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Bremsflüssigkeitswechsel beim X1 Bj 2020 Servicerückstellung

BMW X1 F48
Themenstarteram 13. Juli 2023 um 9:47

Hallo und guten Tag,

beim BMW meiner Frau kam jetzt die Anzeige Bremsflüssigkeit wechseln.

So ziemlich genau nach 3 Jahren seit Zulassung. Das Fahrzeug hat keine 30000 km runter.

Ich weiß, das der 1.Wechsel nach 3 Jahren erfolgen soll. Aus meiner langen Erfahrung mit Autos heraus, halte ich einen Wechsel zur Zeit für zu früh. BMW will ca. 140 Euro dafür.

Wenn ich jetzt die Bremsflüssigkeit prüfen lasse und die ist noch OK und hat auch keinen Flüssigkeitsverlust im Behälter, kann ich ja den Service selber zurück stellen.

Meine Frage, wird dann die Servicerückstellung automatisch auch in die BMW Fahrzeughistorie übernommen?

Taucht dann dort " Bremsflüssigkeit wurde gewechselt auf?

Ach so, das Fahrzeug hat noch die Garantie Verlängerung fürs 4. Jahr, sollte doch hier zu keinerlei Auswirkungen beim möglichen Garantiefall führen oder?

Danke für eure Antworten.

Gruß Superpferdi

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19 Antworten

Der Service erscheint nicht wenn es selbst zurück gesetzt wird.

Die Garantie ist normalerweise (hab's jetzt bei BMW nicht explizit nachgelesen) an die Wartung nach Herstellervorgaben geknüpft. Wenn Du die Bremsflüssigkeit nicht wechselst, verletzt Du die Herstellervorgaben.

 

Ob die daraus einen Strick drehen würden, weiß ich nicht.

 

Ich würde wechseln lassen und gut ist.

 

Nach der Garantiezeit sieht es anders aus, allerdings verspielt man da eine eventuelle Kulanz, wenn die Wartung nicht durchgängig bei BMW gemacht wurde.

Zitat:

@SteCla530d schrieb am 13. Juli 2023 um 11:51:56 Uhr:

Der Service erscheint nicht wenn es selbst zurück gesetzt wird.

Edit: gelöscht, da missverstanden

Zitat:

@superpferdi schrieb am 13. Juli 2023 um 11:47:28 Uhr:

Ach so, das Fahrzeug hat noch die Garantie Verlängerung fürs 4. Jahr, sollte doch hier zu keinerlei Auswirkungen beim möglichen Garantiefall führen oder?

Wir kennen die AGB der Garantieverlängerung nicht.

In den meisten freiwilligen Garantien ist die Wartung nach Herstellervorgabe in der Vertragswerkstatt zwingende Voraussetzung für ein Erhalten der Garantie.

Themenstarteram 13. Juli 2023 um 10:24

Hallo, die AGB der Garantie Verlängerung habe ich leider auch nicht ausgehändigt bekommen.

Das 4. Jahr Garantie Verlängerung wurde nur im Kaufvertrag fest gehalten.

Gruß

Gehe mal davon aus, dass auch BMW die Garantie (die immer freiwillig ist) an die Wartung koppelt.

 

Ob Dir das die 140 Euro Wert ist, musst Du entscheiden.

am 13. Juli 2023 um 10:36

Außerdem bringt es gar nichts, wenn Dir hier in einem Forum jemand sagen würde, dass das alles kein Problem darstellt. Willst Du Dich dann gegenüber BMW auf das Forum berufen?

am 13. Juli 2023 um 10:44

Und nächstes Jahr ist voraussichtlich die teurere Inspektion fällig. Prüfe das mal im BC, damit es nicht überraschend kommt.

Vielleicht daher gleich ein Service Inclusive-Paket abschließen, da ist dann der Bremsflüssigkeitswechsel nach Herstellervorgabe auch dabei und das Bezahlen tut nur einmal weh.

Aber prüfe vorher das Haltbarkeitsdatum der Gasfedern an der Motorhaube. Wenn die zum Zeitpunkt des Bremsflüssigkeitswechsels nur noch 23 Monate Guthaben aufweisen, will die Vertragswerkstatt sie gleich miterneuern, und das ist nicht inklusive.

Letzterem würde ich aber sowas von widersprechen!

Zitat:

@Stadtstreicher1 schrieb am 13. Juli 2023 um 12:47:43 Uhr:

Letzterem würde ich aber sowas von widersprechen!

Worauf beziehst du dich?

Das bezog sich auf auf den vorzeitigen Wechsel der Haubenlifte.

 

Dem würde ich bei der Werkstatt widersprechen.

 

War missverständlich, sorry.

Zitat:

@motor_talking schrieb am 13. Juli 2023 um 12:44:46 Uhr:

Und nächstes Jahr ist voraussichtlich die teurere Inspektion fällig. Prüfe das mal im BC, damit es nicht überraschend kommt.

Vielleicht daher gleich ein Service Inclusive-Paket abschließen, da ist dann der Bremsflüssigkeitswechsel nach Herstellervorgabe auch dabei und das Bezahlen tut nur einmal weh.

Aber prüfe vorher das Haltbarkeitsdatum der Gasfedern an der Motorhaube. Wenn die zum Zeitpunkt des Bremsflüssigkeitswechsels nur noch 23 Monate Guthaben aufweisen, will die Vertragswerkstatt sie gleich miterneuern, und das ist nicht inklusive.

Bei mir waren es noch 22 Monate. Der Serviceberater hatte es angesprochen sie zu tauschen. Man muss aber nicht gleich jedes mal springen wenn sie es meinen. Beim nächsten TÜV bin ich dann zwei Monate über dem Ablaufdatum, das entspricht drei Prozent. Das sollten die schon aushalten. Punkt.

Bei Lebensmitteln bekommt man auch immer zu hören, dass das Ablaufdatum nicht gleich bedeutet dass die Ware dann sofort schlecht ist und entsorgt werden muss. Aus Erfahrung kann ich sagen, dass man eine Sahne die vier Wochen hält auch mal vier Wochen überziehen kann. Das sind dann 100 Prozent. Sicher prüft man sie zuerst bevor man sie verwendet. Und Kühlkette muss passen.

Den Bremsflüssigkeitsservice würde ich machen lassen. Ich hatte bei meinem Vorgänger E46 auch schon mal Kulanzregelung nach sieben Jahren beantragt. Und da wurde dann von einem Werksgutachter schon darauf geachtet, dass das Serviceheft entsprechend gepflegt wurde. Letztendlich wurden Karosserie- und Lackierarbeiten für locker 2.000 Euro kostenlos erledigt.

Und je nachdem wann man das Auto wieder verkauft, ist eine saubere Servicehistorie auch ein Vorteil von dem der Käufer im Schadensfall profitiert.

Zitat:

@superpferdi schrieb am 13. Juli 2023 um 11:47:28 Uhr:

Hallo und guten Tag,

beim BMW meiner Frau kam jetzt die Anzeige Bremsflüssigkeit wechseln.

So ziemlich genau nach 3 Jahren seit Zulassung. Das Fahrzeug hat keine 30000 km runter.

Ich weiß, das der 1.Wechsel nach 3 Jahren erfolgen soll. Aus meiner langen Erfahrung mit Autos heraus, halte ich einen Wechsel zur Zeit für zu früh. BMW will ca. 140 Euro dafür.

Wenn ich jetzt die Bremsflüssigkeit prüfen lasse und die ist noch OK und hat auch keinen Flüssigkeitsverlust im Behälter, kann ich ja den Service selber zurück stellen.

Meine Frage, wird dann die Servicerückstellung automatisch auch in die BMW Fahrzeughistorie übernommen?

Taucht dann dort " Bremsflüssigkeit wurde gewechselt auf?

Ach so, das Fahrzeug hat noch die Garantie Verlängerung fürs 4. Jahr, sollte doch hier zu keinerlei Auswirkungen beim möglichen Garantiefall führen oder?

Danke für eure Antworten.

Gruß Superpferdi

Sorry, das ist aus juristischer Sicht keine gute Idee wenn da noch eine Garantie läuft. Könnte sich sehr schnell rächen…..??

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