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Bußgeld vom Gehalt abgezogen Dänemark

Themenstarteram 27. Juni 2011 um 14:03

Moin

Mein Vater arbeitet für ein Dänische Spedtion hauptsitz in Luxenburg und jetzt meine frage mein Vater wurde in Dänemark von der Polizei angehalten und er hatte drei Verstöße wegen wochenende Ruhezeit weil der Chef gesagt hat fahr oder geh so die Polizei verlangt 5000Euro vom Chef sonst kann er nicht weiter Fahren Chef hat bezahlt aber jetzt will er mein Vater die 5000Euro vom Gehalt abziehen darf er das überhaupt kennt jemand das Arbeitsschutzgesetz in Danemark und Luxenburg mein Vater lebt in Deutschland

Beste Antwort im Thema
am 27. Juni 2011 um 15:38

Moin

Egal wo er wohnt oder arbeitet in Europa, Bußgelder oder Geldstrafen die dem Fahrer auferlegt werden sind immer vom Fahrer zu bezahlen.

Das Bezahlen der Strafen durch die Firma/den Chef ist sittenwidrig / verboten.

Selbst wenn es darüber eine schriftliche Abmachung geben sollte wäre diese vor jedem Gericht wirkungslos.

Abgesehen davon, wenn man außerhalb Deutschlands (vor allem Skandinavien/Frankreich/Belgien, etc) fährt und dann LuR-Verstöße auf Scheibe oder Karte hat ist man wirklich selbst schuld.

Es ist doch wirklich bekannt genug was für horrende Strafen außerhalb Deutschlands fällig sind...

Gruß

Lutz

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am 27. Juni 2011 um 14:23

Also eine rechtliche Beratung wirst du von mir nicht bekommen, aber er muss das Geld nicht zurück bezahlen. Die ganze Sache wird wohl vor Gericht kommen aber es bleibt dabei: Er muss es nicht zurüch bezahlen. Es sei denn, er ist auf eigene Faust weiter gefahren.

am 27. Juni 2011 um 15:38

Moin

Egal wo er wohnt oder arbeitet in Europa, Bußgelder oder Geldstrafen die dem Fahrer auferlegt werden sind immer vom Fahrer zu bezahlen.

Das Bezahlen der Strafen durch die Firma/den Chef ist sittenwidrig / verboten.

Selbst wenn es darüber eine schriftliche Abmachung geben sollte wäre diese vor jedem Gericht wirkungslos.

Abgesehen davon, wenn man außerhalb Deutschlands (vor allem Skandinavien/Frankreich/Belgien, etc) fährt und dann LuR-Verstöße auf Scheibe oder Karte hat ist man wirklich selbst schuld.

Es ist doch wirklich bekannt genug was für horrende Strafen außerhalb Deutschlands fällig sind...

Gruß

Lutz

Zitat:

Original geschrieben von kranguru

Egal wo er wohnt oder arbeitet in Europa, Bußgelder oder Geldstrafen die dem Fahrer auferlegt werden sind immer vom Fahrer zu bezahlen.

Das Bezahlen der Strafen durch die Firma/den Chef ist sittenwidrig / verboten.

Mal davon abgesehen, dass der TS eine Schreibweise ohne Punkt und Komma an den Tag legt und auch seine übrige Rechtschreibung es nicht einfacher macht, Ihn und sein Problem zu 100% zu verstehen, lese ich doch heraus, dass dem Chef eine Strafe von 5000€ auferlegt worden ist und er sich diese von dem Fahrer wiederholen will. Und das wirf doch ein ganz anderes Licht auf die Sache, zumal auch die Äußerung seitens des Chefs gefallen ist: Fahr oder geh!

Das dies ein sofortiger Grund ist sich nach einem anderem Brötchengeber umzusehen, sollte eigentlich klar sein.

Die Strafe für den Fahrer ist das eine, dann sich aber die grundsätzlich ungleich höhere Strafe für den Unternehmer auch noch von dem Fahrer wiederholen, zu dem gesagt wurde fahr oder geh...

Ich bin kein Volljurist aber das solche Machenschaften legal sind wage ich dann doch stark zu bezweifeln.

am 27. Juni 2011 um 16:40

Ich denke wir haben zu wenige Infos um sachlich u. kompetent darüber zu schreiben.

Des weiteren ist ja angeblich rechtliche Hilfe in Foren verboten, warum auch immer. :confused:

Weil eine Rechtsberatung nur ein Jurist geben darf und das muss dann auch noch zwingend mit Kosten verbunden sein. Wenn man sich allerdings auf die hypothetische Schiene begibt a lá - nehmen wir mal an Person A hat Person B bestohlen usw. - kann man in entsprechender Form antworten und beratschlagen ohne das irgendwelche Rechte übertreten werden.

am 27. Juni 2011 um 17:41

oh weh die heutige Welt spinnt...!

Zitat:

Original geschrieben von peach82

oh weh die heutige Welt spinnt...!

... und zwar gewaltig :D

Habe hier noch mal den Gesetzespassus des deutschen Rechtsberatungsgesetz

Zitat:

Art. 1 § 1 I 1 RBerG Die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, einschließlich der Rechtsberatung (...) darf grundsätzlich - ohne Unterschied zwischen haupt- und nebenberuflicher oder entgeltlicher und unentgeltlicher Tätigkeit - nur von Personen betrieben werden, denen dazu von der zuständigen Behörde die Erlaubnis erteilt ist. Art. 1 § 8 RBerG Ordnungswidrig handelt, wer

I Nr. 1 fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgt, ohne die nach diesem Artikel erforderliche Erlaubnis zu besitzen, (...)

II Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.

Quelle

am 27. Juni 2011 um 17:59

Zitat:

Original geschrieben von schmonses

Zitat:

Original geschrieben von peach82

oh weh die heutige Welt spinnt...!

... und zwar gewaltig :D

Habe hier noch mal den Gesetzespassus des deutschen Rechtsberatungsgesetz

Zitat:

Original geschrieben von schmonses

Zitat:

Art. 1 § 1 I 1 RBerG Die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, einschließlich der Rechtsberatung (...) darf grundsätzlich - ohne Unterschied zwischen haupt- und nebenberuflicher oder entgeltlicher und unentgeltlicher Tätigkeit - nur von Personen betrieben werden, denen dazu von der zuständigen Behörde die Erlaubnis erteilt ist. Art. 1 § 8 RBerG Ordnungswidrig handelt, wer

I Nr. 1 fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgt, ohne die nach diesem Artikel erforderliche Erlaubnis zu besitzen, (...)

II Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.

Quelle

Ja JA die Bürokratie!!!!!!!!!!!!!!

Themenstarteram 27. Juni 2011 um 18:59

Die 5000Euro ist die Strafe für den Unternehmer

am 27. Juni 2011 um 19:15

Versteckt den LKW und klemmt gegebenenfalls den GPS-Sender ab.

Dann soll sich der Drecksack überlegen, ob er deinem Vater noch annähernd 4 Monatsgehälter (weiß ich ja nicht) abziehen will.

 

Unfassbar wie manche als Sklaven gehalten werden.

Zitat:

Original geschrieben von 18.430

Versteckt den LKW und klemmt gegebenenfalls den GPS-Sender ab.

Anstiftung zu einer Straftat ist übrigens gesetzwidrig....

Der Weg zu einem Anwalt ist vielleicht doch etwas unkomplizierter, als eine Erpressung ...

am 28. Juni 2011 um 12:58

Zitat:

Original geschrieben von 18.430

Versteckt den LKW und klemmt gegebenenfalls den GPS-Sender ab.

Dann soll sich der Drecksack überlegen, ob er deinem Vater noch annähernd 4 Monatsgehälter (weiß ich ja nicht) abziehen will.

 

Unfassbar wie manche als Sklaven gehalten werden.

Wenn es so einfach wäre.......... Obwohl ich bei Gebrüder Weiss in den 90ern einen Kollegen hatte, der einmal im Vollrausch den LKW irgendwo abgestellt hat. Inklusive Ladung, Wagen versperrt und Schlüssel weggeworfen. Da ging es aber nicht um Kohle, der werte Herr war einfach von Natur aus ein Vollpfosten.

Noch einen andere Geschichte. Als mein Arbeitgeber Anfang 2001 Konkursreif war und unserer Werkstatt umgerechnet 25 000 Euro schuldete, lockte mich der Meister, und gleichzeitig guter Bekannter von mir, unter dem Vorwand, es wäre noch etwas zu schrauben auf dem Wagen in seine Werkstatt, und "zog" dann meinen Wagen ein. Warum von mir keine Gegenwehr? Weil er meinen Primera immer für Lau reparierte, ich mit ihm keinen Ärger haben wollte und ich nicht für die Schulden von anderen streiten will. Lohn gab es dann von meinem Boss im Folgemonat ohnehin für keinen der 20 MA's mehr.

Zum Meister: Natürlich durfte er sich dann mit einer Anzeige auseinandersetzen. So einfach ist das in einem Rechtsstaat halt nicht mit dem Wagen verstecken oder einziehen, verkaufen, anzünden, verschenken. Auch wenn man manchmal wirklich kurz davor ist, weil einem alles egal ist.

@Topic: Satzzeichen, meine Junge. Interpunktion!

Wenn ich das richtig verstanden habe, bekam der Boss deines Vaters die 5000 Strafe wegen verstoßes gegen die Lenk und Ruhezeit und will das nun ihm in Rechnung stellen. Egal, zu welchem Anwalt dein Vater geht. Der wird jubeln über die leicht verdiente Kohle. Bzw. ein Arbeitsgericht oder wie es in Österreich existiert, Arbeiterkammer aufsuchen. In D wird es zur Arbeiterkammer sicher ein Äquivalent geben, wie ich denke.

am 28. Juni 2011 um 15:16

Moin

Wenn die 5000 € tatsächlich nur die Strafe für den Unternehmer sind , hat dein Vater natürlich super Chancen vor Gericht.

Ich frage mich nur wie hoch die Strafe für ihn war, die er direkt in Dänemark bei der Polizei bezahlen mußte....

Gruß

Lutz

Ja der liebe Finn S. aus Luxemburg. Denke ich mal das es um ihn geht?

Typische masche mit dem Fahr oder geh, aber dann wenn mann bei dieser Firma den Lohnzettel in der Hand hält und hört was andere Fahrer verdienen fährt man lieber.

Wenn das aber die Unternehmerstrafe ist dann muss die auch der Chef zahlen, hätter er sich anders abgesichert hätte er keine Strafe bekommen als Chef.

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