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Brauche ich nach dem Verkauf noch mein Kennzeichen wieder?

Themenstarteram 26. Dezember 2020 um 8:06

Habe mit dem Käufer aus einer anderen Stadt vereinbart, dass der das Auto innerhalb einer Woche ummeldet und mir meine alten Kennzeichen zurücksendet.

Das Auto wurde inzwischen abgemeldet bzw. umgemeldet.

Frage: Brauche ich eigentlich noch die alten Kennzeichen? Da ich vor 1 Jahr in die andere Stadt umgezogen bin kann ich mit dem alten Kennzeichen sowieso nichts anfangen.

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21 Antworten

Hi,

wenn du dir die alten Kennzeichen nicht als Andenken an die Wand hängen willst brauchst du sie nicht, wozu auch?

Gruß Tobias

Zitat:

@kolobok18 schrieb am 26. Dezember 2020 um 09:06:56 Uhr:

...

Das Auto wurde inzwischen abgemeldet bzw. umgemeldet.

...

...woher weißt du das? Nur ne Aussage des Käufers oder hast du bereits anderweitige Hinweise / Bestätigungen z.B. Abrechnung der Versicherung, etc.?

Ansonsten sind die entstempelten Kennzeichen -insofern man seine Schilder an irgendwelchen markanten Dellen, etc. erkennt-, dazu evtl. ungültig gestempelte Papiere oder ne Quittung der Zulassungsstelle für die Gebühren ne gute Bestätigung, dass die Ab- / Ummeldung tatsächlich stattgefunden hat.

Zu mehr brauchste die alten Kennzeichen / Blechschilder nicht mehr... die kannste dir z.B. als kleine Erinnerung an die Gargenwand oder sonst wohin nageln... :D

Themenstarteram 26. Dezember 2020 um 9:23

danke an Euch für die schnelle Aufklärung

Wo ist denn die Antwort woher Du weisst dass das Fahrzeug ab- bzw. umgemeldet wurde?

Das merkt man an der KFZ-Steuer Rückerstattung.

Zum Beispiel

...und wann merkt man das?

Wenn der Käufer ein halbes Jahr oder 1 Jahr oder... ohne Ummeldung weitergefahren ist? Versicherung das gleiche Spiel... wann erfolgt / kommt die Abrechnung... kommt se noch oder kommt se nicht mehr?

Wenn ich meine entstempelten Kennzeichen, usw. zurück in Händen halte, kann ich sicher sein, dass damit keiner mehr irgendwelchen Unfug treibt.

Zumal ich als Verkäufer kein angemeldetes Fahrzeug aus der Hand geben würde bzw. im maximalen Fall nur gegen eine angemessene Kaution in Höhe von 500-1.000,-€... die Kaution gibts zurück (z.B. per Überweisung), wenn ich als Nachweis der Ab- oder Ummeldung meine entstempelten Kennzeichen zusammen mit den ungültig gestempelten Papieren bzw. einer entsprechenden Gebührenquittung der zuständigen Zulassungsstelle hätte.

Nach erfolgter Ummeldung seitens des Käufers kam bei mir nach 4 Tagen die Abrechnung der Steuer per normalem Brief vom Zoll.

Komisch daß hier so eine Panik herrscht in Punkto Käufer meldet nicht ab.

Hatte da niemals Trouble mit.

Kaution verlangen für angemeldet mitgeben?

Kannst mich gerne haben, Verkauf Deine Büchse wem Du willst. Und Tschüss!

...na dann nicht jammern, wenn der Käufer einfach mal nicht um- /abmeldet.

Man kann nur hoffen, dass in so einem Fall der bisherige Halter, der ein Fahrzeug leichtsinnigerweise an unzuverlässige Leute ausgehändigt hat für Schäden / Aufwand, Gebühren für eine evtl. Zwangsabmeldung / nicht gezahlte Steuern / usw. haftet.

https://www.motor-talk.de/.../...nicht-wie-vereinbart-ab-t6697916.html

https://www.motor-talk.de/.../...-schadensersatz-fordern-t6969687.html

Die Hoffnung trügt, der bisheriger Halter haftet nicht.

Warum sollte er auch?

Nein, es wird nicht gejammert, warum auch?

Auch in dem Fall daß man wirklich an jemand unseriösen geraten sollte, lässt sich die Angelegenheit relativ unkompliziert vom Hals schaffen.

Einfache kurze Briefe oder Emails genügen.

...also im Endeffekt einen auf "asoziales Arschloch" machen... ich zieh meinen Kopf aus der Schlinge und der Staat, damit wir alle sollen den Aufwand einer Zwangsabmeldung tragen und die Gemeinschaft der Versicherten soll für die Kosten aufkommen, wenn draußen ein Fahrzeug unterwegs ist, das nicht durch eine reguläre Haftpflichtversicherung versichert ist, aber womöglich Schäden anrichtet.

...gute Einstellung... erinnert irgendwie an die Abteilung "Gewinne privatisieren und Verluste sozialisieren"... Daumen hoch

So ein Schmarrn :rolleyes:.

Zitat:

@Pauliese schrieb am 26. Dezember 2020 um 21:31:15 Uhr:

Die Hoffnung trügt, der bisheriger Halter haftet nicht.

Warum sollte er auch?

Nein, es wird nicht gejammert, warum auch?

Auch in dem Fall daß man wirklich an jemand unseriösen geraten sollte, lässt sich die Angelegenheit relativ unkompliziert vom Hals schaffen.

Einfache kurze Briefe oder Emails genügen.

Super:

Sobald ich die Versicherung und das Kraftverkehrsamt zeitgleich informiere, bin ich aus der Verantwortung und der Zahlungsverpflichtung der Versicherung gegenüber raus.

Der neue Käufer meldet ein noch vom Vorbesitzer angemeldetes Fahrzeug an.

Die Zulassungsstelle will dann die alten Kennzeichen sehen und entstempelt

dann und kassiert die Schilder. So ist der Regelfall.

Gast 356 macht daraus einen Popanz.

Richtig ist allerdings: Arschlöcher ziehen Arschlöcher an.

Ich habe noch nie ein Fahrzeug an ein Arschloch verkauft und noch nie

von einem Arschloch eins gekauft.

Daher machte ich solche Erfahrungen nicht.

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