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Bremszylinder verrostet Garantie?

Themenstarteram 29. Dezember 2009 um 8:23

Hallo Leute,

ich habe du sufu benutzt aber nichts passendes zu meinem fall gefunden.

deswegen bitte ich um verständniss wenn das thema schon irgendwo vorhanden ist.

Also ich habe folgendes Problem. habe vor ca 3. Monaten mir den 3BG zugelegt . ist ein v6 4 Motion.

vor einer Woche habe ich beim radputzen mit dem Schnee gemerkt ,dass die Felge extrem Heiß war.

Habe natürlich gleich nachgeschaut.

Da war ein kleines loch in der manschette und der bremskolben ist extrem gerostet, so dass dieser sich nicht mehr zurückziehen konnte.

Die Bremsbeläge haben sich auch dementsprechend bis zum Metallrand abgeschliffen.

Diese habe ich neu gekauft und gleich meinen Freundlichen angerufen. Dieser hat gemeint dass ich zu einer Vertragswerkstatt fahren und einen Priesvorschlag machen soll.

Dieser war dementsprechend bei 620 € für das austauschen beider Bremssättel.

Ich habe beim kauf eine Gebrauchtwagengarantie bekommen.

Nachdem ich den freundlichen über die Kosten informiert hatte , meinte dieser dass er dass nur auf Kulanz machen kann, d.h. ich zahle Material ( ca. 500€) und er baut es kostenlos ein.( was ich auch innerhalb von 2 stunden machen könnte) .

Weil er gemeint hat das es ein natürliches Verschleißteil ist und dass Verschleißteile nicht in der Garantie enthalten sind.

Im Anhang habe ich Bilder von dem Kolben gemacht.

 

Jetzt zu meiner Frage:

Gehört der Bremssattel und evtl der Bremskolben zur Garantie?

Kann ein solcher Schaden schon nach 3 Monaten kommen? oder wurde einfach mal bei der Inspektion schlecht nachgeschaut.

Jetzt weiß ich halt nicht ob man rechtlich da etwas machen könnte.

Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.

Danke im Vorraus

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8 Antworten

Ich gehe eher davon aus das sowas ein Verschleißteil ist ... Besorg dir die Teile im guten gebracuhten Zustand zb eBay oder irgendwo vom Schrottplatz und lass die vom Freundlichen einbauen. Sehen den beide Seiten gleich aus oder nur eine? Und was für eine Inspektion wurde denn gemacht?

Themenstarteram 29. Dezember 2009 um 9:41

Hallo, danke erstmal für die Antwort.

Ich habe schon überall gesucht aber nichts passendes gebrauchtes gefunden. Es wurde so ein 110 punkte checksystem von audi gemacht.

beide Seiten sehen so aus. und zum freundlichen müsste ich ca. 200 km zurücklegen. Ist wieder Spritkosten, die mir keiner erstattet.

habe vorhin meine Garantieunterlagen gefunden und dort steht nur dass bremsbeläge , bremstrommel und bremsscheibe von der garantie ausgeschlossen sind.

und gründlich nachschauen konnten die auch nicht weil die felgen einen felgenschloss hatten und der schlüssel war beim vorbesitzer( den schlüssel zu bekommen war auch ne geschichte für sich).

 

werde die demnächst anrufen und denen richtig dampf machen.

 

Hallo !

...wenn ich Deinen Beitrag richtig gelesen habe, dann ist doch der defekte Bremssattel der Verursacher für die verschlissenen Bremsbeläge. Die Bremssättel selbst sind aber keine Verschleißteile und sollten daher in der GW-Garantie enthalten sein. Die Bremsbeläge wirst Du wohl selbst übernehmen müssen, da diese als Verschleissteile zählen und nicht in der GW-Garantie sind. Allerdings, wenn Du einen guten Servicemeister hast, der bei dem jeweiligen Garantieversicherer gut Argumentieren kann, dann sollte es ihm eigendlich gelingen, die Bremsbeläge als Folgeschaden der defekten Bremssättel mit abrechnen zu können.

Gruß

Themenstarteram 29. Dezember 2009 um 10:16

genau so denke ich auch. aber mir geht es zurzeit nicht um die beläge, weil ich diese sowieso schon auf meine kosten gekauft habe.

mir geht es um die sattel. und 620 € ist für mich eine menge an geld, weil ich studiere.

mir geht es nur darum ob ich die bremssättel auf garantie tauschen lassen kann.

habe gestern ewig mit dem chef telefoniert. und dieser meinte dass es ein natürliches verschleißteil ist und dass er nur reparatur auf kulanz in ihrem hause machen könnte, wenn ich die Materialkosten übernehme.

 

also meinst du auch dass der sattel zur garantie gehört.

kann ich da was rechtlich machen, wenn die sturr bleiben?

Hallo !

Schau nocheinmal in Deinen Garantie-Unterlagen genau nach, denn in den Garantie-Bedingungen gibt es eine Liste, in der die Teile, die die Garantie umfasst, genau aufgelistet sind. Wenn nicht, würde ich an Deiner stelle selbst Kontakt mit der Garantieversicherung aufnehmen, um dort den Fall zu schildern und von der Versicherung schriftlich bestätigen lassen, was deine Garantie umfasst.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Bludragon

........ habe vor ca 3. Monaten mir den 3BG zugelegt . ist ein v6 4 Motion........

Zitat:

Original geschrieben von Bludragon

.... und 620 € ist für mich eine menge an geld, weil ich studiere.........

Dass passt sehr gut zusammen!:D

Aber davon mal abgesehen, hätten die defekten Manschetten bei der Inspektion eigentlich auffallen müssen,

dann wäre keine Feuchtigkeit eingedrungen, und die Bremszylinder wären jetzt wahrscheinlich nicht defekt. ;)

Die Frage ist nur, ob die Kontrolle der Staubmanschetten überhaupt zum Inspektionsumfang gehört?

Was jedoch viel schlimmer wäre, wenn es so ist, müsstest Du beweisen können, dass die Gummimanschetten schon bei der Inspektion beschädigt waren, und nicht erst danach undicht geworden sind! Sowas dürfte äusserst schwierig werden!?:(

Themenstarteram 29. Dezember 2009 um 11:23

@ Harry .

das passt eben garnicht zusammen. das war nur das einzige auto was vom preis , größe usw. gepasst hat. ich wollte auch einen 1.9 tdi. habe aber in keinem autohaus einen gefunden der auch vom preis ok war.

und ohne finanzierung ging es bei mir auch nicht. sonst hätte ich das privat oder so gekauft.

ist aber auch ein anderes thema.

ich weiß ja nicht ob ein derartiger schaden schon nach 3 monaten entsteht.

und duntersucht haben die das bestimmt nicht weil die freundlichen die räder nicht abmachen konnten. das ist erst gestern meinem schwager eingefallen. ( ist auch ein kfz profi)

und der schaden ist ja durch diese bremszylinder entstanden( oder eher durch ein loch in der manschette).

 

ob es zum check gehört weiß ich nicht.

bei mir steht in der wartungstabelle " Bremsanlage: Sichtprüfung auf undichtigkeiten und beschädigungen durchgeführt.

@ Bludargon,

laut gesetzlicher Regelung geht man davon aus, das wenn ein Mangel in den ersten 6 Monaten auftritt, dieser auch beim Kauf schon vorhanden war. In diesem Fall müsste der Verkäufer (Autohaus) das Gegenteil unter Beweis stellen.

Die Feststellung, ob ein Mangel eine Abweichung vom Zustand des Durchschnittsautos aus der Menge vergleichbarer Altwagen darstellt, kann nur ein Sachverständiger treffen.

Musst dich aber beeilen, nach sechs Monaten tritt die sogenannte Beweislastumkehr in Kraft. Dann mustt du nachweisen, das der Mangel schon beim Kauf wahr. Und dann wirds schwierig.

An deiner Stelle würde ich zum Autohaus hinfahren und ordentlich Druck machen. NAch drei Monaten kann der Bremssattel nicht so gerostet sein, das er fest ist und nichts mehr geht, Du bewegst ja das Auto bestimmt täglich.

Gruß

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