bei der erstanmeldung war.

Und bei der Erstanmeldung war der Serientacho unbeleuchtet ?

GreetS Rob

Themenstarteram 7. Januar 2015 um 12:46

hallo rob,

ich schrieb: nach den bestimmungen bei der erstzulassung. das bedeutet das ich vor 1990 kein licht brauchte und somit auch auf einen tacho ohne licht hätte umbauen dürfen. und ich bin nicht verpflichtet mein fahrzeug so umzubauen wie gesetzte sind die neuer sind als mein moppet. von daher sollte ich das laut gesetzt dürfen.

greez werwolf

Zitat:

@werwolfpower schrieb am 7. Januar 2015 um 13:46:25 Uhr:

hallo rob,

ich schrieb: nach den bestimmungen bei der erstzulassung. das bedeutet das ich vor 1990 kein licht brauchte und somit auch auf einen tacho ohne licht hätte umbauen dürfen. und ich bin nicht verpflichtet mein fahrzeug so umzubauen wie gesetzte sind die neuer sind als mein moppet. von daher sollte ich das laut gesetzt dürfen.

Ich lebe nicht in D, daher bin ich mit diesen speziellen Problematiken nicht vertraut, nur wenn das Fahrzeug bei der Zulassung einen beleuchteten Tacho hatte, den einfach durch einen unbeleuchteten zu ersetzten könnte evtl. ein Problem sein, oder es gibt ein Hintertürl das ein Ablesen eines Tachos auch bei Nacht vorschreibt (ohne das explizit eine Tachobeleuchtung vorgeschrieben wird ?!?)

Aber letztendlich wird der TÜV'ler nicken müssen.

GreetS Rob

Ich würde einfach mal eine Mail an den Prüfverein senden, der bei dir zuständig ist.

Themenstarteram 7. Januar 2015 um 13:23

Hallo,

das Problem ist, das die oft mals selbst gar keine Ahnung haben. Ich will ja nicht wissen was nen Tüvler dazu sagt, sondern was das Gesetzt dazu sagt.

greez

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