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Bußgeld - Zahlen oder Einspruch einheben?
Hallo,
ich wollte mir mal eure Meinung dazu einholen.
Am 3.2. bin ich nach der Arbeit um 1 Uhr nachts zu meiner Freundin nach Dortmund ins Kreuzviertel gefahren. Es hatte geschneit,so dass man nur wenig von der Fahrbahn sehen konnte. Da ihr ja wisst, wie schlecht man in einer Großstadt einen Parkplatz findet, habe ich natürlich einige Zeit gesucht, aber dann endlich einen gefunden - dachte ich. Ich muss dazu sagen, dass im Kreuzviertel Parkflächen durch ein dunkleres Pflaster als Parkverbotsflächen gekennzeichnet sind. Natürlich stellte ich mein Auto ohne besseres Wissen im Parkverbot ab. Das Pflaster konnte man aufgrund des Schnees nicht erkennen, anhand von Reifenspuren konnte ich aber erkennen, dass dort schon jemand geparkt hatte. Verbotsschilder standen dort keine und ich habe auch augenscheinlich niemanden behindert.
Und wie sollte es anders kommen, zack hatte ich am nächsten Tag nen Zettel von der Stadt Dortmund am Auto hängen und soll jetzt dafür 15€ zahlen.
Das sehe ich aber ehrlich gesagt nicht ein, weil es wegen dem Schnee ja nicht ersichtlich war, ob ich da nun parken darf oder nicht. Oder muss man etwa erst die Straße freischüppen???
Habe ich bei einem Einspruch wohl Erfolg oder wird der einfach abgewiesen?
Wie hoch sind die Gebühren, wenn ich dann noch die Bearbeitung extra bezahlen muss?Soweit ich weiß erhöt sich die Gebühr mit dem Einspruch ja automatisch.
Kann mir da vielleicht jemand mit Rat und Tat zur Seite stehen?
MfG Blaues Licht
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13 Antworten
Re: Bußgeld - Zahlen oder Einspruch einheben?
Zitat:
Original geschrieben von blaueslicht
Kann mir da vielleicht jemand mit Rat und Tat zur Seite stehen?
Der Anwalt deines geringsten Misstrauens ;-)
Andere Formen der Rechtsberatung sind seit dem "tausendjährigen Reich" in Deutschland nicht mehr zulässig.
Bist Du Mitglied im ADAC? Dann ruf da mal an, die geben Dir ne kostenlose Rechtsberatung...
Nichts für Ungut, aber für 15 Steine nen Anwalt beauftragen ist wohl nicht euer Ernst.
Ich würde mal die Polizei anrufen und fragen in wiefern das "Korrekt" war. Ich denke die werden Dir dann irgendwas erzählen von: nicht erkennbar, somit nicht eindeutig als Parkfläche, folglich hättest Du da auch nicht stehen dürfen. Ich darf mich auch nicht überall hinstellen wo kein Parken-Verboten-Schild steht, erst wenn es ausdrücklich erlaubt ist darf ich dort parken (Kommentar ist nicht von mir, sondern von einem netten Polizisten, der mir ausnahmsweise mal kein Ticket verpasst hatte
...ist aber so das wenn ein Verbots- oder Verkehrszeichen nicht eindeutig als solches zu erkennen ist, es als nichtig zu gelten hat und somit kein Verbot gilt. Ist genau so wenn ein Witzbold ein Parkverbotsschild mit einer Mülltüte abdeckt und Du dort Parkst. Du hast das Schild durch die Abdeckung nicht als Verbotsschils erkennen können, also null Ticket. Du bist auch nicht verpflichtet die Tüte anzuheben um zu sehen was darunter ist. Sollte also durch starken Schneefall ein auf der Srtasse angebrachtes Verbotszeichen nicht mehr zu erkennen sein, gilt es als nichtig. Jedoch musst Du den Beweis erbringen das es zum Zeitpunkt des abstellen deines Fahrzeuges auch so war.
Gruß Horst
hab zwar nur die ersten 3 Posts gelesen aber kannst es auch mal hier versuchen.
mfg heitzer
Hallo,
danke ersteinmal für die Antworten.
Also ich muss noch einmal betonen, dass ich nicht mitten auf dem Bürgersteig stand sondern schon da, wo normalerweise die Parkfläche ist. Genau gesagt fing sie direkt hinter meiner hinteren Stoßstange an :-(
Natürlich will ich jetzt hier nicht mit Kanonen auf Spatzen zielen und nen Anwalt einschalten, aber es würde mich schon interessieren, ob ich mit einem Einspruch überhaupt Chancen habe. Ich werde wohl am Donnerstag (vorher gehts leider nicht) mal direkt zum Ordnungsamt gehen und fragen. Immerhin wähne ich mich immer noch im Recht und fühle mich auch durch euch bestärkt.
Soll ich das Ergebnis mal bei Interesse posten?
Ähm malk so am Rande, was wird auf mich zukommen, wenn demnächt ein Anhörungsbogen ins Haus flattert mit dem ähnlichen Text:
*Innenbetriebnahm eines zulassungspflichtigen Fahrzeugs obwohl die Betriebs .....
grüne Neonröhren am Fahrzeugnterboden*
- so ähnlich wird der text lauten vermute ich mal!
Hat damit schon jemand erfahrungen machen müssen welche strafe?
@Frankreich Golf frag doch mal Himeno die hate hier
mal sowas änliches gepostet!
*edit*
http://www.motor-talk.de/showthread.php?s=&forumid=145&threadid=522177
Fahren ohne BE kostet 50€ und 3 Punkte in Flensburg.
Und evtl. noch längere Probezeit + Nachschulung.
der Habicht
@blaueslicht
Grundsätzlich ist es so, dass Beschilderungen erkennbar sein müssen. (Wie ja bereits erwähnt.)
Sind diese nicht erkennbar oder gar nicht vorhanden, zählen jegliche Markierungen auf der Fahrbahn oder an den Seitenflächen oder sonstwo NICHT.
Nur die Beschilderung ist verbindlich.
So habe ich das mal irgendwo aufgeschnappt.
Es ging um ein Tempolimit von 30 km/h, das auf die Straße gepinselt war, aber das zugehörige Schild fehlte.
Urteil: Zählt nicht, da nach StVO keine eindeutige und rechtsverbindliche Beschilderung.
zahl die scheiss 15€...is echt billiger als nen anwalt und auch besser fuer deinen ruf bei den bullen die merken sich sowas,,,
So ein Blödsinn, das merkt sich keine Sau.
Ich würd mir aber trotzdem überlegen, ob ich es riskiere, nachher die ganzen Bearbeitungsgebühren zu zahlen. Da sind 15€ doch meist billiger.
Zitat:
Original geschrieben von Sporthabicht
Fahren ohne BE kostet 50€ und 3 Punkte in Flensburg. Und evtl. noch längere Probezeit + Nachschulung.
So ist es.
Und wenn es sich dabei um unzulässige Beleuchtungseinrichtungen handelt, wird selten ein Auge zugedrückt...