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Bus beschädigt Auto auf Busbetriebshof - wer kommt für den Schaden auf?

Themenstarteram 13. Februar 2016 um 20:37

Hallo, folgendes hat sich kürzlich zugetragen: Ich habe mein Auto als Betriebsangehöriger an einem für Busse gekennzeichnet, nicht öffentlichen Parplatz im Betriebshof abgestellt. Das Auto wurde durch einen Bus beschädigt. Wie sieht hier die Rechtslage aus? Danke für die Info!

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 16. Februar 2016 um 13:27

Zitat:

 

Für jemanden, der sein Auto ohne Kenntnis der Sachlage anscheinend widerrechtlich irgendwo abstellte und erleichtert die erste Antwort aufnahm, trittst Du jetzt nach Klärung des Sachverhaltes und Übernahme des Schadens durch die Versicherung ziemlich schnotzig auf. Hinterher weiß man immer alles besser und viele Nachfragen und Spekulationen hätten sicher durch eine ausführliche Beschreibung der Lage oder durch Beachtung betrieblicher Anweisungen vermieden werden können.

Sorry, ich befürchte, dass hier etwas falsch verstanden wird. Es geht nicht um die Diskussion welche hier geführt wird, sondern um den Missstand, dass betriebsintern offensichtlich absichtlich falsche Gerüchte im Umlauf gebracht wurden und ich daher in diesem Forum um Rat gefragt habe.

Diesbezüglich möchte ich mich bei allen Usern für den fachlichen Rat, der schlussendlich Klarheit in die Sache gebracht hat bedanken und mich bei denen entschuldigen, welche sich auf den Schlips getretten fühlen, das war sicherlich nicht meine Absicht!

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Du hast Anspruch auf volle Entschädigung, das widerrechtliche Parken musst Du mit deinem Arbeitgeber klären.

Themenstarteram 14. Februar 2016 um 7:09

Ok Danke für die Info, da bin ich erleichtert. Wäre es eventuell möglich, dass die Haftpflicht des Busses den Schaden nicht bezahlt, weil das Auto auf einen Busabstellplatz gestanden hat? Wie sieht das rechtlich genau aus?

Was willst Du noch hören?

Germania hat alles geschrieben.

Steht auf dem Gelände irgendwo ein Hinweis: "Hier gilt die StVo" ?

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 14. Februar 2016 um 10:21:48 Uhr:

Steht auf dem Gelände irgendwo ein Hinweis: "Hier gilt die StVo" ?

Und was soll so ein Schild bei einem parkenden Fahrzeug bewirken?

am 14. Februar 2016 um 9:34

Zitat:

@Schmiernueppel schrieb am 14. Februar 2016 um 08:09:11 Uhr:

Ok Danke für die Info, da bin ich erleichtert. Wäre es eventuell möglich, dass die Haftpflicht des Busses den Schaden nicht bezahlt, weil das Auto auf einen Busabstellplatz gestanden hat? Wie sieht das rechtlich genau aus?

Nein es ist eine Pflicht Versicherung für Haftungsschäden aus dem BGB, dabei spielt es keine Rolle ob dein Auto auf dem Popokatepetel oder auf dem Mond steht.

Themenstarteram 14. Februar 2016 um 10:29

Der Vorfall wird firmenintern heftigst diskutiert und einige Hobbiejuristen sind der Auffassung, dass ich auf den Kosten sitzen bleibe, da mein Auto auf einen gekennzeichneten Busparkplatz geparkt war und dort von einem rückwärts fahrenden Bus gerammt wurde, deswegen die Verunsicherung. Es wird sogar behauptet für den Schaden am Bus gerade stehen zu müssen, da ich eben auf dessen Abstellplatz mit meinem Auto nichts zu suchen hätte.

So wie du das beschreibst, ist der Bus dann wohl ohne Sicherungsposten rückwärts gefahren.

Themenstarteram 14. Februar 2016 um 12:00

Zitat:

@querys schrieb am 14. Feb. 2016 um 12:42:56 Uhr:

So wie du das beschreibst, ist der Bus dann wohl ohne Sicherungsposten rückwärts gefahren.

Definitiv!

Bin zwar auch nur Hobbyjurist, aber ich habe im BGB nicht gelesen das die Schadensersatzpflicht ( 823 BGB) auf Privat oder Firmengrundstücken nicht gilt.

Themenstarteram 14. Februar 2016 um 17:09

Mir wurde heute von einem Betriebsrat dessen Gewerkschaft ich nicht angehöre mitgeteilt:

1. ich bräuchte eine so genannte Einstellgenehmigung für mein Fahrzeug, in der auch hervorgeht, dass für sämtliche Schäden an abgestellten Fahrzeugen keine Haftung übernommen wird. Ich habe von so einer Einstellgenehmigung noch nie was gehört.

2. Ich mein Fahrzeug an einen markierten Busparkplatz abgestellt habe.

Die Haftpflicht des Busses wird sich daher schadenfrei halten.

 

Wem soll ich nun glauben, meinem gesunden Hausverstand oder dem Betriebsrat welcher offensichtlich keine Ahnung hat?

 

Von der Versicherung habe ich noch keinen Bescheid. Es kommt morgen ein Sachverständiger welcher den Schaden begutachtet. Wann erfahre ich ob der Schaden übernommen wird? Ich habe echt schon schlaflose Nächte und sehe nicht ein für einen Schaden zu bezahlen für den ich nichts kann.

Themenstarteram 14. Februar 2016 um 18:04

Soll ich mir eventuell doch einen Anwalt nehmen?

Wer hat den Sachverständigen beauftragt?

Wenn der von der Versicherung bzw von deinem Arbeitgeber bestellt wurde, dann bestelle ihn wieder ab. Der hat an deinem Auto nichts zu suchen.

 

Wenn überhaupt dann hat den Schaden ein von dir beauftragter SV zu begutachten. Wobei ich persönlich noch warten würde bis die Versicherung die Eintrittspflicht bestätigt.

Nicht, dass es doch noch Probleme gibt weil du bei der Einstellung doch so einen Wisch unterschrieben hast-falls das überhaupt zulässig ist.

Themenstarteram 14. Februar 2016 um 18:44

Ich bin mit dem beschädigten Fahrzeug in die Vertragswerkstatt gefahren, habe dort die Versicherung des Busses bekannt gegeben. Die Werkstatt regelt die Schadensabwicklung. Eine Einfahrtsgenehmigung habe ich nie unterschrieben, mir wurde auch nie mitgeteilt, dass ich mein Fahrzeug auf eigene Gefahr dort abstelle. Ich frage mich, wäre das überhaupt zulässig?

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