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Brauche ich unbedingt Reifendruckkontrollsensoren (RDKS Sensoren) ???

Mercedes C-Klasse W205
Themenstarteram 25. Februar 2015 um 6:03

Hi Forum,

ich glaube ich habe eher eine rechtliche Frage:

Ich habe eine C-Klasse W205 Limo 220CDI Bluetec 125KW. Das Auto ist Baujahr 09/2014. Ich habe es ab Bremen MIT MONTIERTEN WINTERRÄDERN geholt. In den Rädern sind RDKS Sensoren.

Nun schau ich mich langsam nach einem Sommerradsatz um und ich möchte gerne wissen ob ich RECHTLICH und ZWINGEND RDKS Sensoren dazunehmen muss...

W I C H T I G

Es geht jetzt nicht darum ob es sinnvoll ist den Sommerradsatz mit Sensoren zu kaufen SONDERN NUR DARUM ob ich es muss. Ich habe von 2 verschiedenen Räderlieferanten genau 2 völlig unterschiedliche Aussagen:

Der erste sagt, dass NUR FAHRZEUGE, deren EZ genau oder jünger als 01.11.2014 ist zwingend RDKS Sensoren haben müssen da sonst der TüV meckert.

Der zweite sagt dass auch Fahrzeuge mit Erstzulöassung vor dem 01.11.2014 IMMER RDKS Sensoren haben müssen, WENN ab Werk bereits welche mit dem bestellten Radsatz geliefert wurden.

Selbst der TüV konnte mir keine eindeutige Antwort geben, aber hier im Forum sind ja genug Spezialisten unterwegs :-)

Weiss einer von euch was richtig ist? Meiner ist eben 09/2014 Erstzulassung und ich möchte einfach nur wissen ob ich RECHTLICH verpflichtet bin RDKS Sensoren mitzukaufen wenn ich mir demnächst irgendwo einen Rädersatz kaufe. Nochmal: ich möchte NICHT wissen ob es sinnvoll ist...nur ob es laut Gesetzgeber nötig ist...

Danke für eure Hilfe...

lG Mirko

PS: Bitte antwortet nur wenn ihr die rechtliche Situation 100%tig kennt...also mit "...ich glaube" kann ich momentan nicht viel Anfangen...

Beste Antwort im Thema
am 25. Februar 2015 um 7:23

Zitat:

@Seichobob schrieb am 25. Februar 2015 um 07:03:03 Uhr:

Hi Forum,

ich glaube ich habe eher eine rechtliche Frage:

Ich habe eine C-Klasse W205 Limo 220CDI Bluetec 125KW. Das Auto ist Baujahr 09/2014. Ich habe es ab Bremen MIT MONTIERTEN WINTERRÄDERN geholt. In den Rädern sind RDKS Sensoren.

Nun schau ich mich langsam nach einem Sommerradsatz um und ich möchte gerne wissen ob ich RECHTLICH und ZWINGEND RDKS Sensoren dazunehmen muss...

W I C H T I G

Es geht jetzt nicht darum ob es sinnvoll ist den Sommerradsatz mit Sensoren zu kaufen SONDERN NUR DARUM ob ich es muss. Ich habe von 2 verschiedenen Räderlieferanten genau 2 völlig unterschiedliche Aussagen:

Der erste sagt, dass NUR FAHRZEUGE, deren EZ genau oder jünger als 01.11.2014 ist zwingend RDKS Sensoren haben müssen da sonst der TüV meckert.

Der zweite sagt dass auch Fahrzeuge mit Erstzulöassung vor dem 01.11.2014 IMMER RDKS Sensoren haben müssen, WENN ab Werk bereits welche mit dem bestellten Radsatz geliefert wurden.

Selbst der TüV konnte mir keine eindeutige Antwort geben, aber hier im Forum sind ja genug Spezialisten unterwegs :-)

Weiss einer von euch was richtig ist? Meiner ist eben 09/2014 Erstzulassung und ich möchte einfach nur wissen ob ich RECHTLICH verpflichtet bin RDKS Sensoren mitzukaufen wenn ich mir demnächst irgendwo einen Rädersatz kaufe. Nochmal: ich möchte NICHT wissen ob es sinnvoll ist...nur ob es laut Gesetzgeber nötig ist...

Danke für eure Hilfe...

lG Mirko

PS: Bitte antwortet nur wenn ihr die rechtliche Situation 100%tig kennt...also mit "...ich glaube" kann ich momentan nicht viel Anfangen...

Schau mal hier

http://www.auto-motor-und-sport.de/.../...euwagen-pflicht-8481282.html

sowie

http://eur-lex.europa.eu/.../LexUriServ.do?...

Zum 1. November 2014 tritt Teil 2 der EU-Verordnung 661/2009 Artikel 9 vom 13.Juli 2009 in Kraft:

"Fahrzeuge der Klasse M1 müssen mit einem präzisen System zur Überwachung des Reifendrucks ausgerüstet sein, das den Fahrer im Fahrzeug im Interesse eines optimalen Kraftstoffverbrauchs und der Gewährleistung der Sicherheit im Straßenverkehr warnt, wenn es in einem Reifen zu einem Druckverlust kommt. Entsprechende Grenzwerte in den technischen Spezifikationen werden hierzu festgelegt, die darüber hinaus einen technologieneutralen und kosteneffizienten Ansatz bei der Entwicklung von präzisen Systemen zur Überwachung des Reifendrucks ermöglichen.“

Ein Reifendruckkontrollsystem ist in der EU Pflicht, aber noch nicht für alle Fahrzeuge. Die EU sieht vor, dass ab den 1. November 2012 neu typengenehmigte Fahrzeuge der Klasse M1/M1 G – Pkw, Geländewagen und Wohnmobile – ab Werk mit einem Reifendruckkontrollsystem (RDKS) ausgestattet sein müssen.

Ab 1. November 2014 müssen alle in der EU neu zugelassenen Fahrzeuge (Pkw, Geländewagen und Wohnmobile mit Erstzulassung) über ein Reifendruckkontrollsystem (RDKS) verfügen.

Bei der Einführung neuer Fahrzeugtypen gilt die Ausstattungspflicht übrigens schon seit 2012. Entscheidend ist das Datum der Typgenehmigung, zu finden unter Ziffer 6 der Zulassungsbescheinigung. Ist dort ein Datum nach dem 1. November 2012 eingetragen, ist der Wagen ausrüstungspflichtig. Von der Vorschrift betroffen sind neben Pkw auch kompakte Wohnmobile, die ab Werk bereits die entsprechende Zulassung besitzen, sowie Geländewagen, erkennbar an den Fahrzeug- Codes M1 oder M1G unter Ziffer J des Zulassungspapiers. Für all diese Fahrzeuge gilt: Ist ein direkt messendes System mit Sensoren installiert, müssen auch die Winter/Sommerräder mit Reifendrucksensoren ausgerüstet werden.

D.h. in deinem Fall wie lautet die Typengenehmigung in den Zulassungspapieren? Vermutlich Code M1

Vergleichbar ist das Ganze mit der Typengenehmigung für die Reifengröße. wenn da festgelegt ist 245 ... kannst nicht einfach 155 aufziehen. Wenn für dein Auto RDK festgeschrieben sind musst du auch vor 11/2014 immer RDK verbaut haben, sonst entspricht dein Fahrzeug eben nicht der Typenzulassung

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Ich kann dir rechtlich nicht helfen. Aber mir würde es auf den Sack gehen, wenn bei jedem Start das System warnt und danach die Gelbe Lampe leuchtet. Also investiere die 240,- Euro und tue es dir nicht an.

am 25. Februar 2015 um 7:23

Zitat:

@Seichobob schrieb am 25. Februar 2015 um 07:03:03 Uhr:

Hi Forum,

ich glaube ich habe eher eine rechtliche Frage:

Ich habe eine C-Klasse W205 Limo 220CDI Bluetec 125KW. Das Auto ist Baujahr 09/2014. Ich habe es ab Bremen MIT MONTIERTEN WINTERRÄDERN geholt. In den Rädern sind RDKS Sensoren.

Nun schau ich mich langsam nach einem Sommerradsatz um und ich möchte gerne wissen ob ich RECHTLICH und ZWINGEND RDKS Sensoren dazunehmen muss...

W I C H T I G

Es geht jetzt nicht darum ob es sinnvoll ist den Sommerradsatz mit Sensoren zu kaufen SONDERN NUR DARUM ob ich es muss. Ich habe von 2 verschiedenen Räderlieferanten genau 2 völlig unterschiedliche Aussagen:

Der erste sagt, dass NUR FAHRZEUGE, deren EZ genau oder jünger als 01.11.2014 ist zwingend RDKS Sensoren haben müssen da sonst der TüV meckert.

Der zweite sagt dass auch Fahrzeuge mit Erstzulöassung vor dem 01.11.2014 IMMER RDKS Sensoren haben müssen, WENN ab Werk bereits welche mit dem bestellten Radsatz geliefert wurden.

Selbst der TüV konnte mir keine eindeutige Antwort geben, aber hier im Forum sind ja genug Spezialisten unterwegs :-)

Weiss einer von euch was richtig ist? Meiner ist eben 09/2014 Erstzulassung und ich möchte einfach nur wissen ob ich RECHTLICH verpflichtet bin RDKS Sensoren mitzukaufen wenn ich mir demnächst irgendwo einen Rädersatz kaufe. Nochmal: ich möchte NICHT wissen ob es sinnvoll ist...nur ob es laut Gesetzgeber nötig ist...

Danke für eure Hilfe...

lG Mirko

PS: Bitte antwortet nur wenn ihr die rechtliche Situation 100%tig kennt...also mit "...ich glaube" kann ich momentan nicht viel Anfangen...

Schau mal hier

http://www.auto-motor-und-sport.de/.../...euwagen-pflicht-8481282.html

sowie

http://eur-lex.europa.eu/.../LexUriServ.do?...

Zum 1. November 2014 tritt Teil 2 der EU-Verordnung 661/2009 Artikel 9 vom 13.Juli 2009 in Kraft:

"Fahrzeuge der Klasse M1 müssen mit einem präzisen System zur Überwachung des Reifendrucks ausgerüstet sein, das den Fahrer im Fahrzeug im Interesse eines optimalen Kraftstoffverbrauchs und der Gewährleistung der Sicherheit im Straßenverkehr warnt, wenn es in einem Reifen zu einem Druckverlust kommt. Entsprechende Grenzwerte in den technischen Spezifikationen werden hierzu festgelegt, die darüber hinaus einen technologieneutralen und kosteneffizienten Ansatz bei der Entwicklung von präzisen Systemen zur Überwachung des Reifendrucks ermöglichen.“

Ein Reifendruckkontrollsystem ist in der EU Pflicht, aber noch nicht für alle Fahrzeuge. Die EU sieht vor, dass ab den 1. November 2012 neu typengenehmigte Fahrzeuge der Klasse M1/M1 G – Pkw, Geländewagen und Wohnmobile – ab Werk mit einem Reifendruckkontrollsystem (RDKS) ausgestattet sein müssen.

Ab 1. November 2014 müssen alle in der EU neu zugelassenen Fahrzeuge (Pkw, Geländewagen und Wohnmobile mit Erstzulassung) über ein Reifendruckkontrollsystem (RDKS) verfügen.

Bei der Einführung neuer Fahrzeugtypen gilt die Ausstattungspflicht übrigens schon seit 2012. Entscheidend ist das Datum der Typgenehmigung, zu finden unter Ziffer 6 der Zulassungsbescheinigung. Ist dort ein Datum nach dem 1. November 2012 eingetragen, ist der Wagen ausrüstungspflichtig. Von der Vorschrift betroffen sind neben Pkw auch kompakte Wohnmobile, die ab Werk bereits die entsprechende Zulassung besitzen, sowie Geländewagen, erkennbar an den Fahrzeug- Codes M1 oder M1G unter Ziffer J des Zulassungspapiers. Für all diese Fahrzeuge gilt: Ist ein direkt messendes System mit Sensoren installiert, müssen auch die Winter/Sommerräder mit Reifendrucksensoren ausgerüstet werden.

D.h. in deinem Fall wie lautet die Typengenehmigung in den Zulassungspapieren? Vermutlich Code M1

Vergleichbar ist das Ganze mit der Typengenehmigung für die Reifengröße. wenn da festgelegt ist 245 ... kannst nicht einfach 155 aufziehen. Wenn für dein Auto RDK festgeschrieben sind musst du auch vor 11/2014 immer RDK verbaut haben, sonst entspricht dein Fahrzeug eben nicht der Typenzulassung

Auf den Punkt gebracht ohne großen Schnack: du brauchst RDKS ansonsten erlischt die Betriebserlaubnis und damit auch der Versicherungsschutz.

Ist doch eh kein Problem, Du kannst sie rausnehmen und in die Sommerräder bauen lassen bei der Montage. Schon sind alle Probleme gelöst. Gruss

Versicherungsschutz kann er nicht verlieren. Die Gesellschaft haftet trotzdem. Nimmt aber bei bestimmten Vergehen Regress beim VN.

Nur als Info.

Ohne Betriebserlaubnis gibt es auch keinen Versicherungsschutz.

Irgendwie kann ich das alles nicht nachvollziehen. Der Themenstarter hat Sensoren! Was hat er dagegen? Ist ja so als ob sich einer gegen die Sicherheitstechnik wehrt die er nur in den anderen Reifensatz einbauen braucht. In der Werkstatt eine Sache von 15 min. Bezahlt hat er sie auch, und jetzt will er sie bis zum nächsten Winter liegen lassen, seltsam, hat er auch zu grosse Bremsen? Gruss bw

@ bw, vielleicht möchte er sich dann doch für einen zweiten Sommerreifen/rädersatz entscheiden und nicht umbauen.

@A5-Fan

nicht ganz richtig A5. Da steckt der Teufel im Detail. Baut er einen Unfall und hat der Schaden nichts mit der Unfallursache zu tun, kann der Versicherungsschutz nicht verwehrt werden.

Aber wenn Du hier warnenden Charakter hineinbringen willst, da bin ich deiner Meinung.

Macht also nicht so n Blödsinn mit mangelnder BE.

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