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Bußgeld Umweltplakete trotz angebrachter Plakette!

Themenstarteram 16. Februar 2025 um 13:54

Hallo Zusammen.

Ich habe ein Bußgeld erhalten wegen fehlender Umweltplakette an der Windschutzscheibe.

Die Plakette ist vorschriftsgemäß angebracht. Auf dem Beweisfoto der Bußgeldstelle ist mein Auto mit komplett vereister Windschutzscheibe zu sehen, wodurch man auch die Plakette nicht sehen kann. Habe Widerspruch eingelegt. Was meint Ihr? Wird das eingestellt? Hat das jemand von euch auch schon mal gehabt?

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21 Antworten

Berlin?

Themenstarteram 16. Februar 2025 um 13:58

Stuttgart !

Mach ein Foto vom Fahrzeug mit freier Windschutzscheibe und maile das rüber. Ich hab die Spielchen dreimal mit Bußgeldbehörden gehabt, zweimal wegen fehlender Parkscheibe (die elektronische nicht gesehen), einmal wegen fehlendem Ticket (bezahlt per App). Jedes Mal reichte das Foto und die Verfahren waren sofort eingestellt.

Hast du noch die Plakette mit dem Kennzeichen vom Vorhalter angebracht? Wenn ja, kommt auch Post von der Bußgeldstelle.

 

Da muss am Fahrzeug ein gelber Anzeigenhinweis angebracht gewesen sein. Hast du gelesen, was da angekreuzt war?

Was helfen Dir Meinungen ?

Was ist der genaue Tatvorwurf (TBNR) ?

Stimmen KZ-Plakette mit dem Anmelde-KZ überein? Nein. Dann hast du Pech.

Wenn ja dann wie von Peter geschrieben, mit Foto Einspruch einlegen.

Wenn die Plakette noch das vorherige Kennzeichen trägt, die Scheibe tatsächlich so zugefroren war, dann wüsste ich auch schon eine Lösung.

Das Foto des TE ist aber mit Sicherheit nicht das einzige Beweisfoto.

Meinst die haben alle vier Ecken frei gelegt?

Nein, die Plakette ist aber unten rechts zu sehen. Manchmal kann man das Kennzeichen auch durch die vereiste Scheibe erkennen.

Zitat:

@dressmaster schrieb am 16. Februar 2025 um 14:54:43 Uhr:

Hallo Zusammen.

Ich habe ein Bußgeld erhalten wegen fehlender Umweltplakette an der Windschutzscheibe.

Die Plakette ist vorschriftsgemäß angebracht. Auf dem Beweisfoto der Bußgeldstelle ist mein Auto mit komplett vereister Windschutzscheibe zu sehen, wodurch man auch die Plakette nicht sehen kann. Habe Widerspruch eingelegt. Was meint Ihr? Wird das eingestellt? Hat das jemand von euch auch schon mal gehabt?

Wenn du eine grüne Plakette mit dem gleichen Kennzeichen hast, dann hast du gute Karten zu einem Widerspruch.

https://www.strassenverkehrsamt.de/.../...rkausweis-nicht-sichtbar-ist

Es gibt keinen Grund für ein Knöllchen

das gilt dann auch nicht für eine nicht sichtbare grüne Plakette

Schnee + Eis: Verwarnung, wenn Parkausweis nicht sichtbar ist?

Jedem Autofahrer ist klar, dass bei Eis und Schnee vor Fahrbeginn die Scheiben freigekratzt werden müssen. Doch was gilt, wenn das Auto morgens gar nicht weggefahren wird, aber der Anwohnerausweis hinter der Scheibe nicht mehr sichtbar ist?

Lästiges Eiskratzen nach kalten Winternächten ist nicht nur nervig; es kostet auch jede Menge Zeit. Doch es muss sein, um freie Sicht zu haben und sich und andere im Straßenverkehr nicht zu gefährden. Apropos Sicht: Muss ein Autofahrer mit einem Bußgeld rechnen, wenn die Scheiben seines Fahrzeug am nächsten Morgen zugefroren sind und sein Anwohnerausweis nicht mehr lesbar ist?

Berechtigungsscheine wie ein Anwohnerparkausweis, aber auch Parkscheiben und -scheine müssen im Fahrzeug so platziert werden, dass sie von außen „gut lesbar“ sind. Ist das nicht der Fall, können, abhängig vom Standort, Verwarngelder von bis zu 30 Euro verhängt werden.

Karsten Raspe vom TÜV Thüringen kann die Autofahrer aber beruhigen, denn im Winter hat niemand unerwarteten Ärger zu befürchten. „Wenn ein Autofahrer die Berechtigung zum Parken so platziert hat, dass sie unter normalen Umständen gut sichtbar ist, hat er seine Pflicht erfüllt: Werden Parkschein, Parkscheibe oder Anwohnerparkausweis später durch Schnee oder Eis verdeckt, ist das kein Grund für ein Knöllchen."

Themenstarteram 16. Februar 2025 um 15:13

Tatbestand. 270.1 und 270.2

@remarque4711

Brauche Meinungen bzw. Erfahrungen, weil ich im netzt nichts passendes dazu gefunden habe!

Das Kennzeichen stimmt mit dem auf der Plakette überein. Es war kein Knöllchen an der WSS angebracht.

Das sind keine Tatbestände sondern Verkehrszeichen (Umweltzone Anfang/Ende). Der Tatbestand ist 141621.

 

Wenn die Verwarnung falsch ausgestellt wurde, wird sie auch eingestellt.

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