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Buchstabendreher in eVB, neue beantragen?
Meine nette Versicherungsvertretung hat mir per eMail/PDF eine eVB zugeteilt die einige Zeit gültig ist.
Blöderweise wurde als Name nicht 1234 123456789 eingetragen sondern 1243 123456789.
Sprich, der Vorname 1234 ist nun 1243 auf dem Schreiben.
(Also Maxi ist Maix oder Otto ist Otot ^^)
Muss ich ein neues Ordern oder kann man das auch so nehmen?
Muss man überhaupt das schreiben der eVB ausdrucken und beilegen? Oder reicht die eVB Nummer auf dem Zulassungsantrag für das Fahrzeug dann aus?
Habe zwar schon gemailt das der Name falsch geschrieben ist, aber neues Dokument von sich aus gab es deswegen nicht.
Blöder Name... bekomme manchmal sogar falsch beschriftete Post von Unternehmen wo ich seit langem Kunde bin.... tsts
Beste Antwort im Thema
Nichts für ungut FoVITIS, aber manche Beiträge wundern mich einfach.
Es hat doch sicher mindestens doppelt solange gedauert, diese Beiträge zu tippen, als kurz die Versicherung anzurufen, und "Hallo ihnen ist da ein Buchstabendreher unterlaufen,wir sollten vielleicht einen neue eVB ausstellen" zu sagen.
Hier können dir 20 Leute 19 verschiedene Meinungen vortragen, letzendlich hast du davon nichts, wenn du vor der netten Dame der Zulassungsstelle stehst.
Wenn sie der Dreher nicht stört ist alles gut, wenn sie die Nummer nicht akzeptiert beginnst Du die genze Prozedure am nächsten Tag von vorn.
Das wird dir hier aber niemand sicher vorhersagen können, wird halt ein Schuss ins blaue.
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12 Antworten
Wenn der Name falsch geschrieben ist, benötigst du eine neue eVB. Die fehlerhafte eVB wird von der Zulassungsstelle nicht anerkannt.
Die eVB muss nicht ausgedruckt werden, der Code reicht. Es gibt Gesellschaften, die verschicken die eVB per SMS.
Genau, wenn nur die eVB-Nummer falsch geschrieben wurde und der Rest richtig ist, kannst du einfach die eVb-Nummer korrigieren. Was anderes wäre wenn die Versicherung bei den eingegebenen Daten eine Fehler gemacht hat. Bei meiner Frau wurde damals der Vor und Zuname vertauscht und wir konnten uns eine neue eVB-Nummer geben lassen. Ein anderes mal war der Fahrzeugtyp von der Versicherung falsch ausgelesen worden und die eVB-Nummer wurde nicht anerkannt.
Zitat:
Original geschrieben von 1winki
Wenn der Name falsch geschrieben ist, benötigst du eine neue eVB. Die fehlerhafte eVB wird von der Zulassungsstelle nicht anerkannt.
Die eVB ist ja nicht falsch sondern der Vorname. Aber okey dann muss ich wohl nochmal mit Nachdruck eine neue eVB verlangen.
Zitat:
Original geschrieben von cpedv
Genau, wenn nur die eVB-Nummer falsch geschrieben wurde und der Rest richtig ist, kannst du einfach die eVb-Nummer korrigieren.
Wie soll man die eVB Nummer korrigieren? Das ist eine Buchstabenfolge, da weis man doch nicht ob die falsch getippt wurde
Zitat:
Original geschrieben von cpedv
Bei meiner Frau wurde damals der Vor und Zuname vertauscht und wir konnten uns eine neue eVB-Nummer geben lassen.
Wie lief das?
Wart Ihr auf der Zulassungsstelle... habt die Nr. eingetragen und die Mitarbeiterin sagte... nicht zulässig hier steht die Nummer gehört Frau Muster Die nicht Frau Die Muster ?
Zitat:
Original geschrieben von cpedv
Ein anderes mal war der Fahrzeugtyp von der Versicherung falsch ausgelesen worden und die eVB-Nummer wurde nicht anerkannt.
Meine eVB ist sogar ohne Fahrzeugbestimmung bei mir, dachte ich zumindest. Und sie ist bis Mai 2013 gültig.
Ging davon aus das die Versicherung bestätigt mich zu versichern. Ohne das es ein bestimmten Fahrzeugtyp betrifft. Naja, sobald ich eines habe und die Papiere werde ich die Unterlagen eh hinsenden und kann ne neue anfordern. Hofffe nur klappt reibungslos.
@FoVITIS
Wegen der eVB Nummer korrigieren bin ich nur von diesem Beitrag ausgegangen, da der TS meint hier ein Zahlendreher vorhanden zu sein. Würde er die richtige nicht kennen, hätte er hier nicht sagen können das diese Falsch wäre.
In diesem Fall hättest du dann recht.
Im Fall meiner Frau hat sich mein Schwager mit der Versicherung in Verbindung gesetzt, da er hier gute Beziehungen hat.
Dort wurde der Fehler gemacht dass statt der Vorname, der Nachname als Vorname stand und als Nachname nicht der Nachname sondern der Vorname drin stand. Das haben wir erst bei der Zulassungsstelle mit bekommen als sie die evb-nummer eingegeben hatte. Hier konnte die Zulassungsstelle nichts machen, da der Name mit der Meldebescheinigung übereinstimmen muss.
Dann hat sich mein Schwager wieder darum gekümmert und bei der nächsten evb war dann der Fahrzeugtyp falsch eingetragen. Die Frau von der Zulassungsstelle konnte hier auch nichts damit machen so dass wir erneut eine neue evb brauchten. Die Frau von der Zulassungsstelle sagte hier aber auch, lieber kein Fahrzeugtyp mit angeben, dann könnte sie dass selber machen. Das würde aber nicht gehen, wenn zuvor die Versicherung hier schon was einträgt.
Ich würde es damit versuchen und wenn die Zulassungsstelle es nicht akzeptiert bei deinem Versicherungsvertreter anrufen. Am Telefon bekommst du dann direkt eine neue.
So hast du denke ich mal den geringsten Aufwand.
gruss
TazaTDI
Zitat:
Original geschrieben von TazaTDI
Ich würde es damit versuchen und wenn die Zulassungsstelle es nicht akzeptiert bei deinem Versicherungsvertreter anrufen. Am Telefon bekommst du dann direkt eine neue.
So hast du denke ich mal den geringsten Aufwand.
gruss
TazaTDI
Würde ich auch so machen, denn die evb-nummer kann man auch Telefonisch(bzw.SMS) bekommen und selber aufschreiben.
Nee da mach ich das lieber VORHER das ist mir doch geringer an Aufwand als erst anrufen wenn man da steht
Dabei musste mein Name nur abgetippt werden... arghs ^^
Zitat:
Original geschrieben von FoVITIS
Dabei musste mein Name nur abgetippt werden... arghs ^^
Wenn der Fehler im Bereich der Daten besteht, dann solltest du den Fehler vorher bei der Versicherung korrigieren lassen und eine neue evb-Nummer bekommen.
Wie ich bereits vorher sagte, gab es bei uns mal solch einen Fehler. Die Zulassungsstelle brauchte hier auch dann eine neue evb-nummer, mit der Fehlerhaften Eintragung konnte sie nichts machen.
Moin,
da die eVB DAten auf einer Datenbank zum Abruf für die Zulassungstellen hinterlegt werden, muß der Name des VN und ggf des Halters genau stimmen.
Stimmt die Schreibweise nicht, wird die eVB von der Zulassungsstelle nicht anerkannt und es muß eine neue eVB generiert werden.
Wenn z.B. die eVB Nr. nicht sitmmt (kann vorkommen z.B. durch eine telefonische Übermittlung), so kann diese auf nochmalige Nachfrage dann richtig gestellt werden und auch dann das KFZ zugelassen werden.
I.d.R. ist die eVB Nr. 6 Monate gültig und verfällt dann.
Nichts für ungut FoVITIS, aber manche Beiträge wundern mich einfach.
Es hat doch sicher mindestens doppelt solange gedauert, diese Beiträge zu tippen, als kurz die Versicherung anzurufen, und "Hallo ihnen ist da ein Buchstabendreher unterlaufen,wir sollten vielleicht einen neue eVB ausstellen" zu sagen.
Hier können dir 20 Leute 19 verschiedene Meinungen vortragen, letzendlich hast du davon nichts, wenn du vor der netten Dame der Zulassungsstelle stehst.
Wenn sie der Dreher nicht stört ist alles gut, wenn sie die Nummer nicht akzeptiert beginnst Du die genze Prozedure am nächsten Tag von vorn.
Das wird dir hier aber niemand sicher vorhersagen können, wird halt ein Schuss ins blaue.
Zitat:
Original geschrieben von Matsches
Es hat doch sicher mindestens doppelt solange gedauert, diese Beiträge zu tippen, als kurz die Versicherung anzurufen
Nö schreiben tue ich ca. 144 Zeichen/min
Wenn du die Beiträge der Nutzer gelesen hättest, dann hättest Du gesehen das die Meinung nicht verschieden ausfiel.
Abgesehen davon ist Sonntag das Büro nicht besetzt....
Zitat:
Original geschrieben von FoVITIS
Wenn du die Beiträge der Nutzer gelesen hättest, dann hättest Du gesehen das die Meinung nicht verschieden ausfiel.
Aber sicher tun sie das: Sie reichen von "ich würds riskieren" bis "klappt auf keinen Fall".
Und, was davon machst Du nun?