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Bremsleitungen durchgerostet, MB Händler verweigert Gewährleistung

Mercedes
Themenstarteram 11. Juli 2019 um 9:49

Hallo liebe 212er Community,

ich bin der Matthias aus der Nähe von Bonn. Nachdem ich mir dieses Jahr endlich den Traum vom eigenen Mercedes erfüllt habe (zuvor viele Jahre BMW) und bei einem offiziellen Mercedes Händler einen gebrauchten W212 aus 2011 mit der MB 80 Garantie gekauft habe, stehe ich nun vor folgendem Problem:

Als ich ca. einen Monat nach dem Kauf bei einem Reifendienst war, um neue Räder aufzuziehen, zeigte mir der Werkstattmitarbeiter dort, dass die Bremsleitungen an meinem Mercedes völlig verrostet sind - und zwar hinten links und rechts. Ein Bild füge ich bei.

Da der Wagen erst 1000 Kilometer bzw. 2 Monate vor dem Kauf durch mich im April zum "Service A" bei einem Mercedes Vertragshändler war und m.E. vor der Übergabe an mich und im Rahmen der Garantiezusage zur MB 80 zumindest eine Durchsicht hätte stattfinden müssen , stellt sich mir die Frage warum die verrosteten Leitungen dort nicht aufgefallen sind.

Ich habe jedenfalls umgehend mit dem Verkäufer Kontakt aufgenommen und zunächst die Zusage erhalten, dass sich der Verkäufer um Kulanz durch Daimler bemüht. Nachdem ich in der Sache eine Woche nichts gehört habe, erreichte mich nun folgende Nachricht der Geschäftsführung des Autohauses per E-Mail (Zitat):

"Sie hatten ein Fahrzeug aus dem Baujahr 2011, also 8 Jahre alt bei uns erworben. Insofern können auch die Bauteile des Fahrzeuges nicht neu sein. Insofern sehen wir keine Veranlassung, die Bremsleitungen auf unsere Kosten zu erneuern."

Es wäre Klasse, wenn Ihr Eure Einschätzung abgeben könnten. Ich bin jedenfalls Maßlos enttäuscht. Für wesentlich weniger Geld hätte ich ein Fahrzeug von Privat kaufen können. Ist die Gewährleistung tatsächlich so wertlos?

Vielen Dank im Voraus!

Gruß,

Matthias

Img-9567
Beste Antwort im Thema

Es stellt sich für den Kunden allerdings die Frage, warum er für ein älteres Fahrzeug weiterhin den teuren MB Service in Anspruch nehmen sollte um ein durchgängig scheckheftgepflegtes Fahrzeug zu haben (und das auch noch bei relativ niedrigem Kilometerstand), wenn ihm das dann im Ernstfall nichts bringt!

Man sollte ja meinen, das gerade Problemstellen im jährlichen Service besonders geprüft werden und so ein Schadensbild gar nicht erst entstehen sollte!

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Hallo Matthias,

zwar muss der Händler mit MB 80-Garantiezusage keine Durchsicht machen, Bremsleitungen sind von dieser Garantie zudem nicht abgedeckt, wohl stellen derart verrostete Bremsleitungen einen erheblichen Mangel dar, welcher den Wert des Kaufgegenstandes mindert und zudem die Verkehrssicherheit gefährdet. Hier greift die Händlergewährleistung, unabhängig von der MB 80. Es handelt sich um einen verdeckten Mangel, welcher dem Verkäufer im Rahmen seiner Sorgfaltspflichten aufgefallen sein müsste. Ich würde, sofern Rechtsschutz vorhanden, mittels Rechtsanwalt auf Nachbesserung bestehen, falls kein RS, dann die Schlichtungsstelle einbinden. Manchmal wirkt es auch schon Wunder, diese Rechtsmittel anzukündigen!

Viel Erfolg

Stefan

Also meiner Ansicht nach stimmt da etwas nicht . Die Bremsleitungen sind ab Werk mit einer Korrisionsschicht versehen , die nicht in so kurzer Zeit verrottet. Jeder TÜV hätte die Leitungen als schwerwiegende Mängel beanstandet.

Themenstarteram 11. Juli 2019 um 10:15

Hallo Stefan,

vielen Dank für Deine Antwort! Ich bin zwar im RS, allerdings möchte ich diesen ungern so frühzeitig in Anspruch nehmen. Kannst Du mir bitte nähere Informationen zu der Schlichtungsstelle geben?

Gruß,

Matthias

Lass dich nicht abblocken, der Händler ist in der Gewährleistung, gerade in den ersten 6Monaten.

Und da Rost nicht über Nacht entsteht, gibt's auch von der Beweislast her keine Probleme.

Mahne diesen Erheblichen Mangel per Brief an, du bekommst, normaler weise, auch bei der nächsten Hauptuntersuchung Schwierigkeiten, sollten sie nicht positiv reagieren, musst du zum Anwalt.

Dann kommen sie nicht drum rum, gerade weil das ein bekannter Mangel ist, der sogar in die Wartungsroutine eingepflegt wurde.

Ich würde zur Nervenschonung den Sachverhalt zuvor erstmal in freundlichen Worten und zunächst ohne "Säbelrasseln" der Mercedes-Benz Kundenbetreuung in Maastricht mitteilen. Den Rechtsweg beschreiten kannst Du dann immer noch, sofern Du auch dort abgewimmelt werden solltest.

Zitat:

@Ich kann alles schrieb am 11. Juli 2019 um 12:23:54 Uhr:

Lass dich nicht abblocken, der Händler ist in der Gewährleistung, gerade in den ersten 6Monaten.

Und da Rost nicht über Nacht entsteht, gibt's auch von der Beweislast her keine Probleme.

Mahne diesen Erheblichen Mangel per Brief an, du bekommst, normaler weise, auch bei der nächsten Hauptuntersuchung Schwierigkeiten, sollten sie nicht positiv reagieren, musst du zum Anwalt.

Dann kommen sie nicht drum rum, gerade weil das ein bekannter Mangel ist, der sogar in die Wartungsroutine eingepflegt wurde.

Da hatter sehr recht.

Ich würde da auch nicht lange rumdaddeln. Ab zum Rechtsanwalt. Da es sehr eindeutig ist wird der Verkäufer/MB Händler das ganze schnellstmöglich beheben und die Kosten deines Anwalts gerne übernehmen. Die versuchen natürlich erstmal zu blocken.

Warum soll man sich die Mühe machen und Maastricht bemühen? Das kann ich tun wen ich in der schwächeren Position bin oder um Kulanz bitte.

Schlichtungsstellen findest du ganz leicht über Google. Die gibt es in der Regel zentral...bei uns in RLP wäre das z.B. in Mainz.

Ich verstehe die Argumentation der Verkäuferseite nicht: haben die beim Verkauf ausdrücklich auf diesen Mangel hingewiesen? In dem Stadium ist das in jedem fall TÜV und somit Sicherheitsrelevant.

Zumal solch rostige Bremsleitungen beim 212 er durchaus bekannt sind, weswegen die - wie 400därdär schon geschrieben hat - ja auch Teil der Wartungsroutine sind.

Zitat:

@Ich kann alles schrieb am 11. Juli 2019 um 12:23:54 Uhr:

Und da Rost nicht über Nacht entsteht, gibt's auch von der Beweislast her keine Probleme.

Sieht ein Gericht im ungünstigsten Fall auch mal als üblicher Verschleiß an bei dem Alter.

Gruß Metalhead

@metalhead: wenn das Fahrzeug schon länger im Besitz wäre ja. Aber hier handelt es sich um Kauf eines Gebrauchten beim MB Händler. Da greift die Gewährleistung. Darum geht es hier ja...nicht um Kulanz bei einem 9 Jahre alten Fahrzeug.

Zitat:

@Fritzibass schrieb am 11. Juli 2019 um 13:15:23 Uhr:

Da greift die Gewährleistung. Darum geht es hier ja...nicht um Kulanz bei einem 9 Jahre alten Fahrzeug.

Schon klar, trotzdem ist der 9 Jahre alt und ausschließen würde ich das nicht (da gibt's ja die berühmte ADAC-Liste Mangel/Verschleiß, da sind manch wunderliche Sachen dabei).

EDID: https://www.adac.de/.../...angel-Verschlei%C3%9F-Liste-2014_141982.pdf

Gruß Metalhead

Okay...dann warten wir mal ab wie es sich für den TE entwickelt.

Mein Mechaniker hat bei meinem 212er auch kurz nach dem kauf mal nach den Bremsleitungen geschaut und die schön eingewachst...oder was auch immer ... da war auf jeden Fall schon Flugrost dran. Der Wagen war vor dem Kauf immer bei MB gewartet (als Leasingfahrzeug - klar). Aber was haben die gemacht? Nix.....

Das wollen wir nicht hoffen und mir wiederstrebt es das jemand das von dem metallenen Teil der Leitung so sieht. Was die letzten 20cm angeht, so bin ich bei dir, die sind aus Gummi und dürfen verschleissen.

Wenn zum Verkauf frisch TÜV gemacht wurde, müssten die Leitungen im Bericht aufgeführt sein und wenn schon nicht als EM, weil durchgefallen, dann zumindest als GM!

Ein Händler der was auf sich hält liefert sowas erst gar nicht ab (oder verhält sich da kundenorientiert falls es doch passiert ist), das steht außer Frage. Von einem Vertragshändler eigentlich ein absolutes No-Go.

Daß hier aber gleich nach Klage gerufen wird ist nicht unbedingt sinnvoll (weil das von den Gerichten nicht zu 100% als Mangel gesehen wird). Ich würde da schon erst mal mit kleineren Geschützen anfangen.

Wenn das Fahrzeug frisch TÜV hatte könnte man da auch mal vorstellig werden was die dazu sagen.

Gruß Metalhead

Ein Schreiben vom Anwalt ist nicht gleich Klage, macht aber klar das man sich nicht alles gefallen lassen wird.

Aber was lernen wir daraus: beim Autokauf keinem trauen...nur dem was man selbst sieht und auch beim Vertragshändler darauf bestehen, das Auto von außen, innen und unten anschauen zu dürfen. Und ganz ehrlich: das habe ich beim Kauf meines 212 auch nicht gemacht. Aber ich werde mich versuchen daran zu erinnern, das beim nächsten mal zu tun.

Morgen...!

Im W211 Forum tauchten ähnliche Fragen auch schon auf. Aus diesem Grund muss man die Ausführungen von Metalhead beachten.

Die grundsätzliche Frage ist ja. handelt es sich bei dem Rost um einen Sachmangel? Zu prüfen nach:

 

§ 434 BGB

Sachmangel

(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst

2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

[...]

zu 1. Ja, dass Auto erfüllt die gewünschte Verwendung (fährt von A nach B).

zu 2. Frage, kann ein Mercedes/PKW nach 8 Jahren bzw. ?? tkm solche Roststellen haben? Ein Prüfer könnte sagen, ja. "Ich kann alles" schrieb ebenfalls: [...] gerade weil das ein bekannter Mangel ist, der sogar in die Wartungsroutine eingepflegt wurde.

Wenn beide Fragen mit JA beantwortet werden können, liegt kein Sachmangel (Mangel) vor!

Wie bereits Metalhead schrieb, "mit kleinen Geschützen" anfangen und den persönlichen Kontakt suchen UND mal mit Maastricht telefonieren.

MfG André

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