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Brauche dringend Hilfe verschwiegener Unfall

Themenstarteram 27. Juni 2012 um 20:59

Hallo Leute, ich weiß das gehört hier nicht ins Forum aber ich hoffe ihr könnt mir Tipps geben. Ich bin heute 18 geworden und habe heute zum ersten mal mein Auto gefahren. Ich ließ es bei einer VW Werkstatt überprüfen und es hat einen UNFALLSCHADEN! Im Kaufvertrag steht davon nichts und er ist als unfallfreu angekreutzt. Ich bin wirklich depriemiert und sauer. Ich bin noch sehr jung und weiß wirklich nicht was ich nun machen soll? Der Verkäufer hat mir ihn halt als Unfallfrei verkauft. Auch die Spaltmaße habe ich kontrolliert stimmte alles! Motorhaube und beide Kotflügel wurden von der Werkstatt ersetzt. Deswegen stimmen auch die Maße. Es ist auch nichts verzogen. Es geht mir jedoch um das Geld. Wie würdet ihr vor gehen. Ich hoffe ihr versteht mich ein bischen.... bin wirklich sauer und enttäuscht

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12 Antworten
am 27. Juni 2012 um 21:38

Von wem hast gekauft? Privat oder Haendler? Wie lang ist das her? Was hat die Werkstatt festgestellt bezueglich des Schadens? Wieviel Vorbesitzer hat das Auto? Kann sein das der letzte Besitzer nix wusste

Themenstarteram 27. Juni 2012 um 21:39

Privat. Er hat es zugegeben jedoch meint er man kann ihm nichts ??

am 27. Juni 2012 um 21:50

Dann zum anwalt ;)

Man kann ihm nichts? na klar kann man, ab zum Anwalt. Am besten das Gespräch noch aufzeichnen (darfste normalerweise nicht ohne seine Zustimmung) oder jemanden zuhören lassen, den du dann als Zeugen hast.

Wenn du Rechtschutz hast dann ist es noch besser. Kann sogar sein, wenn du Glück hast, dass es über den Rechtschutz deiner Eltern gedeckt ist. Einfach nachfragen!

Zitat:

Original geschrieben von Beogradjanin

Am besten das Gespräch noch aufzeichnen (darfste normalerweise nicht ohne seine Zustimmung)

Vorsicht, das ist eine Straftat.

Die gewonnenen Informationen unterliegen in einem Verfahren ausserdem dem Verwertungsverbot weil unrechtmässig erlangt.

Dann lieber einen Zeugen mithören lassen wie empfohlen.

Zitat:

§ 201 STGB Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt

1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder

2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt

1. das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder

2. das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt.

Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter die Vertraulichkeit des Wortes verletzt (Absätze 1 und 2).

(4) Der Versuch ist strafbar.

(5) Die Tonträger und Abhörgeräte, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.

am 30. Juni 2012 um 10:07

Von welchem Teil reden wir hier?

Im Normalfall Anzeige!

Schon für die Frechheit es zuzugeben.

Wenn Du schon nach den Spaltmaßen geschaut hast, warum dann nicht vor Vertrag auf die Bühne!

Einen Gutachter/Werkstatt des Vertrauens kennt jeder.

 

Mit 18 Jahren fängt das Leben an!

Dein eigenes Geld? Oder sponsert?

A.

am 30. Juni 2012 um 11:53

Zitat:

Original geschrieben von yellowcad1

 

Wenn Du schon nach den Spaltmaßen geschaut hast, warum dann nicht vor Vertrag auf die Bühne!

Einen Gutachter/Werkstatt des Vertrauens kennt jeder.

Ach - ich hab schon Autos zum TÜV Gebrauchtwagencheck gefahren ... die sehen doch auch nicht viel mehr als das übliche HU gedöngel .. totale enttäuschung. Würde da nicht soooo viel wert drauf legen - und nen wirklichen Gutachter der alles checkt ... was soll sowas im vorfeld kosten? :S

Zitat:

Original geschrieben von Bastor

 

Ach - ich hab schon Autos zum TÜV Gebrauchtwagencheck gefahren ... die sehen doch auch nicht viel mehr als das übliche HU gedöngel .. totale enttäuschung. Würde da nicht soooo viel wert drauf legen - und nen wirklichen Gutachter der alles checkt ... was soll sowas im vorfeld kosten? :S

Zumindest erhält man dabei einen Zustandsbericht ;)

Was soll man denn d.E. tun, wenn die Ahnung gering, die Kohle knapp und einzig der Wille zum Autokauf stark ist?

Händlergarantie kostet, der Händler will auch noch verdienen und der Private will... nicht verschenken :confused:

An den Themenstarter, nimm dir einen Anwalt und lass ihn eine Betrugsanzeige erstellen und den Kauf wandeln. Erwarte allerdings nicht zu viel und habe es dazu nicht eilig.... es wird dauern.

Zitat:

Motorhaube und beide Kotflügel wurden von der Werkstatt ersetzt.

Das würde mich nicht doll stören, wenn da sonst nichts war. Die neuen Kotflügel dürften darüberhinaus lange Zeit vom Rost verschont bleiben.

Gruß

Wenni

Zitat:

Original geschrieben von Jan 94

Privat. Er hat es zugegeben jedoch meint er man kann ihm nichts ??

Hast du Zeugen dafür?

am 1. Juli 2012 um 8:48

Zitat:

Original geschrieben von Polo I

Zitat:

Original geschrieben von Bastor

 

Ach - ich hab schon Autos zum TÜV Gebrauchtwagencheck gefahren ... die sehen doch auch nicht viel mehr als das übliche HU gedöngel .. totale enttäuschung. Würde da nicht soooo viel wert drauf legen - und nen wirklichen Gutachter der alles checkt ... was soll sowas im vorfeld kosten? :S

Zumindest erhält man dabei einen Zustandsbericht ;)

Was soll man denn d.E. tun, wenn die Ahnung gering, die Kohle knapp und einzig der Wille zum Autokauf stark ist?

Da hast du natürlich vollkommen recht ! Ich wollte damit nur sagen - das man nicht soviel erwarten sollte von solchen Checks m.E.n ...

Was heute so übern TÜV geschmuggelt wird manchmal und dann mit Plakete den Besitzer wechselt ist ja manchmal auch schon der Wahnsinn.

Ich glaub wenn ich wieder vorm Kauf stehen würde, würd ich den Wagen einzigst zu meinem MB Händler des Vertrauens fahren, Historie abfragen und sagen was sache ist - checken lassen ob alles ok ist und fertig.

Abgesehn von der eigenen Erfahrung die dann mitspielt.... ist ja nicht so das man selbst schon den ein oder anderen Klogriff getätigt hat ;-)

 

Gruß

Solange an dem Auto die verunfallten Teile durch Ab- und Anschrauben auszuwechseln waren und worden, ist doch alles bestens. Im Gegenteil, vielleicht ist sogar die Haltbarkeit besser! Manch repariertes Auto ist in besserem Zustand, als vor dem Unfall.

Laß das Auto prüfen, und falls die Reperatur nicht ordentlich ist, dann nimm Dir einen Anwalt, der mit einem Kaufvertrag mit dem Vermerk "Unfallfrei" leichtes Spiel hat.

Gruß, HUK

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