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Bremse hinten im Dezember neu gemacht, jetzt fest

VW Golf 7 (AU/5G)
Themenstarteram 20. Februar 2023 um 18:19

Guten Abend,

bei meinem 1.6 TDI Bj. 2014 musste im Dezember die Bremsanlage hinten gemacht werden, d.h. Scheiben und Beläge wurden getauscht. Im Reparaturauftrag stand auch "Prüfen, ob die Bremse freigängig ist". Die Reparatur wurde für 515 EUR bei einer VW-Vertragswerkstatt in Hamburg gemacht.

Jetzt, im Februar, ist die Bremse hinten rechts fest und auch schon richtig heiß geworden. Das Auto steht in Berlin und ist wahrscheinlich nicht mehr auf eigener Achse nach HH zu bewegen. VW Berlin hat den Wagen abgelehnt mit den Worten, sie hätten zu viel zu tun -- ohne, dass ich von der Reparatur im Dez erzählt hatte, soweit kam es nicht.

Ist das beim Golf 7 mit kleiner Bremsanlage und EPB ein bekanntes Problem, vielleicht mit einer bekannten Abhilfe? Ich war danach bei einer freien Werkstatt, die würden allerdings auch nicht zerlegen und fetten; wenn, dann alles neu für ~1000 EUR.

Ist die VW-Werkstatt in Hamburg in der Pflicht, weil sie die Bremse im Dez instandgesetzt hat?

Beim 2005er Prius hatte ich mit klassischer Wartung, also Führungsbolzen fetten, Kolben zurückdrehen, Manschetten wechseln sehr gute Erfahrungen gemacht, aber das ist halt auch ein viel älteres und in dem Bereich simpleres Auto. Und ich habe hier weder Werkzeug noch Garage.

Gruß

Christian

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16 Antworten

Die Werkstatt die zuerst die Arbeit ausgeführt hat ist in der Pflicht das Problem wie auch immer zu lösen.

MfG kheinz

Ja, ist bekannt. Kolben fest. Sattel muss neu und je nach Zustand Scheibe und Belag (aber nicht auf beiden Seiten, so runter wird die Bremse seit Dezember nicht sein).

Die Werkstatt in Hamburg würde ich zumindest in Kenntnis setzen, aber erst nicht in die Pflicht nehmen.

Denoch steht die Werkstatt in der Pflicht den Mangel zu beheben und das maximal 2mal.

 

In einem Schreiben darauf Aufmerksam machen und Frist zur Behebung setzten.

 

Und...freundlich bleiben... damit erreicht man viel mehr.

Scheiben und Beläge tauschen sind das Eine. Die haben aber wohl kaum den kompletten Bremssattel revidiert. Warum sollte sich die Werkstatt in HH dann von dem neuen Problem was annehmen? Der Sattel ist alt, der kann nach der Zeit immer irgendwann festsitzen. Ist halt Pech.

Kolben fest, ergo neuer Bremssattel HR, neue Scheibe und neue Beläge. Beläge gibt es bloß achsweise und den linken Sattel auch zu erneuern wäre sinnvoll, da dieser genauso alt ist.

Einen Anspruch auf Gewährleistung hast du mMn nicht, da zum Zeitpunkt des Tausches von Scheiben und Belägen der Sattel noch in Ordnung war.

Ist natürlich ärgerlich.

Ich sehe die Werkstatt nicht in der Pflicht. Damals war der Bremssattel noch freigängig. Einzige Ausnahme: Sie haben die Manschetten zerstört, dann haben sie den Fehler erst produziert. Das Würde ich vorher selbst nachschauen, sonst werden sie es verheimlichen.

Ist übrigens auch wieder ein Grund so etwas nicht in fremde Hände zu geben. Wenn man das selbst macht, kann man sorgfältig arbeiten und sich evtl. auch etwas mehr Zeit lassen, als die Akkordarbeiter in den Tauschfabriken. Jetzt bleibt zu prüfen, in wie weit die Scheibe und die Beläge bereits Schaden genommen haben. Ein neuer Sattel kostet aber keine 1000 Euro. 1000 Euro benötigt man nicht mal, wenn man vo und hi neue Scheiben, Beläge und Sättel montiert.

Es müssen ja nicht die aus dem goldenen Karton des freundlichen sein. ATE oder Brembo tun es genauso.

Ist schon abenteuerlich was hier an falsch Informationen verbreitet wird, obwohl es klar formuliert ist:

Wie lange hat man Garantie auf Werkstattreparatur?

Das Recht auf Nachbesserung unterliegt nach § 634a BGB einer Verjährungsfrist von zwei Jahren. Diese gilt auch dann, wenn Sie selbst den Mangel nicht bemerken. Wir empfehlen, die durchgeführten Arbeiten zeitnah nach dem Werkstattbesuch zu kontrollieren und ggf. zu reklamieren.

MfG kheinz

Würde stimmen wenn der Bremssattel getauscht oder instandgesetzt wurde, nur dass die Werkstatt nicht den Bremssattel, welcher jetzt fest ist, sondern die Scheiben und Beläge getauscht hat.

Eben. Der TE schreibt zwar

Zitat:

Im Reparaturauftrag stand auch "Prüfen, ob die Bremse freigängig ist".

Daraus erwächst aber kein Anspruch auf eine Gewährleistung, wenn die Bremse dann innerhalb der nächsten 2 Jahre festgeht.

Gehen wir mal einen Schritt weiter:

Beim regelmäßigen Service wird so allerhand auf korrekte Funktion geprüft. U.a. auch die Bremsen, aber noch viel mehr. Aber auch daraus ergibt sich kein Gewährleistungsanspruch/Anspruch auf kostenfreie Reparatur im Schadensfall für die nächsten 2 Jahre. Nur ein Anspruch auf Mobilitätgarantie, soweit im Service includiert.

In § 634a BGB steht zwar auch der Begriff "Wartung", unter diesem Begriff wird aber im rechtlichen Sinne mehr verstanden als eine bloße Funktionskontrolle.

Patrick

Zitat:

@crafter276 schrieb am 21. Februar 2023 um 10:39:31 Uhr:

Ist schon abenteuerlich was hier an falsch Informationen verbreitet wird, obwohl es klar formuliert ist:

Wie lange hat man Garantie auf Werkstattreparatur?

Das Recht auf Nachbesserung unterliegt nach § 634a BGB einer Verjährungsfrist von zwei Jahren. Diese gilt auch dann, wenn Sie selbst den Mangel nicht bemerken. Wir empfehlen, die durchgeführten Arbeiten zeitnah nach dem Werkstattbesuch zu kontrollieren und ggf. zu reklamieren.

MfG kheinz

Blödsinn! Was du raus haust, ist abenteuerlich! Selbst wenn, dann hat man höchstens Gewährleistung.

Wenn man schon Paragraphen bemüht, sollte man schon lesen, was da steht. Kannst ja mit dem Fall gern mal zum RA gehen, der erklärt dir das dann. Ob du das dann verstehst?

Richtig, wenn dann nur siehe Auftrag auf Gewährleistung bestehen.

Garantie gibt es hier keine.

Und bei der Gewährleistung immer die Beweislastumkehr beachten.

Mich würde der genaue Textlaut des Reperatur-Auftrages bzw. was als Arbeit auf der Rechnung steht interessieren.

Ich halte es mit dem Wort "prüfen" wie es der Prüfer zur HU macht, zum Zeitpunkt der "Prüfung" war der Zustand in Ordnung. Das bedeutet aber nicht das man automatisch die nächsten 1oder 2 Jahre keine Mängel bzw. Defekte hat. Eine Gewährleistung gibt es für das "Prüfen" sicherlich nicht. Wenn jemand dann versucht, einer Werkstatt sowas als Gewährleistung anzuhängen, muß man sich nicht wundern das keine Werkstatt mehr 'prüfen" möchte sondern lieber Teile tauscht auf Verdacht. Man sollte da weiter denken, ist jedenfalls meine Meinung.

Themenstarteram 21. Februar 2023 um 20:05

Zitat:

@Hobbybastlerin schrieb am 21. Februar 2023 um 11:24:38 Uhr:

Würde stimmen wenn der Bremssattel getauscht oder instandgesetzt wurde, nur dass die Werkstatt nicht den Bremssattel, welcher jetzt fest ist, sondern die Scheiben und Beläge getauscht hat.

Auf dem Standpunkt steht auch die Werkstatt: das Tauschen der Bremsscheiben und Beläge stehe nicht im Zusammenhang mit dem Bremssattel; als sie diesen im Dezember geprüft hätten, sei er freigängig gewesen und jetzt zwischenzeitlich festgegangen.

Zitat:

@mambaela schrieb am 21. Februar 2023 um 19:02:02 Uhr:

Mich würde der genaue Textlaut des Reperatur-Auftrages bzw. was als Arbeit auf der Rechnung steht interessieren.

"Die Beanstandung des Kunden lautet: Schleifgeräusche von der Hinterachse. Die Verschleißteile der Bremse hinten sind abgenutzt. Ersetzen und prüfen, ob die Bremse freigängig ist."

Und auf der Rechnung:

"Bremsscheiben hinten inkl. Beläge ersetz

2 Räder aus- und einbauen

GFS/Geführte Funktion

2 Bremsscheiben hinten ersetzen

BREMSSCHEI 2x

BREMSBELAG 1x

SCHRAUBE 4x

SCHRAUBE 2x"

Ich nehme an, die GFS/Geführte Funktion war die Prüfung auf Freigängigkeit?

 

Zitat:

@groschi2 schrieb am 21. Februar 2023 um 07:39:47 Uhr:

Ist übrigens auch wieder ein Grund so etwas nicht in fremde Hände zu geben. Wenn man das selbst macht, kann man sorgfältig arbeiten und sich evtl. auch etwas mehr Zeit lassen, als die Akkordarbeiter in den Tauschfabriken.

Volle Zustimmung. Werde zukünftig beim Golf so vorgehen wie beim Prius: ab in die eigene Garage, selber machen, mit Ruhe und Sorgfalt.

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