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Breite Straße ohne Markierung = einspurig?

Themenstarteram 12. November 2012 um 11:25

Ist diese Fahrtrichtung für euch ein- oder zweispurig?

Oder anders gefragt: Würdet ihr hier in der Mitte der Spur fahren, weil keine Markierung da ist?

Ein- oder zweispurig?
Beste Antwort im Thema

Naja irgendwie haben alle nicht aufgepasst in der Fahrschule. ;)

 

Also wir haben:

§2 (eher allgemein)

Zitat:

(2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.

(3) Fahrzeuge, die in der Längsrichtung einer Schienenbahn verkehren, müssen diese, soweit möglich, durchfahren lassen.

§7 (jetzt wirds interessant)

Zitat:

(1) Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren (§ 2 Abs. 2), abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt. Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt.

Also merke - es gibt auch unmarkierte Fahrstreifen.

Wenn der Platz für 2 mehrspurige Fahrzeuge reicht sind es 2 Fahrstreifen.

Und wenn genug Verkehr ist darf man vom Rechtsfahrgebot abweichen.

§7 (der Vollständigkeit halber)

Zitat:

(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.

(Das ist das was Joe meint - aber wir haben keine markierte Fahrstreifen - also gilt das nicht)

 

Zusammenfassend:

1. Es ist rechts zu fahren da die Streifen unmarkiert sind.

2. Da sie eben unmarkiert sind gilt dann nur §7 Absatz 1 mit der Verkehrsdichte, dann geht eine 2. umarkierte Fahrspur.

3. Oder Überholen, das geht immer.

4. Und die Straßenbahn sollte durchgelassen werden.

5. Und die Straßenbahn darf nur rechts überholt werden! siehe §5 StVO.

 

OT:

Dann gibts noch die VwV StVO

Die hat aber keine Außenwirkung gegenüber uns normalen Autofahrern...

So sollte es gemacht/angelegt werden

Da kann man lesen

Zu § 7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge

 

Zitat:

Zu den Absätzen 1 bis 3

1 I. Ist auf einer Straße auch nur zu gewissen Tageszeiten mit so dichtem Verkehr zu rechnen, daß Kraftfahrzeuge vom Rechtsfahrgebot abweichen dürfen oder mit Nebeneinanderfahren zu rechnen ist, empfiehlt es sich, die für den gleichgerichteten Verkehr bestimmten Fahrstreifen einzeln durch Leitlinien (Zeichen 340) zu markieren. Die Fahrstreifen müssen so breit sein, daß sicher nebeneinander gefahren werden kann.

Es "empfiehlt" sich also das zu markieren.

Nunja, das ist kein Muß, daher ist das sowohl nach StVO möglich - als auch der Verwaltung selbst erlaubt.

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Zitat:

Original geschrieben von Xaven1978

Ist diese Fahrtrichtung für euch ein- oder zweispurig?

Oder anders gefragt: Würdet ihr hier in der Mitte der Spur fahren, weil keine Markierung da ist?

Für mich ist die Einspurig und ich würde NICHT in der Mitte fahren... Wegen der Schienen... Die sind bei Regen so herrlich glitschig und ich vermeide es wo es nur geht mit den Rädern drüber zu fahren (nur quer)... Mag aber auch eine Angewohnheit aus meiner Nebenbeschäftigung als Motorradfahrer sein.

Zitat:

Original geschrieben von Xaven1978

Ist diese Fahrtrichtung für euch ein- oder zweispurig?

 

Oder anders gefragt: Würdet ihr hier in der Mitte der Spur fahren, weil keine Markierung da ist?

sind das nicht strassenbahnschienen ? wenn ja, dann ist die frage wohl überflüssig....

Einspurig je Richtung.

MfG aus Bremen

Themenstarteram 12. November 2012 um 11:33

Zitat:

Original geschrieben von eugain

Zitat:

Original geschrieben von Xaven1978

Ist diese Fahrtrichtung für euch ein- oder zweispurig?

Oder anders gefragt: Würdet ihr hier in der Mitte der Spur fahren, weil keine Markierung da ist?

sind das nicht strassenbahnschienen ? wenn ja, dann ist die frage wohl überflüssig....

Ja, das sind Straßenbahnschienen. Inwiefern ist die Frage überflüssig? Bzw. wie ist deine Antwort?

Zitat:

Original geschrieben von Xaven1978

Zitat:

Original geschrieben von eugain

 

 

sind das nicht strassenbahnschienen ? wenn ja, dann ist die frage wohl überflüssig....

Ja, das sind Straßenbahnschienen. Inwiefern ist die Frage überflüssig? Bzw. wie ist deine Antwort?

meine antwort ist dreigeteilt:

 

  • wenn eine strassenbahn fährt, würde ich rechts fahren, denn strassenbahnen können schlecht ausweichen
  • wenn keine da ist und ich links abbiegen möchte, fahre ich links
  • wenn keine da ist und ich fahre gerade aus -> rechts
Themenstarteram 12. November 2012 um 11:44

Um meine Intension hier mal zu verdeutlichen:

Die meisten fahren in der Mitte, schwenken nach rechts und links wie es gerade passt.

Die Straßenbahn fährt links (muss sie ja).

Wenn die Straßenbahn fährt, überholen die meisten rechts und fahren dann wieder mittig.

Wenn die Straßenbahn jemanden überholt und jemand hinter der Straßenbahn fährt (links), werden von den Überholten meist Unfälle verursacht o. provoziert, weil sie nach der Straßenbahn wieder in die Mitte ziehen oder nach links scheren wegen parkender Autos). Natürlich ohne Blinken.

 

Hier hat mich einfach mal eure Meinung interessiert. Die scheinen ja auseinander zu gehen.

 

@TE:

Sehr schön beschrieben!

Ich kenne diese Situation aus anderen Städten.

Zweispurig befahrbar aber nicht von allen akzeptiert.

Ist Situationsabhängig.

Fährt rechts eine Kolonne 30Km/h und es kommt weder Gegenverkehr noch Bahn, fahre ich zweite Spur.

Habe ich dagegen Gegenverkehr und der Vordermann fährt mittig, geht es nicht.:(

Zitat:

Original geschrieben von Xaven1978

Oder anders gefragt: Würdet ihr hier in der Mitte der Spur fahren, weil keine Markierung da ist?

Nein, denn "Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit" - wir denken ab und an mal an den §2, nicht nur auf der Autobahn. ;)

 

Zitat:

Original geschrieben von Moers75

Nein, denn "Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit" - wir denken ab und an mal an den §2, nicht nur auf der Autobahn. ;)

Ich dachte schon, es weiss wirklich keiner mehr... :(:rolleyes::D:)

Bei manchen Fragen kann sich schon mal die Existenzwürdigkeit so manches Führerscheines stellen, nix für ungut!

Zitat:

Original geschrieben von CoolRockingDaddy

Zitat:

Original geschrieben von Moers75

Nein, denn "Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit" - wir denken ab und an mal an den §2, nicht nur auf der Autobahn. ;)

Ich dachte schon, es weiss wirklich keiner mehr... :(:rolleyes::D:)

Bei manchen Fragen kann sich schon mal die Existenzwürdigkeit so manches Führerscheines stellen, nix für ungut!

Das Rechtsfahrgebot hat NOCH NIE innerorts Geltung gehabt.

vG

Naja irgendwie haben alle nicht aufgepasst in der Fahrschule. ;)

 

Also wir haben:

§2 (eher allgemein)

Zitat:

(2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.

(3) Fahrzeuge, die in der Längsrichtung einer Schienenbahn verkehren, müssen diese, soweit möglich, durchfahren lassen.

§7 (jetzt wirds interessant)

Zitat:

(1) Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren (§ 2 Abs. 2), abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt. Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt.

Also merke - es gibt auch unmarkierte Fahrstreifen.

Wenn der Platz für 2 mehrspurige Fahrzeuge reicht sind es 2 Fahrstreifen.

Und wenn genug Verkehr ist darf man vom Rechtsfahrgebot abweichen.

§7 (der Vollständigkeit halber)

Zitat:

(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.

(Das ist das was Joe meint - aber wir haben keine markierte Fahrstreifen - also gilt das nicht)

 

Zusammenfassend:

1. Es ist rechts zu fahren da die Streifen unmarkiert sind.

2. Da sie eben unmarkiert sind gilt dann nur §7 Absatz 1 mit der Verkehrsdichte, dann geht eine 2. umarkierte Fahrspur.

3. Oder Überholen, das geht immer.

4. Und die Straßenbahn sollte durchgelassen werden.

5. Und die Straßenbahn darf nur rechts überholt werden! siehe §5 StVO.

 

OT:

Dann gibts noch die VwV StVO

Die hat aber keine Außenwirkung gegenüber uns normalen Autofahrern...

So sollte es gemacht/angelegt werden

Da kann man lesen

Zu § 7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge

 

Zitat:

Zu den Absätzen 1 bis 3

1 I. Ist auf einer Straße auch nur zu gewissen Tageszeiten mit so dichtem Verkehr zu rechnen, daß Kraftfahrzeuge vom Rechtsfahrgebot abweichen dürfen oder mit Nebeneinanderfahren zu rechnen ist, empfiehlt es sich, die für den gleichgerichteten Verkehr bestimmten Fahrstreifen einzeln durch Leitlinien (Zeichen 340) zu markieren. Die Fahrstreifen müssen so breit sein, daß sicher nebeneinander gefahren werden kann.

Es "empfiehlt" sich also das zu markieren.

Nunja, das ist kein Muß, daher ist das sowohl nach StVO möglich - als auch der Verwaltung selbst erlaubt.

Zitat:

Original geschrieben von Der-0815-Joe

Das Rechtsfahrgebot hat NOCH NIE innerorts Geltung gehabt.

Vom Rechtsfahrgebot redet hier auch niemand ;)

Zitat:

Original geschrieben von marcu90

Zitat:

Original geschrieben von Der-0815-Joe

Das Rechtsfahrgebot hat NOCH NIE innerorts Geltung gehabt.

Vom Rechtsfahrgebot redet hier auch niemand ;)

Doch, natürlich - siehe obige Ausführungen.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Naja irgendwie haben alles nicht aufgepasst in der Fahrschule. ;)

inwiefern ?

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