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Bußgeld für Fahrfehler?

Themenstarteram 20. April 2016 um 11:01

Hallo!

Ich würde gerne auf eure Erfahrung zurückgreifen und schildere daher zuerst den Fall:

Ich fahre ein 250er Quad mit 15 PS. Mit desem bin ich Mitte Januar, in meiner unmittelbaren Nachbarschaft, in einer 30er Zone ins Rutschen gekommen (In einer Kurve). Das Quad hat mich dann abgworfen und blieb quer stehen.

Am gleichen Tag, Nachts um Zehn, stand dann plötzlcih die Polizei vor der Tür, ich hätte Fahrerflucht begangen, woraufhin ich erst mal lachen musste, da das ganze einfach Absurd war.

Mir wurde dann mitgeteilt das ich eine Delle in einen Metallzaun gefahren hätte. Nachdem die Rennleitung sich verabschiedet hat, bin ich direkt zum Nachbarn und hab mir das Ganze angeschaut, es war tatsächlich eine (kaum sichtbare) Delle im Zaun, die wohl entstand nachdem mich das Quad abgworfen hatte.

Hab dann so weit alles mit ihm geklärt und auch die Staatsanwaltschaft hielt den Vorwurf für unbegründet und hat das Verfahren eingestellt.

Nun zum Eigentlichen. Heute kam ein Bußgeldbescheid, in dem mir vorgeworfen wird das ich "mit nicht angepasster Geschwindigkeit" gefahren wäre, was mich 173,50 € und einen Punkt kosten soll.

Ich hatte ausgesagt das ich maximal 20 km/h fuhr und ich mir nur vostellen kann, das das Quad durch etwas zu viel Gas in der Kurve zum Schlingern kam, aufgrund der starren Hinterachse und meiner noch geringen Erfahrung mit einem solchen Gefährt. Die Straße war geräumt und gestreut.

Wie kann die Polizei nun also einfach behaupten ich wäre zu schnell gewesen? Als "Beweis" werden lediglich Fotos des Schadens und Aussagen der Polizisten aufgeführt. Es existiert keine Bremsspur, gar nichts, ich war ja auch langsam unterwegs. Meint ihr es lohnt Einspruch ein zu legen? Ich finde das Ganze nämlich extrem unfair und mir scheint der Polizist möchte mir einfach eins reinwürgen. Schon bei meiner Aussage das mir nicht mal bewusst war das das Quad Kontakt mit dem Zaun hatte, hat er mir gesagt ich solle nicht lügen und war durchgehend unfreundlich und streitsuchend mir gegenüber..

Nun, lasst eure Meinung dazu hören.

Liebe Grüße Hank

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 20. April 2016 um 16:46:36 Uhr:

Mach mal deinen Einspruch! Die Antwort kenne ich schon ...

wenig überraschend, dass Du auch hier falsch liegst. Hättest ja auch das verlinkte Beispiel lesen können, da wurde es eigentlich kompetent beschrieben.

33 weitere Antworten
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wenn es sich nur auf einen Fahrfehler zurückführen lässt, dann bist Du mit 35.- € dabei und bekommst keinen Punkt. Die unangepasste Geschwindigkeit wird in solchen Fällen gerne angenommen, das heißt aber nicht, dass sie bewiesen wäre. Deine Aussagen zu diesem Punkt waren schon genau richtig.

Also flugs Einspruch einlegen und noch einmal so begründen. Entweder wird dann ein neuer Bescheid ausgestellt oder spätestens ein Richter wird die Sache in Deinem Sinne entscheiden.

am 20. April 2016 um 11:21

Da kann ich Kai R. nur zustimmen. Meine Frau ist im Januar auf verschneiter Strasse in den Strassengraben gerutscht ohne mehr als das eigene Auto zu beschädigen.

Zwei Wochen später bekamen den Bescheid zugestellt mit dem Vorwurf "nicht angepasste Geschwindigkeit". Haben uns dann sehr ausführlich dazu geäussert, warum es zu dem vorfall kam und das kein weiterer Schaden nachvollziehbar war. Wiederum 2 Wochen später haben wir ein Schreiben erhalten, dass das ganze eingestellt wurde.

Vielleicht noch ein Hinweis zur Begriffsklärung: "unangepasste Geschwindigkeit" bedeutet NICHT, dass man dir vorwirft, oberhalb der zulässgen Höchstgeschwindigkeit unterwegs gewesen zu sein. Es bedeutet, dass du zu schnell für die Rahmenbedingungen (Fahrzeug, Wetter, eigene Fähigkeiten, etc.) unterwegs gewesen sein sollst - also zu schnell für die Situation.

Themenstarteram 20. April 2016 um 12:28

Zitat:

@AMenge schrieb am 20. April 2016 um 13:31:43 Uhr:

Vielleicht noch ein Hinweis zur Begriffsklärung: "unangepasste Geschwindigkeit" bedeutet NICHT, dass man dir vorwirft, oberhalb der zulässgen Höchstgeschwindigkeit unterwegs gewesen zu sein. Es bedeutet, dass du zu schnell für die Rahmenbedingungen (Fahrzeug, Wetter, eigene Fähigkeiten, etc.) unterwegs gewesen sein sollst - also zu schnell für die Situation.

Jojo, das ist mir soweit bewusst. Aber wie gesagt, Straße geräumt und gestreut und nicht mal die erlaubten 30 km/h gefahren.

@Kai R.

@AMenge

Danke für die Antworten. Werde nachher gleich meinen Einspruch aufsetzen.

Grüßle Hank

 

Hallo Hank,

hier auch ein Fall, bei dem der Vorwurf nicht angepasste Geschwindigkeit in ein 35,-€ Bußgeld umgewandelt wurde (Einspruchbegründung: Unachtsamkeit)

Klick mich

 

Gruß

Uwe

Es gibt einen sogenannten - Beweis des ersten Anscheins - oder kurz -Anscheinsbeweis -, danach werden sollte Fehlverhalten eingestuft und in diesem Falle auch n.m.M in Ordnung .

Ein Quad fält nicht einfach um , sondern da muss ein Fahrfehler vorgelegen haben.

Die vermutliche Fehlleistung scheint hier-Nicht angepasste Geschwindigkeit- gewesen zu sein.

Giovanni.

Zitat:

@Hankschrader schrieb am 20. April 2016 um 14:28:50 Uhr:

Zitat:

@AMenge schrieb am 20. April 2016 um 13:31:43 Uhr:

Vielleicht noch ein Hinweis zur Begriffsklärung: "unangepasste Geschwindigkeit" bedeutet NICHT, dass man dir vorwirft, oberhalb der zulässgen Höchstgeschwindigkeit unterwegs gewesen zu sein. Es bedeutet, dass du zu schnell für die Rahmenbedingungen (Fahrzeug, Wetter, eigene Fähigkeiten, etc.) unterwegs gewesen sein sollst - also zu schnell für die Situation.

Jojo, das ist mir soweit bewusst. Aber wie gesagt, Straße geräumt und gestreut und nicht mal die erlaubten 30 km/h gefahren.

@Kai R.

@AMenge

Danke für die Antworten. Werde nachher gleich meinen Einspruch aufsetzen.

Grüßle Hank

Du willst oder kanst es nicht verstehen. wärest du nur 20 oder gar 10 km/h gefahren wärst du wohl nicht so umgekippt. Also warst du zu schnell. Die gefahrene Geschwindigkeit ist völlig egal. Auch egal, wie schnell du hättest fahren können!

Mach mal deinen Einspruch! Die Antwort kenne ich schon ...

 

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 20. April 2016 um 16:46:36 Uhr:

Mach mal deinen Einspruch! Die Antwort kenne ich schon ...

wenig überraschend, dass Du auch hier falsch liegst. Hättest ja auch das verlinkte Beispiel lesen können, da wurde es eigentlich kompetent beschrieben.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 20. April 2016 um 17:04:13 Uhr:

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 20. April 2016 um 16:46:36 Uhr:

Mach mal deinen Einspruch! Die Antwort kenne ich schon ...

wenig überraschend, dass Du auch hier falsch liegst. Hättest ja auch das verlinkte Beispiel lesen können, da wurde es eigentlich kompetent beschrieben.

Ein Einzelfall, Unachtsamkeit oder nicht angepasste Geschwindigkeit ist hier völlig egal.

Muss man halt aufpassen, nicht noch wegen "Unachtsamkeit" zur MPU geladen zu werden.

Oder will hier jemand solchen Leuten im Verkehr zu begegnen?

Wegen "Unachtsamkeit", oder wie es so schön heißt wegen " unangepasster Fahrweise", gibt es so leicht keine MPU. Anders kann der Fall liegen, wenn man da eine "Welle" macht- eine MPU wegen Uneinsichtigkeit ist durchaus möglich.

Themenstarteram 20. April 2016 um 15:35

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 20. April 2016 um 16:46:36 Uhr:

Du willst oder kanst es nicht verstehen. wärest du nur 20 oder gar 10 km/h gefahren wärst du wohl nicht so umgekippt. Also warst du zu schnell. Die gefahrene Geschwindigkeit ist völlig egal. Auch egal, wie schnell du hättest fahren können!

Mach mal deinen Einspruch! Die Antwort kenne ich schon ...

Also, erst mal zu "Du willst oder kannst es nicht verstehen" - die Aussage von dir wäre ok wenn du (oder überhaupt jemand im Thread) es mehrmals geäußert hättest aber sicherlich nicht beim ersten Post. Und woher plötzlich die Info stammt das Quad wäre umgekippt, ist mir sowieso schleierhaft.

Ich habe gesagt das Quad hat sich quergestellt und mich abgeworfen. Trägheit der Masse und so... Quad stellt sich quer, bleibt dadurch abrupt stehen und der extrem hoch gelagerte Schwerpunkt, nämlich ich, fliegt weg.. Da reichen selbst 10 km/h um seitlich abzufliegen.

Und mit meiner Aussage das ich nur ~20 km/h gefahren bin, auf geräumter und gestreuter Straße wie ich erwähnte, sollte verdeutlichen das ich meine Geschwindigkeit sehr wohl an die Gegebenheiten angepasst habe.

Zitat:

@giovannibastanza schrieb am 20. April 2016 um 16:39:14 Uhr:

Es gibt einen sogenannten - Beweis des ersten Anscheins - oder kurz -Anscheinsbeweis -, danach werden sollte Fehlverhalten eingestuft und in diesem Falle auch n.m.M in Ordnung .

Ein Quad fält nicht einfach um , sondern da muss ein Fahrfehler vorgelegen haben.

Die vermutliche Fehlleistung scheint hier-Nicht angepasste Geschwindigkeit- gewesen zu sein.

Giovanni.

Also umgefallen ist das Quad nun immer noch nicht, wird sich auch nix dran ändern ;)

Wie ich ausgesagt hatte, ist wohl das Heck gekommen weil ich aus der Kurve zu viel Gas gegeben hab, das wäre dann die Fehlleistung und knapp 200 Euro sind einfach lächerlich für so was.

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 20. April 2016 um 17:12:13 Uhr:

Ein Einzelfall, Unachtsamkeit oder nicht angepasste Geschwindigkeit ist hier völlig egal.

Muss man halt aufpassen, nicht noch wegen "Unachtsamkeit" zur MPU geladen zu werden.

Oder will hier jemand solchen Leuten im Verkehr zu begegnen?

Ich weis ja nicht.. Ist das hier der übliche Ton? Jetzt werd ich von dir also schon abwertend als "solche Leute" betitelt und bin fällig für die MPU.. Aha..

Nur so als Randinfo, ich fahre seit 14 Jahren (ich bin 32), unfallfrei sämtliche Fahrzeuge und war dabei auch als Arzneimittelkurier tätig, was viele Kilometer unter Zeitdruck bedeutet. Und weil ich jetzt 1 (!) mal mit einem Fahrzeug ein Dellchen in einen Zaun gedrückt hab bin ich also deiner Meinung nach ein Irrer der Passanten umräumt und am besten sofort zur MPU sollte - is klar..

 

 

Lass Dich von den Ahnungslosen hier nicht ins Bockshorn jagen. Die richtigen Antworten hast Du ja schon bekommen und kannst die weiteren 8 Seiten, die dieser Thread noch bekommen wird, getrost ignorieren. Heute ist es aber auch wieder mal ganz besonders schlimm.

Ich bin zwar kein Jurist,aber so wie ich das sehe wurde außer dem Themenstarter niemand geschädigt. Ich würde damit zu einem vernünftigen Anwalt gehen.

Hat da nicht jemand die Polizei gerufen, weil jemand in den Zaun gefahren war und abgehauen ist?

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