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Brief von der Polizei: Verbotswidriges Ablagern eines Schrottfahrzeuges!

VW Golf 1 (17, 155)
Themenstarteram 20. März 2004 um 11:31

Hallo Leute!

Ich hab ne Karosse hinterm Haus stehen, die hab ich geschlachtet und mit Teilen aufgefüllt (Ihr kennt das ja) Nächsten Montag wird sie abgeholt. Vom Schrotter, ganz legal. Diese Woche kamen jetzt die Grünen Männer vorbei und meinten ich würde hier verbotenerweise Schrott lagern und haben mir auch glatt nen Schrieb geschick, ob ich das zugäbe und wenn, daß ich ne Strafe kriege. Wie soll ich das denn sonst machen, wenn ich nen Teileträger zerlege. Das kann mir doch wohl keiner verbieten, oder? Da würde ja jeder der nen alten Wagen rumstehen hat ne Ordnungswiederigkeit begehen. Und wenn die Jungs meinen mein Einser ist Schrott, dann kommt der auch noch weg, oder wie? Hat von Euch jemand Erfahrungen damit?

Danke, Grüße, der Matthias

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14 Antworten
am 20. März 2004 um 12:02

also wir haben unseren alten 2er golf in garten gestellt , da fahren die bullen öfters mal vorbei, aber bisher haben die da noch nix gesagt, und wenn deine karre bzw. die teile eh bald abgeholt werden, sollen die bullen mal bei deinem schrotti nachfragen wann er die abholt.... dann klärt sich das von alleine!

am 20. März 2004 um 12:06

Du sagtest du hättest die Teile hinterm Haus abgestellt. ist das noch auf deinem Grundstück?? Wenn nein dann musste auch die bedenken der Rennaufsicht verstehen. In der heutigen Zeit kommt sowas allzuhäufig vor bla bla bla. (bin ganz erschrocken über mich selbst)

Das hat die erst zu interessieren wenn du den an der straße stehen hast oder vielleicht noch wenn der über monate da steht.

Schreib ihnen einfach zurück das er da nicht lagert sondern auf abholung wartet und dann kannst du ja gleich ne kopie vom entsorgungsnachweis dazu legen.

Zitat:

Original geschrieben von HeikoVAG

Das hat die erst zu interessieren wenn du den an der straße stehen hast oder vielleicht noch wenn der über monate da steht.......

In irgend einem TV-Magazin kam vor ca. einem Jahr mal ein Bericht, dass die Polizei manchmal sogar aus der Luft nach "privaten Schrottplätzen" sucht und dann entsprechend gegen die Grundstückseigentümer vorgeht. Dabei geht es unter anderem darum, Umweltsünder zu entdecken, die beispielsweise Öl und andere Flüssigkeiten versickern lassen.

Schaut man sich manche Privatgrundstücke mal an, ist das auch berechtigt.

Hat jemand ein oder zwei Schlachtautos im Garten, die er entsprechend versorgt, sehe ich persönlich das unkritisch.

am 20. März 2004 um 13:26

also bei einer vollständig ausgeschlachteten Karosse können die eh nix sagen, weil das Risiko der Grundwasserverschmutzung dann gleich null ist (kann ja kein Öl mehr rauskommen). Einem Freund von mir wollte das Umweltamt vor ein paar Jahren mal einen Strick aus einem (zwecks neuaufbau) komplett zerlegten T1 drehen den er im Garten hatte, er hat dann seinen Anwalt angerufen, der hat eine halbe Stunde mit dem Ober-Motz vom UA telefoniert und die Sache war aus der Welt.

Ich an deiner Stelle würd erst mal bei den Grünen anrufen und sagen das die Karre bald weg kommt. Wenn das nix bringt ab zum Anwalt weil so gehts echt nicht. Woher wissen die das mit dem Auto überhaupt? Kann man das von der Strasse aus sehen oder muss man um es sehen zu können dein Grundstück betreten? Wenn ja, dann kannst Du u.U. den Beamten der das "ermittelt" hat wegen unerlaubten Betretens drankriegen und dann lassen die das ganze eh Fallen.

also ich hatte vor einem jahr hier auch nen unfall gt aufm parkplatz stehen.

das ist auch privatgrundstück und nach einiger zeit bekam ich dann auch besuch von den ordnungshütern.

ich hab dann auch erklärt, dass der wagen bald weg kommt und dann wars ok.

allerdings sind die dann auch nochmals gekommen um zu kontrollieren,dass die karre auch weg wahr ;)

Wenn man ihnen freundlich begegnet und erklärt, warum das Teil dort steht, das es bald abgeholt wird und man ihnen noch entgegen kommt, indem man den Entsorgungsnachweis vorlegt, ist das denke ich kein Problem!

Sind ja auch nur Menschen!

;)

am 20. März 2004 um 15:50

@Reality

das war aber nur ne Standort verschiebung, gelle?

Jetzt steht er versteckt inner Garage in Bonn ;)

Zitat:

Original geschrieben von Lord-Obsidian

@Reality

das war aber nur ne Standort verschiebung, gelle?

Jetzt steht er versteckt inner Garage in Bonn ;)

dann zeig mir mal die garage ;)

ich denke mal du wirst den da niht mehr finden

;)

am 21. März 2004 um 11:22

Isser weg?

Letztemal als ich da war, stand er noch da!

Wenn das Amaturenbrett keinen Riss gehabt hätte, hät ichs mitgenommen ;)

Grüße

Lord

Hi,

da ich mehrere Autos in meiner Scheune lagere habe ich mich mit diesem Thema schon etwas beschäftigt. Es sieht wie folgt aus.

Ein nicht zugelassenes Fahrzeug darf eigentlich nicht gelagert werden. Wenn das Ordnungsamt dies sieht, können die davon ausgehen, das das Fahrzeug nicht korrekt gelagert ist. Da wie du schriebst das Fahrzeug im Garten stehen hast, ist dies auf jeden Fall gegeben. Wegen Öl und andere Flüssigkeiten die ins Erdreich eindringen könnten.

Im schlimmsten Fall können die sogar, wenn der Besitzer ihnen zutritt zu dem Grundstück gewährt, oder die vom Gericht eine befugniss bekommen, das Auto (bzw. den Schrott, als was die das ansehen) entsorgen lassen.

Es kommt hierbei noch nicht einmal auf das Alter an. Die könnten rein theoretisch sogar einen neuwagen, den man abgemeldet auf seinem Grundstück stellt entsorgen.

Da du bereits ein schreiben erhalten hast, würde ich nichts mehr mit denen regeln, sondern die sache vertrauenvoll an meinen Anwalt übergeben. Wie heißt das so schön, alles was du sagst kann und wird gegen dich verwendet werden.

Und so eine Anklage wegen Umweltverschmutzung kann teuer werden.

Hallo,

bei mir in der Nähe steht in abgemeldeter Golf 2 in gutem Zustand und ein zerlegter ur-alt Passat auf nem Grundstück. Das Grundstück ist zur Zwangsversteigerung freigegeben, das geht jetzt schon über ein Jahr so. Also der letzte Besitzer hat die Karren da gelassen.

Wie ist da jetzt die Rechtslage ?

Also ich blick das jetzt nicht so ganz. Meines Wissens nach ist es nur nicht erlaubt ein nicht-angemeldetese bzw. nicht-versichertes Fahrzeug auf öffentlichem Gelände abzustellen.

Auf Privatgelände ist das doch aber was anderes. Weil wenn man's so genau nimmt dürfte ja nicht mal das Abstellen eines abgemeldeten Autos beim Autohändler legal sein, und das ist ja auch nicht der Fall.

Sollte es aber ersichtlich sein dass es sich um eine wilde und ungenehmigte Müllablagerung handelt können sowohl Konsequenzen drohen, und dann ordentlich.

Von dem was ich bei uns so mitbekomme gehe ich mal aus dass es so ist, ansonsten wäre mir das neu!

MfG,

Thomas

Zitat:

Original geschrieben von tos2gl

......Weil wenn man's so genau nimmt dürfte ja nicht mal das Abstellen eines abgemeldeten Autos beim Autohändler legal sein, und das ist ja auch nicht der Fall......

Das stimmt meines Wissens nach so nicht. Wir haben bei unserer Firma in der Straße einen Händler, der darf sogar seine Autos vor seinem Gelände im öffentlichen Verkehrsraum ohne Kennzeichen stehen lassen. Die Autos stehen auf markierten öffentlichen, kostenlosen Parkplätzen rum. Seit Jahren täglich immer.

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