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Bürgschaft bei Leasing/Finanzierung nicht mehr möglich?

Themenstarteram 14. Oktober 2017 um 11:00

Hallo,

komme grade vom Händler (Audi/VW) und bin sehr überrascht

Laut dem Händler ist bei Finanzierung oder Leasing bürgen nicht mehr möglich

Soll wohl irgendeine komische EU-Verordnung sein?

Bestellung war als Sonderabnehmer (Schwerbehindertenausweis) aber das tut nichts zur Sache oder?

Beste Antwort im Thema

Und andersrum, wenn ich mir ohne Bürgen keinen Wagen leasen kann, dann lasse ich es.

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Ist jetzt nicht wirklich eine passende Antwort...

Aber wenn dem so ist:

Warum unterschreibt denn nicht dein Bürge den Vertrag?

Themenstarteram 14. Oktober 2017 um 14:30

Weil bei Schwerbehindertenausweis eine Verwandtschaft bestehen muss

Zitat:

@aLpi82 schrieb am 14. Oktober 2017 um 16:30:26 Uhr:

Weil bei Schwerbehindertenausweis eine Verwandtschaft bestehen muss

Wer ist denn heutzutage so blöd, und bürgt für fremde Leute?

Themenstarteram 14. Oktober 2017 um 15:23

Leute es nicht drum wer den Vertrag unterschrieben soll, sondern ob das mit der Bürgschaft so stimmt?

Wenn ja, seit wann ist das so?

Wenn Dir das der Händler so sagt, weil es die Bank vorraussetzte, könnte man hier hin und her diskutieren. Vielleicht sagt der ein oder andere, dass es nicht stimmt. Bringt Dir das was? Nein, den lt. der Bank geht es nicht. Musst Du es bei einer anderen Bank probieren, ob die das machen.

Den Sonderpreis trägt der Händler sicherlich zu einem großen Teil aus seiner Marge mit. Der hat einfach keinen Bock auf diesen Abschluss.

Themenstarteram 14. Oktober 2017 um 16:12

Die Banken akzeptieren angeblich bei Finanzierung/Leasing generell wohl garkeine Bürgschaften mehr und darum geht es hier

Ich kann mir das nicht erklären wieso

Ein Anruf bei der VW Bank wird Klarheit ins Dunkel bringen. Bürgen ist nach wie vor möglich und gesetzlich nicht verboten.

Warum sollte es denn da Gesetze geben ?

Jede Bank bestimmt selbst die Konditionen!

Den Banken ist das zu aufwändig mit den Bürgschaften. Meistens bürgen Leute aus der Familie. Wenn einer nicht zahlen kann, dann können es die Familienangehörigen auch nicht. Was bringt es also?

Die Bürgschaft der nicht berufstätigen Ehefrau darf sowieso nicht sein, da sie, wenn der Mann nicht zahlen kann auch zahlungsunfähig ist.

Bürgschaft der Eltern ist auch nicht sinnvoll, denn wenn das Kind nicht zahlen kann, dann können die Eltern auch ohne Bürgschaft einspringen.

Die Bank müsste in Fällen von Bürgschaften außerdem auch die Kreditwürdigkeit der Bürgen prüfen. Bei einem standardisierten Autokredit ist das viel zu teuer. Der Workflow beim Kredit muss einfach und schnell und somit billig sein, sonst verdient die Bank nichts daran.

Bekommt der TE den Kredit nicht, weil der ihn nicht zurückzahlen kann? Oder will er von sich aus einen Bürgen? Das wäre ja unsinn.

Zitat:

@NanoQ2 schrieb am 14. Oktober 2017 um 17:16:17 Uhr:

Zitat:

@aLpi82 schrieb am 14. Oktober 2017 um 16:30:26 Uhr:

Weil bei Schwerbehindertenausweis eine Verwandtschaft bestehen muss

Wer ist denn heutzutage so blöd, und bürgt für fremde Leute?

Und wer ist so ein armes Schwein, dass niemand für ihn bürgt?

Zitat:

@Nr.5 lebt schrieb am 14. Oktober 2017 um 20:21:03 Uhr:

Zitat:

@NanoQ2 schrieb am 14. Oktober 2017 um 17:16:17 Uhr:

 

Wer ist denn heutzutage so blöd, und bürgt für fremde Leute?

Und wer ist so ein armes Schwein, dass niemand für ihn bürgt?

Viele Leute glauben ja immer noch, dass "bürgen" bedeutet, dass man so allgemein sagt, dass der Kreditnehmer ein guter Kerl ist, der sicher den Kredit zurück zahlt.

Es handelt sich aber bei solchen Kreditsicherheiten in der Regel um eine selbstschuldnerische Bürgschaft. Also der Bürge zahlt den Kredit zurück, wenn der Kreditnehmer in Ratenrückstand gerät. Er wird dann selbst zum Schuldner. Also könnten die Eltern dem Kind das Geld auch gleich selbst leihen.

Zitat:

@VW_Golf_Neuling schrieb am 14. Oktober 2017 um 20:28:30 Uhr:

Zitat:

@Nr.5 lebt schrieb am 14. Oktober 2017 um 20:21:03 Uhr:

 

Und wer ist so ein armes Schwein, dass niemand für ihn bürgt?

Viele Leute glauben ja immer noch, dass "bürgen" bedeutet, dass man so allgemein sagt, dass der Kreditnehmer ein guter Kerl ist, der sicher den Kredit zurück zahlt.

Es handelt sich aber bei solchen Kreditsicherheiten in der Regel um eine selbstschuldnerische Bürgschaft. Also der Bürge zahlt den Kredit zurück, wenn der Kreditnehmer in Ratenrückstand gerät. Er wird dann selbst zum Schuldner. Also könnten die Eltern dem Kind das Geld auch gleich selbst leihen.

Deshalb schrieb ich ja auch, warum der Bürge nicht gleich selbst den Vertrag unterscheibt.

Wenn die einen Bürgen haben wollen, dann wird wohl das Einkommen nicht ausreichend sein. Freiwillig bietet man ja wohl kaum einen Bürgen an. Warum auch?

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