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brauche schnelle Hilfe, Werkstatt hat was kaputt gemacht und ich darf zahlen... :(

Opel Vectra C
Themenstarteram 14. Juli 2011 um 11:02

Hallo zusammen,

habe gestern meinen Wagen zum Spur an der HA einstellen in die Werkstatt gebracht. Dabei hat der Mechaniker eine Schraube abgebrochen.

Heute die Meldung, die Schraube ist so vergammelt dass der ganze Querlenker getauscht werden muss und den darf ich natürlich nun zahlen.

Ist das rechtens? Ich wollte eigentlich nur meine Spur richtig einstellen lassen und keinen neuen Querlenker kaufen... :( Und zu guter Letzt ist angeblich auch noch die Batterie tot und hat nen Zellschluss. Kann das sein dass eine Batterie von heute auf morgen kaputt geht? Der Wagen ist eigentlich bisher immer super angesprungen.

Gebt mir mal ein paar Argumente damits nicht zu teuer wird ;)

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11 Antworten

Hallo,

du wartst doch nicht etwa bei der großen Fachwerkstatt mit den 3 Buchstaben?! Die bringen es fertig und bauen eine neue Hinterachse ein - ob die dann aber passt ...??!!

Hast du denn den Querlenker oder die Schraube gesehen und hat man dich auf das Risiko hingewiesen? Ich würde es mal auf diese Art versuchen, aber ich denke, dass das kein Erfolg haben wird.

am 14. Juli 2011 um 11:17

Bei mir hat eine Werkstatt beim Überprüfen auch mal einen Schaden verursacht.

Sie sagten mir, sie wären dafür nicht haftbar da der Schaden aufgrund eines vorliegenden Problems entstanden sei und nicht wegen ihrer schlechten Arbeit.

Ich hab mal bisschen gegoogelt und bin auf folgendes gestossen:

Zitat:

Der Betreiber der Werkstatt haftet für die zusätzlichen Reparaturkosten durch den abgerissenen Bolzen, wenn der Bolzen durch ihn oder einen Mitarbeiter pflichtwidrig abgerissen wurde. Wäre der Bolzen auch bei ordnungsgemäßer Arbeit abgerissen, trifft den Werkstattbetreiber keine Haftung. Die Beweislast für eine pflichtwidrige Beschädigung und damit eine mangelhafte Arbeit liegt bei Ihnen.

Der Betreiber der Werkstatt hat Sie im Weiteren auch gem. § 650 II BGB über die zusätzlichen Arbeiten informiert. Da Sie diese zusätzlichen Arbeiten in Auftrag gegeben haben, sind Sie zur Zahlung verpflichtet, sofern die Haftung nicht bei der Werkstatt liegt (s.o.)

Es besteht zugunsten der Werkstatt ein Werkunternehmerpfandrecht gem. § 647 BGB. Auch solange Streit über etwaige mangelhafte Arbeit besteht kann der Wagen gepfändet werden; die Werkstatt ist dann aber noch nicht berechtigt, den Wagen zu verwerten.

Um Ihr Fahrzeug zu erhalten, sollten Sie die unstreitigen Reparaturkosten bezahlen. Bezüglich der streitigen Mehrkosten können Sie entweder unter dem Vorbehalt der Rückforderung bezahlen oder eine Einstweilige Verfügung bei Gericht auf Herausgabe erheben. Dabei trifft Sie -wie bereits erläutert- die Beweislast für die mangelhafte Arbeit des Unternehmers.

dann hab ich noch das gefunden

Zitat:

Allerdings ist zu klären, ob die nach/durch die Reparatur aufgetretende Schäden im Zusammenhang mit der Reparatur stehen. Dies wird im Zweifel nur ein Gutachter beurteilen können.

Sind die auftretenden Mängel durch die Werkstatt verursacht worden, haben Sie einen Anspruch auf kostenloses Beheben. Weigert sich die Werkstatt mahnen Sie die kostenlose Reparatur schriftlich an und setzen der Werkstatt eine Frist. Danach befindet sich die Werkstatt in Verzug und Sie könen alle weiteren anfallenden Kosten sich ersetzen lassen.

Sie müssen allerdings beachen dass Sie bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung grundsätzlich dafür beweispflichtig sind, dass die Schäden durch die Werkstatt verursacht wurden. Gelingt Ihnen der Beweis über Zeugen etc. nicht, kann dies zum einen durch einen Gutachter oder durch Indizien erfolgen. Das Hauptproblem dabei ist, dass der gerichtliche Gutachter das Fahrzeug im defekten Zustand untersuchen muss. Ist es repariert, z. Bsp. von einer anderen Werkstatt, kann der Gutachter nur noch in Ausnahmefällen ein verwertbares Gutachten erstellen. Kommt das Gericht zu dem Schluss, dass die Werkstatt für die Schäden verantwortlich ist, muss diese grundsätzich ihre zusätzlich entstandenden Kosten tragen.

Wenn Du ADAC Mitglied bist frag am besten da mal einen von den ADAC Rechtsexperten.

Telefonische Rechtsauskünfte sind da meines Wissens kostenlos.

Wie alt ist denn der Wagen/die Batterie?

Das die Batterie ziemlich plötzlich den Geist aufgibt kann vorkommen, allerdings eher in der kälteren Jahreszeit. Manchmal wird der Wagen in der Werkstatt auch mit Zündung an / Radio an stehen gelassen, wenn dann Abends vergessen wird alles auszuschalten, dann ist zumindest die Batterie am anderen Morgen tiefentladen. Eine ältere Batterie kann dann schon mal einen Aufladeversuch mit ihrem ableben quittieren.

Themenstarteram 14. Juli 2011 um 11:19

nunja der mechaniker meinte das er lieber nicht zu viel gewalt aufbringt bevor er was kaputt macht. dann hat sich die mutter leicht gedreht und kurz darauf machte es "KNACK".

somit war ich also dabei als es passierte und kann auch sagen das nen ziemlicher "rostrand" rund um das gewinde vorhanden ist.

die batterie ist 2 1/2 jahre alt und ein markenmodell, wie gesagt hat sie zellschluss.

Du kannst aber immer noch sagen, dass du die Batterie nicht gewechselt haben willst, denn du gibt schließlich den Auftrag dafür. Ich würde sie nochmal bei einer anderen Werkstatt gegenchecken lassen.

Das Problem mit dem Querlenker, wird so, wie du beschrieben hast, nicht ohne Rechtsbeistand von deinem Geldbeutel wegbleiben. Aber das ist nur meine Meinung. Es kann natürlich sein, dass sich die Lage zu deinen gunsten entwickelt, wenn die besagte Schraube nicht gelöst werden muss, wenn die Spur eingestellt werden soll. Siehe Beitrag von Royabilly 1. Zitat.

Moin,

also, wenn eine Schraube abreißt um eine Repa durchzuführen, dann ist sie vergammelt und es wäre auch passiert, wenn Du es repa hast, dann müßtest Du auch für den Schaden aufkommen, oder?

Mit der Batterie ist es so, von einer Minute zur anderen kann eine Zelle abhaken (passiert, wenn der Bleischlam, der sich ablagert die Plus- und Minusplatte zum Kurzschluß überbrückt), habe es selber erlebt, eine Batterie kann 2 Jahre halten oder 10 Jahre, kann nicht vorhergesagt werden.

Kann Corsadiesel nur beipflichten habe ich alles schon durch mit batterie.

Tiefgarage rein noch alles super Batterie grade 2J und 2Monate alt, in die Stadt zum einkaufen dann wieder zurück zum Auto, Auto auf geht alles noch aber dann Zündung an und alles blinkte und glimmte nur noch und bei starten machte es nichts mehr war alles gleich dunkel. Musste ADAC rufen und der checkte gleich mal die Batterie normal lagen 12V an aber sofern die Zündung an war fiel sie auf 6v runter und Ladestrom hat sie auch nicht mehr angenommen.

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Moin,

also, wenn eine Schraube abreißt um eine Repa durchzuführen, dann ist sie vergammelt und es wäre auch passiert, wenn Du es repa hast, dann müßtest Du auch für den Schaden aufkommen, oder?

So einen Fall hatte ich auch schon mal vor 15 Jahren bei meinem Kadett E Caravan. Spur war stark verstellt, also zum Einstellen beim FOH. Links hatte er den Spurstangenkopf nicht lösen können. Anstatt den mal vorsichtig zu Erwärmen ging es dann direkt mit dem Hammer drauf - abgerissen war der dann.

Ich war dabei, allen war dies total peinlich, mußte dann sofort aus der Werkstatt, wegen der Sicherheit des Kunden!

Bezahlen mußte ich neue Spurstange und Kopf, weil das Auto "zu alt" war (6 Jahre), dann wäre dies "normaler Verschleiß".

Also ich sage dir jetzt mal , das du zahlen musst........ich wurde damals auch darauf hingewiesen , das die Schraube abreissen könnte und dann wird es teurer.........aber was solls , die Spur muss so oder so eingestellt werden und wenn dabei eine angegammelte Schraube reisst , haste Pech gehabt!

Auch ein Erwärmen hätte vermutlich nichts gebracht!

Spar dir den Ärger mit dem Rechtsstreit und zahl ............es wird dir so oder so nichts anderes übrig bleiben!

Hi,

Lustig. Mir ist vorgestern genau das gleich passiert.

Schraube an der hinteren Spurstange abgerissen. Zahlen musst du das, da beim Spureinstellen meist die Klausel "Zusatzarbeiten sind extra zu bezahlen" im Juristendeutsch mit von der Partie ist.

Sauer bin ich nur auf Opel und nicht auf die freie Werkstatt: Spurstange natürlich nicht auf Lager, Auto zwei Tage in der Werkstatt, Kosten 64 Euro Spurstange und 10 Euro die Schraube jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer: Wohl den Arsch offen ... aber ok.

Was will man machen.

Erwärmen geht immer mit Beschädigung der Buchse im Lenker einher, daher muss der neu.

Jetzt wäre die Frage, welche Stange kaputt ist. Unterer Querlenker mit Exzenterschraube für den Sturz oder Spurstange/Schubstange (die sitzt vorne am Hinterrad und ist ca. 30cm lang) mit Einstellschraube für die Spur?

Grüße

Kauf Dir das Teil Online günstiger und lass es von dem Händler einbauen.

gruß

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