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Bremsschwellen

Themenstarteram 13. August 2018 um 20:16

Es gab mal eine Zeit, da waren Bremsschwellen (auch bekannt als Fahrbahnschwellen, Temposchwellen, Kölner Teller) in (Neubau)wohngebieten bei den Städten/Gemeinden total hip. Auch wohl, um den damals noch relativ neuen 30er-Zonen mehr Nachdruck zu verleihen.

Situation heute: Sie sind selten geworden, fast verschwunden. So zumindest meine Beobachtung. Ich fand sie jedenfalls sehr sinnvoll und effektiv, auch wenn ich selber immer schön davon ausgebremst wurde.

Gründe?

-Die Autolobby ist mittlerweile so stark, dass die Planer lieber kleine Brötchen backen anstatt einen kollektiven Aufschrei wegen der Sorge ums Auto zu riskieren?

-Die sinkende Anzahl von Kindern allgemein und die Tatsache, dass die wenigen Kinder wegen dem massiven Einzug von Unterhaltungselektronik in den Haushalten alle Kinder von den Spielstraßen verschwunden sind?

-Allgemein zu hohe Kosten?

-Neuere rechtliche Einschränkungen?

-Ermöglichen von ungehemmter Fahrt für Rettungsdienste/Polizei?

Beste Antwort im Thema

Ich arbeite bei einer Verkehrsbehörde in einer kleinen Stadt in Niedersachsen. Wir lassen die Bremsschwellen Stück für Stück zurück bauen da wir die Meinung vertreten, dass diese die Sicherheit und Ordnung eher beeinträchtigen als erhalten, siehe VwV-StVO zu § 45 zu Abs. 1 bis 1e XI 3a.

Insbesondere durch den erhöhten Lärm beim Überfahren (gerade wenn Busse dort fahren) als auch die Versuche diese halbseitig oder ganz zu umfahren, wozu gerne Seitenstreifen oder Gehwege (welche in neueren 30 Zonen mit durchgehend niedrigem Bordstein angelegt werden) genutzt werden. Auch erfolgt durch das Abbremsen und Beschleunigen eine unstetige Fahrweise (u. a. erhöhte Emissionen). Gerade das Beschleunigen führt subjektiv zu dem Gefühl es wird gerast.

Das Problem ist auch, dass es dazu Urteile gegeben hat wonach eine Geschwindigkeitsbremse egal welcher Art mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit überfahrbar sein soll. Ist dies nicht der Fall und jemand beschädigt dadurch sein Fahrzeug kann die Kommune haftbar gemacht werden.

Wir geben daher die Empfehlung Fahrbahnverschwenkungen oder Aufpflasterungen beim Straßenbau gleich mit einzuplanen.

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Statt schmaler Schwellen wird in Tempo-30-Zonen heute eher breit aufasphaltiert.

Kölner Teller können z.B. für Zweiradfahrer, insbesondere Radfahrer gefährlich sein. Hier gab es auch schon tödliche Unfälle.

Ansonsten steht halt ein gewisser Unterhaltungsaufwand dahinter, zumal viele Lösungen nicht für den dauerhaften Einsatz und für erhöhtes Verkehrsaufkommen konzipiert sind. Ich kenne da z.B. ein Produkt, dass hat vor einer Schule nicht mal eine Woche gehalten - erst nach dem zweiten und dritten Tausch hat der Hersteller dann bescheinigt, dass die Teile eher für Betriebsgelände usw. konzipiert seien.

Ansonsten gibt es insbesondere bei Aufpflasterungen ein gewisses Haftungsrisiko, da auch Serienfahrzeuge inzwischen recht "tief" sein können.

Insgesamt tendiert man heutzutage eher zum Dialogdisplay, welches in Kombination mit einer entsprechenden Auswertung ggf. auch lukrative Blitzerstandorte verrät.

Fahrbahnverschwenkungen setzen sich auch immer öfter als Tempobremse durch, besonders an Ortseinfahrten.

In Berlin waren die bis Ende der 90er auch noch sehr angesagt, besonders auf den Kopfsteinpflasterspielstrassen in Moabit.

 

Damals wurden sie mit der Begründung langsam abgepflastert, dass in erster Linie für RTW ein Problem ist.

 

Die kamen mir als Kind auch noch sehr hoch vor. Da hat jedes dritte Auto in etwa aufgesetzt.

 

 

Ich denke, die Begründung wird da bundesweit in etwa gleich sein.

am 13. August 2018 um 21:40

Verschwenkungen hab ich noch nie gesehen.

Wohl mal Verkehrsinseln die man umschiffen muss.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 13. August 2018 um 23:40:30 Uhr:

Verschwenkungen hab ich noch nie gesehen.

Ich schon. In Radebeul bei Dresden beispielsweise wurde auf der Meissner Str. eine Verschwenkung eingebaut, um die nächtlichen Raser auszubremsen(gleich in der Nähe gabs auch eine grosse Diskothek). Die Verschwenkung alleine hat aber nicht genügt. So kam später noch ein moderner Blitzer dazu. Und seitdem ist es ziemlich ruhig geworden.

Temposchwellen wurden wohl nie richtig akzeptiert, da die Geschwindigkeitsreduzierung nur auf ein sehr kurzes Teilstück der Strecke eingedampft wurde. Jeder Anwohner wird dir berichten können, dass kurz vor der Schwelle gebremst , nach Passieren aber gleich wieder Gas gegeben wurde. Mehr Lärm, mehr Emmissionen. Da ging der eigentliche Zweck der Temposchwelle vollkommen unter.

Zitat:

@Bamako schrieb am 13. August 2018 um 23:40:13 Uhr:

In Berlin waren die bis Ende der 90er auch noch sehr angesagt, besonders auf den Kopfsteinpflasterspielstrassen in Moabit. [...]

"Berliner Kissen" nennen die sich, Aufpflasterungen aus vorhandenem Material. Ich finde sie mancherorts durchaus angebracht, hier z.B. in der Grüntaler Staße im Wedding kullern öfter mal Bälle über die Fahrbahn, Kinder rennen rüber.

Die Verkehrsinseln vor und hinter jedem Kuhdorf finde ich allerdings schikanös, besonders für LKW-Züge. Besser Blitzer hinpflanzen.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 13. August 2018 um 23:40:30 Uhr:

Verschwenkungen hab ich noch nie gesehen.

Wohl mal Verkehrsinseln die man umschiffen muss.

Die Fahrbahn muß ja wohl um die Verkehrsinsel herum verschwenkt werden, oder?:)

Zitat:

@Celvic schrieb am 13. August 2018 um 22:16:08 Uhr:

 

Gründe?

Beschwerden der Anwohner über Lärm bei abbremsen, drüberholpern und anfahren.

Ich arbeite bei einer Verkehrsbehörde in einer kleinen Stadt in Niedersachsen. Wir lassen die Bremsschwellen Stück für Stück zurück bauen da wir die Meinung vertreten, dass diese die Sicherheit und Ordnung eher beeinträchtigen als erhalten, siehe VwV-StVO zu § 45 zu Abs. 1 bis 1e XI 3a.

Insbesondere durch den erhöhten Lärm beim Überfahren (gerade wenn Busse dort fahren) als auch die Versuche diese halbseitig oder ganz zu umfahren, wozu gerne Seitenstreifen oder Gehwege (welche in neueren 30 Zonen mit durchgehend niedrigem Bordstein angelegt werden) genutzt werden. Auch erfolgt durch das Abbremsen und Beschleunigen eine unstetige Fahrweise (u. a. erhöhte Emissionen). Gerade das Beschleunigen führt subjektiv zu dem Gefühl es wird gerast.

Das Problem ist auch, dass es dazu Urteile gegeben hat wonach eine Geschwindigkeitsbremse egal welcher Art mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit überfahrbar sein soll. Ist dies nicht der Fall und jemand beschädigt dadurch sein Fahrzeug kann die Kommune haftbar gemacht werden.

Wir geben daher die Empfehlung Fahrbahnverschwenkungen oder Aufpflasterungen beim Straßenbau gleich mit einzuplanen.

Zitat:

@Dr.Zulassung schrieb am 14. August 2018 um 07:54:47 Uhr:

......

Das Problem ist auch, dass es dazu Urteile gegeben hat wonach eine Geschwindigkeitsbremse egal welcher Art mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit überfahrbar sein soll. Ist dies nicht der Fall und jemand beschädigt dadurch sein Fahrzeug kann die Kommune haftbar gemacht werden.

....

Hättest du da mal einen Link zu?

In einer Nachbargemeinde gibt es soetwas in einer 30er Zohne mit scharfen Kannten; da muß man praktisch gaaaaanzlangsam drüber --weniger als Schrittgeschwindigkeit--, sonst sind die Felgen beschädigt!

 

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 14. August 2018 um 07:28:17 Uhr:

Zitat:

@zille1976 schrieb am 13. August 2018 um 23:40:30 Uhr:

Verschwenkungen hab ich noch nie gesehen.

Wohl mal Verkehrsinseln die man umschiffen muss.

Die Fahrbahn muß ja wohl um die Verkehrsinsel herum verschwenkt werden, oder?:)

Nö, die "Inseln" verengen einfach die Fahrbahn entsprechend und eine Fahrtrichtung muss immer warten. Gibt's hier in NRW sehr oft, und wenn man nach Holland rüber fährt ist's gerade in Grenzstraßen ganz besonders beliebt - die denken wohl die Deutschen wären alle Verkehrsrowdies :D

dafür sind die Franzosen ( und mittlerweile auch die Italiener) "Könige der Schwellen" ; kein Zebrastreifen ohne Huppeln.. :D

Link wird schwierig da oftmals solche Dinge kostenpflichtig sind bzw. wir solche Urteile aus anderen Quellen erhalten (Verkehrsblatt etc.). Unter anderem müsste es dieses Verfahren aus 1991 sein was auf die Thematik eingeht:

BGH, Urt. v. 16. 05. 1991 - III ZR 125/90 (Hamm)

Hier wurde wenn ich mich richtig erinnere ein Fahrzeug beschädigt das sogar mit Schrittgeschwindigkeit in einer 30er Zone hängen geblieben ist.

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