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Bremsenprüfung bei HU - mit Stringtheorie?
Mein BMW E46 aus 2001 war gestern bei der HU im Hause GTÜ.
Auf dem Bremsenprüfstand schienen mir alle Werte gut, auch re/li gleichmäßig - sollte man erwarten, da alle Bremsscheiben in den letzten 3 Jahren erneuert wurden, vorn auch die Sättel.
Mängel wurden dann u.a. an Auspuff-Schellen und einem Bremsleitungs-Verbinder erkannt, das Auto muss daher zur Nachprüfung, und mir der Bericht ausgehändigt.
HU-Untersuchungsergebnis: gefährliche Mängel steht da drüber.
Klingt schon mal echt gefährlich.
Nun aber die Mängelliste - erster Punkt:
- "Betriebsbremsanlage Mindestabbremsung nicht erreicht"
Am nächsten Tag den GTÜ-Prüfer nochmal zur Rede gestellt.
Die Bremsen sind doch in Ordnung - was schreiben Sie denn da?
"Das ist nur eine Proforma-Zeile, das hat keine technische Bedeutung."
Hallo? In einem Prüfbericht steht "Mindestabbremsung nicht erreicht" und "gefährliche Mängel", aber das ist irgendwie nicht technisch gemeint, sondern nur "pro forma"?
Wie sich denn die "Mindestabbremsung" ermesse, frage ich.
Es gibt oben im Bericht eine Tabelle "Messwerte: Betriebsbremse" - die Werte sind auch in Ordnung - "aber nicht darunter der Wert: Abbremsung BBA: 47%"
Die Bremse erreicht nur 47% des Sollwerts? Das wäre tatsächlich gefährlich.
"Nein, so ist das nicht gemeint, das ist nur ein Relativwert."
Relativ zu was? Wie kommt die Zahl zustande?
Der Prüfer erklärt, er addiert die vier Werte der Brems-Uhr (hier: 210-220-240-240) in der Einheit 'daN' (Newton?) und dividiere die Summe (hier 910) durch das zulässige Gesamtgewicht, hier 1935 kg - macht 47%. Aaach so.
Verlassen wir hier den Bereich der Newton'schen Physik und betreten die Quantenphysik? Stringtheorie?
Noch mal einen Schritt zurück - wie kommen überhaupt die "Messwerte Betriebsbremse" zustande?
Am Ende des Prüfvorgangs sieht man die Räder aus den Rollen des Prüfstands springen - sie blockieren. Um das Springen zu vermeiden, und die maximale Bremsleistung zu messen, müsste das Fahrzeug verspannt werden. Das bleibt aber aus - also zeigen die Bremsuhren ggf.
a) Schiefzug der Bremsen, oder auch eine
b) viel zu schwache Bremse (dann blockiert nichts) - aber nicht
c) irgendeinen Maximalwert.
Was sagt also der Wert "BBA: 47%" - wieviel erreicht denn ein neues Fahrzeug?
"Etwa 58 Prozent".
Habe ich seit der Physik Fachprüfung irgendetwas Wesentliches auf dem Gebiet verpasst?
Wo in dem Ganzen sind wirklich "gefährliche Mängel"?
Beste Antwort im Thema
Genau, das Thema Schneidringverbindungen wurde vor langer Zeit im Fachausschuss KFZ besprochen, und für nicht zulässig erklärt.
Eben weil es nicht prüfbar ist. Querschnittsveränderungen an den dünnwandigen Bremsrohren können leicht entstehen durch die Montage.
ABS/ESP Regelverhalten können negativ beeinflusst werden.
Also da hat Dein Anwalt dann schlechte Karten.
Zitat:
Wie gesagt, die Summe der vier Uhren weist bei den (meist) blockierenden Rädern nichts anderes aus als die Reibung zwischen Reifen und Rollen. Aus dieser Zahl irgendetwas mit "Abbremsung" abzuleiten, ist irreführend und technisch sinnlos.
Das Motiv dürfte darin liegen, die Halter möglichst so einzuschüchtern, dass sie eine teure(re) Reparatur akezptieren - Amtshilfe für die Werkstätten.
Oder eher Amtsmissbrauch.
Selten, so einen Quatsch gelesen.
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97 Antworten
So prall sind die Bremswerte halt nicht. Vielleicht zu viel Reifeninnendruck. Vielleicht ist der Bremsenprüfstand nicht das gelbe vom Ei. Fest steht allerdings, dass deine Meinung in der HU keine Rolle spielt. Lass eine HU in einem anderen Prüfstützpunkt machen. Wenn sich das Ergebnis bestätigt, steht halt eine Fehlerdiagnose an.
berlin-paul - hast du den Text gelesen, und etwas Ahnung von Physik?
Die sogenannten "Bremswerte" sind tatsächlich nur "Blockier-Haftwerte".
Genau, da sind Energiespar-Reifen mit 2,5 bar drauf.
Aber das sollte für eine echte Bremsenprüfung schnuppe sein.
Was da stattfindet, ist eine "Reifenhaftungs-Prüfung".
Volksverarschung.
Mit 2.0 bar wird das dennoch anders ausschauen. Relevant ist auch die Rolle selbst. Deshalb der Rat, es auch woanders mal zu probieren.
...bei Pkw GEHT das ja im Verhältnis noch.
Ist aber mit ein Grund, weshalb bei (v.a. schweren) Nutzfahrzeugen, z.B. Auflieger mit 'nem hohen "Last-Leer-Verhältnis" die Trailer entweder beladen getestet werden müssen, oder auf/an dem Bremsprüfstand niedergezurrt werden! Ansonsten würden dort nur Minimal-Werte bei der Mindest-Abbremsung bei rauskommen...
berlin-paul - die Werte sind völlig in Ordnung, auch mit 47% besteht ein PKW die HU.
Der Satz steht da nur "pro Forma" - im Klartext: aus Willkür.
Meine Kritik bezieht sich darauf, eine wild zusammen-gewürfelte Größe ohne physikalische Evidenz zu benutzen, um Halter einzuschüchtern - mit dem Segen des Kraftfahrt-Bundesamts.
Das KBA ist für Segnungen nicht zuständig, würde ich aus juristischer Sicht einwenden.
Eine Lösung habe ich nicht, aber das Problem klingt eindrucksvoll.
Die Methode reicht völlig aus. Unregelmäßigkeiten zw. den einzelnen Bremsen (vo/hi und li/re) werden schnell sichtbar. Wenn das Bremspedal für die 50% schon am Anschlag ist, gibts auch kein Bapperl.
Anders bekommt man eben keine schnelle Prüfung hin.
Moin Moin !
Ich vermute mal , bei diesem Fzg wurde noch keine Bezugskraftmessung durchgeführt.
Zitat:
Der Prüfer erklärt, er addiert die vier Werte der Brems-Uhr (hier: 210-220-240-240) in der Einheit 'daN' (Newton?) und dividiere die Summe (hier 910) durch das zulässige Gesamtgewicht, hier 1935 kg - macht 47%. Aaach so
Richtig
Zitat:
Am Ende des Prüfvorgangs sieht man die Räder aus den Rollen des Prüfstands springen - sie blockieren.
Dann ist doch alles i.O. Mehr als blockieren kann die beste Bremse nicht.
Das weitere kann ich nur für Dekra erklären. Bei der Feststellbremse kann ich bei nicht ausreichender Abbremsung (16% des zGG bei deinem Fzg) jetzt anklicken " FBA i.O." . Dann erscheint auf deinem Ausdruck der Hinweis " Beim Betätigen der Feststellbremse wurde die Blockiergrenze erreicht" und der Rechner bewertet diese als i.O.
Analog verhält es sich bei der Betriebsbremse. Auch dort habe ich neben den Bremswerten ein Feld "BBA i.O." , wenn ich dieses anklicke , erscheint der Hinweis " Die Betriebsbremsanlage entspricht den gesetzlichen Vorschriften" und der Rechner bewertet die Bremsanlage auch als O.K.
Jetzt gibt es aber die Möglichkeit, dass ich an der Bremse einen Mangel feststelle, bspw. eine rostige Bremsleitung oder einen undichten Bremsschlauch. Nun ist das Feld " BBA i.O." gesperrt , ist ja logisch, die bremse entspricht ja auch nicht den Vorschriften. Der Mangel " Mindestabbremsung nicht erreicht" wird automatisch eingetragen. Ist natürlich unsinnig , es wäre besser, analog zur FBA auch bei der BBA " Blockiergrenze erreicht" auswählen zu können, ist aber eben (zur Zeit) nicht so.
Das ist eben der Tatsache geschuldet, dass anstelle von Ingenieuren aus der Praxis die Sesselpupser im Ministerium den für alle Organisationen einheitlichen Mangelbaum und die software vorgeben.
Es gibt etliche solch unsinniger Einstufungen , manchmal muss man sogar einen Mangel schlimmer dokumentieren , als er wirklich ist ,weil er dann als gering eingestuft wird, wogegen eine leichte Abweichung als erheblich eingestuft wird.
MfG Volker
Den Mangel "Mindestabbremsung nicht erreicht" setzt das Programm leider automatisch, wenn ein Fahrzeug die Mindestabbremsung nicht erreicht. Auch, wenn gar keine höheren Werte erzielbar sind, da das Fahrzeug vorher aus der Rolle springt...
Hätte dein Fahrzeug sonst keine weiteren Mängel mehr, wäre dem Prüfer der Satz aufgefallen.
Da aber offensichtlich noch weitere Mängel bestehen, ist dieser halt noch auf dem Bericht mit drauf stehengeblieben.
Unschön, aber auch nicht weiter tragisch.
Falls mit deiner Bremse ansonsten alles i.O. ist, sollte das bei einer Nachprüfung kein Problem darstellen.
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 21. März 2020 um 10:11:35 Uhr:
Ich vermute mal , bei diesem Fzg wurde noch keine Bezugskraftmessung durchgeführt.
Richtig. Wie sollte das - mit seiner Anlage - auch geschehen?
Zitat:
Zitat:
Am Ende des Prüfvorgangs sieht man die Räder aus den Rollen des Prüfstands springen - sie blockieren.
Dann ist doch alles i.O. Mehr als blockieren kann die beste Bremse nicht.
Sollte man meinen.
Zitat:
Zitat:
Der Prüfer erklärt, er addiert die vier Werte der Brems-Uhr (hier: 210-220-240-240) in der Einheit 'daN' (Newton?) und dividiere die Summe (hier 910) durch das zulässige Gesamtgewicht, hier 1935 kg - macht 47%. Aaach so
Richtig.
Richtig wofür?
Man addiert die Haft-Werte der Räder (in Newton?) und dividiert diese durch das zul. Gewicht. Die Haftung der Räder auf den Rollen wirkt in der Waagerechten, das Gewicht in der Senkrechten.
Dann kommt ein Prozentwert heraus, der niemals 100 erreicht.
Was ist die technische Grundlage dieser Verrechnung?
Sieht für mich schlicht nach Voodoo aus - aber ich lasse mich gern belehren.
Zitat:
Es gibt etliche solch unsinniger Einstufungen , manchmal muss man sogar einen Mangel schlimmer dokumentieren , als er wirklich ist ,weil er dann als gering eingestuft wird, wogegen eine leichte Abweichung als erheblich eingestuft wird.
Interessant.
Dann sollte dieses Verfahren wohl einmal dringend offengelegt und einer Prüfung unterzogen werden.
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 21. März 2020 um 10:11:35 Uhr:
...
Das ist eben der Tatsache geschuldet, dass anstelle von Ingenieuren aus der Praxis die Sesselpupser im Ministerium den für alle Organisationen einheitlichen Mangelbaum und die software vorgeben.
Es gibt etliche solch unsinniger Einstufungen , manchmal muss man sogar einen Mangel schlimmer dokumentieren , als er wirklich ist ,weil er dann als gering eingestuft wird, wogegen eine leichte Abweichung als erheblich eingestuft wird.
...
...richtig, genau so ist es auch - das ist heutzutage in vielen Bereichen das Problem... die Idiotes übernehmen immer mehr die Macht und zwingen Leute, die noch in der Lage sind ihr Hirn zu benutzen um eine Sache rational & selbstständig zu beurteilen in irgendwelche dummen Schema F Abläufe.
Mangelbaum... so ein Schwachsinn, ein gestandener Ingenieur sollte der deutschen Sprache mächtig und in der Lage sein seine Beanstandungen zu formulieren, ohne dass er sein Urteil durch irgendwelche vorgegebenen und für ihn unveränderlichen Textbausteine beeinflussen, unterjochen lassen muß.
Wenn das so weitergeht stehen demnächst dressierte Affen in den Prüfhallen, die irgendwelche Knöpfe zum Steuern einer 0815-Software drücken.
PS: ...als Ingenieur, der etwas auf sich hält würde ich einen Prüfbericht, der offensichtlich schwachsinnige Bemerkungen enthält entweder nicht mit meinem Namen unterschreiben oder die betreffenden Passagen handschriftlich rausstreichen (natürlich mit Unterschrift & Siegel).
Ich würde es nicht dulden, dass unter meinem guten Namen so etwas rausgegeben wird - als Ingenieur bin ich der Chef und in meinem Gutachten steht das drin was ich schreibe und nicht das was irgendein Softwareentwickler vorgibt.
Näheres findet man in der HU-Bremsenrichtlinie. Is kein Voodoo, alles schön geregelt.
Alles schön und gut was hier geschrieben wurde. Was mich nur wundert ist, das keiner geschrieben hat, das wenige 100 m vor dem TÜV, die Bremsen gut warm gefahren das Problem hätte lösen können.
MfG kheinz