ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Brief von der Versicherung aber ich stehe es net ganz bitte um hilfe

Brief von der Versicherung aber ich stehe es net ganz bitte um hilfe

Themenstarteram 18. Dezember 2010 um 14:07

hallo,

unszwar eine kleine frage hätte ich da an euch

ich bin 18

meine eltern haben bei der versicherung nicht gemeldet das die kind unter 23jahren haben der führerschein hat

jetzt hab ich ein unfall gebaut und war beim anwalt der anwalt meinte regt meldet sich gleich mal beim versicherung und so..

jetzt habe ich heute dieses brief bekommen

jetzt sagen manche bestimmt frag den anwalt oder so leider haben wir samstag,..

""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""

Sehr geehrte Damen und Herren,

Auf Grund des mitgeteilten Sachverhaltes besteht Versicherungsschutz

für die Verteidigung in dieser Strafsache.

Unsere Zusage bezieht sich auf die außergerichtliche und erstinstanzliche Intessenvertretung.

Zu Grunde liegen die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtschutzversicherung ÖRAG - gültig ab 01.01.2002.

Sollte das Gericht rechtskräftig festellen, dass das Vergehen vorsätzlich begangen ist, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend.Bereits erbrachte Leistungen sind dann an uns zurückzuzahlen [§2 i der Allgemein Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung der ÖRAG - gültig ab 01.01.2002.].

Bitte beatschen Sie, dass in dem betroffenen Rechtschutzvertrag eine Selbstbeteiligung von EUR 150,00 vereinbart ist.

Bitte unterrichten sie uns über den Abschluss der Angelegenheit.

mit freundlichen grüßen

xxxxx xxxx

""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""

meine frage was meinen die mit Gericht ?

und wie mit dem 150e selbstbeteiligung ?

danke an alle tips im vorraus

Beste Antwort im Thema

eines erschließt sich mir des öfteren nicht....egal ob man "deutsch" ist oder nicht...verträge liest man sich durch bevor man sie unterschreibt. versteht man sie nicht, lässt man sie sich erklären oder unterschreibt sie nicht.

erstaunlich wie "verwundert" manche leute sind, wenn sie gemäß den vertragsbedingungen versorgt/bedient werden.

eine SB in der rechtschutz ist völlig normal. genau wie in jeder kasko versicherung.

man kann diese gegen aufpreis ausschließen bzw. auf null setzen.

ich empfehle dem TE sich dringend auch mal seine anderen versicherungen anzusehen und sich ggf. helfen zu lassen.

hier ist nix dramatisches passiert, bei anderen situationen kann dies aber durchaus mal sein.

7 weitere Antworten
Ähnliche Themen
7 Antworten

Der Brief sagt aus das Versicherungsschutz besteht und sie somit zahlen. Ausser ein Gericht befindet das der Unfall vorsätzlich versacht wurde. Wenn das der Fall wäre würde die Rechtschutz von ihrer Zusage zurücktreten und euch alle angefallenen Kosten in Rechnung stellen.

Aber das ist ein Hinweis aus dem allgemeinen Textbausteinsortiment und sagt an sich nur aus das sie bei Vorsatz nicht Zahlungspflichtig sind.

Der Hinweis auf die Selbstbeteiligung von 150€ bedeutet schlicht das ihr mit 150€ an den Kosten beteiligt sind die die Rechtschutz zu begleichen hat.

 

Ach ja,die Versicherung des Kfz wird sich auch noch melden um ihre Vertragsstrafe einzufordern da deine Eltern es versäumt haben anzugeben das ein Fahrer unter 23 das Auto nutzt.

 

 

PS:Wäre nett für Alle wenn du deine Beiträge vor dem Abschicken zumindest auf grobe Fehler absuchen würdest.

Themenstarteram 18. Dezember 2010 um 16:04

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Ausser ein Gericht befindet das der Unfall vorsätzlich versacht wurde.

< Wie meinst du das genau ?

sry mein deutsch ist nicht so gut :)

 

 

Der Hinweis auf die Selbstbeteiligung von 150€ bedeutet schlicht das ihr mit 150€ an den Kosten beteiligt sind die die Rechtschutz zu begleichen hat.

< hö ich bezahle Rechtschutz geld und soll mal extra 150€ bezahlen ??

Ach ja,die Versicherung des Kfz wird sich auch noch melden um ihre Vertragsstrafe einzufordern da deine Eltern es versäumt haben anzugeben das ein Fahrer unter 23 das Auto nutzt.

< Vertragsstrafe ? wie hoch wäre die strafe

PS:Wäre nett für Alle wenn du deine Beiträge vor dem Abschicken zumindest auf grobe Fehler absuchen würdest.

< sry aber geht leider nicht weil ich nicht bin kein deutsch

Zitat:

Original geschrieben von bmw-driver43

< hö ich bezahle Rechtschutz geld und soll mal extra 150€ bezahlen ??

Ist das ein Vertrag den, Du abgeschlossen hast? Oder ist es ein Vertrag, den Deine Eltern abgschlossen haben, wissentlich das mit einer SB 150/pro Fall sich die Prämie reduziert?

Und bei einigen Versicherungsgesellschaften die den Rechtsschutz anbieten, gilt generell ein Selbstbehalt (SB).

Zitat:

Original geschrieben von bmw-driver43

 

< hö ich bezahle Rechtschutz geld und soll mal extra 150€ bezahlen ??

Das ist recht einfach: Du fragst Deine Rechtsschutzversicherung, ob sie den Vertrag auch ohne Selbstbeteiligung anbietet und zahlst dafür eben nächstes Jahr entsprechend mehr Beitrag. Dann musst Du beim nächsten Fall auch keine 150 EUR bezahlen.

(Rückwirkend geht das nicht. Also kommst Du hier um die SB nicht herum)

Hafi

eines erschließt sich mir des öfteren nicht....egal ob man "deutsch" ist oder nicht...verträge liest man sich durch bevor man sie unterschreibt. versteht man sie nicht, lässt man sie sich erklären oder unterschreibt sie nicht.

erstaunlich wie "verwundert" manche leute sind, wenn sie gemäß den vertragsbedingungen versorgt/bedient werden.

eine SB in der rechtschutz ist völlig normal. genau wie in jeder kasko versicherung.

man kann diese gegen aufpreis ausschließen bzw. auf null setzen.

ich empfehle dem TE sich dringend auch mal seine anderen versicherungen anzusehen und sich ggf. helfen zu lassen.

hier ist nix dramatisches passiert, bei anderen situationen kann dies aber durchaus mal sein.

Zitat:

Original geschrieben von bmw-driver43

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Ausser ein Gericht befindet das der Unfall vorsätzlich versacht wurde.

 

< Wie meinst du das genau ?

Wenn ein Richter der Meinung wäre das du den Unfall mit Absicht verursacht hättest ist die Rechtschutzversicherung raus aus ihrer Zahlungszusage und Zahlungspflicht und kassiert rückwirkend jeden Cent den sie bis dahin bezahlt hat wieder bei dir,bzw deinen Eltern. Absicht wäre zB wenn du den Rollerfahrer nicht übersehen hättest sondern mit Absicht angefahren hättest.

 

Zitat:

sry mein deutsch ist nicht so gut

Daran kann man arbeiten,man muß nur wollen.

 

Zitat:

< Vertragsstrafe ? wie hoch wäre die strafe

Steht in den vielen Seiten der Versicherungsbedingungen die deine Eltern mit Sicherheit irgenwo abgeheftet haben.

 

Zitat:

< sry aber geht leider nicht weil ich nicht bin kein deutsch

Ein Grund aber keine Entschuldigung,denn man kann daran arbeiten.

Ein Kollege ist vor gut 20 Jahren als Flüchtling nach Deutschland gekommen und war da um die 20. Er schreibt aber auch nicht schlechter Deutsch als die meisten gebürtigen Deutschen,an seinen Texten würde keiner merken das er kein Deutscher ist. Nur eine Sauklaue hat er....:D

Will jetzt ja niemandem was unterstellen, aber er kommt aus Kambotscha und Asiaten aus dem Eck gelten ja als sehr diszipliniere Lerner was sie von vielen anderen Kulturkreisen unterscheidet. Aber man kann es ja versuchen es ihnen nachzumachen.

Und was hat das mit dem Thema zu tun?

Ist das jetzt ein Integrationsforum?

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Brief von der Versicherung aber ich stehe es net ganz bitte um hilfe