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Bremsscheiben: Mindeststärke-Prüfung durch TÜV?
Stimmt es, dass der TÜV die Mindeststärke der Bremsscheiben grundsätzlich gar nicht prüft?
Zur professionellen Messung müsste ja wohl jeweils ein Hinter- und Vorderrad demontiert werden - allein schon zur Feststellung der eingestanzten Mindeststärke an den Scheiben. Das passiert ja nicht. Stimmt also, was ich unlängst hörte, nämlich dass der TÜV da nur eine oberflächliche Augenscheinsprüfung vornimmt?
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3 Antworten
So ist es, der TÜV prüft nicht.
MfG kheinz
Jetzt hat er sich tagelang wieder neuen Blödsinn ausgedacht.
Hoffentlich muss er demnächst mit einem Toyora oder Mitsubishi zum TÜV.
Ich habe unlängst gehört, dass Leute die einen Blinker nicht richtig bedienen können bald den Führerschein abgeben müssen.
Zitat:
@crafter276 schrieb am 24. Oktober 2024 um 14:59:20 Uhr:
So ist es, der TÜV prüft nicht.
Bei BMW prüft der TÜV grundsätzlich, weil allgemein bekannt ist dass dieser Hersteller nur minderwertiges Material verbaut welches schon bei Auslieferung des Neufahrzeuges an der Verschleißgrenze kratzt.
Bei Toyota, Mitsubishi und Dacia wird nie geprüft, da dort die Bremsen praktisch verschleißfrei ausgelegt sind.
So, dieser Text war für den Schwurbelkönig, der freut sich über sowas.
Und ernsthaft zu: "der TÜV prüft nicht."
Das ist natürlich Quatsch. Selbstverständlich wird die Scheibe geprüft wenn zu erkennen / zu vermuten ist dass sie das Verschleißmaß gerissen hat.
Zitat:
@Saarländer schrieb am 24. Oktober 2024 um 15:49:00 Uhr:
Ich habe unlängst gehört, dass Leute die einen Blinker nicht richtig bedienen können bald den Führerschein abgeben müssen.
Das ist so nicht ganz richtig. Der Entzug kann durch das Bestehen einer MPU abgewendet werden.