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Bußgeld aus Belgien nicht zahlen

Themenstarteram 20. August 2024 um 11:55

Hi, bin wohl 2kmh zu schnell gefahren auf der belgischen autobahn. Nun finde ich 63.10euro jedoch happig. Ich werde dieses land nicht wieder besuchen. Vorallem weil ich mir sicher bin nicht 2kmh zu schnell gefahren zu sein.

Auf der Rückseite steht.

Wenn nicht fristgerecht gezahlt wird würden die auf

76.10eur erhöhen dann später ein weiteres mal auf 118.02eur

Laut eu verordung wird wohl erst ab 70euro Bußgeld eingetrieben.

Nun frage ich mich natürlich wenn ich nicht zahle gilt das auch für die erhöhungen? Der betrag ist ja über 70 wenn man nicht zahlt?

Auch steht im brief das die deutschen behörden aktiv werden.

Also muss man Bußgelder aus belgien nun zahlen oder nicht? Wenn nicht warum gibts diese Behauptung überhaupt das man es nicht müsste?

Passiert mir in Deutschland nun etwas wenn ich nicht zahle oder nicht?

Brief
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75 Antworten

Auch wenn es unter der Bagatellgrenze liegt.

Zahlen und fertig!

So kann man sich wieder frei auf Europas Straßen bewegen, ohne dass einem ständig eine Verdopplung im Nacken hängt.

Nein in D passiert dir nix.

Ab 70€ kann das Geld eingerieben werden, wird aber nicht passieren, weil es nach De Recht verhandelt werden würde, ergo hat das Land des Vergehens kein Interesse an der Verfolgung.

Aber in BE können Sie dich schon schnappen, also wenn Du da noch hin willst zahlen. Und so eigentlich auch es ist noch unter 70€, vielleicht sorgenfreier!?!

Zitat:

@Kaderekusen schrieb am 20. August 2024 um 13:55:41 Uhr:

Hi, bin wohl 2kmh zu schnell gefahren auf der belgischen autobahn. Nun finde ich 63.10euro jedoch happig. Ich werde dieses land nicht wieder besuchen. Vorallem weil ich mir sicher bin nicht 2kmh zu schnell gefahren zu sein.

Ohje, das wird die Belgier bestimmt schwer treffen...

Zitat:

Passiert mir in Deutschland nun etwas wenn ich nicht zahle oder nicht?

Probier es aus, wenn Dir das dieser Kleinbetrag wert ist.

Du stehst jahrelang in Belgien auf der Fahndungsliste. Wenn du nicht zügig bezahlst, bist du mit den Gebühren schnell über der Bagatellgrenze und die Summe wird notfalls per Gerichtsvollzieher eingetrieben. Immerhin dann positiv: Dein Geld kommt dem deutschen Staatssäckel zugute und landet nicht in Belgien.

Zitat:

@Kaderekusen schrieb am 20. August 2024 um 13:55:41 Uhr:

Vorallem weil ich mir sicher bin nicht 2kmh zu schnell

Stimmt, in Belgien ziehen die 6 Km/h ab, sind wir schon bei 8 drüber, plus Tachoabweichung warst du also bei 10-15 (laut Tacho) drüber.

Außerdem, der Link für den Einspruch ist doch drauf, wenn du wirklich nicht zu schnell warst, anklicken, alles weitere sieht man dann.

Richtig es wird erst ab einer Höhe von 70,-€ eingetrieben, aaaaber Gebühren, Auslagen, etc. zählen mit. Sprich sobald du nicht sofort zahlst, bist du eh drüber.

Dann sind es anstatt der 63,10€ gleich 76,10€ bzw. eben noch später die 118,02€, die dürfen und werden dann eingetrieben, ggf. plus weiterer Gebühren dann noch hier anfallen für die Vollstreckung.

Auch wenn es nicht dazu kommt, solltest du um Belgien in den nächsten Jahren einen großen Bogen machen. Weil die haben dich dann auf dem Zettel :D

......oder einfach mit einem anderen Fahrzeug dahin fahren.

Würde ich nicht riskieren. Wenn die Belgier so clever wie die Niederländer sind, dann funktioniert das nicht. Schon vor 20 Jahren per Kennzeichenscan direkt nach Grenzübertritt rausgezogen worden, weil die Querverweise zu meinem längst verkauften Tatauto hatten.

Ich bin mir auch immer sicher, nie, wirklich nie zu schnell gefahren zu sein. Pech nur, dass die Blitzerfotos etwas anders aussagten...

Andere Länder, andere Bußgelder. Was nutzt es da, die happig zu finden?

Entweder zahlen oder riskieren und das vollkommen unabhängig davon, welche Ratschläge hier gegeben werden. Denn niemand kann für diesen Einzelfall genau vorhersehen, was beim Nichtzahlen passiert.

Mich hat man zweimal in Frankreich geblitzt, nur wenige km auseinander. Pech, bezahlt und abgehakt. Ich gehe doch nicht das Risiko ein, irgendwann, einige Jahre später, ein richtiges Problem zu bekommen. Verjährungsregeln usw. - alles unbekannt.

Komplett richtig und deswegen wird auch nie das Land wo das Vergehen stattfand das Geld einklagen weil sie es selber nicht bekommen.

Also wenn man die nächsten fünf Jahre dahin will auf jeden Fall bezahlen

Zitat:

@FTCK schrieb am 20. August 2024 um 15:06:17 Uhr:

Du stehst jahrelang in Belgien auf der Fahndungsliste. Wenn du nicht zügig bezahlst, bist du mit den Gebühren schnell über der Bagatellgrenze und die Summe wird notfalls per Gerichtsvollzieher eingetrieben. Immerhin dann positiv: Dein Geld kommt dem deutschen Staatssäckel zugute und landet nicht in Belgien.

Für die paar Kröten, würde ich mir keinen Stress aufladen.

Es gibt keine Punkte (zumindest nicht in Flensburg) der Lappen ist auch nicht in Gefahr.

Also seit doch Manns/Frau genug und steht zu dem Blödsinn, den ihr begangen habt. Dass die Bussgelder/Verwarnungen im Ausland anders als hier sind, sollte einem vor der Fahrt bewusst sein. Wer sich dran hält, hat auch kein Probleme.

Zahl und gut ist.

Ich fahre in den Schweizer Alpen mit dem Motorrad auch nach Vorschrift und habe trotzdem meinen Spaß :D

Themenstarteram 21. August 2024 um 23:56

Nochmals da es welche nicht kapieren wollen. ich werde nicht in belgien nochmals fahren. Die sache ist gegessen.

Nun sind die aussagen hier wieder widersprüchlich.

Der eine sagt nein dir passiert hier nichts, die anderen sagen ja kann eingetrieben werden.

 

Da einige nicht neim Thema bleiben. Kurz gesagt wenn mir hier nichts passieren kann werde ich sicher nicht zahlen.

Sei es auch nur 1 euro. Aus prinzip

„Aus Prinzip“ ist keine kluge Entscheidung.

Du wirst kaum irgend jemanden davon überzeugen können, dass du die Geschwindigkeitsüberschreitung nicht begangen hast. Zwar hat es schon Fälle gegeben, wo findige Rechtsanwälte eine Lücke gefunden haben, dazu müsstest du aber erst mal einen Rechtsanwalt beauftragen, was bei dem geringen Betrag wohl ziemlich unsinnig wäre.

Daher solltest du dazu stehen und zahlen, auch wenn es dir schwerfällt.

Was auf dich zukommt, wenn du stur bleibst, steht in dem von dir geposteten Schreiben.

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