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Brief vom Finanzamt wegen KFZ Steuer

Themenstarteram 10. Februar 2014 um 21:10

Ich habe ein Brief vom Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz in Hamburg bekommen, drin steht dass ich die KFZ Steuer nicht bezahlt habe.

Laut Finanzamt ist am 26.05.2013 259 Euro fällig + Vollstreckungskosten am 22.08.2013, das macht zusammen 298 Euro.

Mein Auto ist aber seit Oktober 2012 abgemeldet/umgemeldet.

Das Fahrzeug ist am 22.10.2012 in S. angemeldet.

 

Was sagen die Experten hier im Forum?

 

MfG Henrik

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von S HKE 438

nur angemeldet, die abmeldung läuft dann innerhalb EU automatisch.

Ääääähhhh...nein. Wie man offensichtlich sieht...

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Wieviele Mahnungen hast du erhalten, bevor dieser Bescheid kam?

am 10. Februar 2014 um 21:13

Keine Ahnung was die "Experten" dazu sagen werden, ich sage: Zuständiges Finanzamt fragen!

:cool: 

 

Wieviel Mahnungen? Hier handelt es sich um eine öffentliche-rechtliche Schuld.....nicht um zivilrechtliche.....:cool:

Themenstarteram 10. Februar 2014 um 21:15

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Wieviele Mahnungen hast du erhalten, bevor dieser Bescheid kam?

nichts!

Hast du schon mal beim Finanzamt angerufen? Was sagen die nach der Schilderung der Sachlage?

am 10. Februar 2014 um 21:19

Sorry, aber wer soll das hier klären oder noch weitere sachdienliche Tipps geben können? Das artet nur wieder aus.....:cool:

Themenstarteram 10. Februar 2014 um 21:21

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Hast du schon mal beim Finanzamt angerufen?

noch nicht

Hast du das Fahrzeug in Deutschland abgemeldet oder einfach nur in Schweden angemeldet?

In ersterem Fall kann es sein, dass die Abmeldung evtl. nicht von der Zulassungsstelle ans Finanzamt übermittelt wurde. In zweiterem Fall: woher soll das Finanzamt das wissen? Die gehen davon aus, dass das Fahrzeug weiterhin in D zugelassen ist, somit auch hier steuerpflichtig ist.

Evtl. lässt sich das FA ja mit den schwedischen Papieren überzeugen, wenn die Fahrgestellnummer übereinstimmt. Aber das kann hier keiner erraten, dazu muss man schon direkt mit dem FA mal sprechen.

Themenstarteram 10. Februar 2014 um 21:42

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Hast du das Fahrzeug in Deutschland abgemeldet oder einfach nur in Schweden angemeldet?

In ersterem Fall kann es sein, dass die Abmeldung evtl. nicht von der Zulassungsstelle ans Finanzamt übermittelt wurde. In zweiterem Fall: woher soll das Finanzamt das wissen? Die gehen davon aus, dass das Fahrzeug weiterhin in D zugelassen ist, somit auch hier steuerpflichtig ist.

Evtl. lässt sich das FA ja mit den schwedischen Papieren überzeugen, wenn die Fahrgestellnummer übereinstimmt. Aber das kann hier keiner erraten, dazu muss man schon direkt mit dem FA mal sprechen.

nur angemeldet, die abmeldung läuft dann innerhalb EU automatisch.

die Fahrgestellnummer übereinstimmt, nur andere Kennzeichen.

Zitat:

Original geschrieben von S HKE 438

nur angemeldet, die abmeldung läuft dann innerhalb EU automatisch.

Ääääähhhh...nein. Wie man offensichtlich sieht...

am 10. Februar 2014 um 21:47

@TE: So, so...wo steht das?

 

Wenn Du ein solches Wissen bereits hast, warum fragst Du hier und nicht dein Finanzamt?

 

Kommission erleichtert Kfz-Zulassungen im Ausland

04.04.2012 Die EU-Kommission will Millionen Fahrzeuginhaber von teuren und lästigen Formalitäten befreien.......;):cool:...ist es denn bereits schon soweit????

 

Antwort: NEIN, ist es nicht! :cool:

 

Zitat:

Original geschrieben von S HKE 438

… nur angemeldet, die abmeldung läuft dann innerhalb EU automatisch.

Nö. Das Merkblatt sagt etwas anderes:

http://www.stockholm.diplo.de/.../...rbringung_von_KFZ_ins_Ausland.pdf

Einen Brief an das zuständige FA mit der Kopie der schwedischen Zulassung schreiben und die Sache als erledigt abhaken.

am 10. Februar 2014 um 22:01

Letzter Teil deines Satzes obliegt dem Finanzamt! Der TE hatte bereits schon mal etwas abgehakt und schreibt deswegen hier.....:cool:

Themenstarteram 10. Februar 2014 um 22:06

Zitat:

Original geschrieben von einTraumtaenzer

Einen Brief an das zuständige FA mit der Kopie der schwedischen Zulassung schreiben und die Sache als erledigt abhaken.

Oder einfach der Zulassungsbescheinigung teil 1 vor Ort vorlegen?

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