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Breite des Sportsvan, ohne Spiegel / mit Spiegel Autobahnbaustelle 2 m

VW Golf 7 (AU/5G)
Themenstarteram 10. Oktober 2019 um 9:50

Hallo,

die Breite des Sportvan ist imho

Breite ohne Spiegel 1.807 mm

Breite mit Spiegeln 2.050 mm

Bei Autobahnbaustellen mit max 2 m Fahrbahnbreite könnte es z.B. bei einer Verkehrskontrolle oder schlimmer noch einem Unfall eventuell zu einem Problem mit der Versicherung kommen.

Jetzt meine Frage: Hat schon mal jemand die Breite mit angeklappten rechten Außenspiegel gemessen und weniger als 2 m ermittelt:confused:

Theoretisch sollte man so fahren können (rechter Außenspiegel ist doch nicht zwingend vorgeschrieben ???) wenn die Sicht durch alle Fenster gewährleistet ist ;) und damit rein formal die Vorgaben einhalten können (so schwachsinnig das auch sein sollte;) )

Beste Antwort im Thema

Dann zum TÜV laufen und die Breite mit angeklapptem rechten Spiegel in den Fahrzeugschein eintragen lassen.

Ich nehme an, der darf dann aber nicht mehr ausklappbar sein. Also vorher noch großflächig mit Kleber behandeln.

Da am Fahrzeug montierte Ausstattungen zwingend funktionieren müssen, solltest Du vorher das Spiegelglas entfernen.

So kannst Du freudig in allen Baustellen mit 2 Meter Begrenzung überholen.

Klasse Idee! Kann man bestimmt auch vermarkten!

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Die meisten Baustellen haben schon die linke Spur auf 2.10m erweitert.

Im Zweifel würde ich mich lieber mal 5 km rechts einordnen anstatt ein Bußgeld oder einen Unfall zu riskieren wenn mir der rechte Außenspiegel fehlt. Ich meine auch wenn es dran ist muss es auch benutzbar sein, also nichts mit einem eingeklappten Spiegel fahren.

Zitat:

@Daemon_Baird schrieb am 10. Oktober 2019 um 11:53:49 Uhr:

Ich meine auch wenn es dran ist muss es auch benutzbar sein, also nichts mit einem eingeklappten Spiegel fahren.

Das ist korrekt.

Diesen "Trick" sollte man tunlichst unterlassen, wenn man Ärger vermeiden möchte.

Schleif etwas von den Spiegelkappen ab, an jeder Seite 2,5 mm reichen.

Ich hab mal im Baustellenbereich einen etwas zu breiten LKW überholt und dazu während der Fahrt die Spiegel angeklappt (geht beim EOS). War ein echt komisches Gefühl, so ohne Seitenspiegel zu fahren, werde ich daher nicht wiederholen.

Mal ehrlich, wie groß ist die Gefahr das man kontrolliert oder schlimmer noch ein Unfall passiert??

Die ist größer, als sich etliche Zeitgenossen vorstellen können.

am 10. Oktober 2019 um 10:24

Zitat:

@only Diesel schrieb am 10. Oktober 2019 um 12:18:05 Uhr:

Mal ehrlich, wie groß ist die Gefahr das man kontrolliert oder schlimmer noch ein Unfall passiert??

Mal ganz ehrlich: Ziemlich hoch? Wenn du an einem zu breiten LKW vorbei fährst und dein Spiegel an eben diesem kratzt wirst du abgelenkt und ziehst im Regelfall reflexartig nach links. Da dort aber eine Bande aus Betonklötzen ist kommst du da nicht weit und knallst entweder dagegen oder lenkst wieder zurück in Richtung LKW. Du glaubst gar nicht wie schnell in so einer Situation ein Unfall passiert! Weiß das weil ich schon mal in nem Auto saß wo sich genau dieser Fall abgespielt hat, Gott sei dank ohne Unfall...

Kontrolliert habe ich allerdings bisher nur bei der Rheinbrücke erlebt. Das Risiko an sich ist mir allerdings (Ausnahme s.o.) zu groß. Der LKW-Fahrer fährt schließlich auch nicht 100% geradeaus und mit 5 cm Abstand zum rechten Rand.

Ich fahre mit dem Touareg wie auch mit dem Womo zwingend in Baustellenbereichen auf der rechten Spur und wundere mich immer, wie oft ich von zu breiten PKW's oder Transportern überholt werde. Oft von Fahrern, denen noch hinter und dann vor mir die linke Spur zu schmal ist und die mit den rechten Rädern dann oft genug die Mittellinie befahren. Und dann hängen sie manchmal auf der linken Spur fest, weil sie sich nicht vorbei trauen. Aber die rechte Spur gefällt ihnen auch nicht.

Themenstarteram 10. Oktober 2019 um 11:06

Zitat:

@Drahkke schrieb am 10. Oktober 2019 um 11:56:47 Uhr:

Zitat:

@Daemon_Baird schrieb am 10. Oktober 2019 um 11:53:49 Uhr:

Ich meine auch wenn es dran ist muss es auch benutzbar sein, also nichts mit einem eingeklappten Spiegel fahren.

Das ist korrekt.

Diesen "Trick" sollte man tunlichst unterlassen, wenn man Ärger vermeiden möchte.

Ausgangsfrage ist ja auch theoretischer Natur wg Formaler Vorgaben;)

@PeterBH

Zitat:

dazu während der Fahrt die Spiegel angeklappt (geht beim EOS)

wäre das anklappen denn wirklich illegal?

Zurück zu der konkreten Frage:

Ist die Breite mit angeklappten rechten Spiegel kleiner als 2 m.

Ja oder Nein

Themenstarteram 10. Oktober 2019 um 11:11

Zitat:

@PeterBH schrieb am 10. Oktober 2019 um 12:15:38 Uhr:

Schleif etwas von den Spiegelkappen ab, an jeder Seite 2,5 mm reichen.

Erlischt die Zulassung (bauliche Veränderung) :D

Zitat:

Zurück zu der konkreten Frage:

Ist die Breite mit angeklappten rechten Spiegel kleiner als 2 m.

Ja oder Nein

Lineal auspacken, Aussenkante Spiegel messen, einklappen und nochmal vom selben Referenzpunkt messen.

Rein optisch sagt mein Auge die eingeklappten Spiegel stehen, pro Seite, um mehr als 25mm weiter drin als ausgeklappt.

Dann zum TÜV laufen und die Breite mit angeklapptem rechten Spiegel in den Fahrzeugschein eintragen lassen.

Ich nehme an, der darf dann aber nicht mehr ausklappbar sein. Also vorher noch großflächig mit Kleber behandeln.

Da am Fahrzeug montierte Ausstattungen zwingend funktionieren müssen, solltest Du vorher das Spiegelglas entfernen.

So kannst Du freudig in allen Baustellen mit 2 Meter Begrenzung überholen.

Klasse Idee! Kann man bestimmt auch vermarkten!

Viel Spaß beim Lesen von § 56 StVZO. Da steht was von vorgeschriebenen und auch von vorhandenen Spiegeln. Dazu die entsprechenden Richtlinien und Verwaltungsvorschriften, damit du weißt, ob der rechte Spiegel vorgeschrieben ist.

 

Und dazu noch § 23 StVO, freie Sicht usw.

Früher war der rechte Außenspiegel noch aufpreispflichtig, also nicht vorgeschrieben. Ob das heute noch so ist? Keine Ahnung, hat mich nie interessiert. Aber die StVO schreibt dazu nur was im Zusammenhang mit Anhänger bzw. Sichtbeeinträchtigung durch die Heckscheibe. Tendiere also dazu, dass der rechte Spiegel nicht zwingend vorgeschrieben ist. Im Bußgeldkatalog finde ich dazu nichts. Kannst auch noch § 19 StVZO (Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis) lesen. Macht auch viel Spaß.

Zitat:

@senfwurstsalatsaft schrieb am 10. Oktober 2019 um 13:30:27 Uhr:

Dann zum TÜV laufen und die Breite mit angeklapptem rechten Spiegel in den Fahrzeugschein eintragen lassen.

Ich nehme an, der darf dann aber nicht mehr ausklappbar sein. Also vorher noch großflächig mit Kleber behandeln.

Da am Fahrzeug montierte Ausstattungen zwingend funktionieren müssen, solltest Du vorher das Spiegelglas entfernen.

So kannst Du freudig in allen Baustellen mit 2 Meter Begrenzung überholen.

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Im Fahrzeugschein steht - und das ist gemein - doch ohnehin nur die Breite ohne Außenspiegel und ohne Anbauteile. Die Beschränkung gilt aber für die Fahrzeugbreite incl. Spiegel und Anbauteilen.

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