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Bremsen noch in Ordnung?

Mercedes E-Klasse W124
Themenstarteram 27. August 2017 um 18:42

Guten Abend Community,

ich möchte mich notwendigerweise von meinem W124 trennen. Dieser hat zurzeit kein TÜV und ist abgemeldet. Zum Überführen braucht er allerdings TÜV und da kommen die Bremsen ins Spiel, diese sind nämlich gut angerostet, da der Wagen längere Zeit stand. Ich habe das Auto heute mal einige Meter vor und zurück auf unserem Grundstück bewegt, um den Rost etwas zu lösen.

Nun wollte ich mich mal nach einem fachkundigen Rat umhören, bevor es in die Werkstatt bzw. zur TÜV Abnahme geht.

Ist der Rost schon zu fortgeschritten oder kann man das noch "freibremsen"?

Danke schonmal für eure Ratschläge.

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35 Antworten

Die vorderen sind nach ein paar Metern sauber. Die hinteren sehen schon etwas schlechter aus. Da müsstest du entweder mal ein paar KM fahren oder mal auf gute 80 beschleunigen und dann wieder auf 0 herunterbremsen. Aber nicht zu oft hintereinander, sonst werden die Scheiben ziemlich heiss.

Vorne definitiv kein Problem. Hinten muss aus meiner Sicht höchst wahrscheinlich was gemacht werden. Das sieht mir generell nicht gesund aus, da sollte man auch die Gangbarkeit der Kolben prüfen und die Auflagen im Sattel gründlich entrosten. Wenn du eine Drehmaschine zur Hand hast können die hinteren Scheiben bei ausreichend Restdicke auch überdreht werden. Andererseits kosten günstige Teile ja auch nicht viel.

Themenstarteram 27. August 2017 um 19:04

Das Problem ist, laut Gesetz darf man ohne TÜV und mit Kurzzeitkennzeichen nur direkt zum TÜV bzw. zur Werkstatt fahren. Also einfach mal 10-15km rumfahren ist verboten (was es ja grundsätzlich sonst auch ist), dann müsste man es schon draufankommen lassen. Oder man fährt eben im Kreis in der Nähe der Werkstatt :D

Tja da hast du zwei Möglichkeiten. Entweder fährst du so rum und mit etwas Glück sind die Scheiben dann sauber, oder du wechselst sie gleich.

Wie sieht das Auto denn sonst aus? Wie hoch ist die Chance dass es sofort TÜV bekommt?

Wenn's nur an den Bremsen scheitern sollte: fahren und Bremsen. Wenn's eh fraglich ist, ob das überhaupt was werden könnte, fahr so hin.

Zitat:

nächstgelegene Werkstatt" ist definiert: Sie soll sich entweder im Zulassungsbezirk des Kennzeichenkürzels befinden, maximal aber in einem "angrenzenden Bezirk

steht zumindest in einigen Quellen im Internet. Dann ist deine nächstgelegene Werkstatt eben ein paar km weiter weg als die tatsächlich (örtlich) nächstgelegene. Wenn die Bremse noch zu retten ist, bremst sie sich auch von 50 - 0 km/h frei...dauert evtl ein paar Bremsungen mehr, aber das bekommt man evtl auf einem Privat- oder Werkstattgelände hin.

am 27. August 2017 um 20:00

Gibt es nicht Überführungkennzeichen?

Als ich vor einem Monat meine kurz Kennzeichen geholt habe, fragten die mich gleichzeitig ob ich ihn überführen will, habe aber nichts ausgefüllt. Weiß nicht ob dies noch möglich ist.

 

Ansonsten zu den bremsen, viele sagten es ja schon, fahr erstmal parr Meter und Brems sie frei.

 

Ich würde aber erst zum TÜV und da die bremsen checken lassen.

Höchstmöglich, wenn die Belege noch gut sind, könnte die Bremskraft ausreichen und du bestehst. Im Nachhinein kannst du immer noch tauschen, geht ja schnell. Nur kostet ja etwas. Würde dann auch Belege mit machen.

Themenstarteram 27. August 2017 um 20:59

Zitat:

@motylewi schrieb am 27. August 2017 um 21:20:05 Uhr:

Wie sieht das Auto denn sonst aus? Wie hoch ist die Chance dass es sofort TÜV bekommt?

Hatte das letzte Mal 2014 Tüv bekommen und stand seitdem eigentlich nur in der Garage. Sollte also ansonsten alles in Ordnung sein, Räder wurden schon gewechselt.

Gut, dann werde ich das einfach nochmal mit dem Freibremsen versuchen.

Danke für die Tipps.

Man darf mit nem abgemeldeten Fahrzeug lediglich zur HU/Sicherheitsprüfung und zur Zulassungsstelle fahren. Im Bezirk und dem angrenzenden.

 

Niemals ist die Fahrt zur Werkstatt erlaubt.

 

§10 Abs. 4 FZV

Zitat:

@Steven4880 schrieb am 28. August 2017 um 02:15:09 Uhr:

Man darf mit nem abgemeldeten Fahrzeug lediglich zur HU/Sicherheitsprüfung und zur Zulassungsstelle fahren. Im Bezirk und dem angrenzenden.

Niemals ist die Fahrt zur Werkstatt erlaubt.

§10 Abs. 4 FZV

Richtig. Es ging aber um Kurzzeitkennzeichen ohne HU. Nicht um komplett abgemeldet, da ist es imho doch erlaubt?

Überführen geht nur mit Kurzzeitkennzeichen mit gültiger HU.

Kurzzeit Kennzeichen brauchen auch TÜV.

Außer deine Versicherung bestätigt dir was anderes und die Zulassung Stelle erlaubt dir zum TÜV zu fahren.

Es gibt keine Möglichkeit mehr ohne TÜV ein Auto anzumelden.

Darum gehen Autos ohne TÜV und abgemeldet jetzt noch schlechter weg weil man die nur noch per Anhänger transportieren kann.

So wie ich es verstanden habe geht es darum, zur Werkstatt zu fahren, um das Fahrzeug fit für eine HU zu machen.

Da gibt's, glaube ich, keine Lösung außer per Hänger.

Und das tolle ist, mit den neuen Führerscheinen ist die Last per Anhänger bei B verboten.

Das ding wiegt ja 1400 kg leer.

Die Anhänger die gehen dürfen nur 1200 Kg zuladen.

Außer Du hast das Auto geschlachtet und kannst nachweisen dass das Auto nur noch 1200 Kg wiegt.

Dann wird es knapp mit dem was Du bei B darfst.

Das ist dann im schlimmsten Fall fahren ohne Führerschein und die Strafe ist fast teurer wie die Kosten den Anhängerführerschein BE zu machen wenn Du schon B hast.

Bei den hinteren Scheiben wirst du nix mehr glattbremsen können. Es ist ein weit verbreitetes Problem bei den 124ern, dass die hinteren Scheiben auch bei regelmäßiger Nutzung verrosten weil offensichtlich die Bremskraftverteilung unglücklich gewählt ist.

Die müssen jedenfalls neu.

Zitat:

@Mallnoch schrieb am 28. August 2017 um 11:08:56 Uhr:

Und das tolle ist, mit den neuen Führerscheinen ist die Last per Anhänger bei B verboten.

Das ding wiegt ja 1400 kg leer.

Die Anhänger die gehen dürfen nur 1200 Kg zuladen.

Außer Du hast das Auto geschlachtet und kannst nachweisen dass das Auto nur noch 1200 Kg wiegt.

Dann wird es knapp mit dem was Du bei B darfst.

Das ist dann im schlimmsten Fall fahren ohne Führerschein und die Strafe ist fast teurer wie die Kosten den Anhängerführerschein BE zu machen wenn Du schon B hast.

Zum besseren Verständnis:

mit B darf man 750kg ungebremst oder gebremst bis 3,5 to Gesamtgewicht des Gespanns fahren.

Beispiel: mein 300td darf 2100 kg ziehen, der Anhänger wiegt 600 kg, ein 230td 1450. Macht 2050.

Also kann ich meinen 300td als Zugfahrzeug einsetzen, um einen Anhänger mit 230te darauf zu ziehen.

Moment, ich muss das Gespann auch noch mit Klasse B fahren, also darf ich nicht über 3,5 to kommen.

Gewicht 300td 1650 kg, also wiegt das Gespann 3700 kg. Fazit:

Vater muss fahren, denn der hat Klasse 3 Führerschein und darf bis 12 to Gespann fahren.

Grund genug um die paar Fahrstunfen für Merkzeich 96 zu machen, mit dem man dann 4250kg Gespanne fahren darf.

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