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BRAUCHE DRINGEND HILFE :-) ... wegen des re. vorderen Gurtstraffers

Opel Corsa B
Themenstarteram 2. Juni 2010 um 13:41

Hallo liebe Leute!

Bräuchte dringend mal eine Info!

Muss aufgrund der bekannten Opel-Krankheit der leuchtenden Air-Bag-Lampe nun meinen re. vorderen Gurtstraffer (Air-Bag) wechseln lassen. Die darauf vermerkte Nr. ist: 90388001 --- MEINE FRAGE --- Nach mehrmaliger Suche hab ich herausgefunden, dass es 100000de Nummer gibt! Muss ich für mein Auto nun GENAU diese Nr. besorgen, oder kann ich ersatzweise auch irgendeine der anderen nehmen, sprich, passen die dann auch???

Würd mich über eine seeehr baldige Antwort freuen, und vielleicht weiß ja sogar jemand, wo ich einen "günstig" im Internet bekomme... ;-)

Lieben Dank schonmal

Das Nordferkelchen :-)

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14 Antworten

Kann dir zwar grad nicht weiterhelfen, aber welche "bekannte Opelkrankheit" soll das sein? Hab ich noch nie von gehört, eigentlich nur von gelösten Steckern unterm Sitz, aber nicht von defekten Gurtstraffenr?

Themenstarteram 2. Juni 2010 um 13:50

Zitat:

Original geschrieben von fate_md

Kann dir zwar grad nicht weiterhelfen, aber welche "bekannte Opelkrankheit" soll das sein? Hab ich noch nie von gehört, eigentlich nur von gelösten Steckern unterm Sitz, aber nicht von defekten Gurtstraffenr?

Die dadurch immer leuchtende Air-Bag-Leuchte :-D

... wobei dabei nicht der Gurtstraffer getauscht werden, sondern nur die Verbindung wieder hergestellt werden muß.

Dazu kann entweder der Stecker gesäubert, Kontakte nachgebogen und wieder zusammengesteckt werden, oder die Kabel werden verlötet.

Danach muß einfach nur (mit dem Tech!!) der Fehler gelöscht werden und gut is.

Oder ist es die "Opelkrankheit" bei der das Warnfähnchen aus dem Gurtschloß vorguckt?

gruß Acki

frage mich das selbe wie fate. irgendwie schien darauf auch keine richtige antwort gekommen zu sein. die welt wird auch immer crazier :eek:

Themenstarteram 2. Juni 2010 um 14:58

Wollte mit meinem beginnenden "MUSS" im Text eigentlich damit darstellen, dass ich es muss, weil mein Techniker schon den Fehler ausgelesen hat, alles schon auseinander hatte und festgestellt hat, dass Fakt, der re. Gurtstraffer im Ar... ist :-D Also auf meine eigentlich gestellte Frage scheint mir keiner antworten zu können.... :-D Naja... vielleicht kommt das ja noch...

Das ist dann aber kein typischer Fehler sondern ein ganz besonderen und seltener. Normalerweise wird die Steckerverbindung wieder in Ordnung gebracht, der Fehler gelöscht und dann ist alles wieder fein.

Du brauchst SCHLOSS, SICHERHEITSGURT, MIT GURTSTRAFFER, RECHTS, LL (FUER AIRBAG, SEITLICH)

Teilenummer ist 90535982 (Katalognr 1 97 489).

gruß Acki

Themenstarteram 3. Juni 2010 um 4:25

Zitat:

Original geschrieben von Acki68

Das ist dann aber kein typischer Fehler sondern ein ganz besonderen und seltener. Normalerweise wird die Steckerverbindung wieder in Ordnung gebracht, der Fehler gelöscht und dann ist alles wieder fein.

Du brauchst SCHLOSS, SICHERHEITSGURT, MIT GURTSTRAFFER, RECHTS, LL (FUER AIRBAG, SEITLICH)

Teilenummer ist 90535982 (Katalognr 1 97 489).

gruß Acki

DANKE ! :-)

am 3. Juni 2010 um 8:37

wenn du den aus tauschen willst meld dich einfach.

hab noch so einen da rum liegen.

du kannst nur den selben einbauen da die treibladung vom steuergerät sonst nicht erkannt und bei einem unfall nicht gezündet wird

Zitat:

Original geschrieben von motorguru

du kannst nur den selben einbauen da die treibladung vom steuergerät sonst nicht erkannt und bei einem unfall nicht gezündet wird

Das stimmt nicht.

es gehen nur Steuerleitungen zum Gurtstraffer, keine Diagnoseleitungen und es ist keine elektronische Kennung am Gurtstraffer.

Der Gurtstraffer kann jederzeit durch einen mit gleicher Teilenummer ersetzt werden.

Allerdings darf am Airbag-System nur jemand arbeiten der eine entsprechende Schulung hatte (Sprengstoffgesetz). Außerdem dürfen ungezündete Sprengladungen nicht gelagert oder versendet werden.

Eine Werkstatt mit geschultem Personal und Airbag-Genehmigung darf den Austausch aber machen.

gruß Acki

am 3. Juni 2010 um 15:32

Zitat:

Original geschrieben von motorguru

du kannst nur den selben einbauen da die treibladung vom steuergerät sonst nicht erkannt und bei einem unfall nicht gezündet wird

beim corsa gibt es nur 2,die mechanischen oder die mit sprengstoff.

Zitat:

Original geschrieben von Acki68

Allerdings darf am Airbag-System nur jemand arbeiten der eine entsprechende Schulung hatte (Sprengstoffgesetz). Außerdem dürfen ungezündete Sprengladungen nicht gelagert oder versendet werden.

Eine Werkstatt mit geschultem Personal und Airbag-Genehmigung darf den Austausch aber machen.

So ist es.

Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem ist für Privatpersonen verboten.

Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor. Siehe hierzu § 4 Abs.3 und 4.

Daran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.

am 19. Juni 2010 um 20:48

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von Acki68

Allerdings darf am Airbag-System nur jemand arbeiten der eine entsprechende Schulung hatte (Sprengstoffgesetz). Außerdem dürfen ungezündete Sprengladungen nicht gelagert oder versendet werden.

Eine Werkstatt mit geschultem Personal und Airbag-Genehmigung darf den Austausch aber machen.

So ist es.

Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem ist für Privatpersonen verboten.

Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor. Siehe hierzu § 4 Abs.3 und 4.

Daran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.

KLUGSCHEIßER

@Rudi_

Kannst du auch etwas zum Thema beitragen...? :rolleyes:

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