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Bremsen nach StvZO

Themenstarteram 23. September 2011 um 23:51

Moin,

ich möchte gern einen PKW mit einem stärkeren Motor ausrüsten. Die Endgeschwindigkeit ist mir dabei egal. Es geht nur darum, einen anderen Motor einzubauen (weil besser verfügbar) und darum, dass die Beschleunigung besser ist, als mit der Originalmotorisierung.

Es handelt sich um ein Fahrzeug der sechziger/siebziger Jahre, welches mit der Originalbremsanlage bei 1660 kg bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 160km/h zugelassen war.

Laut StvZO "muß mit der einen Bremse (Betriebsbremse) eine mittlere Vollverzögerung von mindestens 5,0 m/s(hoch)2 erreicht werden"

Das kann man wohl lt. den Angaben im Brief als gegeben ansehen.

Wenn ich es also schaffe, mit demselben Fahrzeug bei höherer Leistung, eine besser Beschleunigung zu erreichen, ohne dass sich die (tatsächliche) Höchstgeschwindigkeit erhöht, kann ich die ursprünglichen Bremsen doch behalten, oder? Schliesslich geht es bei der Vorschrift ja nicht um Leistung des Motors, sondern unterm Strich doch darum, dass ich eine bestimmte Masse aus einer bestimmten Geschwindigkeit in einer bestimmten Zeit zum Stillstand bringen kann.

Wieso wird die Bremse ins Verhältnis zur Motorleistung gesetzt und nicht ins Verhältnis zur kinetischen Energie?

Mir ist schon klar, dass ich evtl. was an der Übersetzung (Getriebe oder Differential) machen müsste, um die bisherige (eingetragene) Höchstgeschwindigkeit nicht zu überschreiten, aber:

- da es sich um ein sehr altes Fahrzeug handelt, ist die Aerodynamik auch nicht wirklich gut und der Cw-Wert dementsprechend schlecht, dass da wahrscheinlich eh nicht viel passiert.

- die Herstellerangaben sicherlich nur für ein fabrikneues Fahrzeug ohne Verschleiß am Motor galten.

Wenn ich also mein Fahrzeug mit dem neuen Motor vorführe, was macht der Gutachter (TÜV, DEKRA, GTÜ) dann? Eine Probefahrt mit Vmax oder begutachtet er alle eingabuten Teile und errechnet dann die Vmax? Oder guckt er nach Teilegutachten für die Bremsen, die ja aber nicht wirklich was mit der Leistung zu tun haben?

Da es mir nicht darum geht, irgendwelche Teiletips zu erhalten, habe ich auch bewußt darauf verzichtet, den Hersteller und das Modell zu erwähnen. Es ist eigentlich eine Anfrage an die Technikfreaks, Physiker und Gutachter unter uns. ;-)

Bin mal gespannt auf die Antworten und ich würde mich freuen, wenn:

a. wir nicht beim dritten Beitrag bei einem ganz anderen Thema sind

b. nicht spekuliert wird, um was für ein Fahrzeug es sich handelt, weil man da ja ... dies und das mit der Bremse ....

c. der Sommer nie zu Ende geht. ;-=

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18 Antworten

Moin,

 

ich weiß von einen Fall aus den 70er. Mein Schwager hat sich einen MB /8 Coupe gekauft mit Benzinmotor. Weil der Motor aber zuviel verbrauchte, hat er 2 L Diesel (55PS) einbauen lassen.

Dazu mußte aber auch eine neue Vorderachse eingebaut werden, weil hier das Gewicht des Motors sich geändert hatte und natürlich mußte die Bremsanlage geändert werden, weil das Leergewicht sich geändert hat.

Bei der HU Hauptabnahme hat der TÜV alle möglichen und unmöglichen Tests gemacht, aber er ist durchgekommen.

Themenstarteram 24. September 2011 um 0:14

Danke für die Antwort,

also kann/soll ich daraus schließen, dass der Tüv "alle möglichen Tests" durchführt und ich, sofern sich bei der Endgeschwindigkeit nix ändert, die Zulassung kriege?

Wenn das ein /8 Coupé in silber oder gold war und in München gefahren wurde, habe ich deinen Cousin wohl mal beim Tanken ggü Nachtwerk getroffen.

Ich gehe mal davon aus, dass der Motor, den ich mir vorstelle nicht wesentlich schwerer ist, als der bisher verbaute, da er nur 100ccm mehr hat, als der bisherige.

Zitat:

Original geschrieben von Krustyyy

Danke für die Antwort,

 

also kann/soll ich daraus schließen, dass der Tüv "alle möglichen Tests" durchführt und ich, sofern sich bei der Endgeschwindigkeit nix ändert, die Zulassung kriege?

 

Wenn das ein /8 Coupé in silber oder gold (es war in gold) war und in München (nein in Braunschweig) gefahren wurde, habe ich deinen Cousin (Schwager) wohl mal beim Tanken ggü Nachtwerk getroffen.

 

Ich gehe mal davon aus, dass der Motor, den ich mir vorstelle nicht wesentlich schwerer ist, als der bisher verbaute, da er nur 100ccm mehr hat, als der bisherige.

Frage jemanden, der sich damit auskennt.

 

Themenstarteram 24. September 2011 um 1:21

Vielen Dank für die Antwort. Die Frage war an alle gestellt, die sich damit auskennen.

Brauche bitte Infos zu Äpfeln. Und nicht Birnen. ;-)

Rede dazu besser mit einem TÜV Mitarbeiter der das ganze dann eintragen soll.

Du solltest es so machen wie er es wünscht sonst gibts von ihm warscheinlich keinen Segen.

Um welche Leistungsunterschiede geht es denn?

Z.b. Beim Chiptuning braucht man auch keine größere Bremsanlage, glaube da war was mit einem gewissen Toleranzbereich. ;)

Totalumbauten bzgl. Motor sind mir nicht unbekannt. Bei meinem Oldtimer haben die anderen umgerüstet, und zwar drastisch. Im DKW F91 sind die originalen 900/1000er Motoren gern durch Opelmotoren mit 1,2 Liter, durch VW-Motoren oder auch Ford-V ersetzt worden. Von Ford wurde gern der 1,7 V4 mit 75 PS genommen. Original hatte der DKW 900ccm, 3 Zylinder und 40 PS. Die Umbauten wurden in die Fahrzeugpapiere eingetragen. Bezüglich Höchstgeschwindigkeit sagen die Besitzer, dass mit den neuen Motoren Geschwindigkeiten erreicht werden könnten, bei denen der Wagen von der Straße fliegt. Den TÜV habe das nicht interessiert. Von Probefahrten mit Vmax habe ich nie gehört.

Auch von anderen Wagen kenne ich radikale Motorumbauten, die beim TÜV lediglich eingetragen wurden. Im Ford M 151 A1 eines Bekannten musste der 2,2 Liter Reihenvierzylinder, da übermäßig durstig, einem Ford V4 mit 1,5 Liter weichen.

Das sind nicht die einzigen Umbauten, die ich kenne. In meinem Bekanntenkreis ist das nicht selten.

Nach meiner Meinung wird die Mindestverzögerungsleistung von jeder Bremse in einem Auto, das seit etwa 1950 gebaut wird, leichtestens erreicht. Das ist nicht das Problem. Die Bremse muss gleichmäßig wirken, und das hängt nicht vom Motor ab. Mein Wagen kann z.B. nicht auf dem Rollenprüfstand gemessen werden, da er gleich wieder heraus springt. Der Prüfer fährt ihn, beschleunigt auf ca. 40 km/h und macht einige Bremsproben. Ausbrechen darf er nicht. Täte er auch nicht, denn wegen der Verbindung der Räder untereinander wird mangelnde Bremswirkung eines Rades kompensiert. Wäre ein Motor mit doppeltem Hubraum und doppelter Leistung eingebaut (wie bei Bekannten geschehen) würde sich an der Prüfprozedur nichts ändern.

Das ist aber schon ein bisschen her nicht wahr?

Daher ist es relativ uninteressant für die heutige Zeit, die Regeln für TÜV Eintragungen haben sich in den letzten Jahren drastisch geändert. Viele solche Umbauten sind heute gar nicht mehr möglich.

Möglich ist das alles, nur die Abgasgutachten heute sind relativ teuer :)

Das Fahrzeug muss die Vorschriften von "damals" erfüllen, nicht von heute. Hat der also nicht mal Euro-1 interessiert das Abgas keine Sau.

Themenstarteram 24. September 2011 um 10:30

Danke für die Antworten. Aber ums Abgas geht´s mir in erster Linie nicht, sondern darum, wie das mit den Bremsen gehandhabt wird.

Moin :)

Warum versuchst du nicht mal herauszubekommen welche Bremsanlage serienmäßig bei dem größeren Motor verbaut wurde. Meist gab es früher da keine großen Unterschiede an der VA. Je nach Hersteller wurden dann an der HA mal Trommeln oder Scheiben verwendet.

Warum nennst du eigentlich nicht mal diesen bzw sagst uns gleich ganz genau um was für ein Auto es geht. Ich würde dann auch eher das "Fachforum" hier auf MT nutzen, meist bekommt man da gleich ganz gezielte Antworten und meist sogar noch ein bisschen mehr :)

Grüße

Steini

Themenstarteram 24. September 2011 um 19:57

Mir geht es ja erst einmal darum, zu verstehen, wieso ich bei einem größeren Motor (u.U.) eine stärkere Bremse benötigen sollte.

Es ist doch so, dass die Bremse die Energie die nötig ist das Fahrzeug zu bremsen in Wärme umwandelt. Also muss doch eigentlich die Endgschwindigkeit die größe der Bremse in Kombination mit der zul. Gesamtmasse ausschlaggebend sein und nicht der Motor. Mal angenommen ich hab zwei ansonsten gleiche Fahrzeuge (Form und Masse), das eine hat 100PS, das andere 200PS. Das erste ist normal übersetzt und schafft damit 160km/h. Das zweite ist auf Beschleunigung ausgelegt und schafft daher auch "nur" 160km/h. Dann ist doch die anfallende Energie beim Bremsen diesselbe, oder?

Ich schreibe deshalb nicht, um welches Fahrzeug es sich handelt, weil ich mir vor dem "bisschen mehr" fürchte. ;-) Und weil ich ja wie oben erwähnt erst einmal verstehen möchte, wieso, weshalb, warum.

Wenn sich durch den geänderten Motor die Endgeschwindigkeit erhöht, kann ich es ja auch nachvollziehen, da ja die Geschwindigkeit im Quadrat einfliesst. Aber bei meinem hier und oben genannten Beispiel nicht.

Warum nur sollten die Bremsen verändert werden? Wenn das Auto jemals die die deutsche STVZO erfüllt hat, dann ist die Bremsanlage ausreichend. Wenn also ein Nummernschild drauf ist und TÜV drauf ist, dann ist die Frage nach der Bremsanlage bei einer Eintragung eines anderen Motors nicht da.

Ob einem die Bremsanlage persönlich ausreicht ist eine andere Sache. Ich bin schon mit vier Trommelbremsen ohne Servo und ohne Motorbremse (Zweitakter) das Stilfser Joch hinunter. Man muss halt bei beginnendem Fading eine Viertelstunde warten.

Edit: du musst deine Bremsanlage nicht verändern. Sie reicht. Wenn sie einmal zugelassen worden ist, bleibt sie es. Wenn ich in einen Brezelkäfer einen 34 PS Motor einbaue, muss ich auch die Bremse nicht verändern, auch wenn es nicht mal eine hydraulische ist, sondern eine Seilzugbremse.

Themenstarteram 24. September 2011 um 20:25

Danke für die Antwort.

Leider habe ich keinen Tüv auf dem Fahrzeug und es hat momentan gar keinen Motor und da dachte ich dann gleich an etwas größeres.

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