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Brauche dringend Hilfe Thema Gebrauchtwagen Garantie
Hallo,
ich bräuchte dringend Tipps von euch.
Und zwar habe ich vor 2 Monaten bei einem Gebrauchtwagen Händler ein Audi A3 gekauft. So ich hatte den Wagen mal gerade einen Monat da hatte ich Probleme mit dem Automatikgetriebe. Auf Anweisung des Händlers bin ich in eine Werkstatt habe den Wagen Checken lassen und es wurde ein Getriebeschaden festgestellt. Die kosten waren dem Händler natürlich zu Hoch. Darauf hin hat er den in eine andere Werkstatt gebracht. Alles gut und schön nach knapp 1 Woche konnte ich mein Auto wieder abholen.
Nun das große Problem: Noch am selben Tag fingen wieder die Probleme an und noch viel schlimmer als vorher so das ich dachte das Getriebe fliegt mir um die Ohren.
Natürlich habe ich sofort dort angerufen und es ihm mitgeteilt. Er dachte mit einem Getriebeölwechsel ist es wieder in Ordnung, da die Fachwerkstatt hätte sich ja mit dem Getriebeschaden irren können.
Mein Frage ist jetzt kann ich mein Geld zurück verlangen? Oder gibt es sonst noch rechte die ich habe
Weil ich hab ihm die Chance gegeben den Wagen reparieren zu lassen.
Würde mich über eure Hilfe freuen.
Und Sorry für so viel Text.
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13 Antworten
Du musst ihm 3 Nachbesserungsversuche zugestehen. Erst dann besteht die Chance auf Wandlung.
Setze ihm schriftlich eine Frist von 14 Tagen den Mangel zu beheben.
Ja gut. Von der Fachwerkstatt steht der Schaden Definitiv fest den er aber nicht zahlen will da der Gewinn an dem Auto sonst zu niedrig wäre. Er würde ja nicht drum rum kommen das Getriebe zu tauschen das ist es ja. Und so dran rum Schrauben so das er noch kaputter ist als vorher verärgert mich noch mehr momentan.
Sein Gewinn ist nicht dein Problem. Entweder er repariert den Schaden, oder er nimmt ihn zurück, notfalls gerichtlich.
Dann kann er ihn nur wohl zurück nehmen,wenn ihm die einzige Möglichkeit die er noch hat zu teuer ist
Dann sprich mit ihm, was ihm lieber ist.
Zitat:
@andy1080 schrieb am 28. September 2017 um 10:00:19 Uhr:
Du musst ihm 3 Nachbesserungsversuche zugestehen. Erst dann besteht die Chance auf Wandlung.
Setze ihm schriftlich eine Frist von 14 Tagen den Mangel zu beheben.
..nicht ganz, es sind nur zwei (2) Nachbesserungsversuche möglich.
Danach kannst Du dann entscheiden, wie es weitergeht.
- Kaufpreisminderung
od.
- Rücknahme, abzgl. evlt. "Mehrkilomter" (ab 1.000km nach Kauf)
Ach ja, was er auch machen kann, Dir ein gebrauchtes Getriebe einbauen.
Denn, sollte ein neues Getriebe teurer kommen als das Auto Wert ist, dann
siehe oben..
Also, d.h. nun für Dich :
- dem Händler schirftlich, für die Reparatur, eine Frist von min. 14-Tagen geben.
Hier gibts ein bissel Lesestoff :
https://autokaufrecht.info/faq/nachbesserungsversuche/
Grüße und viel Erfolg.
Vielen Dank für die Antwort das Teil auf sich ist nicht teurer als das Auto aber alles mit Einbau kommt auf 3000 Euro und ich hab 4600 für den Wagen bezahlt deswegen will er das nicht machen.
Die Frist werde ich ihm setzen da sich seit 2 Tagen nix getan hat bzw die ausrede kam er hat viel zu tun.
Zitat:
@Beccy21 schrieb am 28. September 2017 um 12:54:26 Uhr:
Vielen Dank für die Antwort das Teil auf sich ist nicht teurer als das Auto aber alles mit Einbau kommt auf 3000 Euro und ich hab 4600 für den Wagen bezahlt deswegen will er das nicht machen.
Die Frist werde ich ihm setzen da sich seit 2 Tagen nix getan hat bzw die ausrede kam er hat viel zu tun.
..tjo, dann schriftliche eine Frist setzen und auf die Sachmangelhaftung nach § 437 BGB
hinweisen.
Lässt er die Frsit verstreichen, dann solltest Du rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Hier gibts ein passendes "Formular" dazu..
(etwas weiter unten)
http://www.juraforum.de/.../...ruch-geltend-machen-so-gehts-mit-muster
halte uns mal auf dem laufenden..
Viel Erfolg
Ja werde heute Mittag nochmal dort Anrufen und schauen ob man es doch so klären kann. Gebe Bescheid ob dabei was positives rum kommt.
Werbung entfernt....
gamsrockl
MT-Mod
Ganz gut gehts dir aber ne?
Ich betätige mal das Glöckchen.
Was ist der Audi A3 für ein Baujahr und wieviel Km hat er runter?
Bei einem 10 Jahre alten Auto und 200000 km wird der Schaden von den Gerichten eher als Verschleiß und nicht als Mangel (Garantiefall) gewertet
https://www.adac.de/.../...angel-Verschlei%C3%9F-Liste-2014_141982.pdf
Zitat:
@Beccy21 schrieb am 29. September 2017 um 10:53:42 Uhr:
Ja werde heute Mittag nochmal dort Anrufen und schauen ob man es doch so klären kann. Gebe Bescheid ob dabei was positives rum kommt.
...und, gibts Neuigkeiten ?