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Brauche Hilfe beim Autoverkauf!

Themenstarteram 2. Oktober 2006 um 5:12

Hallo,

ich hab einen Intressenten gefunden, jetzt wollt ich fragen ob

der Käufer ein Nummernschild mitbringen muss?

Was mit der TÜV Plakette passiert und an was ich sonst noch so denken muss?

Kaufvertrag ist vorhanden.

Gruß Sven

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15 Antworten

Hallo!

Falls ein Nummernschild vorhanden ist, muss der Käufer keines mitbringen, so weit ich weiß. Der Käufer fährt einfach mit der jetzigen Nummer zur Zulassungsstelle und meldet das Auto um und bekommt dort eine neue Nummer (weiß nicht, ob er theoretisch die alte auch behalten kann). Dann geht er zum Schilderverkaufgeschäft und lässt sich neue Schilder machen. Die trägt er dann wieder zur Zulassungsstelle, wo dann die Plaketten draufgeklebt werden. Anschrauben - fertig!

In meinem Kaufvertrag stand drin, dass der Käufer das Auto spätestens am dritten Tag nach Abschluss des KV ummelden muss.

Ob du noch was tun musst, damit du nicht mehr als Halter giltst, weiß ich nicht; hab noch kein Auto verkauft. Aber du musst es wohl bei der Versicherung abmelden.

Grüße

Marco

Meineswissens kann der nicht Käufer nicht einfach so die Schilder für sein neu angemeldetes Auto weiterbenutzen. Angeblich müssen Schilder mindestens 4 Wochen "frei" sein bevor man mit einem anderen Fahrzeug oder Halter die wiederverwenden darf.

cu

am 2. Oktober 2006 um 7:46

Hallo!

Wenn Dein Fahrzeug noch angemeldet ist, kann der Käufer mit den jetzigen Kennzeichen nach Hause fahren. Ist natürlich ein Risiko für Dich, den anderen mit Deinen Kennzeichen fahren zu lassen, denn bei einem Unfall muß erstmal Deine Versicherung zahlen.

Ich hab sie aber auch schon drangelassen, weil der Typ aus der Nähe kam und einen seriösen Eindruck machte. Gab keine Probleme.

Das Kennzeichen kann vom Käufer übernommen werden, sofern er aus dem gleichen Zulassungskreis kommt.

Ansonsten wird bei der Ab-bzw. Ummeldung Deines Fahrzeugs der Zulassungsstempel entwertet (abgekratzt oder rausgebrochen). Schilder könen dann weggeschmissen werden. (Bei jeder Zulassungsbehörde steht ein Container)

Hoffe geholfen zu haben.

Gruß

Hi!

In letzter Zeit haben in meinem Bekanntenkreis einige Autos verkauft, bzw. gekauft. Dabei hat sich herausgestellt dass es besser ist den Käufer rote Schilder mitbringen zu lassen, da deine auf dich zugelassenen Nummerschilder tatsächlich im Falle eines Unfalls gelten. Haben uns mehrere Versicherungen bestätigt. Auch wenn es im Kaufvertrag steht mit wieviel km und Datum + Uhrzeit das Auto übergeben wurde.

Also sicherheitshalber die Schilder behalten.

Gruß

Zitat marco31:

"Ist natürlich ein Risiko für Dich, den anderen mit Deinen Kennzeichen fahren zu lassen, denn bei einem Unfall muß erstmal Deine Versicherung zahlen."

Das ist so nicht richtig. Wenn der Käufer ´nen Bums macht und Du

mit einem Kaufvertrag nachweisen kannst, das es an dem Tag von Dir

verkauft wurde, dann bist Du aus´m Schneider. Da brauchst weder Du,

noch die Versicherung zahlen.

Es geht alles dann zu Lasten des Käufers. Ist doch genauso,

als wenn er bei der Heimfahrt geblitzt wird o.ä.!

Quelle: Meine Versicherung (VHV)

am 2. Oktober 2006 um 9:00

Zitat:

Original geschrieben von Voodoo3

Meineswissens kann der nicht Käufer nicht einfach so die Schilder für sein neu angemeldetes Auto weiterbenutzen. Angeblich müssen Schilder mindestens 4 Wochen "frei" sein bevor man mit einem anderen Fahrzeug oder Halter die wiederverwenden darf.

cu

doch, kann er. hab ich bereits 2 x gemacht. spart geld. geht natürlich nur, wenn käufer und verkäufer aus demselben landkreis sind.

Themenstarteram 2. Oktober 2006 um 9:40

Erstmal Danke für die Antworten, das hat mich schon weitergebracht.

 

Zitat:

Original geschrieben von 318erTouring

doch, kann er. hab ich bereits 2 x gemacht. spart geld. geht natürlich nur, wenn käufer und verkäufer aus demselben landkreis sind.

Der Käufer kommt aus einen anderen Landkreis,

also darf er den Wagen auf keinen Fall mit meinen Schildern

mitnehmen?

am 2. Oktober 2006 um 10:02

doch, darf er. aber es besteht ein geringes risiko.

der käufer sollte binnen 3 werktagen den wagen ummelden und dir die ummeldebestätigung faxen bzw. schicken (alternativ gilt natürlich auch der neue briefeintrag).

das ist natürlich etwas vertrauenssache. wenn der käufer aber in deutschland wohnt, einen seriösen eindruck macht und du die nummer des personalausweises notiert hast, bist du schonmal auf der sichereren seite. hab das bisher 12 x gemacht und jedesmal geklappt.

bei einer freundin von mir stand mal ne woche nach verkauf die polizei vor der tür, weil mit ihrem noch nicht umgemeldeten wagen ein einbruch mit anschliessender verfolgunsjagd und unfall erfolgte. die polizei hat nur ihren kaufvertrag sehen wollen, dann war alles klar und sie hatte auch keine probleme mehr damit.

vorsichtig wäre ich nur, wenn der wagen ins ausland geht oder der käufer keinen deutschen wohnsitz hat.

Hallo,

wenn mit dem Verkauf alles klar ist kann der Wagen auf der Zulassungsstelle abgemeldet werden. Dann kann mit den alten Schildern noch bis 0.00 Uhr am selben Tag gefahren werden. Ist dann zwar immer noch deine Versicherung auf die der Wagen läuft, ist aber bestimmt besser als darauf zu warten bis der Käufer abmeldet. Und auf so Sprüche wie: "Ich melde sofort um wenn ich daheim bin" würde ich mich nicht verlassen.

 

plaga8

am 2. Oktober 2006 um 10:48

Zitat:

Original geschrieben von plaga8

Hallo,

wenn mit dem Verkauf alles klar ist kann der Wagen auf der Zulassungsstelle abgemeldet werden. Dann kann mit den alten Schildern noch bis 0.00 Uhr am selben Tag gefahren werden. Ist dann zwar immer noch deine Versicherung auf die der Wagen läuft, ist aber bestimmt besser als darauf zu warten bis der Käufer abmeldet. Und auf so Sprüche wie: "Ich melde sofort um wenn ich daheim bin" würde ich mich nicht verlassen.

 

plaga8

ist das wirklich so? da sind sich viele uneinig. ich dachte immer, es gilt nur bis 0 uhr am selben tag und auch nur für fahrten im selben landkreis und zur zulassungsstelle oder werkstatt.

Bis 0.00 Uhr am selben Tag - hab ich doch auch geschrieben.

Ich habe das auch schon so gemacht. die kratzen dir die Zulassungssiegel ab (TÜV + AU) bleiben drauf. Ich habe vorher auch nochmal extra bei meiner Versicherung nachgefragt, und die meinten das ist ok so.

 

plaga8

NS: Du kannst von Hamburg bis München fahren, mußt nur bis spätestens 0.00 Uhr dasein.

plaga8

am 2. Oktober 2006 um 11:37

Völlig egal, was in dem Vertrag steht.

Wenn auf der Heimfahrt ein vom Käufer verschuldeter Unfall passiert, wird zuerst DEINE Versicherung in Anspruch genommen und muß für den Schaden am gegnerischen Fahrzeug aufkommen.

Die Versicherung wird dann natürlich versuchen, den Schaden beim Käufer wieder einzutreiben, was jedoch bei einem Schaden von z. B. mehreren 10t Euros schwierig sein dürfte, wenn der Käufer kein Geld hat.

Im Endeffekt bleibst Du dann auf Deinen hochgestuften Prozenten sitzen. Diese kannst Du dann wieder gerichtlich einklagen, was aber monatelang dauern kann.

Also Ärger hat man auf jeden Fall, nix "man ist aus dem Schneider".

Wenn Du das also vermeiden willst, soll er ein Kurzzeitkennzeichen (gilt 5 Tage, rote Nummern haben nur Händler! ) mitbringen und meldest das Auto vorher ab.

Wenn der Käufer nachher das Auto bei der selben Versicherung versichert, von der er auch die Doppelkarte für das Kurzkennzeichen hat, entstehen ihm keine Kosten, lediglich die 2 Schilder muß er zahlen. (20 Euro)

Gruß

Noch ein Tipp:

Wenn du schon den Käufer mit deinen Schildern herumfahren lässt: Lass dir vom Käufer die Doppelkarte seiner Versicherung zeigen. (Kopieren!) Zur Sicherheit kannst du auch noch bei der betreffenden Versicherung anrufen.

Wenn du im ADAC bist, kannst du dir kostenlos einen Kaufvertrag für Gebrauchtwagen herunterladen.

Ich persönlich würde das Auto aber auf jeden Fall abmelden.

Ist für beide Seiten das Beste.

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