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Brücke auf A42: Durchfahrt verboten über 3,5 t

Hallo Leute, ich benötige mal eure Hilfe. Ich war auf der A42 mit WoMo plus Anhänger unterwegs Richtung Oberhausen. Ich habe zwar die Schilder zur Ableitung von LKW's und sonstigen Fahrzeugen über 3,5 t gesehen, aber mir absolut keine Sorgen um mein Gewicht gemacht. Vermutlich war mein Gesamtzuggewicht etwa 3,7 t, aber ich kannte in anderem Zusammenhang von der Autobahnbrücke der A1 zwischen Köln und Leverkusen bei gleicher Beschilderung eine ganz andere Regelung.

Die damalige Antwort der ADAC-Rechtsabteilung lautet wie folgt:

Sehr geehrter Herr,

vielen Dank für Ihre Zuschrift. Dies ist in der StVO nicht so ausführlich niedergeschrieben.

Zeichen 251 spricht nur von Kraftfahrzeugen, hingegen Zeichen 253 ausdrücklich auch von Anhängern.

Deswegen muss davon ausgegangen werden, dass der Gesetzgeber bewusst in 251 die Anhänger ausgenommen haben wollte, auch wenn dies im Gesetz nicht ausdrücklich so formuliert ist. Daher können Sie davon ausgehen, dass nur Ihr Pkw zählt und nicht der Anhänger hinzugerechnet wird.

Ich hatte diese Aussage später auch schriftlich vom Verkehrs- oder Innenministerium NRW, dass Auto und Anhänger getrennt bewrtet würden und bin jahrelang unproblematisch in beiden Richtungen mit dem Gesamtzug gefahren. Leider finde ich das Schreiben nicht mehr; vermutlich seit Freigabe der A1 weggeworfen.

Jedenfalls kann es doch nicht sein, dass ein Verkehrsschild sogar im gleichen Bundesland eine andere Bedeutung hat und man hier bewusst in eine Falle gelockt wird.

Es könnte natürlich sein, dass ich ein zusätzliches Piktogramm "Anhänger" beim VZ 251 übersehen habe und bitte regelmäßige Fahrer der Strtecke um Rückmeldung, ob die jetzige Ausschilderung mit dem angehängten Bild identisch ist.

A42
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58 Antworten

Ich fahre die Strecke öfter, aber ich blende "unwichtige Schilder" aus. Mein Bauchgefühl sagt mir, dass dort das Schild 253 steht, einfach weil auf Schild 251 ein PKW abgebildet ist, was mir wohl irgendwie auffallen müsste... Aber vielleicht auch nicht...

Als ich deine Abbildung gesehen habe, dachte ich mir: Das habe ich dort noch nie gesehen... Bis ich das Foto auf der Webseite der Stadt Bottrop gesehen habe: https://www.bottrop.de/.../index.php.

Dort steht jedenfalls, dass das Gesamtgewicht gemessen wird. Da die Texter der Homepage keine StVO-Erfahrung (keinen Führerschein) haben müssen, könnte das abgebildete Beispielfoto falsch sein.

EDIT:

Das Foto scheint doch zu stimmen, falls es nicht später geändert wurde: https://www.bottrop.de/.../28fc1422bc385bda647b8afe43db08e5.jpg

Das unscharfe unten auf dem Verkehrszeichen könnte das gesuchte Zusatzzeichen (PKW mit Anhänger) sein.

https://de.m.wikipedia.org/.../...Bundesrepublik_Deutschland_seit_2017

Zusatzzeichen 1053-33

Massenangabe – 7,5 t zulässige Gesamtmasse einschließlich Anhänger überschreitet die angegebene Grenze

PS: das Thema gab es schon mal, allerdings vor 2017

https://www.motor-talk.de/.../...nbruecke-leverkusen-t5322724.html?...

Zitat:

 

Das unscharfe unten auf dem Verkehrszeichen könnte das gesuchte Zusatzzeichen (PKW mit Anhänger) sein.

Genau das müsste ich wissen. Steht das nicht, werde ich gegen den zu erwarteten Bußgeldbescheid Einspruch einlegen und nötigenfalls vor Gericht ziehen.

Zitat:

@FTCK schrieb am 5. November 2024 um 16:30:58 Uhr:

Die damalige Antwort der ADAC-Rechtsabteilung ...

Ich hatte diese Aussage später auch schriftlich vom Verkehrs- oder Innenministerium NRW, ...

Von welcher Zeit sprechen wir hier ungefähr? Es gab nämlich eine kleine, aber möglicherweise entscheidende Änderung in der StVO. Der Wortlaut zum Zusatzzeichen mit einer Gewichtsangabe unter einem Verbotszeichen hat sich wie folgt geändert:

Früher:

"Ist auf einem Zusatzzeichen ein Gewicht, wie „7,5 t", angegeben, gilt das Verbot nur, soweit das zulässige Gesamtgewicht dieser Verkehrsmittel die angegebene Grenze überschreitet."

Heute:

"Ist auf einem Zusatzzeichen eine Masse, wie „7,5 t“, angegeben, gilt das Verbot nur, soweit die zulässige Gesamtmasse dieser Verkehrsmittel einschließlich ihrer Anhänger die angegebene Grenze überschreitet."

Das Zeichen 251 ohne Zusatzzeichen kennt keine Gewichtsangabe, gilt aber auch für Anhänger nicht, weil ein Anhänger weder ein Kraftwagen noch ein Kraftfahrzeug ist. Nach früherer Rechtslage war es also ganz eindeutig, dass ein mitgeführter Anhänger unberücksichtigt bleibt. Nach jetzigem Wortlaut bleibt es unklar. Zwar scheint es zunächst eindeutig zu sein, weil es ja "einschließlich ihrer Anhänger" heißt, ob das aber auch für solche Verbotszeichen gilt, die in ihrer Grundbedeutung keine Anhänger umfassen, ist strittig. In der Regel soll nämlich das Zusatzzeichen nur die Gewichtsgrenze neu definieren, nicht aber die gesamte Bedeutung des Zeichens ändern.

Das Schreiben des Ministeriums müsste aus 2015 oder 2016 gewesen sein. Die Regelung, dass das Gewicht vom Auto und vom Anhänger getrennt gewertet wurde, hatte bis zuletzt, also Anfang 2024, Bestand. Dann war das hinfällig, da die neue Brücke eröffnet wurde.

Das ganze ist eh' ein Schmarrn. Ob ich nun einen Anhänger mit 1,3 t dran habe oder im Stau mir der Hintermann mit seinem Auito im Kofferraum steht, macht gewichtsmäßig keinen Unterschied. Eigentlich geht es doch nur darum die LKW's abzuhalten. Bei denen hat sich das auch längst herumgesprochen; nur die unbedarften Autofahrer mit Anhänger füllen jetzt die maroden Stadtkassen in Bottrop und Essen.

Zitat:

@MvM schrieb am 5. November 2024 um 16:57:59 Uhr:

Das unscharfe unten auf dem Verkehrszeichen könnte das gesuchte Zusatzzeichen (PKW mit Anhänger) sein.

Das in der Mitte ganz unten, sieht mir eher nach einer Meterangabe aus (1000m)

Links unten ein Schild mit maximaler Breite

Da in mehreren Threads falsche Aussagen über die Sperrung der Leverkusener Rheinbrücke (A1) gegeben wurden, mal eine offizielle Aussage von Straßen-NRW, die sich inzwischen auch bei der Polizei herumgesprochen haben sollte:

Rheinbrücke Leverkusen: Sperrung für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen

Die Leverkusener Rheinbrücke (A1) bleibt bis auf weiteres für alle Fahrzeuge über 3,5 Tonnen (LKW, Kleintransporter, Reisebusse usw.) gesperrt. Es gilt ein Fahrverbot für diese Fahrzeuge sowie eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung auf 60 Stundenkilometer für alle Fahrzeuge.

Gespanne, bei denen jedes einzelne Fahrzeug unterhalb des zul. Gesamtgewichtes von 3,5 Tonnen liegt, dürfen die Brücke nutzen. Entscheidend ist das zulässige Gewicht jedes einzelnen Fahrzeuges, nicht das Gesamtgewicht des Gespanns.

Dieser Bericht stammt vom 7.9.2015

Interesant war auch die Berechnung eines anderen Users:

150 geblitzte Fahrzeuge am Tag X 178 Euro Strafe, X 23 Arbeitstage im Monat sind

614.000 Euro.....im Jahr sind es 7.369 200 Euro...so kann man eine

Brückensanierung auch über Blitzer finanzieren

Die oben erwähnte Änderung des StVO-Wortlautes trat am 19.10.2017 in Kraft. Falsch ist aber auf jeden Fall die Aussage, dass die Gewichtsgrenze bei Zügen für Zugfahrzeug und Anhänger getrennt gilt. Das gibt es beim Zeichen 262, aber nicht beim Zeichen 251. Hier gilt es - je nach Interpretation des neuen Wortlautes - entweder für den ganzen Zug ("einschließlich ihrer Anhänger") oder aber der Anhänger bleibt völlig unberücksichtigt. Man hätte das besser mit 253 statt 251 machen sollen, dann hätte man eine eindeutige Regelung treffen können, die bei entsprechendem Wunsch auch KOM und/oder Pkw umfasst hätte.

Zitat:

@MvM schrieb am 5. November 2024 um 16:57:59 Uhr:

Das Foto scheint doch zu stimmen, falls es nicht später geändert wurde: https://www.bottrop.de/.../28fc1422bc385bda647b8afe43db08e5.jpg

Das unscharfe unten auf dem Verkehrszeichen könnte das gesuchte Zusatzzeichen (PKW mit Anhänger) sein.

Schaut doch auf das scharfe Foto: https://www.bottrop.de/.../DSC_0367-1.jpg

Zitat:

@FTCK schrieb am 5. November 2024 um 17:37:22 Uhr:

Genau das müsste ich wissen. Steht das nicht, werde ich gegen den zu erwarteten Bußgeldbescheid Einspruch einlegen und nötigenfalls vor Gericht ziehen.

Erstmal abwarten, ob da überhaupt etwas kommt. Die Anlage kann fälschlicherweise ein Wohnmobil-Gespann als LKW erfassen. Ich habe schon mal gesehen, dass die Anlage ausgelöst hat, das Fahrzeug aber weiterfahren durfte. Ich weiß aber nicht mehr, ob es auf der A40 bei Duisburg, der A42 bei Bottrop oder der A43 bei Recklinghausen war. Wurdest du nur gebeten, abzufahren, als die Ampel rot wurde, oder hat man mit dir ein Gespräch geführt?

Zitat:

@FTCK schrieb am 5. November 2024 um 21:26:52 Uhr:

Interesant war auch die Berechnung eines anderen Users:

150 geblitzte Fahrzeuge am Tag X 178 Euro Strafe, X 23 Arbeitstage im Monat sind

614.000 Euro.....im Jahr sind es 7.369 200 Euro...so kann man eine

Brückensanierung auch über Blitzer finanzieren

So eine einfache Rechnung würde ich jetzt nicht machen, weil ich bisher nur LKWs gesehen habe, die rausgezogen werden. Wenn die nicht auf die zahlreichen Schilder achten und lieber zur Finanzierung beitragen, ist das für uns Steuerzahler doch ganz nett. ;)

Zitat:

@FTCK schrieb am 5. November 2024 um 20:15:05 Uhr:

Bei denen hat sich das auch längst herumgesprochen; nur die unbedarften Autofahrer mit Anhänger füllen jetzt die maroden Stadtkassen in Bottrop und Essen.

Die geringe Anzahl an PKWs mit Anhänger, die zusammen über 3,5 Tonnen schwer sind, fällt bei den Einnahmen kaum ins Gewicht. (Falls sie überhaupt zur Kasse gebeten werden.) Ein großer Teil der unbedarften Autofahrer fährt vorher ab und testet erst gar nicht, ob man doch drüber darf. Wenn die Stadt wirklich Geld verdienen will, muss sie nur die Fahrzeuge rausfischen, die breiter als 2,1 Meter sind.

@FTCK

Habe ich was übersehen?

Fragst du nur rein informativ, oder hast du ein Knöllchen bekommen?

@Oetteken

Du hast was übersehen. Ich beschreibe den Vorfall doch direkt zu Beginn des threads. Ich habe aber noch keine Post, da es erst am Wochenende passiert ist. Ich will aber vorbereitet sein.

Die Schranke ging übrigens 4 Autos vor mir runter. Dann kamen 2 Männer wild mit gelben Neonröhren wie vom Weihnachtsmarkt schwenkend auf mich zu und meckerten, sie hätten mich mit diesen Lampen zum Anhalten aufgefordert. und ich hätte nicht sofort angehalten. Sonderbare Ausstattung: Kenne nur die Grün-/Rot-Kellen. Dachte dann der Spuk ist vorbei, als ich von der Autobahn abgeleitet wurde, habe aber im Netz gelesen, dass automatisch die Kennzeichen der Fahrzeuge gescannt werden.

@ Opel

Danke. Genau dieses Foto benötige ich. Ist nämlich die gleiche Beschilderung wie damals auf der A1 bei Köln und damit wird ein Anwalt für Verkehrsrecht gute Argumente für eine gerichtliche Überprüfung haben.

@ Rockville

Danke für das genaue Datum der Änderung des Wortlauts. Nur hatte die Auslegung des getrennten Wiegens von Auto und Anhänger durchgehend von 2015 bis Anfang 2024 Bestand. Mal hott, mal hü. Aber vielleicht ist inzwischen in Köln ja ganzjährig Karneval.

Jetzt ist es klar, im Eingangsbeitrag steht das aber trotzdem nicht.

Man sollte einfach auch den ersten Satz lesen, dann weiß man, dass es nicht fiktiv ist.

"Hallo Leute, ich benötige mal eure Hilfe. Ich war auf der A42 mit WoMo plus Anhänger unterwegs Richtung Oberhausen."

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